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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1905-01-01 · 2 (1905) · p. Seite 129

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
Issue
2 (1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 129 (sequence 37)
Language
German
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— 129 — zur Antwort: „Ausgewiesene erhalten keine Legitimations-Papiere." Nun reise mal einer in heutiger Zeit ohne Legitimations-Papiere. Da es mir unmöglich war meiner Obrigkeit zu gehorchen, musste ich allerdings Bitten meinen loyalen Gehorsam und guten Willen durch \* Zwangsmittel zu unterstützen. Mein nächstes Ausland heisst Altona. Und bis dahin gab man mir einen einzigen Polizei-Diener mit, der * an der Grenze kehrt machte und wieder nach Hause ging. Wie ich aber von der Altonaer Polizei eine Aufenthalts-Karte verlangte, weil ich aus Hamburg verwiesen sei, wurde ich ausgelacht und augenblicklich wieder mit der Polizei zurückgeführt. Ich habe noch ein zweites Ausland welches Harburg heisst, ein drittes namens Wandsbeck, ein viertes Eimsbüttel und mehr dergleichen Ausländer. Auch nicht verwiesene Hamburger gehen bei schönem Wetter nach allen diesen Ausländern spazieren, mir aber wurde ein für alle mal ver- -f boten mich in den Ausländern blicken zu lassen, wenn ich nicht augenblicklich mit der Polizei nach Hamburg zurücktransportiert werden wollte. Die Zwangsmassregeln welche raeine Kegierung in Anwendung brachte waren offenbar viel zu schwach. Ein einzelner Polizei-Diener der mich bis an die Grenze bringt, ist zu wenig. Die ganze Bürgergarde, die ganze hanseatische Garnison, die Artillerie vom Dammthorwall und eine gefüllte Kriegskasse, dann könnte ich dem Beschluss meiner Obrigkeit im Auslande Anerkennung verschaffen .... Nun glaubst du nicht, lieber Heine, was ein aus Hamburg verwiesener Hamburger bei diesem Conflict des doppelten deutschen Patriotismus zu leiden hat. Ich bin ja nicht blos der Obrigkeit meines engeren Vaterlandes meinen treuen Unterthanen- Gehorsam schuldig, sondern auch allen Obrigkeiten meines grösseren des gesammten deutschen Vaterlandes. Auf Befehl der Obrigkeit meines engeren deutschen Vaterlandes, verlasse ich Hamburg mit aller Kührung, allen Dankgefühlen mit der man aus solch einer von sechsundzwanzig Herren vortrefflich regierten Stadt scheidet. Und mit dem Stolz eines Deutschen der noch einige dreissig andere Herren hat, betrete ich mein grösseres und Gesammtvaterland Altona. Dort wird mir befohlen umzukehren und der Obrigkeit meines engeren Vaterlandes ungehorsam zu sein, hier wird mir wieder befohlen in mein grösseres Vaterland zurückzukehren um irgend einer meiner vielen Obrigkeiten Ungehorsam zu leisten. Kann man das von einem Deutschen verlangen?" Das war für Schiff nun allerdings eine missliche Situation und bei seiner litterarischen Thätigkeit, die nach Hamburg gravitirte, war es für ihn unmöglich das hamburgische Gebiet gänzlich zu meiden. Als er es am 12. April 1852 wieder betrat, wurde er in St. Pauli verhaftet, am nächsten Tage aber nach wiederholtem Verbot, sich hier blicken zu lassen, wieder entlassen. 1853 wünschte die sächsische Kegierung abermals die Staatsangehörigkeit der in Leipzig lebenden, von ihrem Manne nicht gerichtlich ge- 9*

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