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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1905-01-01 · 2 (1905) · p. Seite 128

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
Issue
2 (1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 128 (sequence 36)
Language
German
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— 128 — Ministerium für auswärtige Angelegenheiten auf die Anzeige, dass Dr. Schiff wegen anstössigeu Verhaltens, Mangels an Subsistenzmitteln und leichtsinnigen Scliuldenraachens aus Leipzig ausgewiesen sei. 1848 im Oktober befand S. sich in Hannover in Untersuchung wegen Pressvergehens, Avas den hamburgischen Behörden durch eine gerichtliche Anfrage zur Kenntniss kam. 1850 war er wieder in Hamburg und wurde durch polizeiliches Erkenntniss vom 23. Dezember 1851 als hier nicht heimatberechtigt ausgewiesen; wie er selbst sagt laut Decret des Senats vom 12. Januar; dieses Datum scheint aber nicht zutreffend, denn eine deswegen an den Senat und die Oberalten 1852 im Februar eingereichte Supplik um Aufhebung dieses Erkenntnisses wurde abschlägig beschieden. Gewohnt hat er während dieses letzteren Aufenthaltes in St Pauli bei J. F. Richter Langereihe 10 und war mit literarischen Arbeiten für die von Eichter herausgegebenen beiden Blätter „Reform" und „Vetter Michel" beschäftigt. Das letztere Blatt erschien in Altona und zeichnete Schiff als verantwortlicher Redakteur. Ueber seine Ausweisung hat er selbst folgendes berichtet. „Laut Decret des Senats vom zwölften Januar achtzehnhunderteinundfünzig (?) bin ich als geborner Hamburger aus Hamburg ausgewiesen. Du wirst sagen Ausweisungen aus Republiken sind klassisch. Themistokles, Miltiades, Cimon, Aristides, u. s. w. wurden aus Athen verwiesen weil sie der Freiheit des Volkes gefährlich erschienen. Ich kann Dir aber wirklich versichern, dass ich mich schämen würde, auf irgend eine Weise der Hamburger Freiheit gefährlich zu sein. Auch hat meine Ausweisung wenig classisches. Es wurde mir nicht einmal gestattet Recurs zu nehmen. Alle mir zustehenden Rechtsmittel wurden mir abgeschnitten mit dem Befehle: „Sofort Hamburg zu verlassen", und der Recurs den ich vom Auslande durch einen hiesigen Advocaten einreichen liess, ward ignorirt .... Nun kann ich mich allerdings von dem Verdachte nicht rein brennen, dass ich nicht bisweilen auch Ideen habe. Es sind aber nicht die Ideen der Zeit, diese sind gefährlich. Diese Ideen haben sich am sechsten März 1848 bei dem Magistrate sehr missliebig gemacht. Der Hamburger Senat musste nach meinem Dafürhalten eher die Zeit mit ihren Ideen vom Hamburger Territorium verweisen als mich mit den meinigen. . . ♦ Meine Ausweisung hat auch nicht einmal etwas mittelalterliches. Sie ist durchaus specifisch hamburgisch und unterscheidet sich von den Ausweisungen früherer Zeiten, und fremder Staaten dadurch dass der aus Hamburg verwiesene Hamburger gezwungen ist in Hamburg zu bleiben. Du wirst aber fragen: „Woher kann man Hamburg als ausgewiesener Hamburger nicht verlassen?" Es hat damit folgende Bewandtniss. Als ich um einen Pass bat um augenblicklich abzureisen, nicht um einen Kanzlei-Pass, wie ihn der geborne Hamburger erhält, sondern um einen Polizei-Pass, den man jedem Fremden giebt, erhielt ich

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