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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1905-01-01 · 2 (1905) · p. Seite 127

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
Issue
2 (1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 127 (sequence 35)
Language
German
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„Soviel Du brauchst und etwas drüber, Was auf dem Leib, was in dem Bauch, Im Beutel was, je mehr, je lieber, Und etwas in dem Gläschen auch." Wo mögen diese Bildchen geblieben sein? Vielleicht fühlt irgend ein Besitzer sich durch diese Anregung bewogen, Kunde davon zu geben. Er versuchte sich noch als Fechtmeister, Tänzer, Notenschreiber, Beweis genug für seine vielseitige Begabung, aber auch dafür dass ihm nichts recht gelingen wollte. 1841 ist er in Skeuditz und hier that er den unheilvollsten Schritt, indem er sich am 27. November 1841 mit der Schauspielerin Louise Amalie Auguste Leuthold verheirathete. Die Ehe war keine glückliche, denn Schiff hatte keine feste Stellung, war auch schon, damals ein Freund von Spirituosen und so gingen die Eheleute bald wieder auseinander, wenn man ihm glauben darf, schon am Tage nach ihrer Verbindung. Corvin erzählt darüber in den Erinnerungen eines Volksvertreters. „Einst traf ich ihn im Hotel de Baviere (in Leipzig) . . . Ich freute mich natürlich und setzte mich in seine Nähe. Nach einer Pause sagte er: „Ich habe mich gestern verheiratet." — Das klang fast noch unglaublicher als sein Gell haben. „Mit wem" rief ich erstaunt. Und wo ist denn Ihre Frau? „— Ach — sie ist mir heute wieder davon gelaufen," sagte Schiff und kaute gleichgültig weiter. „Die Sache war indessen genau wie er mir erzählte! — Diese Ehe, die nie gerichtlich getrennt worden ist, scheint den Beligionswechsel bei ihm veranlasst zu haben über den ein bestimmtes Datum nicht vorliegt, doch enthält ein Schreiben der Deutsch-Israelitischen Gemeinde in Hamburg vom Jahre 1847 die Mitteilung, dass Schiff bereits vor längerer Zeit zum Christentum übergetreten sei. Wenn also Haarbleicher in seinen „Zwei Epochen" 1867. S. 316 ihn noch als ungetauft aufführt so ist das unzutreffend. Die nächste schlimme Folge seiner Ehe war für ihn der Verlust des Heimatsrechts, denn nach damaligen Gesetzen durfte er als Hamburger auswärts keine Ehe schliessen ohne Consens der heimatlichen Behörden. Als daher 1843, die Frau um Uebersendung eines Heimatsscheines bat, in der Voraussetzung, dass sie durch ihre Vermählung mit dem Hamburger Dr. Schiff die hiesige Staatsangehörigkeit erworben habe, wurde ihr erwidert, dass zunächst ihr Ehemann selbst darzutun habe, wo er heimatsberechtigt sei. Dies ist wohl nicht geschehen und die Sache blieb auf sich beruhen. 1844 wurde aber auf eine diesbezüglich erneuerte Anfrage des Stadtrathes zu Freiberg in Sachsen, die Heimatsberechtigung betreffend, erwidert, dass weder seiner Frau noch seinen Nachkommen, aus soeben mitgetheilten Gründen das hamburgische Heimatsrecht zustehe. Dass er selbst aber das hamburgische Heimathsrecht verwirkt hatte, geht hervor aus der Antwort des Senats vom 20. September 1847 an das Königl. Sächsische Mitteilungen zur jüd. Volkskunde. Heft XIV7. 9

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