Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
- Issue
- 2 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 98 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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- 98 — lichkeit gänzlich entzogen war. Bescheidener noch als die Synagoge, die ein gewöhnlicher Fachwerkbau war, durfte das Gemeindehaus, das an der Baderstrasse lag, und das neuerbaute Lazarethhaus gewesen sein. Die Wohnungen darin waren den „publiquen Bedienten" eingeräumt. — Ausser dem Schulgelehrten gehörten zu dieser Kategorie der „Koller", der Kantor und Schächter, der „Klepper", der Synagogendiener, und der Totengräber. Wir dürften wohl nicht fehl gehen in der Annahme, dass unserm Rabbiner mit seiner Familie, ausser der Küche und demunbedingt nötigen Nebengelass, nicht mehr als zwei Stübchen zur Verfügung standen. Von dem einen öffnete sich das Fenster nach der Badergasse hin, während das andere nach dem Hofraum zu lag. In diesen bescheidenen Räumen waren fünf Kinder, drei Söhne, Hirsch, Joseph, Lebesch, und zwei Töchter Freide und Hendel gross geworden. Seine Jugendgefährtin Michle hatte Bliah Levin im Jahre 1784 verloren. Seinen kleinen Haushalt, — die Kinder waren inzwischen alle in die Ferne gezogen und hatten einen eigenen Hausstand gegründet, — besorgte ihm eine Schwägerin, die Schwester seiner Frau, eine Witwe Meyer aus Glogau, mit der er später zum Traualtare schritt. Dina, — dies der Name seiner zweiten Frau, — ward die Stütze seines gebrechlichen Alters. Wohl um den in dem Ehevertrage festgesetzten Anteil seiner zweiten Gattin sicher zu stellen, hatte er sein Testament von seinem Testamentsvollstrecker Liepmann David ausstellen lassen. Er selbst war schwach und gebrechlich und konnte nicht mehr eigenhändig seine letzten Verfügungen aufzeichnen. Das Testament ist vom 22. Teweth 5560, einem Sonntage, datirt. Der Inhalt ist recht nüchtern und enthält nur Bestimmungen bezüglich des Nachlasses. Der Witwe werden laut der Kethubba 120 Rth. Preussisch Courant ausgesetzt, ausserdem die Kleidungs- und Schmuckgegenstände, die zu ihrem persönlichen Bedarf gehörten. Dann sollten noch einzeln angeführte Gegenstände der Witwe zufallen, und zwar: 1 Oberdecke, 2 Unterdecken, 3 Kissen, 3 Lacken, 3 mal Ueberzüge zu den Betten, die Messinglampe, '/., Dutzend englische Zinnteller, 1 Zinnschüssel, 2 silberne Löffel, 1 silberner Theelöffel, 2 kupferne Kessel und 1 Messingleuchter. Der Henkelleuchter sollte als Andenken dem Schwiegersohn Ja.kob, Rabbiner in Neustadt, übergeben werden. Als Entgelt für eine Schuld von 8 Talern sollte sein Sohn Joseph in Posen das Talmudexemplar, Ausgabe Berlin, erhalten. Das Uebrige sollte in gleichen Teilen den Söhnen zufallen, die Töchter hätten nur die Hälfte eines Sohnesanteils zu beanspruchen. Auch über einige wertvollere Exemplare seiner Bücherei werden spezielle Bestimmungen getroffen. Besonders die handschriftlichen Werke des Vaters Arjeh Löb und seine eigenen Schriften sollte