Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
- Issue
- 1 (1905)
- Date
- 1905-01-01
- Page
- Seite 61 (sequence 65)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2638044-2638045-2638046--0065-2638253- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 61 — Teller und sonstiges irdenes Gesehirr auf den Boden geworfen und zerbrochen wird. Zur Verlobung überreichen die Eltern den Brautleuten verschiedene Geschenke, und zwar ist es Sitte, dass die Mutter des Bräutigams der Braut allerlei Frauen schmuck, der Vater der Braut dem Bräutigam eine Uhr mit Kette schenkt. Nicht selten geht die Verlobung, falls irgend etwas Nachteiliges über einen Teil an den Tag kommt, auseinander. Dann werden die Tnojim zerrissen und die gegenseitigen Geschenke zurückgegeben, wobei es aber nicht selten zu Streitigkeiten kommt. Während der Verlobung wird auch der Zeitpunkt der Hochzeit, Chassene spielen, bestimmt, die gewöhnlich erst einige Monate später stattfindet, um Zeit genug zur'Herstellung der Aussteuer zu lassen. Ausser den vom Religionsgesetz vorgeschriebenen Zeiten, wo keine Vermählungen gefeiert werden dürfen, werden noch von den Wochentagen Montag und Mittwoch, sowie das letzte -Viertel des jüdischen Mondmonats gemieden. Letzteres wird dadurch motiviert, dass die jungen Eheleute ein Masel (Schicksal) haben könnten, wie zu Ssof Choidesch (Ende des Monats) die Nacht (die dann finster ist). Als günstige Tage gelten Dienstag und Freitag, wobei am letzteren Tage nur die Trauung, der Hochzeitsschmaus hingegen am Sonntag Abend stattfindet. An einem Montag oder Donnerstag der der Hochzeit voraufgehenden Woche ist es Sitte, den Friedhof zu besuchen, um die verstorbenen Verwandten zur Hochzeit zu laden. Eine Waise geht selbst, sonst besorgt es die Mutter. Noch lange vor der Hochzeit werden die Klesmer (Musikanten) und die Sarwerns (Köchinnen) bestellt. Da die Angehörigen dieser beiden Zünfte übel beleumundet waren, so suchte man sich durch Pfänder ihrer zu vergewissern, wobei genau über ihre Rechte und Pflichten verhandelt wurde. Mit den Musikanten, zu denen auch der obengenannte „Badchen" gehörte, wurde verabredet, wie lange und wie oft sie zu spielen hätten, mit den Köchinnen aber wurde für einen oder mehrere Tage ein detaillierter Speisezettet ausgearbeitet und ihnen ans Herz gelegt, die Hausfrau nicht „mewajisch zu stellen" (ihr keine Schande zu machen). Kurz vor der Hochzeit wurde im Hofe eine grosse Bude aus Segeltuch errichtet, in der die Hochzeitsfestlichkeiten stattfanden. Während der Winterzeit mietete man ein leerstehendes Haus oder man räumte zu diesem Zweck das eigene ein. Die Hochzeitsfestlichkeiten dauerten ununterbrochen fast acht Tage lang von Samstag bis Samstag. Auch die Einrichtung der Hochzeit obliegt ganz und gar den Eltern der Braut, die übrigens sämtliche Kosten decken müssen. Ich will zuerst die Hochzeitsbräuche schildern, wie sie stattfanden im Falle, da Braut und Bräutigam aus demselben Orte waren.