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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1905-01-01 · 1 (1905) · p. Seite 60

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
Issue
1 (1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 60 (sequence 64)
Language
German
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— 60 — werden alle Verhandlungen abgebrochen, da eine solche Namensidentität den künftigen Eheleuten Unglück bringen kann. Viel natürlicher ist aber folgende Erklärung. Da es nämlich früher allgemeine Sitte war und es teilweise jetzt noch ist, dass die jungen Eheleute auch bei den Eltern des Bräutigams mehrere Jahre verleben, so konnte eine Namensgleichheit von Schwiegermutter und -tochter zu unliebsamen Verwechslungen Anlass geben und den Hausfrieden stören. Wohl aus demselben Grunde wird auch, aber nicht so ängstlich, eine Namensgleichheit von Schwiegervater und Bräutigam vermieden. Ist nun alles in Ordnung, so wird ein Tag bestimmt, um die jungen Leute zusammenzubringen 5 gewöhnlich geht oder fährt der Bräutigam, „a Kalle (Braut) onkicken." Ist der Bräutigam nicht selbst vermögend, so leiht er bei einem wohlhabenden Verwandten einen teueren Pelz und andere Kleidungsstücke je nach der Saison, um den Eltern der Braut zu imponieren. Gewöhnlich wird der Bräutigam bei dieser Visite vom Vater oder vom Schadehen begleitet. Der Vater der Braut empfängt die Gäste, und nach kurzer Zeit wird diese selbst von der Mutter ins Zimmer geleitet und in eine Zimmerecke, die den Blicken des Bräutigams zugänglich ist, hingesetzt. Mit einander sprechen durften die jungen Leute nicht. Um die physischen Eigenschaften der Braut zu zeigen, erteilten ihr die Eltern während des Abends mehrere Aufträge, wozu sie aufstehen und Antwort geben musste. Jetzt ist man nicht mehr so rigoros, und die jungen Leute dürfen gemütlich miteinander plaudern, ja sie werden sogar im Zimmer allein gelassen, um sie nicht zu genieren. Gefällt der junge Mann, so wird er eingeladen, seinen Besuch zu wiederholen. Da alles bis auf die Persönlichkeit vorher von den Eltern erkundet worden ist, so ist man nach zwei bis drei Besuchen sogleich im Klaren, und die Partie ist geschlossen. Die jungen Leute sagten den Eltern ihr Ja, und diese besprachen die Sache dann weiter. Jetzt sagen es sich die Brautleute selbst und erklären es den Eltern. Kurz darauf wird die Verlobung, Knassmuhl, gefeiert. Die Verlobung wird oft ebenso feierlich, wie die Hochzeit selbst begangen. Zum Knassmuhl werden sämtliche Verwandten sowie die guten Freunde beider Familien eingeladen, und zwar trägt der Vater der Braut die Kosten. Auch richtet dieser das Fest im eigenen Hause ein. Kurz vor oder nach der Verlobung wird die Mitgift in der Höhe der zwischen den Eltern abgemachten Summe bei einer Bank oder bei einem reichen Verwandten niedergelegt. Mitgift bringt meistens nur die Braut ein, häufig wird aber auch seitens des Bräutigams eine entsprechende, aber geringere Summe deponiert. Zum Schluss des Festmahls wird die Verlobungsurkunde, die Tnojim, vom Vorbeter oder irgend einem anderen Kundigen verlesen, wobei von den Eltern und den Gästen

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