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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1905-01-01 · 1 (1905) · p. Seite 24

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
Neue Reihe. Erster Jahrgang (1905)
Issue
1 (1905)
Date
1905-01-01
Page
Seite 24 (sequence 28)
Language
German
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— 24 — einige Jahre weiter betrieben, erhielt er einen Sitz in der Klaus Ez hachajim, ward später, im Alter von 61 Jahren Rabbiner der Gemeinde Adath Jeschurun in Amsterdam, und erwarb sich als rabbiuischer Schriftsteller einen geachteten Namen in der jüdischen Literatur1). Aus der Mitte des 18. Jahrhunderts hören wir auch aus anderen Ländern noch da und dort von dem einen oder anderen jüdischen Graveur gelegentlich sprechen. So berichtet Gabrielis Kolinovics Nova Ungaria Periodus. — Edit. Martinus Georgius Kovachich. Budae, 1790. S. 104 vom 5. Juni 1741 aus Pressburg: ,.Elias Posoniensis Jurisdictionis Hebraeus sigillum alterum (nam gemina sculpere in argento jussus fuerat priusque illud jam ante quaternas minimus hebdomades resignavat), defert ad Joannem Palffinus Judicem Curiae ßegiae decem vel ab hujus unici Sculptura aureorum merede, quam ut emeretur, dierum 14. laborem inipendi, quod fatebatur. oportuit." Unter dem 6. Juni gibt Kolinovics dann auch die Beschreibung des Siegels'2). Auch in Riga fanden sich um die angegebene Zeit jüdische Graveure vor, von denen Buchholtz3) gelegentlich einige nennt. Von einem solchen hören wir zunächst 1728, wo unter den überhaupt 19 jüdischen Männern, die sich damals in Riga aufhielten, sich von Handwerkern: 1 Petschierstecher. 4 Schneider, 1 Barbier, 1 Posamentier und 1 Branntweinbrenner befanden. Die 3 Jahre später vom livländischen Generalgouvernement angeordnete Ausweisung aller Juden aus Riga zwang übrigens auch diesen Petschierstecher, sein Domizil zu verlassen, trotzdem sich der Vizegouverneur, dem der Petschierstecher verschuldet war, für ihn verwandte, und konnte auch der Regierungsrat v. VietinghofF seinen jüdischen Barbier nicht vor dem gleichen Schicksal bewahren. Einige Jahre später hören wir, dass der Petschierstecher Samuel Salomon auf Empfehlung des Generalgouvernements von der ferneren Erlegung des Geleitgeldes befreit wurde. Auch als 1743 ein Ukas der Kaiserin Elisabeth die Wegschaffung sämtlicher Juden aus Riga anordnete, gestattete das Generalgouvernement Salomon und 3 weiteren Juden den Aufenthalt noch „bis auf Weiteres". (Beiläufig bemerkt, protestierte der Rat lebhaft, aber vergeblich gegen die allgemeine Austreibung der Juden, aus Sorge, dass der Handel der Stadt dadurch grossen Schaden erleiden würde, und tat 21 Jahre später, diesmal erfolgreicher, erneut Schritte, die Zulassung der Juden wieder herbeizuführen. S. die aktenmässige, ausführliche Darstellung a. a. Ö. *) Lewysohn in Monatsschrift f. Gesch. u. Wiss. d. Judent. 1856. S. 37ff. S. das. auch die Quellen. -) Gef. Mitt. des Herrn Prof. Dr. Marczali, die mir Herr Dr. Eni. Loew güt. übermittelte. 3j Gesch. d. Juden in Riga. Herausgg. v. d. Gesellschaft f. Gesch. u. Altertumsk. der Ostseeprovinzen Russlands, S. 36. 43, 47. 74f., 78 u. 133.

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