Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 21 (1935)
- Issue
- 19 (17.5.1935)
- Date
- 1935-05-17
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 jüdische nmm nt, us Das Märchen von der ״Einheit“ Die jüdiächnationalen Seitungen, Parteistellen und Mandatare benützen jede Gelegenheit, die sie mit der Oeffentlichkeit lind mit öffentlichen Stellen in Berührung bringen, um gegen die Selbständigkeitsbestrebungen der Wiener jüdischen Orthodoxie anzukämpfen. Das wäre, wenn sie es mit Argumenten tun würden, deren Sachlichkeit einer Prüfung stand* halten, ihr gutes Recht. Sie gehen aber, wie in der ganzen Kampfperiode, einer logischen Auseinander* Setzung dadurch aus dem Weg, daß sie statt mit Argumenten mit Schlagworten und mit Phrasen operieren. Alle unsere Beweggründe und unser ge- Samtes Tatsachenmaterial, das wir im Verlauf dieses Kampfes sachlich, deutlich und klar vorgebracht haben, sind bisher unbeantwortet geblieben und es daß es demjenigen, den nicht in der neuen jüdischen Geschichte sehr gut beschlagen ist, schwer wird, sich zurecht zu finden. Während die Gesamtorganisation der Jüdischnationalen heute von den Linken beherrscht wird, tun bei uns die sogenannten ״Allgemeinen Zionisten“ (A und B) so, als ob sie, die doch eine verschwindende Minorität in ihrer eigenen Örganisation bilden, noch etwas zu reden hätten. Die Wahrheit liegt also nicht auf dieser Seite. Das Judentum ist und bleibt eine religiöse Ge* meinschaft und jeder, der die Grundprinzipien dieser Gemeinschaft verläßt, hat das Judentum verlassen. wahres Judentum mit seiner sozialen und sittlichen Gesetzgebung, wie sie im G*ttesgesetz niedergelegt ist und unverbrüchlich und unabänderlich besteht, keinem Extrem verfallen kann; Weil jüdische Kinder, die eine wahrhaft religiöse Erziehung ge* nossen-haben, die Unterschiede im Innern und die Mißdeutungen von Außen am wirksamsten bekämpfen werden. Dieses Ideal kann nur und wird nur erreicht werden durch eine Gemeinschaft, die den religiösen Grundsätzen konsequent und in allen Teilen entspricht, die von Männern geleitet wird, deren religiöse Gesinnung und Lebenswandel im Einklang mit dem Religionsgesetz steht und deren religiöses Erziehungsideal in der Praxis durch religiöse Religionslehrer verwirklicht wird. Von Männern, die ihre Gemeinde dazu brauchen, um ihre religiösen Gemeinwird uns immer nur ״Einheit im Judentum“ entgegengehalten. Es wäre müssig, noch einmal all das, was wir über die Jüdischnationalen und die anderen! Reformer zu sagen haben, zu wiederholen, um damit zu beweisen, daß w i r in Einheit mit dem historischen Judentum über die Jahrhunderte hinweg uns nicht geändert haben und daß die anderen leichtfertig und frivol den Boden der Einheit verlassen und sich auf den der Reform gestellt haben, um dadurch das Judentum in zwei dogmatisch und weltanschaulich vollständig voneinander verschiedene Gruppen zu teilen. So naiv, wie die Herren es sich vorstellen, sind nicht einmal die außer jüdischen *Kreise, die mit jüdisehen Dingen befaßt sind. Diese wissen, daß ein Groß- ׳Stadtjude, der trotz wirtschaftlicher Not am Sabbath 'sein Geschäft gesperrt halt, grundsätzlich verschieden ist von einem Juden,״ der das Religionsgesetz für sich als unverbindlich und für im Laufe der Zeiten wandelbar hält. Es kann also dieser religiöse Jude, der auf dem Boden der g-ttlichen Offenbarung steht, seine religiösen Bedürfnisse unmöglich der Obhut von noch so viel Rechtsanwälten anvertrauen, die zufällig das Präsidium der Kultusgemeinde bilden, aber die fundamentalen Grundsätze jüdischer Lebensauffassung leugnen. Selbst wenn sie, wie sie es sagen, für ״alle“ sorgen wollten, wären sie durch diese grundsätzliche Scheidung hiefür ungeeignet. Das ist jedem, der die religiöse Grund¬ ־idee erfaßt hat, klar und wird in allen Konfessionen so gehalten. Es ist bezeichnend, daß die Eiferer für die ״Ein-. heit“, die uns den Lebensraum mit diesem Schlagwort rauben wollen, in ihrem eigenen Haus, alles eher denn Einheit haben. Die jüdischnationalen Parteien sind in so viel Gruppen und Grüppchen geteilt, Wir wollen und werden der Umwelt gegenwärtig und unseren Kindern für alle Zukunft ein BÜd von Wahrem Judentum schaffen und erhalten, weil ein Schaftsbedürfnisse einwandfrei versorgt zu wissen und nicht um unklare politische Ziele zu erreichen. Ein kräftiger Widerhall Unser Artikel ״Oeffentliche Diskussion“ hat in der Oeffentlichkeit einen überaus lebhaften Widerhall gefunden, der sich in mehreren Zuschriften kundgibt. Wir veröffentlichen anschließend auszugsweise zwei Schreiben, deren Inhalt unseren Lesern vorzuenthalten wir uns nicht berechtigt fühlen. In einem Schreiben heißt es: >Es war höchste Zeit, daß Sie die Rücksicht, die man uns gegenüber nie walten ließ, endlich auch fallengelassen haben. Wenn der Oberrabbiner der Wiener Kultusgemeinde schon in einen Streit eingreift, hätte man erwarten sollen, daß er vermitteln, wenn nicht gar für Me Religiösen offen eintreten wird ... Zu sagen, daß das Staatswohl am besten gewahrt ist durch die Einheit mit areligiösen Juden, das klingt nach dem talmudischen Grundsatz מכלל לאו אתה שומע הן verzweifelt ähnlich dem, was man in zionistischen Kreisen ,Messira' nennt . . . Die nichtjüdische Oeffentlichkeit, an die das Interview gerichtet war, wird sich vermutlich schon selbst ein Urteil gebildet haben, daß es dem Staatswohl ungleich förderlicher wäre, wenn die Jugend positiv religiös und nicht jüdischnational, wie unter dem . heutigen Regime der Kultur gemeinde, erzogen werden würde ... Erlauben Sie mir, Ihnen in diesem Zusammenhange einen Vorwurf zu machen, dessen Berechtigung ■ Sie mir sicherlich nicht streitig machen werden. Wie ist es mit Ihrer journalistischen religiösen Verantwort- ־ Ichkeit vereinbar, daß Sie es der Oeffentlichkeit bisher verschwiegen haben, daß die österreichischen T eilnehmer an de ך• ,M akkabiade‘ in Tel-Aviv die Stirne besessen haben, unsere heiligsten Gefühle dadurch mit Füßen zu treten, daß sie ihren Einzug in Wien ausgerechnet am ersten P es s ach-Tage . hielten? Vielleicht ist es möglich, den Herrn Oberrabbiner zu fragen, ob sein ,EinheitsgefühV von diesen . neujüdischen Helden nicht etwa verletzt worden ist? Die Oeffentlichkeit wartet auf Bescheid.“ Das zweite Schreiben, das einen Kenner der gesetzliehen Verhältnisse zum Verfasser hat, lautet: ,;Dem alten Grundsätze unserer Weisen: Dort, wo es sich, um die Ehre G-ttes handelt, nehme keine Rücksicht auf die Ehre des Lehrers (Raw)e entsprechend, haben Sie mit Ihren Bemerkungen zur Erklärung des Wiener Oberrabbiners Dr. Feuchtwang das Richtige getroffen. Diese Erklärung in der ,Sonn- und Montags- Zeitwng', der jede Zweckmäßigkeit und folgerichtige Argumentation fehlt, hat in orthodoxen Kreisen Empörung hervorgerufen und wird diese Erklärung nur als überflüssige Verbeugung vor den zionistischen Machthabern gewertet. Ich möchte bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, daß die Stellung eines Rabbiners der Wiener Kultus gemeinde eine ziemlich eingeschränkte ist, da das Statut bestimmt, daß auch in religiösen Fragen der Rabbiner mir ein beratendes, aber kein ents cheidendes Votum hat. Die Entscheidung trifft der Vorstand, ohne an das Gutachten des Rabbinats gebunden zu sein. Daß diese Bestimmung gegen die . Religionsgesetze verstößt, braucht nicht beleuchtet zu werden. Es verdient aber hervorgehoben zu werden, daß diese statutarische Bestimmung im krassen Widerspruche zu dem Sinne des G esetzes vom Jahre 1890 (R. G. Bl. 57) steht. § 9 des zitierten Gesetzes verfügt: ,Zur V erwaltung der Angelegenheiten einer Gemeinde ist ein Vorstand zu bestellen.' Diese Textierung erfolgte in Abänderung der Fassung der Regierungsvorlage, die lautete: ,Zur Leitung der Kultus angeleg enh eiten . weil, wie es im Ausschußbericht des Herrenhauses begründet wird, die Absicht maßgebend war, den für Kultussachen berufenen Rabbiner nicht dem Vorstande zu unterstellen.“ Oesterreichische Ärbeitsanleihe 1935 Der Bundesminister für Finanzen legt auf Grund des Arbeitsanleihegesetzes, BGBl. Nr. 151/1935, eine ^1^0/oige, binnen 25 Jahren rückzahlbare Arbeitsanleihe im Nennbeträge von 175 Millionen Schilling zur öffentlichen Zeichnung auf. n ANLEIHEZWECK. Der Reinerlös der Anleihe wird ausschließlich zur Deckung der Kosten öffentlicher Arbeiten und zur Rückzahlung kurzfristiger Bundesschatzscheine verwendet werden. STÜCKELUNG, RÜCKZAHLUNG. Es werden Schuldverschreibungen zu 100, 500, 1000 und 5000 Schilling ausgegeben, die auf den Inhaber lauten. Die Rückzahlung der Schuldverschreibungen erfolgt gemäß dem Tilgungsplan innerhalb von 25 Jahren durch Rückkauf oder Verlosung. Verlosungen finden erforderlichenfalls jährlich im Laufe des Monats März, erstmalig im Jahre 1938, statt. Der Bund behält sich vor, die Anleihe 90 Tage vor jedem Zinsenfälligkeitstage aufzukündigen und am Tage dieser Zinsenfälligkeit zum Nennwerte zurückzuzahlen. VERZINSUNG. Die Verzinsung beträgt jährlich 5J4 Prozent. Die Zinsen werden halbjährlich im nachhinein am 1. Mai und 1. November jedes Jahres bezahlt. WERTSICHERUNG Die .Arbeitsanleihe enthält die Wertsicherungsklausel der Oesterreichisehen Trefferanleihe 1933 und der österreichischen Teilausgabe der Garantierten österreichischen Konversionsanleihe 1934/1959. Die Auszahlung von Kapital und Zinsen erfolgt demnach zum Nennwerte in gesetzlichen Zahlungsmitteln mit Berücksichtigung der folgenden Wert- Sicherung: Sollte am letzten Börsentage vor einer Fälligkeit der im Sinne der Goldklauselverordnung verlautbarte Goldkurs höher sein, als er am 1. Mai 1935 gewesen ist, so erhöht sich der in gesetzlichen Zahlungsmitteln zu bezahlende Betrag in dem gleichen Verhältnis über den Nennwert, der Fälligkeit. •י Für den Fall, als in Zukunft die Verlautbarung des Goldkurses eingestellt werden sollte, wird dem Anleihegläubiger der fällige Betrag zum Goldwert des Schillings vom 1. Mai 1935, nämlich 1S 0,1654069275 Gramm Feingold garantiert. KOTIERUNG, MÜNDELSICHERUNG. Die Anleihe ist mündelsicher. Sie wird an der Wiener Börse kotiert werden. STEUER- U. GEBÜHRENBEFREIUNGEN, AMNESTIE. Die Einlösung fälliger Zinsscheine und Schuldverschreibungen geschieht ohne Abzüge abgabenrechtlicher Natur, das heißt ohne Abzug von Rentensteuer oder sonstigen derzeitigen oder künftigen Steuern und Gebühren. Die Anleihe- Zeichnung ist von der Effektenumsatzsteuer befreit. Zeichner, die ihre Anleihestücke einer einjährigen Sperre unterwerfen, werden bis zur Höhe des gezeichneten Betrages einer Amnestie für Vergehen gegen die Devisenverordnung oder gegen die Olearingverordnung' teilhaftig. Mit dieser Amnestie ist auch eine Steuer-Straf- und Nachbemessungsamnestie verbunden. ZEICHNUNGSBEDINGUNGEN. Die Anleihe wird zum Kurse von 86 Prozent vom Nennwerte zur Zeichnung aufgelegt. Der Zeichnungspreis kann auch in Raten abgestattet werden, und zwar so, daß für je 100 Schilling Nominale mindestens 30 Schilling bei Zuteilung, weitere 30 Schilling bis 5. Juli 1935 und der Rest-bis 5. August 1935 zu entrichten sind. Die Zeichnungsstellen übernehmen Schuldverschreibungen der österreichischen und der amerikanischen Teilausgabe der Völkerbündanleihe 1923/1943 zur unentgeltlichen Besorgung des Inkassos, wenn der einkassierte Betrag zur Zeichnung der Arbeitsanleihe verwendet wird. Mit Rücksicht auf den begrenzten Anleihebetrag wird eine Kürzung der gezeichneten Anleihebeträge Vorbehalten. Zeichnungen bis zu 1000 Schilling Nominale sowie solche mit einer einjährigen Sperrverpflichtung werden vorzugsweise berücksichtigt. Ausführliche Prospekte sind bei allen Zeichnungsstellen erhältlich. Die Zeichnungsfrist beginnt am 14. Mai 1935 und endet am 4. Juni 1935. Z e i c h n n n g e u w e r d e n e n t g e g eng e n o m m e n : Bei der Oesterreichiscben Nationälbank, der Oesterreiohischen Postsparkasse, bei allen in Oesterreich ansässigen Banken und Bankürmen, beim Doro- - .’tlieum, bei Sparkassen, Landeshypothekenanstalten, Kreditgenossenschaften und Versicherungsanstalten, bei den Zweigniederlassungen der genannten Stellen ־ sowie bei sämtlichen Postämtern. 4704 ־ ' : ־