Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 18 (1932)
- Issue
- 28 (15.7.1932)
- Date
- 1932-07-15
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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■־יי^ ■■י', •־-,־׳fr ־׳v-' f N r. 28 Seite 1 Die jüdische Polizei von Tel-Awiw wird ein Teil der pttiästinettsisehen Lnndespolizei. Es steht nun fest, daß Ende Juni 1932 die ausschließlich aus Juden zusammengesetzte Polizei der jüdischen Stadt Tel-Awiw aufhören wird, als autonome Polizeigruppe zu existieren; sie wird — ebenso wie die Polizeieinheiten der übrigen Städte Palästinas — mit der• palästinensische^ Landespolizej verschmolzen und dem Landespolizeikommando unterstellt werden. Die jüdische Stadt Tel-Awiw, unterstützt von der gesamten Judenheit Palästinas, hat einen zähen Kampf um die Erhaltung des jüdischen Sondercharakters der Polizei von Tel-Awiw geführt, weil, sie der Ansicht ist, daß in einer rein jüdisehen Stadt nur eine aus Juden zusammengesetzte Polizei am Platze ist. Diese These konnte sich aber gegenüber den Regierungsautoritäten nicht durchsetzen. Bei Hämorrhoidalleiden. Verstopfung, Darin rissen. Abszessen, illariulrang, Stauunigsleber, Kreuz,schmerzen. B ru stbek 1:1111 nven.11 eit. 11 lerzpocih en, Schwind ola n fällen bringt der Gebrauch des natUrl.i eben ״Franz-Jose?“־ Bitterwassers limmer angenehme .Erleichterung. Fachärzte für •Innerlicihkrunke •lassen in vielen Fällen tagtäglich;frii.l1 und abends etwa ein halbes Glas Franz- Josef-Wasser trinken.!Das Franz-JoseJ-Wiasser \ist in Apotheken, Drogerien und Mineral wasser ha ml lungon erhältlich! NichteinhaltunK■ auch nur* einer dieser Verpflichtiinjven für wohltätige Zwecke der KuUüsgemenule verfallt. Die zö leistende Kaution, Welche in Bargeld zu erlegen ist. wird mit S 2(1 bis S 2C0 bemessen. 15. Der Text einer etwa beabsichtigten Annonciernng oder Piakatierung ist dem Gesuche zur Genehmigung anzuschließen. Eine Ankilndigiing. welche der Würde einer Bet Veranstaltung widerspricht, ist unstatthaft und hat zur Folge, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizei- , anfsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als ,.Hausandachten“ werden nur jene gottesdienstlichen Uebungen anerkannt, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, im Juli 1932. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. , Rnbbinat der israelitischen Kuitusgetneinde Wien K u n cjjn a c 11 u n g. Es wird dem P. T. Publikum zur Kenntnis gebracht, daß die Fleischbank Emil Spttll.er, XVI, Lindauergassc 24, außer Betrieb ist und daß daher derzeit eine rituelle Beaufsichtigung dieses Betriebes durch das Rabbinat der israelitischen Kultusgemeinde Wien nicht besteht. K u n d m a c 11 11 n g. Es wird dem P. T. Publikum zurr Kenntnis gebracht, daß die Selchwäfenfabrik M. Brückner IE, Im Werd .11, außer Betrieb ist und daß daher derzeit eine rituelle Beaufsichtigung dieses Betriebes durch das Rabbinat der israelitischen Kultusgemeinde Wien nicht besteht. Ausbildung von Schachtern Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien beabsichtigt, einigen geeigneten Personen die Ausbildung für den Beruf eines Schächters und B o d c k s zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke wollen sich ‘ junge Männer, welche österreichische Bundesbürger sind, Uber entsprechendes hebräisches Wissen verfügen, einen, religiös einwandfreien lebenswandel führen und die körperliche Eignung für diesen Beruf haben, ehestens in der Amtsdirektion der Israelitischen Kultusgemeinde Wien, I., Seitenstettengasse 4, 5. Stock, vorstellen. |aMamaaaBaMMMMnraflnnnMaaBaanB|MaHaBM|mB||aa|||a.B||i|HM||BaHaiaara||BBgr Tschechoslowakei 'lllllllllllllllBIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIMIIIIlIHVIlllllllllllllllllll■ Der Oberrabbiner des Yemen gestorben. Wie aus dem Yemen telegraphiert wird, ist der Oberrabbiner der Juden im Yemen, Ichyeh Itzhak, in Sanaa im Alter von 63 Jahren verstorben. Oberrabbine'r Itzhak genoß unter den Juden des Orients großes Ansehen. Amtliche Verlautbarungen der Israel. Kultusgemeinde Wien. KundmacImtiK hetreffend die Errichtung von /Mlulanlm fiir die hohen Feiertage. 1. Der Vorstand beabsichtigt, für den gegenwärtigen Bedarf au temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen. hezieltungsweise durch die Tempelvercinc Vorsorgen zu lassen. Demgemäß wird die Kultusgemeinde nur in Füllen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist. die Genehmigung fiir ein temporäres Bethans an andere Vereine und nur ausnahmsweise an Private erteilen. 2. Im Sinne des S SO des Gemeindestatiits ist vor Miete eines Lokals und vor Einschreiten um die liclicirdltclte Genehmigung die Be- Willignng des Kultusvorstandes ein/.uholen. 3. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens. 31. Juli^ d., J, im Einreichungsprotokoll der Israelitischen Kultusgemeinde. I., Seiten-, stetteng.13.se 4. 111. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich autmerksam gemacht.■ daß sbötcr־ einlaugende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. . ' 4. Privatpersonen, die um Bewilligung eines Minians anstichen, haben entsprechende Nachweise über Charakter. Moralität nsw.. bezüglich der zu verwendenden Vorbeter (Namen derselben sind im Gesuche anzugeben) auch den Nachweis über deren Befähigung zu erbringen. 5. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. (>. Die als Betlokale eiiizurichtenden Räume müssen sich fiir diesen Zweck vollkommen eignen und ist die schriftliche Zustimmungdes Vermieters sowie des Hauseigentümers zur dieställigen Verwendung beizubringen , 7. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeröurnt■ sind und au den Festtagen ausschließlich fiir den erwähnten Zweck benützt werden. 3. Für Lokale,’ in welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an welcher ein Gottesdienst abgehalten werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. 9. Die Errichtung eines temporären Betlokals in der Nähe von ständigen Bethäusern wird in der Regel nicht bewilligt. 10 .. ,״ ״. Die Bewilligung gilt nur ihr die einschreitende Partei und somit nicht übertragbar. ' Im Uehertretuugstalle wird die erteilte Bewilligung sofort ׳zurückgezogen und die Behörden werden gleichzeitig hievon verständigt. 11. Ein Ankaut von Betsitzen .seitens der Kultusgemeinde ist nicht zu gewärtigen. 12. Die Bewilligung wird den Bctlokalinhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde üir unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen dun zehnten Teil der von der Behörde genehmigten n u m e r i e r t e n Sitzplätze unentgeltlich bis Jüngstens 15. September d. .1. zur Verfügung stellen' und als Kiiltusgebiilir 10 Prozent des Bnittoerloses aus dem Verkaufe der Betsitze au did Hauptkassa der israelitischen Kultusgemeinde Wien abtüliren. j"!3. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur.Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adresse des Spenders sowie genauer Bezeichnung des Zweckes einzusenden. 14, Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche hei (■»■■»■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■■«■■■■■ס■■■■■■■■«■■■ Und׳ doch kann es sieh!heute, da alle Industriezentren an dem einen Hebel leiden, die ,.Landwirtschaft aber ebenso überall an dem ׳anderen krankt,!nicht •mehr um staatliche Zusammenschlüsse ,oder Verträge ■ handeln. Auch im Spe/iaiW'all Oesterreich kann •nicht der;Au- Schluß an das unter denselben Krankheiten leidende Deutschland ׳das Allheilmittel sein, ••lieber alie in Träg־, heil mich in die Neugesialtung Europas übernommenen Grenzen hinweg muß ein Zusammenschluß aller gleichen Interessen ■möglich werden., da nur dann, wenn die Städte ׳und .Industrieorte Mitteleuropas, deren Lebcn-bedin,gütigen in Oesterreich •wie in .Deutschland,' in der Tschechuslowakei wie!in Frankreich bei allen sonstigen Verschiedenheiten die gleichen!sind, in ihre)• Gesamtheit den agrarischen Teilen derselben Länder gegenüber ,z!us amm eng ei a ßt .werden, die eine große Machtgruppe Lnd u ■s t 11־ e e 11 r o p a mit der anderen Machtgruppe A g r a r e a r 0 p a unterhandeln kann. Nur so wäre ׳Befriedigung aller Bedürfnisse und damit auch die Anbahnung einer ruhigeren Entwicklung möglich. Es ist ja müßig, heute noch an Grenzen. festzu’lmlteu, die der natürlichen Konstellation des Lebens 1 äugst nicht mehr entsprechen, da die städtische Bevölkerung in Wien wie in München, in •Prag wie in ,Berlin, aber auch in Steyr •ebenso wie in Aussig an der iwoliifeilen Erstellung denselben Güter interessiert,. von den ihr räumlich nahestehenden ,bäuerlichen Gemeinden aber kulturell ,und ׳Wirtschaftlieh durch eine ganze Welt •geschieden ist. Die bisherige horizontale Gliederung des LebeiiÄranmes hat versagt und nur in einer vertiknie,11!Glied orung kann noch das!Heil!liegen. Von (gewisser Seite wird zwar sicher wieder gefragt werden,!warum ,gerade ein Jude sich den Kopf darüber zerbrechen!müsse, wie!Europa zu helfen wäre. Es ist aber leider so, daß eben der Jude als der Sei.s- Biograph der Welt das Ungliiek der •Menschheit am deutlichsten empfindet!und darum aaich am lebhaftesten an der »Abhilfe interessiert ist, Vor hundert Jahren, im Februar 1832 war es, als die Cholera in Wien, von der schon oben die Rede war, als echtes Kind •ihrer monarchistisch-patriotischen Zeit pünktlich •am Geburtstag des Kaisers Franz erlosch, Auch die Seuche, deren gefährlichstes Symptom nur die Nationalsozialisten sind, wird wohl mit dem Tage erlöschen, an dem der Königsgedanke vom freien Austausch aller Güter in einem vertikal gegliederten Europa geboren werden wird. Ein Blick in die ״politische“ Arbeit der Zionisten. Unser voriger Bericht über die Ausschließung fast aller führenden Zionisten von Podkarpatska Rtts aus der zionistischen Organisation hat in unserem Leserkreise Sensation hervorgerufen und — wie uns berichtet wird — besonders dort wohltuend und ernüchternd gewirkt, wo man trotz aller Erfahrungen nicht aufhören wollte, sich einzubilden, die zionistischen Advokaten von Böhmen und Mähren beweisen für Juden, und, Judentum in der. Slowakei und Podkarpatska Rus nur deshalb ein solch lebhaftes Interesse, weil sie für uns Erez Jisroel wieder aufhauen wollen. Die Arbeit der bisherigen Parteiführer für Erez Jisroel — nicht etwa behüte in unser e m, historischem, sondern ganz und gar in waschecht parteimäßig zionistischem Sinne — stand und steht mindestens auf der Höhe wie die nationalistischen politisierenden Advokaten von Prag, Leitmeritz und Brünn. Ihr Ausschluß aus der zionistischen Organisation zeigt nun ihnen selbst, aber mehr noch der mit ihrer Hilfe ein Jahrzehnt hindurch verführten Menge, was eigentlich bei den Verfechtern des zionistischen Nationalismus in der C. S. R. die Hauptsache ist: Wahlen und Manila t'e und immer wieder Wahlen und Mandate. Die Verbliifften sehen sich vor den Kopf gestoßen und weil sowohl die slowakischen als auch die ausländischen zionistischen Blätter über die Ausstoßung ihrer tonangebenden und — mit den Augen der Zionisten gesehen — tatsächlieh verdienstvollsten Führer aus der zionistischen Organisation der Oeffentlichkeit gegenüber absolutes Stilb schweigen bewahren, neigen sie zu der Verdächtigung, der ganze Bericht über die Ausstoßung sei eine phantastische Erfindung der orthodoxen und agudistischen Bekämpfer des Zionismus. Wir müssen daher in der Notwehr auch diesen letzten Rettungsanker fiir das seelische und parteitreue Gleichgewicht dieser Zionisten zu unserem Leidwesen zerstören und aus den schiedsgerichtlichen Erkenntnissen (wie sie von der zionistischen Partei in ihrem Amtsblatt offiziell kundgegeben wurden) einige Sätze hier anfütrren zum Beweise dafür, daß ״P a r t e i d i sz i p 1 i n“, ״h ebräisches Gymnasiu m“ und na^ Weiße Zähne:Chlorodont mentlich ״W oh 1 verhalten bei politischen Wahle.n“ und nicht hingebungsvolle Tätigkeit für den Wiederaufbau Erez Jisroels die obersten Grundsätze bei der Zugehörigkeit zur zionistischen Organisation sind. Da heißt es in dem einen ״Schiedsspruch“: ״Das Schiedsgericht des Zionistischen Zentralverbandes für die C. S. R. hat ... in der Angelegenheit gegen: 1. Bela Serenyi, Redakteur, 2. Dr. Kalman Sälomon, Advokat, 3. Adolf Rottmann, Kaufmann, sämtliche in Uzhorod ... zu Recht erkannt: Bela Serenyi ist schuldig, daß er trotz wiederholten Verbotes und trotz wiederholter Verwarnung Angriffe gegen die Leitung des hebräischen S c h u 1- Werkes in der Podkarpatska Rus, bzw. gegen die Leitung des Hebräischen Gymnasiums in Mukacevo in seinem Blatte veröffentlicht und hiedurch nicht nur das hebräische Schulwerk grundlos gefährdet, sondern auch die zionistische Parteidisziplin schwer verletzt hat. Deshalb wird Bela Serenyi aus d e r Zionistischen Organisation ausgeschlossen und schuldig erkannt, dem Zionistischen Zentralverband die mit dem Betrage von 1200 tsch. K festgesetzten . Kosten des schiedsgerichtlichen Verfahrens bis 30. Juni 1932 bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Von der Zahlung dieser Kosten per 1200 tsch. K kann sich Bäla Serenyi dadurch befreien, daß er ... Der Ausschluß aus der Zionistischen Organisation wird unwirksam, wenn Elerr Bela Serenyi... Dr. Kalman S a 1 o m o n und Adolf Rottmann sind schuldig, ihre zionistischen Pflichten dadurch grobliehst verletzt zu haben, daß sie sich trotz wiederholter Aufforderung dem Schiedsgerichte nicht stellten, und werden daher, aus der Zionistischen Organisation ausgeschlossen. ... Hingegen . werden alle drei Angeklagten, Bela Serenyi, Dr. Kalman Salomon und Adolf Rottmann von der Anklage freigesprochen, daß sie anläß-a lieh der Gemeinde wählen in Uzhorod, welche im September!931 stattfanden, die zionistische Parteidisziplin schwer verletzt haben. ,., ' Die lokalen Gemeindewahlen von Uzhorod sind für die Herren Advokaten von Prag usw, nicht von erstrangigem Werte. Anders sieht die Sache aus, wenn es sich um Lande s- und Parlamentswahlen handelt, wo ׳Mandate, auf die die Herren zionistischen Advokaten als Dankeslohn der politischen ״jüdischen Nationalität“ für ihre Arbeit im Interesse Erez Jisroels An- Spruch erheben, oder ' recht generöse Geldbeträge, bzw. Versprechungen von Dr, R e i ß auf dem Spiele sind. Da kennen die Herren keinen Spaß mehr; da wird man nipht so leichterhand freigesprochen. Man lese z. B. folgendes Urteil gegen deq. früheren zionistischen Vize* bürgermeister von MnkaSevo Dr. Spiegel: ״Dr. Alexander Spie g e 1, Advokat in Mukacevo, ist schuldig des Bruches der P a r t e i d i s z i p 1 i n, begangen dadurch, daß er sich, dem Schiedsgerichte trotz wiederholter Aufforderung nicht stellte, ferner dadurch, daß er anläßlich der Wahlen in die Landes- Vertretung der Podk, Rus im Jahre 1928 trotz Aufstellung einer eigenen zionistischen Liste für fremde Listen tätig war und dadurch die Ehre und das Ansehen der zionistischen Organisation sowie der zionistischen Bewegung im Staate, insbesondere in der Podk. Rus, schwer geschädigt und die Parteidisziplin aufs gröblichste untergraben hat, und wird hiefür zum Ausschlüsse aus der Partei verurteilt. Dr. Alexander Spiegel wird überdies schuldig er-, kannt, dem Zionistischen Landesverbände für die Tschechoslowakische Republik in Mähr.-Ostrau die mit 600 tsch. K bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Zwangsfolge zu bezahlen. Die Verurteilung ist eine unbedingte'.“ Recht großzügig Idingen auch die Sätze ans dem Urteil gegen den eifrigsten Propagator der zionistischen Lehre in Podkarpatska Rus, Marton Berger, nicht. Da sagen seine Richter: ״Der Angeklagte Martön Berger ist schuldig der groben Verletzung der Parteidisziplin, begangen dadurch, daß er sich dem Schiedsgericht trotz Aufforderung nicht gestellt hat, und Dr. Chaim Kugel schwer beleidigt z u haben, dadurch, daß er bei einer Plenarsitzung des zionistischen Distriktskomitees für die Podk. Rus sich geäußert hat..ferner, daß Dr. Kugel sagte, ,Szereny wird zerspringen‘, daß weiter ■ Marton Berger erklärte, daß ... und weiters Nachrichten verbreitet hat, daß die Wahl Dr. Kugels in das Ehren־ gericht der Jüdischen Partei die Ursache dafür war, daß Dr. J. Reiß den Betrag von 100.000 tsch. K, den er dem Schulverein in Aussicht gestellt hatte, auf 50.000 tsch. K reduziert hat, und wird hiefür zum Ausschluß aus der Partei verurteilt. Marton Berger wird ferner schuldig erkannt, dem Zionistischen Landesverbände für die Tschechoslowakisehe Republik in Mähr.-Ostrau die mit 600 tsch. K bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Zwangsfolge zu bezahlen. Die Verurteilung ist eine unbedingte.“ Das sind alles wörtliche Zitate aus den offiziell ver- ’ öffentlichten ״Erkenntnissen“ des zionistischen Parteigerichtes. Was würden die zionistischen Advokaten und Zeitungen dazu sagen, wie würden sie Zeter und. Mordio schreien, wenn es einmal etwa einem orthodoxen konfessionellen S c h i e d s- oder Disziplinärgerichte beifallen würde, die von den göttlichen Geboten vorgeschriebene Ordnung und Disziplin oder die im Interesse der Erhaltung der erworbenen Rechte der Thoratreue im Staate als notwendig erkannte Wahlpolitik mit solcher Strenge oder auch nur mit dem Anflug eines ähnlichen Terrors, wie wir es hier gesehen haben, gegen die zionistisch beeinflußten Angehörigen der Konfession zu beschützen und gegen sie die Gesetze des Schulchan Aruch in Anwendung zu bringen! Nach der Uzhoroder Konfrakonferenz.!Unser vor,wöchiger Bericht!über die nach Iden Intentionen des iMinnkaeser Ober rat) biaers in Uzhorod stattigefnndene Kontra konferenz gegen die ׳frühere Sevljuser Konferenz in der Angelegenheit der Wiederer11־icht!ung. der vor einigen Jahren von ׳dar Regie rann g .suspendierten orthodoxen Gemeiudeorganisation in Podkarpatska Uns hat in der!gesamten Judenheit unseres!Landes den stärksten Widerhall •gefunden. Im besonderen haben die Beschlüsse in .den am nächsten berührten Gemeinden von Karpatsko-Rus große Erregniug hervorgerufen. Wieder ist es natürlich die nichtjüdische Presse, die sich mit dieser Frage als einer Weltsensatioiii ersten Ranges beschäftigt und -zu ihr zwar.ohne Sachkenntnis, aber mit um so größerer gegen- «eitiger Verhetzung der einander!gegenüber,stehenden beiden Gemeinde,gruppen Stellung nimmt. Es ist nach dem momentanen Stand der Dinge kaum abzusehen, wo diese •nur den prinzipiellen Feinden der organisierten Orthodoxie zugute kommende Verwiriutag hinführen wird. Auch in der Slowakei, deren Orthodoxie diesen! wilden, sinnlosen Treiben fernsteht und die Entscheidung über die Frage der Kauzlei der Gemeinden in P. K. R. überließ, hegen die ernstesten orthodoxen Kreise die Befürchtung, ׳ die in der Uzhoroder Versammlung zutage ggetretene Negierung lebenswichtiger, bewährter orthodoxer prinzipieller und organisatorischer Anschauungen und Grundsätze könnte •auch auf die Slowakei übergveRen und manche unter den schwersten Opfern bisher geschützte ,geistige und religiöse Werte der Orthodoxie zerstören. In diesem' Falle! würde — so wird allgemein gedacht — die slowakische Orthodoie aus ihrer bisherigen Reserve 110tgedrungen hervortreten miisseii. KQUsteruieren^ wirkte überall in der Slowakei namentlich )die betrübende Nachricht,־ daß man sich in •der UMioroder Kontrakonferenz ohne viel Bedenken — offensichtlich in der