Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 18 (1932)
- Issue
- 23 (9.6.1932)
- Date
- 1932-06-09
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Meinem bescheidenen Laien verstand bleibt nur eine Konsequenz offen und diese heißt: ״Das jüdische Kind in die jüdische Schule!“ Zuletzt will ich mir aber auch noch erlauben, über psychologische Momente zu sprechen, die mit der Frage der jüdischen Schule innig verknüpft sind. Einer meiner Jugendfreunde sagte mir einst, als ich ihn fragte, wie er es als Sohn frommer Litern und — wie ich wußte — überzeugt religiöser Jude zuwege bringe, am Sabbat zu arbeiten, er sei um so sicherer, sich auf diese Weise seinen Idealismus zu bewahren. Lange konnte ich diese scheinbar etwas leichtfertig und witzelnd hingeworfene Antwort nicht verstehen. Aber es kamen Jahre, in denen Enttäuschungen aller Art mich selbst lehrten, daß viel Idealismus dazu gehört, um nicht durch bittere Erfahrungen zu einer verallgemeinernden Verurteilung alles dessen zu gelangen, was sich hierzulande hinter der Maske des orthodoxen Judentums oft verbirgt. Ich sah das antisoziale, das umjitdische und unsolidarische Verhalten jüdischer Unternehmer ihren Angestellten gegenüber, und ich sah, wie dieses Verhalten oft schuldtragend wurde an dem Untreu wer den religiös erzogener Jugendlieber. Ich lernte die vielen Spielarten geschäftseifriger Frömmigkeit kennen, die in der häßlichsten Weise aus ihrem ..Zidkus“ Kapital schlägt, und ich sah sogar, daß nicht nur Durchschnittsorthodoxe, sondern sogar manche Rabbonim glauben, daß die מצות שבי ארם לארם für sie keine Gültigkeit besitzen, da sie cs als ein ganz persönliches Geschenk ansehen. das s׳ie (der Menschheit, dem Judentum oder vielleicht gar G-tt?) darbringen, indem sie#die מצוח שבי[ ארם למקים erfüllen. Und da begriff ich nach und nach, was mein Freund einst gemeint haben mochte, allein ich kam zur selben Zeit auch zu der Üebcrzeugung, daß nichts verfehlter wäre, als hier das Kind mit dem!Bade atiszugießen, und ich sah schließlich ein. daß gerade für den Kampf gegen Erscheinungen dieser Art nichts so wichtig ist — wie die jüdische Schule. Denn nur in der jüdischen Schule kann ein solcher Kampf um das Höchste, um die Reinheit des Erlebens und des Lebens im Geiste der Thora, der Propheten, der Tu׳na im und Ainoraim vorbereitet und die Arbeit am reinen Ideal des Judentums angeregt werden — vorausgesetzt, daß Elternhaus und Lehrerschaft auf der Höhe stehen. Denn die Schule mit ihren äußeren Bedingungen, Lehrer und Eltern aber mit ihrer Beeinflussung des Innern, sie alle zusammen erst bilden jene drei Faktoren der י הגבלה die den jungen Juden an den Sinai gelangen lassen. Ein Vater. |0| riflcflRicflTEfl [01 Ferienkurse Belli Jakob im Sommer 1932 (5692). Das Wiener Zentralinstitut von Beth Jakob veranstaltet diesmal seine Sommerkurse im Semmeringgebiet. Die Leitung hat für zwei Monate wundervolle, luftige Räume in waldiger, freier Umgebung gemietet. Die Ferienkurse dauern vom 10. Juli bis 10. September. Ihr Zweck ist, den Teilnehmerinnen neben der körperlichen Kräftigung und Erholung in der klimatischen Landschaft einige Wochen jüdischen Gemeinschaftslebens und Gelegenheit zur Erweiterung des jüdischen Wissens zu bieten. Es wird Unterricht in allen jüdischen Disziplinen in drei Kursen erteilt. Der Preis für Wohnung, volle Verpflegung (fünf Mahlzeiten), Teilnahme an den Kursen usw., beträgt S 7.50 pro Tag. Sämtliche verfügbaren Freiplätze sind bereits vergeben. Anmeldungen sind bis spätestens 30. Juni an die Beth-Jakob-Zentrale, Wien, II., Leopoldsgasse 26, zu richten, woselbst auch alle Auskünfte erteilt werden. ״Schomra“ ist eine Rabattaktion, der bis heute 39 jüdische Kaufleute und Handwerker aus allen Branchen angeschlossen sind. Diese Firmen (durchwegs angesehene und eingeführte Häuser) kleben bei jedem Einkauf, auf Verlangen, für je einen Schilling eine Marke in das ״Schomra“- .Büchlein ein. Das vollgeklebte Büchlein (100 Marken) wird dann gegen fünf Schillinge in bare m G e 1 d e jederzeit c i n g e 1 ö s t. Ausgabe von ״Schomra“-Büchlein und Einlösung .im Sekretariat des ״Schomre Schabbos“, Wien, II., Leopoldsgasse 16, Tel. A-48-4-15. Einschreibungen än die jüdische Volks- und Haiiiptsdhule .mit Oeiffent-;liöhikeits recht ״Talmud Thora“ täglich von 8 bis!2 Uhr in der Scliailikanzlei, Wien, IT., Malzgasse 16. Verein der Zehlemer in Wien. Durch die Gründung der ״Vereinigung der .Zehlemer in Wien“ wird versucht, bei den jungen Menschen, die ihre Heimat verließen, um in Wien eine zweite Heimat zu finden, das freundschaftliehe Verhältnis zu erhalten und zu erweitern. Zur Erreichung dieses Zieles ist die Abhaltung von Schiurint, geselligen Veranstaltungen gemeinsame Ausflüge geplant. Die Leitung besteht aus den Herren Ignatz Komin, Isidor Kohn und Emil Weiß. Die Aguda-Jugendgruppc Wien II., hat zu diesem Zwecke ein Lokal zur Verfügung gestellt, woselbst auch die Zusammenkünfte täglich um )49 Uhr abends und Schabbos um )45 Uhr stattfinden. Das neue Präsidium des Rabbinerverbandes in Polen. Auf der Sitzung des Zentralrates der Agudath Harabbanim wurde beschlossen, zum ehrenden Andenken an den heimgegangenen bisherigen Vorsitzenden, den Kalischer Raw s. A., den Präsidentenposten unbesetzt zu lassen. Die Geschäfte des Verbandes führt ein Präsidium, bestehend aus Rabbi Chajim Oser Grodsenski in Wilna, Präsident des Rabbinischen Rates der Agudas Jisroel, und Oberrabbiner /\.hron Lewin in Rzeszow, Präsident des Zentralrates der Agudas-Jisroel-Weltorganisation.. Letzterer vertritt den Verband auch nach außen. Aus einem Bocher kann alles werden. Einer der Führer der Agudas-Jisroel-Jugendorganisation in Polen, Herr Hillel Seidemann, hat bei einem Wettbewerb, den die Universität in Würzburg über die beste Goethe-Arbeit veranstaltete, den ersten Preis gewonnen. Der Titel seines Buches lautet: ״Einfluß des Judentums auf Goethe.“ Eine Entfernung des Zahnsteines geschieht am besten durch Ihren Zahnarzt. Verhüten kann man ihn aber durch regelmäßigen Gebrauch der berühmten Chlorodont-Zahnpaste. Tube Kc 4 und Kd 6. Versuch überzeugt. כשר ZWIEBACK כשר mit Karlsbader Sprudel erzeugt ln uneri eicht vorzüglicher Qualität, ln der eigenen Bäckerei erzeugt, daher immer frisch lagernd ll.,er.S0hlffj.16 LEDERER & KOHN H..H0ta,d8tr.7 A-41-4-45 DAMPFBÄCKEREI A-47-4-95 Unter Aufsicht d. Adas Jisroel (״,chiffschul) Sclmclitverbot-Antrag der Nationalsozialisten im preußischen Landtag. T in preußischen Landtag hat die nationalsozialistische Fraktion einen Gesetzentwurf eilige- ,.briicht. der folgende Bestimmungen enthält: ..I. Alle Scblaclittiere müssen vor der Blutentzieliung betäubt werden. Das Schlachten nach jüdischem Ritus (das sogenannte Schächten) i&t Verboten. 2. Bei Notschlachtungen, wo eine Betäubung hei den gegebenen Verhältnissen nicht möglich ist. kann von einer solchen abgesehen werden. Bei Geflügel kann die Schlachtung durch rasches Alitrcunen des Kopfes ohne Betäubung erfolgen; die Tötung darf aber nicht durch ScUächtsclmitt vorgenommen werden. 3. lEi'inge.l lende Vorschriften tiiber das löten der Scblaclittiere erläßt dev preußische Minister des Innern. 4. Uebcrtretungen dieser Gesetzesbestimmungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit einer für jedes getötete Tier zu berechnenden Geldbüße bestraft. ä Dieses Gesetz tritt sofort in Kraft.“ Erlaß des badischen Innenministers, betreffend Unzulässigkeit kommunaler Schäclitverbote. Bekanntlich lvaben sowohl der Reiclisministör des Tiiiucrn als auch kürzlich der preußische Minister des Tunern Schäclitverbote in Kommunen als Artikel 135 der Reiclisvci'fassimg widersprechend erklärt. Nunmehr bat, A\'ie die Reicbszentrale für Sciiächtangelegenlieiteii tbcSkan!!!gilbt. auch der ׳badische Minister des Innern gegenüber dem Vorgehen des Stadtrats einer badischen Ko,mumme die Ansicht ve'rtroten, daß ein Verbot des bctüubungslosen Schlichtens im städtischen Schlachtbanse im Wege der Aenderiing der Schl acht hau so rdnung oder au!f!Grund des § 903 B. G.;B. nicht als zulässig anerkannt Averden könne. Der zuständige.Landeskommissär Avurde beauftragt, unter Fristsetzung den betreffenden Stadtrat anzuweisen, sein ungesetzliches Verhalten nicht fortzusetzeu.!Die Reicbszentrale für Sciiächtangelegenlieiteii in Berlin (N 24, Artilleriestraße 31). ist in der Luge, das ei lisch läigige Avisseaisclia ftl iebe und j uristische Mater i al AvTie auch insbesondere die neuesten, die einzelnen Kornmimen der verschiedenen Länder betreffenden Ministerialerlasse bei direkter Anforderung zur Venfüguuig zu stellen. Schochtim-Streik in Philadelphia. Die Juden Philadelphias sind seit einigen Tagen ohne Koscher- Fleisch, nachdem die Schochtini zum Protest gegen den Beschluß der Schlächtereibesitzer, ihre Löhne um 50 Prozent zu senken, in den Streik getreten sind. Der Sabbatschiildispens in den europäischen Ländern. 111 Anbetracht der entscheidenden Bedeutung, die dem Sabbatschriildisipeirs ifiir die lleran'zieliiiug eines siablbattreuen Nachwuchses zukommt, bat dev Weltverband ״Soliamro iSdlmlbibos“ eine umfassende Enquete eingeleitet, um die Regelung der fraglichen Materie in den verschiedenen europäischen Ländern festzustellen. Nachdem die meisten AntAvorten eingelaufen sind, läßt sich ׳ein ungefähres, Avenn auch noch nicht vollständiges Bild dtcr bestehenden Verhältnisst geAvinncn. Dieses Bild zeigt eine außerordentliche Mannigfaltigkeit und ist Avenigstens in Teilen nicht unerfreulich, soviel auch in anderen noch zu bessern bleibt. Für England bestimmt das Schulgesetz bezüglich der öffentlichen Elementarschulen, daß die jüdischen!Eltern für ihre Kinder vollständigen Dispens •am Sablbat verlangen können. In der Praxis liegen die Dinge dadurch noch einfacher, daß die meisten Elementarschulen überhaupt am Sonnabend geschlossen sind. In den höheren Schulen kann für 1׳:e Zeit des synagogalen G-ttesdienstes Dispens beantrag! werden, darüber hinaus gilt der Schrcibdispens. Bemerkenswert ist, daß ölif entliehe Elementarschulen, ׳die vornehmlich ׳von jüdischen Kindern ibesudht werden, eine spezielle Ferienovdnung haben die so eingestellt ist. daß die Ferien die jüdischen Feiertage initeinsclilicfien. In den Niederlanden ist der Schuldispeus ein Amllkonimencr und . gilt in gleicher Weise für Elementar- Avie für!höhere Schulen, In Amsterdam, avo in bestimmten Vierteln die jüdische Bevölkerung überwiegt, gibt es öffentliehe Schulen, auch höhere, die am Sonnabend ganzlieh geschlossen sind. Auch in Deutschland liegen die Verhältnisse günstig. In Preußen kann jedes jüdische Kind vom Schreiben soavoIiI Avie vom Gesamtunterricht am Sabbat befreit werden. Das gleiche gilt für die Hansestädte. In Sachsen und Hessen Avird Unterrichtsbeifreinii'g unter der Bedingung gewährt, daß für einen sind sei( 1870 die besten Fabrik: Wien, XV., Staglgasse 10 bei Mariahilferstr. 148 Tel. R-35-8-47 und R-3Q-5-38 Ersatz der ati.sfa Iden den Stunden durch Privatunterricht oder in anderer Weise gesorgt wird. Die süddeutschen Länder geben den Unterricht in der Regel insoAveit frei, als dies zur Teilmvlvine-der Schüler am G-ttcsdienst erforderlich ist. Thüringen und Oldenburg gewähren Schrcibdispens soAvie Befreiung von sonstiger manueller Tätigkeit. Auch in den österreichischen und tscliecliisehen Schulen •erhalten die jüdischen Kinder keine ׳Unterr,icihts!bofrei׳uug. ausgenommen an jüdischen Feiertagen. Hingegen ist bestimmt, daß bei der Abfassung der Unterriehtsplöne auf das für. die jüdischen Kinder geltende religiöse Verbot des Schreibens tunlichst Rücksicht zu nehmen und!daß jeder direkte oder indirekte Zwang zur Üebertretuiig dievses Gebotes von seiten der Schule zu unterlassen ist. Auch in Ungarn Avird^ Unterrichtsbcfvciding prinzipiell abgelchnt und mir Schreibdispens zugestanden. Polen macht nur in den Elementar-, schulen Konzessionen, in den höheren Schulen ist keinerlei •Dispens gesetzlich vorgesehen: doch gedingt (\s vielfach in Einzelfällen. Dispense durcliziisetzen. Tn JugoslaAvien hat e'rfreuliohenveisr das zuständige Ministerimn auf die erneute Intervention der jüdischen Instanzen ׳hin eine Verfügung über vollständige Unterrichtsbefreiimg in Aussicht gestellt, ln der Türkei besuchen nur ZAvei Prozent der jüdischen Schüler stautliehe Schulen, sie müssen aus na hm sin« um. Sabbat schreiben. Sonderbar sind die Verhältnisse in der Schweiz. Neben Kantonen, die vollständige• Unterrichtsbofrein 11g gewähren, gibt es solche, in deren höheren Schulen nicht einmal Schrcibdispens zugestanden Avird. Tn •Frankreich und Italien ist formell wenig festgelegt: soweit jüdische Eltern fiir ihre Kinder Ausnahmen, beantragt haben, haben sich die Schulleitungen entgegenkommend gezeigt. Eine Sonderstellung nimmt Elsaß- Lothringen ein. avo der Schrcibdispens Avenigstens für die Elementarschulen offiziell festgelegt ist. Hier wird auch ei;11e gewisse Zahl von Schülern Fiir die Zeit des Sabbat-Mo rgcurg-ttcsd ienstes ׳vom 1' n te r rieh t d ispe 11stört. In Dänemark gibt das Ministerium Gesuche jüdischer Eltern auf Befreiung ihrer Kinder vom Schufibes'ueh um Sabbat dein Obervabbiiner z!1׳r Be,gutachtung Aveiter. auf dessen Befürwortung der Dispens erteilt Avird. Schrcibdispens wild ohne Aveiteros gewährt. Auch Norwegen kennt keine Bestimmungen, die Praxis ist loyal. In den öffentlichen Schulen ScliAvcdciis ist eine Dispensation am Sabbath noch nicht erteilt worden. Die Antworten der noch fehlenden Länder AVerden in der nächsten Zeit envartet. Sobald das Material vollständig ist. Avird es in ׳der Schriftenreihe des Weltverbandes .,Scliomre Schabos“ nach Art der jüngsten Publikation über die Regelung der Sonntagsruhe veroffentlicht werden. Amtliche Verlautbarungen der israel. Kultusgemeinde Wien. Kundmachung Der Kultusvorstand hat mit Rücksicht auf die durch die Vakanz mehrerer Geineiiiderabbinenstcllen bedingten ScliAvierigkeitcn bei der Heranziehung von Gemeinderabbinern zu Funktionen für die Zeit vom 1. Juni 1932 bis einschließlich 30. November 1932 Herrn Rabbiner Dr. Benjamin M 11 r m e 1 s t e i 11, Wien, IX., Koli.ngasse 20, damit betraut, iin Bedarfsfälle in Stell- Vertretung von Gemeinderabbinern, bzw. Vereins- Gemeinderabbinern staatlich rechtswirksame Funktionen zu vollziehen. Diese Verfügung wurde vorn Wiener Magistrat im staatlichen Wirkungskreis mit Erlaß vom 2. Juni 1932, M.-Abt. 49/5229/32 genehmigt. Maskir-Andaehten am SchcAVuothfcst. Zur Verineidiing des großen Andranges in den Gemeindetompeln zur ״Haskarali“ veranstaltet der Vorstand der israelitischen Kultiisgemeiiide Wien am diesjährigen Sehewuothfest, Samstag, den II. Juni, um b Uhr früh im Stadtteuvpcl, L, Seitenstettengasse 4, und im Leopoldstiklter Tempel, II., Teniipelgasse 5, sowie um 9 Ulir vormittags im Festsaal des Hotel ״Continental“, 11., Taborstraße 6, anläßlich der Maskir-Andaehten leierliehe Gottesdienste. Predigten in den israelitischen Gemeinde- und Bezirkssynagogen: Am kommenden Schewusaus-(Wochen-) feste werden in nachbenannten Gemeinde- und Bezirks- Synagogen beim Hauptgottesdienst (Beginn ]49 Uhr vormittags) Predigten abgehalten, und zAvar: Freitag, den 10. Juni 1932 (1. Festtag): I., Seitenstettengasse 4 (Rabbiner Dr. D. Feuchtwang); 'II., Tempelgasse Nr. 5 (Rabbiner Dr. 1. Taglicht); III., Untere Viaduktgasse 13 (Rabbiner Prof. Dr. K. Kupfer); XV, Turnet־- gasse 22 (vertretungsweise Rabbinats-Kandidat Dr. N. Stein); XVIII., Schopenhauerstraße 39 (vertretungsweise Rabbinats-Kandidat Dr. B. Klar); XVI., Hubergasse 8 (Rabbiner Dr. I. M. Bach); XX., Kluckygasse 11 (Rahbiner Dr. B. Murmelstein). - Samstag, den 11, J u n i 1932 (2. Festtag): II., Pazmanitcngasse 6 (Rabbiner Dr. Z. Taubes); III., Untere Viaduktgasse 13 (Rabbiner Dr. K. Kupfer, Prof.); V., Siebenbrunnengasse la (Rahbiner Dr. M. G. Mehrer); VI., Schmalzhofgassc 3 (Rahbiner Dr. J. Drobinsky); VIII., Neudeggergasse 12 (Rabbiner Dr. M. Bauer); X., Hümboldtgasse 27 (Rabbiner Dr. A. Weiner); XIII., Eitelbergergasse 22 (Rabbiner Dr. M. LeAvin); XIX., Dollinergasse 3 (Prediger Dr. A. Frankfurter); XX., Kluckygasse 11 (Rabbiner Dr. B. Murmelstein); XXI., Holzmeistergasse 12 (Rabbiner Dr. M. Rosenmann). Am Vorabend des ScheAvuausfestes (Donnerstag, den 9. Juni 1932, Beginn 3 Uhr 40 Minuten abends): IX., Müllnergasse 21 (Rabbiner Dr. A. Z, SchAvarz). Israelitische!* Jugendgottesdiensl. Am Samstag, den 11. Juni 1932, findet um 3 Uhr nachmittags der Schluß- Jugendgottesdienst im. Schuljahr 1931/32 für die israelitische Schuljugend in den Gemeinde- und Bezirks- Synagogen statt. Mädchcnkoufirmatloii Die Konfirmation der Mädchen in den Gemeindeteinpcln finden im Jahre 1932 an folgenden 'Lagen statt: 1. Bezirk: Stadttempel, Seitenstettengasse 4, Sonntag, den 19. Juni, tun 10 Uhr vormittags; II. Bezirk: Leopoldstädter Tempel, Tempelgasse 5, Sonntag, den 12־. Juni, um 10 Uhr vormittags.