Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 17 (1931)
- Issue
- 16 (24.4.1931)
- Date
- 1931-04-24
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Nt. 16 JÜDISCHE PRESSE LefaensTersichernngs * Gesellschaft ll ווווווווווווווווווווווווווווווווו!וווווווווווווווווווווווווווווווווו Gegründet 1882 Gegründet 1882 VeniAerangsbestanil Ende Jnni 1930 M Millionen Idiilllng Garanliemittel Ende 1929 . 300 Minnen Sihiiling Prämiennnd ZinseneinnaHen Im Jahre 1929 •. 12572 Mionen Edling Tätigkeitsfeld der Gesellschaft: Oesterreich, Deutsches Reich, Tschechoslowakische Republik, Belgien, Holland, Frankreich, Spanien, Italien, Ungarn, Polen, Jugoslawien, Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Palästina, Syrien, Türkei, Aegypten Jüdische Führerschaft. ״Jcwish Chronicle“ erwähnt einen interessanten Zwischenfall im englischen Parlament: Inmitten einer belanglosen Debatte wurde die Auf« merksamkeit der .wenig zahlreichen Abgeordneten sehr rege. Der Grund schien zu sein, daß, wohl zum ersten Male in einem Parlament, die drei großen Parteien durch Juden vertreten waren: M. Shinwell, Minister für Minen, auf der Regierungs־ bank, Sir Herbert Samuel an der Spitze der Liberalen und M. A. M. Samuel führte, provisorisch, die Konservativen. Es wird wohl dem verbohrtesten Judenfeind nicht ein־ fallen, England für verjudet zu erklären oder die Macht der Juden in England, wo Großgrundbesitzer, Schwer־ industrie und internationaler Handel in nichtjüdischen Händen sind, zu hoch anzuschlagen. Dieser Zufall zeigt nur, daß in wirklich liberalen Ländern tüchtige Juden in allen Parteien zur Geltung kommen, wahrlich nicht zum Schaden der betreffenden Länder. 01 HRCHRlCHTErl 0 Vortrag Dr. Deiitsclilünder. Tm Rahmen der Generalversammlung־ des ״Talmud-Thora“-Schulvereines hält Herr Direktor Dr. Leo Deutschländer Sonntag, den 26. d. M., im Turnsaale der Talmud-Thora-Volksschule einen Vortrag über ״Das jüdische Bi 1 d u n g s i d e a 1 in moderne r B e- I e 11 c 11111 n g“. Beginn 11 Uhr vormittags. Gäste willkommen. Josef Stern זצל• Die Wiener Judenschaft und speziell׳ die Orthodoxie hat einen argen Verlust erlitten. R. Josef Stern wurde zu früh den Seinen entrissen. Einer ersten Familie der altehrwürdigen Gemeinde Szerdahely (wo er auf seinen Wunsch zu קבורה kam) entstammend, zeichnete er sich schon in früher Jugend durch Frömmigkeit und fleißiges Talmud־Studium aus. Seine gleichgesinnte Gattin, Tochter des dortigen Rosch Bcth־din, des berühmten Rab־ biner S. B. Stern זצ״ל , half ihm, ein echt jüdisches g־tt־ geweihtes Haus zu gründen, und auch im Trubel der Groß־ stadt gelang es ihm, durch werktätiges Wirken für תירה עב׳ וג״ח beispielgebend für seine Nachkommenschaft, diese zu richtigen, guten Jehudim, die alle ihrem Vater zur Ehre gereichen, zu erziehen. Sowohl in Wien als auch in Szerda־ hely war die Beteiligung am Leichenbegängnis außerordent־ lieh groß. Sein gutes Andenken wird im Kreise aller Be־ kannten ein unvergleichliches bleiben. Oberrabbiner Moses Deutsch ן״ל. Am 14. d. M. verschied im Alter von 87 Jahren der Oberrabbiner von Salgötarjan, R. Moses Deutsch. Der Verblichene, der seit 57 Jahren als Oberrabbiner dieser angesehenen Gemeinde wirkte, war ein Sohn des bekannten Oberrabbiners von ßalassagyarmat, R. David Deutsch, dessen Werk ״Goiren Dovid“ noch heute guten Ruf be־ sitzt. Die allgemeine Wertschätzung des Verstorbenen trat in der ungeheuren Beteiligung an seinem am 15. d. M. in Salgötarjan stattgefundenen Begräbnis zutage. ח׳סצ׳ב׳ה. Einstellung des ״Jeschurun“. Die Leser des ״Jeschurun“ sind durch folgende an der Spitze des soeben erschienenen Heftes 9/12 des Jahr־ ganges 1930 enthaltene Mitteilung des Herausgebers, Dr. Jos. Wohlgemuth, überrascht worden: ״Das Erscheinen des letzten Heftes (9/12) des Jahrganges 1930 hat sich zu unserem Bedauern aus finanziellen Gründen verzögert. Aus diesen Gründen sehen wir uns auch veranlaßt, das Erscheinen des ״Jeschu־ run“ für 1931 vorläufig einzustellen. Wir möchten den Gönnern unserer Zeitschrift noch besonders danken für die Hilfe, die sie uns zuteil werden ließen, darunter vor allen Dingen den Herren aus Holland, von denen einige, die wir zu unserem Bedauern nicht namentlich aufführen dürfen, den Bestand unserer Zeitschrift viele Jahre durch ihre hochherzige Beihilfe ermöglicht haben.“ Ein Agudasieg in Riga. Am 12. d. M. fanden in Riga die Wahlen zum Stadtrat statt. Nach den bis jetzt vorliegenden Resultaten haben sich bei den in ganz Lettland durchgeführten Ge־ meindewahlen die jüdischen Parteien im allgemeinen gut behauptet und konnten an manchen Orten ihre Stimmen־ anzahl gegenüber den letzten, im Jahre 1928 stattgefun־ denen Wahlen beträchtlich vermehren. Bei den Wahlen in die Stadt־Duma von Riga entfielen von insgesamt 220.597 gültigen Stimmen 17.603 auf die jüdischen Listen gegenüber 14.509 Stimmen, die die jüdischen Listen im Jahr? 1928 auf sich vereinigen konnten. Insgesamt erhalten die jüdischen Parteien in der neuen Stadt«Duma 8 Mandate, davon die Aguda 4 und je ein Mandat der revisionistiseh־misrachi־ stische Block, der Handels־ und Industrieverband, der ״Bund“ und die zionistisch־sozialistische Partei. In Dwinsk haben die jüdischen Parteien insgesamt 17 Mandate erobert, davon entfallen auf den ״Bund‘‘ 5, auf den Handelsverband: 3, auf die Handwerkerpartei 2, auf die allgemeinen Zionisten 2 und auf die vereinigten zionistisch־soziälistischen Gruppen; die Aguda, are ■Haus־ Besitzer und zwei lokale Parteien je ein Mandat. In Libau wurden 10 jüdische Gemeinderäte gewählt. Auf die jüdischen Listen entfielen diesmal .1000.. Stimmen mehr als bei den letzten Wahlen. In Reschice dürften den Juden 14 bis 15 Mandate zufallen, in die Stadt־Duma von Mitau wurden 4, in die von Kreuzburg 10 jüdische Gemeinderäte entsandt. Zweite Landeskonferenz der Poale Agudas Jisroel in Polen. (A. R.) Die orthodoxe Arbeiterorganisation ״Poale Agu# das Jisroel“, die in Polen unter den orthodoxen Arbeitern eine angesehene Stellung einnimmt und bereits eigene Ver־ treter in den Gemcinderäten besitzt, hielt am 19. und 20. d. M. ihre zweite Landeskonferenz in Warschau ab. Es waren viele Rabbiner und angesehene Persönlichkeiten sowie mehr als 200 Delegierte aus 150 Orten erschienen. Es wurde beschlossen, daß die Organisation weiter im engsten Zusammengehen mit der Agudas Jisroel und als ihr Bestandteil die Arbeit im religiösen Judentum und für die Rechte der religiösen Arbeiterschaft durchzuführen habe. Hillel Zeitlin, einer der namhaftesten jüdischen Publizisten Polens, begrüßte die Versammlung als die Ver# tretung der Schichten, die, als Juden, orthodoxe Juden und orthodox־jüdische Arbeiter unter dreifachem Golus leiden. Amtliche Verlautbarung der Israel. Kultusgemeinde Wien. Kundmachung. Der Vorstand der israelitischen Kultusgcmcindc hat in Gemäßheit der §§ 91 und 16 des •Kultusgcmcindc- Statuts die Voranschläge der Einnahmen und Ausgaben der Kultusgcmeinde sowie sämtlicher unter der Verwaltung der Kultusgcmeinde stehenden Fonds und Anstalten für das Vcrwaltungsjahr 1931 in allen Einnahmen- und Ausgabenposten geprüft und festgestcllt. Gemäß § 91 des Statuts liegt dieser Voranschlag durch 14 Tage, vom Tage der Kundmachung gerechnet, zur Einsichtnahme der Gcmcindcmitglicdcr in der Amtsdircktion, I., Scitcnstcttengasse 4, 111. Stock, auf. Die Gcmcindcmitglicdcr sind berechtigt, innerhalb dieser Frist Erinnerungen bezüglich des Voranschlages bei dem Kultusvorstandc schriftlich zu überreichen, welcher dieselben in Erwägung zu ziehen hat. Diese Kundmachung wurde unter einem im amtliehen Teile der ״Wiener Zeitung“ verlautbart. — Der Vorstand der Israelitischen Kultusgcmeinde, Wien. Israelitischer Jugendgottesdienst. Am Samstag, den 25. April d. J., findet um 3 Uhr nachmittags der Jugendgottesdienst für die israelitische Schuljugend in den Gemcindc- und Bezirkssynagogen statt. Israelitische Kultusgemeinde. Ab 17. April d. J. wird die Tclcphonsprcclistellc der Israelitischen Ku 11 u s gerne i n d c ab 5 Uhr nachmittags aus betriebstechnischen Gründen folgendermaßen geschaltet sein: Portier: U-25-5-85: Amtsdirektion: U-25-5-86; Präsidium- Sitzungssaal: U-25-5-87 und U-25-5-88. Der Rechnungsabschluß pro 1930 und der Vor- Anschlag pro 1951 der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. In der öffentlichen Plenarsitzung vom 16. April dieses Jahres, die unter dem Vorsitz des Präsidenten, Generaloberstabsarzt Prof. Dr Alois Pick, stattfand, wurden die Beratungen Uber den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1931 abgeschlossen und der Rechnungsabschluß für das Verwaltungsjahr 1930, welcher statutengemäß durch 14 Tage zur Einsicht für die Gemeindemitglieder aufgelegt war, genehmigt. Die Gebarung des Jahres 1930 weist insgesamt Einn ahme n von S 6,211.414.36 aus, welchen an Au sgaben in diesem Verwaltungsjahre S 6,348.479.60 gegenüberstehen. Der resultierende Fehlbetrag von S 137.065.24 erfährt eine Erhöhung um S 94.841.87 aus dem vom Vorjahre vorgetragenen Defizit. Trotz ihrer Dringlichkeit mußte eine Reihe von Investitionen, Ausgestaltungen und Neueinrichtungen zurückgestcllt werden, um eine Vergrößerung dieses Defizits, für dessen Abdeckung keinerlei Fonds bestehen, zu vermeiden. Der Fehlbetrag muß für das nächste Vcrwaltungsjahr vorgetragen werden. Von den Gesamtausgaben entfielen auf die Kapitel ״Kultus“, ״Unterricht“ und ״Beerdigungswesen“ insgesamt S 2,579.952.72, auf das Kapitel ״Fürsorge wesen“ S 2,149.829.36. Die Einnahmen setzen sich aus dem Eingang an Kultusstcucrn von insgesamt S 2,540.521.76 und im übrigen aus den statutenmäßig eingehobenen Taxen und Gebühren sowie aus Spenden zusaminen. Der Voranschlag pro 1931, welcher dem Kultusvorstande zur Beschlußfassung Vorgelegen ist, weist für das Jahr 1931 an E i n n a h m e n insgesamt S 5.904.933.—, an Ausgaben S 6,383.389.—, somit einen Fehlbetrag von S 478.456.— auf, welcher sich durch das vorgetragene Defizit der Vorjahre auf S 710.363.11 erhöht. Hiezu kommen aber noch ״A.-o. Erfordernisse“, die in der Zeit des Budgetprovisoriums, das ist seit 1. Jänner 1951, zugewachsen sind und sich auf zirka S 50.000 belaufen, ln den sehr eingehenden Debatten über das vom Finanzreferenten, Regierungsrat Dr. Hermann Oppenheim, erstattete Referat und die von den Kommissionsobmännern vorgetragenen Berichte über die einzelnen Anstalten, Institutionen und .Verwaltungszweige, wurde die triste finanzielle Lage der Kultusgemeinde, deren bedeutende Leistungen ganz besonders auf dem Gebiete des Fürsorgewesens, das nach dem jüdischen Religionsgesetze einen Bestandteil, der Religionsübung darstellt, beleuchtet, die Steigerung־ der Anforderungen als Folge der derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse betont und auf die Drosselungen hingewiesen, die mangels der erforderlichen Mittel nun seit Jahren im Budget der Kultusgemeinde Platz greifen müssen. Entgegen allen Erwartungen sind die seit mehreren Jahren bei der Regierung anhängigen Ansuchen, daß aus dem Titel der Gleichberechtigung׳'der Konfessionen auch für die israelitische Religionsgemeinschaft ein Beitrag aus Bundesmitteln geleistet werde, trotzdem die Berechtigung und die Billigkeit dieses Begehrens immer wieder von allen Regierungsstellen anerkannt wird, bisher nicht einer aufrechten Erledigung zugeführt worden, so daß die Israelitische Kultusgemeinde Wien auch derzeit noch nicht den geringsten Beitrag aus Bundesmittein erhält, obwohl dieselbe mehr als 200.000 Seelen umfaßt und durch ihre Wirksamkeit vielfach Bund, Land und Gemeinde entlastet. Die Plenarversammlung hat die Budgetvorlage mit dem einschränkenden Beschlüsse genehmigt, daß gegenüber den einzelnen Posten der Einnahmen- und Ausgabenseite Ersparnisse,׳ bzw, Zuflüsse in einem derartigen Ausmaße, erzielt werden sollen;‘ daß eine Erhöhung der Defizite des Vorjahres hicht eintritt. Zut Durehfüfirifng dieser Aufgabe wurde/unter dein Vorsitz des Finanzreferenteh Regierungsrat Dr. Hcrmaftn Oppenheim, eine Ersparungskommission eingesetzt und .über .Antrag..der..Obmänner...aller Parteien .im Kultusvörstandc die folgende Entschließung einhellig an-' genommen: In seiner öffentlichen Plenarsitzur ־!om 16. April 1951, mit der Erledigung des Rechnung, uschlusses für das Verwaltungsjahr 1930 und mit der Beschlußfassung über den Voranschlag der Einnahmen ui.(J Ausgaben für das Verwaltungsjahr 193t befaßt, hat der Gesamtvorstand der Israelitischen Kultusgemcinde Wien die folgende Entschließung einhellig angenommen: ״Mit tiefstem Bedauern nimmt der Kultusvorstand wahr, daß trotz sorgfältigster Gebarung im Gemeindehaushalt und bei vollster Anspannung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeindcmitglicder die Voranschläg'c und Rechnungsabschlüsse der Israelitischen Kultusgemcinde jährlich steigende Defizite aufweisen, so daß auch immer wieder wichtige und dringliche Erfordernissc zuriickgcstcllt werden müssen. Diese Behindcrung der Israelitischen Kultusgemeindc Wien, den ihr durch das Gesetz vom 21. Miirz 1890, R.-G.-Bl. Nr. 57 und durch ihr Statut obliegenden Pflichten in vollem Umfange zu entsprechen, ergibt sich aus dem Umstande, daß, entgegen den Verhältnissen in allen Nachbar- Staaten in Oesterreich, ein Beitrag aus Bundesmitteln zu den Erfordernissen der Israelitischen Religionsgescllschaft bisher nichts geleistet wird, obwohl eine solche Beitragsleistung־ nach dem B1mclcsvcrfass11ng־sg־csetzc und nach dem Inhalt des Friedens Vertrages von St. Germain durchaus begründet und berechtigt wäre. Die Plenarversammlung richtet an das Präsidium das dringende Ersuchen, die nun seit mehr als drei Jahren zur Erlangung eines Staatsbeitrages unternommcneu Bemühungen unentwegt fortzusetzen Und dahin zu wirken, daß dieser Zustand, in welchem die gesamte Judenschaft eine schwere Unbill und eine Verletzung des Grundsatzes des gleichen Rechtes aller Religionsgescllschäften empfindet, beseitigt werde.“ Plenarbeschluß vom 16. April 1931. Regulativ für die Ersparungskommission. In Anbetracht der ungünstigen finanziellen Lage der Gemeinde beschließt das Plenum, eine ״Ersparungskom# mission" einzusetzen. Dieselbe besteht aus dem Obmanne der ״Einanzkommission“ und aus drei vom Plenum ge־ wählten Mitgliedern des Kultusvorstandes. Als Vollzugs־ organ werden der Kommission der Amtsdirektor und der erste Sekretär beigegeben. Zweck der ״Esparungskommission“ ist es, unter möglichster Vermeidung eines weitläufigen Instanzenzuges, in administrativer und finanzieller Hinsicht jene Maß־ nahmen und Verfügungen an das Präsiclum zwecks Durchführung zu leiten, sowie solche Anträge auszuar־ beiten, die geeignet sind, die Wiederherstellung des Gleich־ gewichtes in den *Gemeindefinanzen herbeizuführen. Der ״Ersparungskommission“ werden die im § 13, Abs. d, f und g, des Kultusgemeindestatuts verzeichneten Angelegenheiten, insoweit nicht der § 14 des Statuts deren Uebertragung ausschließt, mit der Maßgabe zugewiesen, daß Beschlüsse, für welche drei Mitglieder der Kommission stimmen, bei Wahrung des Einspruchsrechtes des Präsi־ diums und sofern nicht der Obmann gegen den Beschluß Einspruch erhebt, als endgültig und bindend anerkannt Sverden und im Wege des Präsidiums sofort zur Durchfiih־ rung gelangen, während, wenn dieses Stimmenverhältnis nicht besteht oder vom Präsidium oder Obmann Einspruch erhoben wird, die Entscheidung des Vertreterkollegiums und, sofern statutenmäßig die Kompetenz des Plenums gegeben erscheint, die des Plenums einzuholen ist. Es hat als Grundsatz zu gelten, daß die Anträge der ״Ersparungskommission“ jeweils als erster Punkt auf die Tagesordnung der nächsten Vertretersitzung, bzw. Plenar־ Sitzung zu setzen sind und daß nach Tunlichkeit die end־ gültige Erledigung in einem Zeiträume von 14 Tagen zu erfolgen hat. Die ״Ersparungskommission“ führt ihre Arbeiten permanent fort und tritt so oft zusammen, als es die Führung ihrer Geschäfte erfordert. Sämtliche Pro# tokolle und Beschlüsse der ״Ersparungskommission“ sind jeweilig dem Präsidium vorzulegen. An die Stelle des Finanzreferenten tritt im Verhinderungsfälle der. Obmann־ Stellvertreter der ״Finanzkommission“. Jedes der drei Mit־ glieder dieser Kommission wird erforderlichen Falles von einem anderen Mitgliede des Kultusvorstandes vertreten, dessen Nominierung dem Obmanne jenes Parteiklubs ob־ liegt, welchem der zu Vertretende angehört. Der Amtsdirektor wird erforderlichen Falles durch den Leiter der Rechnungskontrolle vertreten. Die ״Ersparungskommission“ hat bei Behandlung ein־ zelner Angelegenheiten, die in das Ressort einer der ständi־ gen Kommissionen des Kultusvorstandes fallen, den Ob־ mann dieser Kommission, bzw. dessen Stellvertreter mit beratender Stimme zuzuziehen. Erhebt dieser gegen eine von der ״Ersparungskommission“ getroffene Maßnahme Einspruch, so ist vor der Ausführung des Beschlusses der ״Esparungskommission“ die Stellungnahme des Vertreter־ Kollegiums einzuholen, welches endgültig entscheidet. Andererseits sind jene Beschlüsse der Kommissionen des Kultusvorstandes, durch welche der Kultusgemeinde neue oder erhöhte finanzielle Lasten erwachsen, der ״Er־ sparungskommission“ zur Stellungnahme vorzulegen. Der ״Esparungskommission“ obliegt insbesondere die Prüfung auch des budgetären Sach־ und Pcrsonalauf־ wandes, eines ökonomischen Vorganges bei den Anschaf־ fungen und einer, rationellen Dienstesverwendung des Personals. Sämtliche Aemtcr, Anstalten, wie überhaupt die Organe der Kultusgemeinde sind verpflichtet, den Mitgliedern der ״Ersparungskommission“ jeden begehrten Einblick in diesem Belange zu gewähren und die zweck־ dienlichen Auskünfte gewissenhaft zu erteilen. Die Beschlüsse und getroffenen Maßnahmen der ״Ersparungskomission“ sind allmonatlich dem Vertreter־ kollegium und mindestens vierteljährlich dem Plenum des Kultusvorstandes zur Kenntnis zu bringen. Der ״Ersparungskommission“ obliegt es, den Haus# haltungsplan aufzustellen, der bei der Verfassung des Vor# anschlages für das nächste Verwaltungsjahr richtung# gebend zu sein hat. Beschwerden und Berufungen gegen Verfügungen der ״Ersparungskommission“ sind dem Plenum des Kultus# Vorstandes zur Entscheidung vorzulegen. Das dem Präsidenten gemäß § 25, Abs. 1 und 2, zu# stehende Sistierungs־, bzw. Einspruchsrecht erstreckt sieh auf die Beschlüsse der ״Ersparungskommission“. Die Bestimmungen des § 7 der Geschäftsordnung für den Kultusvorstand finden auf diese, angesichts der außerordentlichen Verhältnisse eingesetzte Spezialkommis־ sion keine Anwendung.