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Jüdische Presse · 1929-06-13 · 24 (13.6.1929) · page 6

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Journal
Jüdische Presse
Volume
15 (1929)
Issue
24 (13.6.1929)
Date
1929-06-13
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Nr. 24 Seite-6 - -. . ...... . -. JÜDISCHE PRESSE 15(T Millionen Dollar jährlich für Köscher-Nahrungsmittel in New York. (J. T. A.) Die New Yörker Kaschruth- Organisation hat der im Büro des ,Kommissärs des New Yörker Marktdepartements abgehaltenen Konferenz der f^rbbinatsämter mitgeteilt, daß der jährliche Umsatz für Köscher-Nährungsmittel in New York City .sich auf. 1!?0 Millionen Dollar beläuft. Es existieren iri New York ungefähr 10.000 Koscher-Fleischhandl ungen und rund 2000'. Koscher-DelikatessengeSChäfte. . Die Konferenz beschloß, Maßnahmen .zu ergreifen, um dem Koschergesetz des!. Staates New York stärkere Geltung als bisher zu ver* sdliaffen. Dieses Gesetz sieht bekanntlich hohe Geld!* und sogar Gefängnisstrafen für diejenigen vor, die nichtkoschere־ Nahrungsmittel als koscher - anbieten. \ 14 Jtideri im neuen britischen Parlament. (J.T.A.). Im neugewählten-englischen Parlament werden 14 Juden isjtzen: Von d'er Liberalen Partei Sir Herbert Samuel, James de Rothschild und Majer H. L. Nathan, die neu1־ gewählt wurden, sowie die früheren liberalen Unterhaus(- mitglieder Major Hore-Belisha und Percy ,H. Harris. Der frühere liberale jüdische : Abgeordnete• E.'י A. .Strauß ׳ist ih der Minderheit geblieben. Ferner alle; bisherigen jtidisehen Konservativen, und zwar Sir Philip Sassoon,. M/A. SäfriueL Major Isidore Salmon, Major J». Brunei-Cohen, Sir Walter de Ffeöe י untf Samuel Samuel‘mit Ätrsnahme von Samuel Finburgh, der nicht 'wieder kandidiert ־ hat. Zu den beiden bisherigen jüdischen Mitgliedern derFraktiön der Arbeiterpartei, Emanuel Shinwell und Colonel . Harry Day, kam jetzt ein drittes jüdisches Mitglied hinzu: Dr. G. E. Spero. r.; Palästina-Wanderung im April. (J. T. A.) Im April wanderten in Palästina laut offizieller Statistik 417 Per!- sonen. unter ihnen 322 Juden, ein. In dem gleichen Monat vvanderten 172 Personen, unter ihnen 70 Juden, aus. Der Ueberschuß der jüdischen Einwanderung über die Aus- Wanderung steigert sich in den letzten Monaten progressiv. Im März waren 452 Personen,' unter ihnen 375 Juden, eingewandert. 236 Personen, unter ihnen 155 Juden, verließen im März das Land. Joint Nothilisionds für Europa. (J. T. A.) Das American Joint Distribution Committee, das bekanntlich auf Grund der Berichte seines europäischen 'Direktors,;Dr. ■Bernhard ׳Kahn. vor kurzem eine Summe von 310.000 Dollar als außerordentliche Notstandshilfe f׳ür Europa bewilligte, hat soeben 110.000 Dollar auf Konto dieses Fonds nach Europa, ■und zwar 60.000 Dollar nach ׳Rußland und 50.000 Dollar nach ■Bessarabieu geschickt. Der Verband ,litauischer Juden in Amerika, der vor kurzem die! AiutfbDingung ■von 50.000 )Dollar für (die hungernden Juden ittNordlitauen beschloß, •hat soeben als erste Summe 2500 Dollar ■nach ■Litauen gesandt. Der Verband ■bessarabischer Juden in Argentinien sandte weitere 4200 Dollar an das iRettungskomitee in Kischenew. Damit erhöht sich ■die •Gesamtleistung •der argentinischen Juden für die 'Hungernden in Bes>3arabie׳u auf Insgesamt ■21.038 Dollar. Bewaffnete Räuber in der Synagoge ,von Chicago Fünf schwer bewaffnete Räuber drangen am Sonn־ tag abends in die große Synagoge von Chicago ein, wo in Anwesenheit rumänischer Regierungsvertreter, des rumänischen •Konsuls und anderer hoher Persönlichkeiten die Zehnjahrfeier der Vereinigung Rumäniens; stattfand. Sie drängten etwa achtzig Zuhörer an die Wand, leerten: ihre Taschen und erbeuteten Schmuck und Bargeld im , Gesamtwerte von 80.000 Dollar. Die Banditen ließen sich dazu eine halbe Stunde Zeit und verschwanden dann in den dunklen Straßen. Die Polizei nahm sofort die Verfolgung auf, die jedoch ergebnislos blieb. Einzelheiten des Raubanfalles. Ein Vertreter der rumänischen Regierung hielt gerade!einen Vortrag über die Zehn jahrfeier'des vereinigten Rumänien, als die Banditen hereuis'türmten und alle' An־׳ wesenden zwangen, sich an der Wand a,ufzusteU§n. Darauf wurden sie der Reihe nach durchsucht. .Die Räuber rip'Sen den Frauen die Armbänder und Ringe von den Armen und Händen und nahmen dem Rabbi Goldstern seine Geldbörse ab. Als sie jedoch bemerkten, daß diese den Namenszug des Besitzers trüg, gaben sie die Böfse( dtem Rabbi zurück. Nachdem die Banditen mit ihrem Raub geflüchtet waren, verrichtete der Rabbi ein Dankgebet dafür, daß niemand verletzt oder getötet worden war. In einem galizischcn Dorf überliefern •■ Bauern eine fünfköpfige jüdische Familie dem Flammentod. (J. A. A.) ln dem Dorfe Pogoszelysko, Kreis Rawa- Ruska, in Ostgalizien, zündeten Bauern gegen 10 Ohr abends das Haus des jüdischen Gastwirtes Moses Mensch an mehreren Stellen an. Das Haus brannte in kurzer Zeit vollständig nieder, wobei der 45jäl1rige Gastwirt Mensch, seine 78jäh1־ige Mutter Zipe, seine 43jährige Frau Feige und zwei Kinder des Ehepaares den Flammen zum Opfer fielen. Die verbrannten Leichen wurden in einer Lage gefunden, die auf eine erschütternde Tragödie schließen läßt. Moses Mensdi hatte versucht, seine Familienangehörigen zu retten,‘ doch konnten sie nicht mehr ins Freie gelangen, da das Haus an allen Seiten brannte. Frau Feige Mensdi, die schwanger war, war während des Brandes niedergekommen, sie drückte das Neugeborene, wahrscheiulieh eine Frühgeburt, an die Brust. In dieser Lage wurde sie 1u1!'gefunden. Aus der gesamten Umgebung trafen die Mitglieder der jüdischen Gemeinden ein, um der tragisch umgekommenen Familie die letzte Ehre zu erweisen. Drei Kinder der Familie Mensch konnten während des Brandes ins Freie kommen, sie habefi aber zum Teil schwere Brandwunden davongetragen. Es handelt sich bei der Brandlegung um ein Glied in der Kette von Terrorakten, die von der ostgalizischen Bauernschaft gegen die Juden unternommen werden, um sie aus dem Dorfe zu verjagen. Als der Tat dringend verdächtig erscheint der Ukrainer Kril, Leiter der Bauernkonsumgenossenschaft, die, wie alle Konsumgenossenschaften in den ostgalizischen Dörfern, einen Vernichtungskampf gegen die jüdischen Gastwirte 'und Händler führt. Die Untersuchung ist noch nicht abgeschlossen. Unter der Judenschaft der ostgalizischen Dörfer herrscht Angst vor ähnlichen Anschlägen, da die Atmosphäre in den Dörfern eine vergiftete ist und die ukrainische Intelligenz die Bauernschaft gegen die. Juden aufhetzt. Man befürchtet, daß eine Massenflucht der Juden aus den Dörfern in die Städte die ohnedies schwere Lage der Stadtjuden verschlimmern werde. Eine Gerichtsverhandlung über den Talmud in Jugoslawien. (J, T. A.) Am 14. Mai fand beim Geridhts- 1101'e in Pozega eine aufsehenerregende Verhandlung statt, deren Mittelpunkt eine Disputation über den Talmud bildete. Kläger war die jüdische Gemeinde in Brod an der Save, Angeklagter Rechtsanwalt R. Gojubic, welcher mit bezug auf einen jüdischen Notar bbhaüptete, ״der Talmud lehre ausdrücklich, daR der Jude den Ungläubigen betrügen und beschimpfen könne“. Die jüdische Gemeinde in Brod vertrat der jüdische Publizist und Rechtsanwalt Dr. LavoSlav Sik aus Zagreb. Dr. Sik wies als Sprecher der ganzen jugoslawischen Judenheit die Fälschungen und Verleumdungen ab, verlangte aber die Bestrafung nur aus prinzipiellen Gründen, da es sich um Beleidigung einer gesetzlich anerkannten Religion handelt. Der Gerichts- Senat verurteilte den Angeklagten bedingungsweise zu acht Tagen Arrest. Sabbatschutzbewegung ln Holland. (J. T, A.) Der jüdische Arbeiter- und .Angestellte ™verein״ ׳iBetsalel“ hat die jüdischen Gesellschaften, die soziale und ■׳ökonomische Ziele Verfolgern zm •einer idem •Sabba(?schütz geltenden! Benatutug eimgeladen. •Der Amsterdamer Oberraibbiner Al 'S. 0,nd׳e r wi׳z e r׳ erklärte, die Sahibat'be'obach11111g sei nicht allein ׳eine Angelegenheit ■der Orthodoxie, •sondern, des gesamten Judentums. Eine Resolution wiurde ׳angenommen, in der die jüdischen Gemeinden •amfge.fordert ׳werden׳, die 'Bewegung!für Saibbatschutz m stützen. Die Maßnahmen gegen das Schächten in Rußland. (J. T. A.) Wie der L-T.-A.-Vertreten erfährt, sind ■bei dem ״Lmbawütschier Robbe“, Rabbi Scbneeursan, ■außer ■aus Leningrad' auch aus mehreren anderen■ Städten Rußlands ..Meldungen eingelaufen, wonach die Ortsibehör.den auf Wiumseli der iü!d!isc׳hen Kommunisten. d׳as Schächten• .ver•- Spendet für den der Adas Jisroel, Wien, II., Nestroygasse 11 ten und Jessode Hatlora bieten- Für diese Verbote sollen nicht so sehr Erwägungen des Tierschutzes als ■vielmehr antireligiöse ■Stimmungen maßgebend sein. Das Grab des ״Baal Schern“ gefährdet. (J. T. A.) Einte aus Rußland ■eiingetroffena ■Meldung•!besagt, daß d׳as Bewegung, im Dorfe Mezwisc'h (Mezerisch) in Gefahr ist, ■ behördlichen Maßnahmen zum Opfer ׳zu •fallen. ■Der alte Grab des ״Baal •Sehern‘‘, des Schöpfers der chassidischen jüdische Friedhof in 'Mezerisch wird aufgehoben;, samtliehe Gräber rings u׳m den• Ohel (Zelt über dem •Grabe des ״,Baal Schern“) wurden bereits zerstört. 'Die •jüdische Gemei-n'de überreichte den Behörden׳ eine ©Ute, das Grab des ״'Baal ־Sehern“ unversehrt *u lassen. 3000 historische Stätten in Palästina. (J. T. A.) Mr. E. 'T. vRichmond. der 'Direktor des 'Departements für Altertümer bei der!palästinensischen Regienung, hielt ׳in der ״Palestime Oriental ■Society“ einem •Vortrag ■über den Stand der ׳A.it׳e׳rtums1forscih׳unK in• Palästina. Er erklärte u. a., daß die im Vonbereitung ■befindliche Liste aller p׳alästinensischen Altertümer ׳etwa 3000 Namen! enthalten׳ werde. Demnächst solle •ein׳ neues ■Gesetz z׳um ,Schutze der Altertiimer veröffentlicht werden. Ts c h ec ho Slowakei! Ueber die Kultussteuerpflicht. ■Wichtige Entscheidungen des Obersten Verwaitungsgerichtsholes.!Die Eintreibung ■der׳ .'Kulfuss teuer ist eine d׳er Verwaltungsaufgaben einer •jeden Gern ein d'eleitung. Sie genügt auch nach allgemeiner Anschauung in der Regel dieser ihrer ׳Aufgabe, soweit sie dazu!ausreichende gesetzliche Handhaben hat, ■gau/z einerlei, ob ׳und Ibis z׳u׳ welchem• Ma'ße sie auch׳ dien׳ höheren und;edleren Pflichten einer orthodoxen Gerneinideleijung nac/hlkom.mt oder nicht•. Dabei stößt die Gemeindeleitung zuweilen auf ׳nicht geringe Himdeir•־ misse ■schon deshalb, weil nur die •wenigsten Menschien von einer inneren• Verpflichtung zur ׳Leistung eines Höchst־ betrages für d׳ie Zwecke de׳r •Gemeinde wirklich durchdrungen sind. Dieser! 'Umstand wird' sich wohli ■aHsoilunge nicht ändern, ■als das Hauptgewicht der Gemeindevemvaltting auch in den orthodoxen!Gemeinden auf die äußere Z w!a ngsfo nm •der Gem׳einldezugehlörigke!it •und nicht •auf das Wesen der Orthodoxie1, -auf den tiefer en 'S 1'n n der orthodoxen •Gemeinde,-au!! die i r e i e G e s i ii n u mg sg e m׳e i m s c h a •f t gelegt wind. Solange!keime •Neigung ■besteht oder — sagen •wir •einimal. — keine Möglichkeit vorihubden ■ist,!hierin Wandel!zu ׳schaffen, wird •die ׳jüdische ׳Gemeinde ■Uhren Mitgliedern!gegenüber genötigt .sein, in gegebenen Fällen von ihren gesetzlichen ׳Rechten• •Gebrauch zu :machen ■und ■die Kultussteuer zur Erhaltung ihrer Insti- •tutionen und zur Besoldung ihrer Funktionäre; mit Iden ge:- setzilichen Zwangsmitteln ei.n׳z!uik.assieren. Insbesondere tritt diese Notwendigkeit ■zutage, wenn einzelne■ 'Mitglieder •zum Zwecke der Steuerflucht oder aus weichem Motiven! Ummer zur ־'Bereitung von finanziellen Schwierigkeiten ׳für die Ge- •meinde aus ihr ■austreten׳ und sich! weligern, Steuern am die verlassene 1Ge!mei׳nde!zu entrichten. Solche )Fälle sind gar nicht ■selten׳ und bilden oft den Ausgangspunkt 1j׳ahrefa׳mger Prozesse und verschlingen ganz 1bedeutende iSaiimimen am Pro.zeß)kost׳e11, abgesehen von ■der unnötigem und!zwecklosen Erbitterung, die sie im Gefolge •haben. •Es stellt sich dann in der Regel erst nach Jahren heraus, d.a!ß ■alle׳ ,diese unnützen und kostspieligen Aufregungen 1b e i d en Parteien erspurt geblieben׳ wären, wenn •über die einschilälgigem ׳Gesetze und Verordnaungeii und deren Konsequenzen ausrelichende Klarheit ■vorgeherrscht haben würde. Wir glauben daher dem .allgemeinen jüdischem Interesse sowohl der Gemeinden!als auch i'hner Mitglieder!zu dienen, •wenn wir!hier denwesentlichen •Inhalt׳ einer Ent- Scheidung veröffentlichen,, die ■das ■Oberste Verwaitungsgericht ivor einigem Tagen in einem typischen Fall getroffen hat. ln Kenntnis •diesier ׳Entscheidung werden die unnötigen Steuerprozesse in den Gemeinden hoffentlich wenn auch nicht gänzlich aufhören, so doch jedenfalls seltener werden. ■Ue׳b e r s e t.z u!1 g. ■Oberstes Verwafltungsgeric'ht in!Prag. Nr. 9440/29. Im Namen der t s c h e c h o s 1 0 w a k i s c 'h e 11 R epublik! 1Das Oberste Verwa'ltungsgericlit ihat unter •dem •Präsidium des Rates des Obersten Venvaltungsgericbtes Dr. ,Janota in!Gegenwart •der Räte des Obersten Verwaltungsgenichtes Dr. Brendler. ■Kloubek, Kotta, Dr. Dusil und des Schriftführers Obersekretärs Sevcik nach der a׳m 15. Mai 1929׳ verrichteten öffentlichen mündlichen Verbandlung über die!Beschwerde •des L. D. •in!Bratislava gegen die Entscheidung des Zupaiiamtes in!Bratislava vom 16. •April 1927 •Nr. 7252 ׳bezüglich Eintreibung •von jüdischer Kultussteuer nach An'hören des •Berichtes des Referenten und ■der •Ausführungen des Vertreters der beteiligten!Partei, der Orthodox-jüdischen Kultiisgemeinde in •Bratislava, Dr. ■Salamon Rotter, Advokat in!Bratislava, zu Recht erkannt:!Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. B e g r ii n du mg: Der Vorstand der orthodox-jüdischen Ku'Itusgemeinde tin!Bratislava ■verständigte den!Beschwerdeführer mit seinem ■Bescheide vom 15. Juli 1926 ■Nr. 1586. daß der Vorstand die Anmeldung ■des!Beschwerdeführers vom 21. April 1926 mit •Bedauern zur Kenntnis genommen hat, wonach er bei seinem •im Jähre 1921 angemeldeten Austritt •aus der Gemeinde beharrt, daß aber •der Vorstand seinem •Gesuche um restlose ׳Abschreibung der K111 tussteuer 'für das Jahr 1925 nicht stattgeben 'konnte, weil nach § 9 der . Statuten der Kultiisgemeinde und ■des Min. Erl. ׳Nr. 1191/1888 er •verpflichtet sei. außer dem Austrittsjahr (1921) noch weitere f ii n f Jahre bind u r c h, das •ist bis E 11 de de s Jahres 1926, •d i e K u .Musste u e 1־ i •m g!eichen Maße zu b e z a h I e 11 als im J ah re des ,Aust r i 11 e 's, s 0 m 11 im Betrage von t s c h. K., 1600 j ä h r 1 •i c 'h.!Dagegen hat der;Beschwerdeführer eine •Berufung eingebracht, welche •die!jüdische 'Kultiisgemeinde •mit ihrem •Bescheide vom 18. Oktober 1926 •Nr. 3501 nicht zur Kenntnis genommen!hat, weil das interkonfessionelle Gesetz vom Jahre 1925 sich nur ■auf solche ׳Persotien •bezieht, die nach der Wirksamkeit dieses!Gesetzes und in einer im § 6 des 'Gesetzes vorgeschriebenen Art ihren Austritt angemeldet haben. Der Beschwerdeführer hat aber •den Austrit׳t schon ׳im Jahre 1921 angeme'Met. -Seiner!Berufung .bezüglich ■Abschreibung der Kultussteuer für das Jahr 1925, respektive wegen Rückerstattung •der Steuer für ■die Jahre 1922 bis 1924 ,kann somit nicht stattgegeben, werden, weil der!Beschwerdeführer laut Ges. Art. X1LII1I/1895 •und laut § 9 ■der!Gemeindestatuten verpflichtet ist, 'die Kiiltussteuer außer, dem Austritts'jahre'uoch.weitere fünf Jahre!hindurch, das ist '׳bis Ende des Jahres 1926, zu 'bezahlen. Gemäß § 25 des Ges. Art, XLIBI vom Jahre 1895 ist der, der in eine andere Konfession nicht Übertritt, verpflichtet, die Kultussteuer weitere fünf Jahre ׳zu bezahlen. Desgleichen wurde mit Bescheid •dieser iKtilhi&geme'inde ■vom IS. 01 kto׳ber 19-26׳ iNr. 3502 -der Berufung des׳ ,Beschwerdeführers gegen die Vorschreibung der iKu'l’tussteuer iiir das Jahr 1926 nicht sta'ttgegeben. ,weil der ׳Beschwerdeführer laut § 25 des -Ges• •Art. XLIH/1895 •und § 9 der Gemeindestatuten verpflichtet ist, die .•Kultussteuer •bis Ende -des Jahres 1926 zu bezahlen.!Das Gesetz ■Nr. 96/1-925!kann auf •den Fall -des Beschwerdeführers nicht angewendet werden, weil der Beschwerdeführer seinen •Austritt vor 'Wirksamkeit dieses Gesetzes -angemeldet •und dies nicht in der •i-m § 6 des Gesetzes 'vorgesc'hriebenen, Art getan hat. ■Gegen'!beide ■Bescheide ,Nr. 3501 und 3502 vom Jahre 1926 hat der .Beschwierdeführer eine ׳Berufung an ■das Notariatsamt in •Bratislava als •das laut;Punkt 7 des Min. Eil Nr. •1191/1888 zuständige Amt überreicht; die ,Berufu 11g wurde durch das Städtische No'tariatsamt in -Bratisla׳va •mit!Entscheidung vom 12. Jänner 1927 Nr. 2495/27 aus folgenden'Gründen abgewiesen: iEs •wurde festgestellt, daß der ‘Beschwerdeführer im Ja'hre •1921 -beim Vorstande -der orthodoxen!Kultiisgemeinde angemeldet hat, daß er aus dem Verbände ■dieser Gemeinde au st ritt. 'Der Vorstand hat diese Anmeldung Stilb Nr. 15S6/24 zur Kenntnis genommen, jedoch. mit •dem, •daß der Besc'hwerdeführer verpflichtet ׳ist, die )Kultussteuer ■bis zum Jähre 1926 zu!bezahlen, weil -die ■Anmeldung im Jahre 1921 nicht so erfolgte, als. es das gewesene ungarische ■Gesejz vorgeschrieben hat.!Die!Partei 'hat nicht uachgewleseu, daß ■der Austritt 1m Jahre 1921 laut den •in -diesem -Jahre -noch .gültige.» gesetzlichen Vorschriften geschehen ist. ■der •Stand- Punkt -des Vorstandes -der -orthodoxen •Gemeinde ist daher richtig und die Beschwerde mußte abgewiesen werden• Dagegen hat •der Beschwerdeführer eine weitere Berufung einge'bracht. Mit 'der angefochtenen Entscheidung hat das belangte Amt die!Berufung ■des!Beschwerdeführers in •Angelegenheit der exekutiven •Eintreibung der ihm vorgeschriebenen Kultussteuer aus •den ,Gründen der Entscheidung ׳der ersten Instanz und weiters auch deshalb abgewiesen, weil der Beschwerdeführer in seiner ׳!Berufung nichts angeführt hat, womit die Richtigkeit der!belangten Entscheidung ■widerlegt worden wäre.!Hiebei erwähnte ,das!belangte!Amt, daß das Gesetz Nr. 96/1925 ׳Slg. sich auf den •Austritt aus einer Kuitusgerneiii'de in die andere nicht •bezieht und es auf den Fall •des Beschwerdeführers nicht angewendet werden kann, •der aus der orthodox- •jüdischen ■Gemeinde •in 'Bratislava in •die!jüdische neologe 'Gemeinde ebendort übergetreten ist. Der angefochtenen■ •Entscheidung war auch eine ׳Rechtsbelehrung angesc'hlossen, daß dagegen kein weiteres!Rechtsmittel■ •zulässig •ist. r!Die gegen diese Entscheidung eingebrac'hte Beschwerde h a t •d a s '0 b e r s t e V e r w a 1111 n g s g e r i c h t nicht für b e g r ii n <1 e t e r k a 11111. Aus der Begründung der!Entscheidung ■ist folgende Stelle •interessant: ׳Es gelten h׳i e r — weil •das Gesetz 96/25 im allgemeinen und •deshalb aucn die Derogationsvorschrift des § 18 des Ges. •Nr. 96/25 auf •einen solchen Fall sich nicht bezieht — d i e /b i s h e r i g e n ■a 11 e 11 B e s t i m m u 11 g e n, namentlich •die Vorschriften •des zitierten Min. Erl. Nr. 1191/1888 (und d i e 'S t a t •u t e n der orthodoxen Kultiisgemeinde in ׳Bratislava), nach deren § 2, Absatz ״ ,2׳die aus einer!jüdischen Kultusgemeinde aiistretenden Mitglieder — sei es zu dem 'Zwecke, sich

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