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Jüdische Presse · 1929-05-17 · 20 (17.5.1929) · page 3

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Journal
Jüdische Presse
Volume
15 (1929)
Issue
20 (17.5.1929)
Date
1929-05-17
Page
– (sequence 3)
Language
German
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JÜDISCHE PRESSE Seite 3 tir. 20 nachdem er sieht, daß auch der Vorsitzende des• Geschäftsführenden Ausschusses der Agudas Jisroel in Frankfurt a. M. sich keineswegs in allen Punkten mit meinem Artikel einverstanden erklärt. Nur befinden sich in den Ausführungen des Herrn Loeb einige mir •nicht begreifliche Irrtiimer. Er wirft mir vor. daß ich •mich ״unverhiillt und unverblümt“ zu der in § 4 enthaltenen Maxime bekenne, ״die auch weiter ■Misrachisten. Gemeindeorthodoxe, kurz alles, was nicht auf dem Austrittsstandpunkt steht, aus der ■Leitung ausschließt, das heißt, sie zu Juden minderen Grades stempeln wolle“, (ln Paranthese sei bemerkt, daß die Leser des ״Jüdischen Wochenblattes“ des weiteren dahin belehrt werden, daß trotz der ״Unverhülltheit und Unverblümtheit“ doch die eigentliche Bestimmung des § 4 von mir ״nicht offen ausgesprochen, sondern umgedeutet werde“ — ein Widerspruch, der nicht weiter tragisch zu nehmen ist.) Dieses ״da s heißt, die zu Juden minderen Grades stempeln wolle“, ist — mit Verlaub, Herr Loeb — eine gewiß nicht beabsichtigte, aber darum nicht minder ,bedauerliche Irreführung der öffentlichen Meinung. Wie lautet denn jener ominöse § 4? ״Wählbar in die Organe der Agudas Jisroel sind nur solche Mitglieder, deren Gesinnung ׳und Lebensführung anerkanntermaßen der Thora entsprechen. Angehörige von Organisationen, die sich im prinzipiellen Gegensatz zur Agudas Jisroel befinden, sind in die zentraten Verwaltungsorgane nicht wählbar. Im strittigen Falle entscheidet über das Vorhandensein eines solchen Gegensatzes der Rabbinische Rat des betreffenden ■Landes.“ Klipp und klar isf damit ausgesprochen, daß zunächst einmal die Voraussetzung für die Wählbarkeit in alle Organe der Aguda an die der Thora entsprechende Gesinnung und Lebensführung geknüpft ist. Wenn diese aber auch vorhanden, ■so ist immerhin ■die Wählbarkeit!in die Zentral Organe davon abhängig, daß das ■betreffende Mitglied gleichzeitig nicht einer Organisation angehört, welche im Gegensatz zur Aguda steht. Die Aguda nun, Herr Loeb, hat es meines Erachtens bisher als einen ihrer Grundsätze betrachtet, keinen Kompromiß mit Organisationen zu schließen, die die Thora nicht als Grundlage anerkennen, ein ■Prinzip, daß Sie, Herr Loeb. für die Aguda ■ja auch anerkennen. Wer auf dem Standpunkt steht, daß man dieses wohl tun könne und diesen Standpunkt auch in der Tat vertritt, indem er einer Organisation angehört, welche ja Kompromisse mit thoraentfremdeten .Gruppen schließt, der kann individuell der beste Jude sein, nur steht er im Gegensatz zu .der Idee der Aguda. Wenn ich das nun von jemandem behaupte, so habe ich ihn ■keineswegs zu einem ״Juden minderen ׳Grades“ gestempelt, sondern habe lediglich ■die selbstverstündliche Wahrheit ausgesprochen, daß man nicht zwei Göttern zugleich dienen kann'. Ich gebe zu. daß es ■in allen Lagern;Mitläufer gibt, die nicht logisch •und konsequent denken. Aber solche Persönlichkeiten sind!sowieso nicht zur Leitung einer Weltorganisation geeignet. Von Führern verlange ich .volles, aufrichtiges Bekennen zu dem einen oder anderen Standpunkt. Solange also die Aguda ihre bisherige Ideologie der selbständigen Orthodoxie nicht aufgibt, ist es ein Gebot der Sel'bsterha'Itung, ■Persönlichkeiten, die eine andere Ideologie wollen, nicht in die oberste Leitung aufzunehmen. Damit trifft aber •die betreffende Persönlichkeiten nicht der geringste ■Makel, da sie ja selbsfcverständlieh auf Grund ihrer eigenen religiösen •Ueberzeugung so •handeln wie sie handeln. Der Kampf um den § 4 soll ruhig weitergehen, aber nicht mit Argumenten, die unrichtig, und infolgedessen geeignet sind, ans dem sachlichen Gegensatz einen persönliehen zu machen. Nun •ist aber Herrn Loeb noch ein großes Mißgeschick passiert. Er lädt mir einen Bundesgenossen auf. von dem ich wahrlich bis zur Stunde nichts •gewußt habe. Herr Siegmund Fürst schreibt ebenfalls in Nr. 1718־ der ״Jüdischen Presse“ einen Artikel, in dem er es als Ziel der Agudas Jisroel u. a. bezeichnet, ״dem rapiden Hinsteuern der östlichen Jugend zu Samson Rafael Hirsch Einhalt zu gebieten und die Verwest- Iichung der Agudas Jisroel hintanzuhalten“. Ich teile Herrn Siegmünd Forsts Standpunkt wahrlich nicht. Ich halte es lieber ׳mit einem anderen Wiener, nämlich •mit R e b Salomon Spitzer s. A״ •dem Gründer der Schiffschul in Wien, welcher Rabbiner Samson Rafael Hirsch als denjenigen •bezeichnete, der in seinen 19״ Briefen“ die Reinheit der jüdischen Wahrheit und den ״Schwindel der Gesetzesleugner“ derartig gekündet habe, daß man wohl sagen könne, daß ein!jeder, der ■die 19 Briefe hatte sich aber die antisemitische Bewegung 1in Ungarn! unter der Wirkung der von Istoczy und Verhovay an!ge'־ zettelten Verhetzung dermaßen verschärft, daß die Regierung in mehreren Gegenden des Landes das Standrecht verhängen mußte, um Pogrome zu verhindern. Als nach dem Prozeß die Person Moritz Scharfs ihre Wichtigkeit für die antisemitische Sache verloren hatte, wurde er ״aus der häuslichen Pflege“ des erwähnten Beamten entilassen, aber begreiflicherweise war seines Bleibens um1 vaterhclien Hause nicht mehr, und so gelangte der Knabe nach Holland, wo er als Lehrling in die Dienste eines Diamantenschleifers trat. Nachdem er das Handwerk erlernt hatte, ließ er sich als Arbeiter seines Faches in Amsterdam nieder. Dort lebte er jahrzehntelang in stiller Zurückgezogenheit. — Nach dem erfolgten Freispruch der augeklagten Juden wurde erzählt, daß der Knabe Moritz Scharf sich seinem yater zu Füßen warf, um Verzeihu״g bat und erzählte, die Gendarmen hätten ihn zu seiner talschen Aussage mit der Drohung gezwungen, daß sie ihn für Lebenszeit einsperren werden' Erinnerungen an. Tisza-Esziar. (J. T.A.) ״Pester Lloyd“ veröffentlicht Erinnerungen eines alten Politikers, der den Verhandlungen des Ritualmordprozesses von Tisza-Esziar seinerzeit beiwohnte. Dieser erzählt il a.:. Heutzutage kann man. sich keinen Begriff von der Aufregung machen, die in den Jahren 1881 bis 1883 alle Nachrichten über die Entwicklung der ״Affäre von Tisza־ Eszlar erregten. Ganz Ungarn fieberte und die Erregung grift 3U1 daf. Alt?land über. Mit'teuflischer Geschicklichkeit . hatte die kleine antisemitische' Partei Ungarns das Verschwinden der kleinen Ester Splyrnosi dazu benWtzt,' um di§ Gerüchte über einen Ritualmord auszustreuen. Der grimmige Antisemit Istoczy und der Abgeordnete Ongdy rejsten im Lande herum, und erklärten den Ritualmgrd für erwiesen. Der Untersuchungsrichter Bary leif?־te ihnen Handlangerdienste. Die antisemitische Presse tullte ihre Spalten mit Hetzaufrufen und Verdächtigungen gegen .die Juden, die ״Affäre“ wurde ins Parlament getragen. Endlich fand der Prozeß statt. Als die Angeklagten 1,m Saal des Komitatshauses von Nyiregyhaza erschienen, sagten sich die' aus allen Weltgegenden erschienenen Jua Tjsten und Journalisten: ״Das sind keine Mörder.“ Als lese, sich vorkomme, wie einer, der vorher das jüdische Gesetz nicht so gekannt wie jetzt und durch diese Lektüre ein neuer Mensch werde.“ (Tikune Schlomo Seite 111. wo auch die weiteren Ausführungen von Rabbiner Spitzer זציל der Lektüre des Herrn Forst und seinen Gesinnungsgenossen sehr zu empfehlen sind.) Aehnlich begeisterte Ausführungen finden sich in dem Vorwort, welches Rabbiner Chaim Os er Grodzenski neuerdings dem Buche ״Metaph Hegojon“!von Rabbiner Hirschowitz vorangestellt hat. Abo i c h möchte mich dagegen!verwahren, mit Herrn Forst identifiziert zu werden. Wenn aber Herr Loeb glaubt. Samson Rafael Hirsch זצ״ל für sichln A s p r u c h 11 e hmen. und in Herrn Forsts Ablehnung von Rabb. Hirsch ,die logische Weiterentwicklung der Trennnugsidee. wie sie in § 4 zum Ausdruck gebracht ist“, erblicken zu könneu, so stehe ich vor einem Rätsel. Ist es ׳Herrn Loeb nicht bekannt, daß eben dieser Rabbiner Hirsch — als ■bereits eine Gemeindeorthodoxie da war — am 26. Janner .1877 sagte: ״Wer ein Angehöriger dieser Gemeinde verbleibe, der sanktioniert in positivster Weise den ganzen Abfall der Reform und verleugnet die orthodoxe Wahrheit, denn er bleibt Mitglied der Reformgemeinde, er erkennt in förmlichster Weise die Berechtigung der Re- •form an und wer seine gesetzestreuen Brüder zu etwas anderem als zum Austritt aus dieser Gemeinde beredet, der ist Schogeh Umaschgeh, der geht irre und führt irre.“ Ist es Herrn Loeb nicht bekannt, daß eben dieser Rabbiner!Hirsch im April 1870 bereits auf eine Anfrage bezüglich der ■Zugehörigkeit orthodoxer Gemeinden zu dem Allger einen badischen Synagogenverband schrieb: ״In Bejahung und Verneinung des Gesetzes aber gegensätzlich auseinanderstehende Gemeinden gleichwohl in einen Landes-Synagogenverband künstlich zusammennötigen und als leitende Spitze ein Kollegium kreiren, in welchem, charakteristisch genug, ■dieselben klaffenden Gegensätze sich einander verneinender Bekenntnisse zum kollegialischen Zusammenwirken׳, freilich ׳mit überwiegendem Gewicht des verneinenden Eiementes, vereinigt sind, •heißt überhaupt alle positive Wahrheit!im Judentum aufheben, heißt: auf dem Boden des Judentums der Gesetzesverleügming und der Geseizesheiligung die ganz gleiche. •Berechtigung zuerkennen, heißt: die positivste Religion, das Judentum, zu einem gleichgültigen, wesenlosen Schemen!jedes subjektiven Beliebens verflüchtigen, heißt: Gleichgültigkeit gegen alles Religiöse als das wahre Wesen des Judentums proklamieren.“ . Wie kann Herr Loeb zu gleicher Zeit sich gegen den § 4 wenden und doch Rabbiner Hirsch für sich reklamieren? Dieses ist ׳in der Tat ein ■logisches. Mißgeschick. •Man könnte natürlich Rabb. Hirsch als Frankfurter Rabbiner schätzen und achten,!seine Prinzipien brauchen darum noen nicht für Klall Jisroel verbindlich zu'sein: ein Standpunkt, der verständlich!ist, nur Herr Loeb ist nicht derjenige, welcher diesen Standpunkt einnehrnen •kann. Rabb. Hirsch für Klall Jisroel abzulehnen. Herr. Loeb hat nämlich eine gemütstiefe ■Schilderung jener Zeit, als er selbst noch als Schüler zu den Füßen Rabb. Hirschs gesessen hat, (S. R. Hirsch Jubiläumsnummer, herausgegeben von der Redaktion ■des ״Israelit“. Seite 26) mit dem Satze!geschlossen: ״So war es ein wirklicher Schmerz für uns. als Altersbeschwerden und Krankheit Samson, Rafael Hirsch •zwangen, seinen nUterricht an der Schule einzustellen. Wir verloren ihn als Lehrer,' aber wir haben ihn seitdem wiedergefunden als Lehr er ׳für ganz 1Israel.“ (Der Sperrdruck stammt von Herrn Loeb.) Wier aber!Rabbiner Hirsch als ״Lehrer für ganz Isael“ anerkannt, kann es unmöglich als ein Unrecht empfinden, wenn Agudas Jisroel, welche ganz Israel vertreten will, zu ■ihrer Zentralleitung nur diejenigen Persönlichkeiten für geeignet hält, •die eben dem Ideal Samson Rafael Hirschs zu entsprechen versuchen. Spendet für den Kindergarten und Jessode Mora der Adas Jisroel, Wien, II., Nestroygasse 11 dann Moritz Scharf seine Aussage abgab und schilderte, wie er durchs Schlüsselloch in der Tempeitür dem Morde zusah, jubelte ihm der antisemitische Fanatismus zu׳. Aber schon der Umstand, daß der ״Kronzeuge“ seine Aussage herunterleierte — sie wurde ihm also eingep trichtert — und daß sie anatomische Unmöglichkeiten, enthielt, ließ die Lügenhaftigkeit der Aussage erkennen. Der Knabe war sicherlich in eine scharfe Dressur genommen. Als sein Vater ihn verfluchte, zuckte er zusammen und schlug die Augen nieder. Der Komitatsbeamte Flenter, bei dem Moritz untergebracht war, verfolgte seinen Zögling mit strengen Blicken und hielt ihn in Bann. Bewunderungswürdig war der .Verteidiger der Angeklagten, Karl Eötvöä. Er hat sich durch seine ora,- torischen Leistungen im Prozeß einen Weltruf erworben. Die Zeugen, die hier zusammenwirkten, um den Ritualmord zu beweisen, gingen zumeist vernichtet aus dem Saal. Präsident Korniß führte die Verhandlung mit vorn'ehmer Objektivität. Die musterhafte Durchführung des Prozesses urid der schließliche Freispruch bewirkten einen Umschwung zugunsten Ungarns in der öffentlichen Meinung Europas. Fünf Jahre Gefängnis für den Mörder Trofimow. (J. T. A.) Der Fabriksarbeiter Trofimow, der seinen jüdischen Arbeits- und Parteigenossen 'Bolscheminttkow mit einem Beil erschlug, wurde vom Gericht in Pskow zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt, wobei da» Gericht gleichzeitig erkannte, daß die Strafe 1m Hinblick auf die Jugend des Mörders — er ist erst 17 Jahre alt — auf fünf Jahre Gefängnis herabzusetzen sei. Die ebenfalls 17jährigen Arbeiter und Jungkommunisten. Sineninkolsky und Kunizin wurden der Beihilfe am Morde schuldig befunden und zu je' zwei Jahren Gefängnis verurteilt, wobei auch dieses Urteil im Hinblick auf ihre Jugend auf je ein Jalir herabgesetzt wird.. Gurin erhielt ein Jahr•׳ Gef äng!- nis, auch ihm yvufde die Strafe; wegen seiner ׳Jugend, auf acht Monate' reduziert. Die Fabriksbeamten Kruze und Borisow, die wegen‘stillschweigender Duldung und darum Begünstigung der systematischen antisemitischen Verfolgung Bolscheminikows angeklagt waren, kamen mit einem strengen Verweis davon. Wir liefern 10 neue Platten mit S 10.— 71:11.u^ird S 2.— Wochenrate ohne Preiserhöhung GRAMOPHONFREUNDE: 9 ״)reimädadhaus WENMWtEDNER HAUPTSTR. Je TEL. 1/<■3-2-52 AUCH TEILZAHLUNG! Oaplik. Von J. 1R. in Frankfurt a. M. 1. Herr Dr. Eh-rimami lh׳at. i!n! seinem ersten Artikel mit all e*r De!!11' t.l i clhik e i t ausgesprochen, klaß er dem § 4 s o׳w 0 h l 01!!f O!־■gam■!i s׳a.tu\0mieni a!Is:!auch a!uf Ein■® efllg elime'i nd e n )bezogen ■wissen .•will!,!hat also 1z!u ider Frage, •u׳m die •es!sich׳ ihiier haridelt, in Msarster 1Welse Stellung igenotnrnefn•, obgleich dies nicht! .seine Albsich gewesen sein׳ mag. 2.!Miau fcainn ■in!allen Düngen verschiedener. M,ei׳n׳utng seim!, 1mu׳r nicht in Fragen der elementarsten! Logik un!d Mathematik. Daß zweimal!zwei, ifiüntf s!ei11 ,׳a׳stse 'ich׳ mir ■von keiner׳ lAutorität 'beweisen■, auch׳ ■wenn sie den! Vorzug genoß, IMdtlgilied der Satzmugslkoimimissi0n der Kenessio Geldauilo z!u sein. )Herr D׳r. Ehnnnamm!behauptet! also■ alen ׳Ernstes!, ׳Mitglieder ׳jener Saitoungslkoimirnisision seien!der Meitnaing, § 4!woMe ans den zentralen Verwaltungsorganen der Agu’das Jisroel ■diejenigen! orthodoxen Aguda-Mitgllieder ausscihilieißeni, die! ״de1 r s e״l!b s t ämldllg en orthodoxe n Gemeinde i׳Wre5 Ortes• nicht amge;h ö r em“! § 4 lautet aber doch• n-u n. eimmai, ׳wie Migt: ״A n,g׳ e h ö r >1 g <e von 0׳ rig!a n'isiati 0׳n en׳,!die sa'cii d!m! prinzipiellen G e ■g e 11 s!a■ »tf!z z •u .r ׳A g iu ׳d1 a s J i s ■r 0 e ׳1׳!befinden׳, sind in die!zentralen Verwaltungsorgane .nicht!wählbar. Im strittigen׳. Falle entscheidet!über *d(as Vorhandensein eines solchem Gegensatzes der ׳Rabbänische’ Rat■ des betreffenden Landes.“ Wer nicht völlig denlkmnfähig ist, wird1!ziugeben, daß •dieser!Wortlaut) auf aflte Fälle nur solche Personen ׳trifft, die irgeaiid einer Oirtsanisatiom wohl a;ng e hören, nicht aber• solche, die• einer Organisation nicht ange hör e n! Er.!bestraft dae p 0 s i täv e Zu gehör! S k e b t zu einer gegnerischen Organisation, nicht aber die Nichtz u ■g ■e h ö r •i •g tk e ö t!zu einer g e s i m n ■ü nigsv e rw andtbn Organisation. , Wenn also •unter dem Worte ״Organisationen“ •im § 4 überhaupt Gerne indem■ verstanden worden׳ wären — was '1ich mit aller Entschiedenheit׳ bestreite —, so wären׳ durch! diesen Paragraphen mit logischer Notwendigkeitauch die lAimg e hörig ein• ld!e.r selbs׳tf׳än׳digen 0 r thodlox en! G e.m e ind1 e■n a u!sjg e:s clhilios s e.n wo r de n, sofern sie au ß e rldieim einer 'Einheit»gemeinde mit gesetzeswidrigeai Institutionen• (oder gesetzeswidriger Verwultiungspraxiis) ange hören׳. Denn durch! dein!Beitrag zur orthodoxen Gemeinde 'kann!die Tiatisiaehie der Zuge'höriglkeit!zur meölogen Gemeinde!nicht aus ider Welt gescibaUff ׳werden. Es ■wären! )dann Mitglieder der Gemeinde. Bresfl.au!z. (B. ebensowenig wie die der Großgemeiniden B •e׳r fl i m oder Wien oder IW!a ms c!h!a׳u und ebensowenig wie die ׳der Israelitischen!Reiligiomsgeseilteeihaft׳ und gleich»־ zeitilg der Israelitischen Gemeindie in׳ Frankfurt ungehörigen Agudisten! wähflibar. Von einer Unterscheidung zwischen Leuten׳, die mum der fremden Organisation angehlören, und solchem, die dianeben ■auch!moclh einer orthodoxen■ Gemeinde Der Staatsanwalt stellte nach Beendigung des Plädoyers Antrag auf zehn Jahre Gefängnis für Trofimow. Die neben dem Staatsanwalt funktionierenden öffentlichen Kläger forderten sogar die Todesstrafe für den Mörder. Die Verteidiger stellten in ihren Plädoyers nicht m Abrede, daß! für Trofimows und seiner Beihelfer Tat antisemitische Gefühle maßgebend gewesen waren, dennoch versuchten sie nachzuweisen, daß die Mordhandlung im Augenblicks;־ affekt geschehen sei und daß der Antisemitismus durch persönliche Haßgefühle beeinflußt worden sei. Der jugendliche Mörder Trofimow ergriff vor dem Urteilsspruch noch das Wort und erklärte: Ich gestehe, daß ich Bolscheminikow ermordet habe, doch hatte ich dabei keine antisemitischen Gefühle. Der Mord war nicht überlegt; würde ich wirklich die Absicht gehabt haben, Bolscheminikow zu töten, ich würde dies heimlich und ohne Zeugen getan haben. Der Mitangeklagte Sinenin־ kolsky sagte: Ich gestehe, daß ich Antisemitismus und, Rassenhaß unter den Genossen verbreitete; dennoch stand der Antisemitismus mit der Verfolgung und Ermordung! Bolscheminikows in keiner Beziehung. Nach Verkündi.1düng des Urteils lächelte Trofimow zynisch. * Das Urteil hat in Rußland geteilte Aufnahme ge- funden. Die judenfeindlichen Elemente zeigen sich über , das milde Urteil befriedigt. Diejenigen aber, die es für notwendig ansehen, daß gegen den Antisemitismus ein entscheidender Schlag geführt wird, sind über das Urteil enttäuscht. Nach ihrer Meinung hätte das Gericht wenig4♦ stens theoretisch die Todesstrafe aussprechen sollen, um dann mit Rücksicht auf die Jugend Trofimows auf zehn Jahre Gefängnis zu erkennen. Die Presse sieht die wirkliche Bedeutung des Prozesses Trofimow darin, daß er die politische Atmosphäre, die die kommunistische Partei in Pskow und besonders( die jungkommunistische Liga umgibt und die symptomatjsch ist für die Lage in anderen Städten und Städtchen der Sowjetunion und in gewissen Fabriksbetrieben, aufgezevgt hat. Nicht minder klar trat die Gleichgültigkeit der lokalen kommunistischen Führer gegenüber der von der. Parteif leitung von Moskau ausgegebenen Losung ״Kampf gegen׳ den Antisemitismus“ zutage. Der Prozeß senuf nach Meiniing der Presse die Handhabe, gegen die, schuldige# wie gegen die lauen Elemente vorzugehen.

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