Mannheim
Compact Memory

Jüdische Presse · 1929-04-05 · 14 (5.4.1929) · page 4

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Presse
Volume
15 (1929)
Issue
14 (5.4.1929)
Date
1929-04-05
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
91% known words query
IRI
…/2629891-2630294-2630308--3277-2635252
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 4 JÜDISCHE PRESSE Nr. 14 [wmwwwwBBtnfflfl!111mm1111111mtin11wn»n11Tn1mmm1111111mmwww11Hfmwm»mmm1n«11>nw1mw| Die schämten Bubikopf-Perücken kaufen Sie Damenfrisfersalon ״Favorit“ Bratislava Suchd Myto 16 Fertige Perficken Jeder Art In großer Auswahl stets am Lager. 5n1iumummm11m11m11mu1um1mK1m111mmmumuum1n1111tmHm1n1nu11u1ümn11m111u11111t11111n1uu1ml werden. Die feurigen Worte ■des •Redners ■wurden mH Ranz besonderem Beifall aufgenommen1. Herr iKultuisrat Sch. Rappaport legte die!Bedeutung der Kcnessio Gedaulo tfar und versicherte die tätige Mitarbeit der!Badener Ortsgruppe. Die darauffolgenden Vorstandswaihlen brachten folgendes Ergebnis: Für die O r t־s g r u p,p c die Herren:!Max Deutsch. Brno Ehrenstein. Mendel Fußinanu. Israel Klüger, die Kultusräte Sch. Räppaport, David Schey und Spitzer. •Für die J*u g e 11 d g r u p p■e die Herren: Blau, Horowitz, Klüger, Löwy, Neirfcld■. Perlstein und Weißmann. Internationale jüdische Frauentagung. Vom 9. bis JE Juni tagt in Berlin der Jüdische Frauenbund von •Deutschland,!Die Tagung .gewannt eine besondere ׳Bedcutung dadurch, daß der!Bund seit! .25jä׳bri׳ges Bestehen in!diesem Jahr feiert. Einer Anregung von Frau Rebekaii ‘Koilrut, New York, •die •auch im Jahre 1923 eine jüdische Frauenikonfercnz in Wien cinbe rufen hatte, folgend, •findet vom 4. •bis 6. Juni d. J. in Hambu rg eine internationale jüdische Fraitciitaguiiig• statt. )Mit der Vorbereitung dieses •;Kongresses ist ebenfalls der Jüdische Frauenbund von (Deutschland betraut worden. Etwa 20 außerdeutsche Länder werden!'ihre Vertretungen entsenden. Schajke Rosenbauin ל"?. Freilag den 18. Adar nach Sabbateingang •verschied nach einigen Wochen Kranken- Jager ein markanter Führer der polnischen Orthodoxie, ׳R. Jesaja Roscnlbaum. Der Verblichene, gehörte!schon vor dem ׳Weltkriege zu den reichsten •und gelehrtesten Juden Warschaus. Er hat seine Bedeutung auch nach dem Kriege nicht ciugebiißt. Schajke Rosenbaum stand an der Spitze der großen Talmud-Thora-Organisation und be-!tefligte sich hervorragend an allen Woh’lfahrtsaktionen für Jeschiwaus. An der A g 11 d a-1Bewegung nahm er aktiven Anteil, er war Mitglied •des Zentralrates der Agüda und Vizepräsident des Warschauer 'Kultusrates. Die Bestattung fand Sonntag den 31. 1März unter imposanter Beteiligung der ,Warschauer jüdischen Bevölkerung statt. Srjumleier in Fiume. •Montag abends, den 7. Adar, veranstalte.nte die. von!Rabbiner Chajiin Dawid ׳Halberstamm gegründete Glt-ewra ,Miscliuajis ■einen סיים auf סדר מועד 'Zur!Feier, die ׳im Hause des ׳Rabbiners Halberstamm!stattfand und bis nach Mitternacht dauerte, •hatte sich die gesamte orthodoxe Gemeinde •von!Fiume eingefttnden• ׳Rabbiner Oiajim Dawid .Halberstamm hielt einen schönen und mit großem Beifall aufgenommenen מיסד und אגלה Vortrag. Sodann sprach noch Herr Lipschitz einige schöne דברי אגדה. Oberrabbliier Dr. Carlebacli nimmt das Rabbineramt in Berlin an. ,<J. T. A.) Wie das ,Jsr. Familienblatt“ mit teilt, wird Oberrabbiner Dr. Carlobach!'(Altona) dem an ihn ergangenen Rufe, ein Rabblneraint 1i׳u!Berlin anzunehmen, Folge leisten. 40.000 Dollar für die russische Mazzoth-Aktion in Amerika. (J. T. •A.) Die Sammlung zugunsten •der Versorgung der russischen Juden ׳mit Mazzioflh zu den!kom- •menden Pessah-Tagen erbrachte׳ •in den ׳Vereinigten Staaten insgesamt 40.000 Dollar, davon 25.000 Dollar aus der Sondersämmlung des ״Jewish' IMorning Journal“. ׳Getauften Juden soll in Budapest der Besuch des jüdischen Friedhofes untersagt werden. (J. T. A.) Die!positivgerichteten ׳Jüdischen Kreise Budapests •führen eine energische Propaganda dafür, daß getauften Juden der Besuch ‘jüdischer Friedhöfe •untersagt werden •soll. Diese Bewegung wurde durch •die Tatsache ׳ausgelöst, daß bei dem 'Begräbnis des Präsidenten der Hsr.!Religionsgemeinde Aladar •Kassab •nach dem Rabbiner ein getaufter Jude eine 'Gedenkrede hielt. Durch diese •Propaganda ist ׳der Vorstand der Gemeinde in Verlegenheit geraten, da!Zweifel darüber bestehen, ob irgend welche Machtmittel vorbanden •seien, um getaufte Juden vom .Besuch der Elterngräber auf dem •jüdischen Friedhof .fernzuhalten. Jedenfalls wird das IRabbmat ein Ersuchen an den Kultusvorstand richten, getauften Juden durch geeignete Maßnahmen ׳die Betretung ׳des jüdischen Friedhofes zu •erschweren. Nyircgyhäza. Am vergangenen Sabbat P. Zav stand die hiesige orthodoxe Kultusgemcinde im Zeichen eines seltenen Thorafestes. Nach Sabbatausgang fand in der Schnsschewra in Sijjiun auf ganz Schass statt. Besondere Bedeutung erhielt dieses Fest durch die An- Wesenheit des Herrn R. Dawid Schreiber, Boryslaw, dev zum Besuche seines hier wohnenden Sohnes in unserer Stadt weilte. Der illustre Gast, der schon nachmittags in der großen Schul eine eineinhalbstündige, tiefdurchdachte, allseits mit größter Spannung aufgenommene Rede hielt, beehrte unser Sijjumfest mit einem Charifus-Vortrag, an dessen Schlüsse der Redwer iu ernsten Worten das fleißige Studium dev Thora uns ans Herz legte. Telephon 319!BjlStreng rituell! Telephon 319 Inosin Baden! Im Hotel-Restaurant Schey Baden bei Wien, Annagaste 23 Unter persönlicher Leitung des Besitzers Dawid Schey Ganze Verpflegung: Kaffee, Mazzes Suppe, Braten nach Wahl (eventuell Geflügel), Beilage, Mehlspeise Kaffee, Mazzes Fleischspeise (nach Wahl), Beilage per Tag S 9.— GroBa Portionen!Anerkannt beete KUohe Frühstück: Mittagmahl: jause: Nachtmahl: «m Größtes jüdisches Etablissement Badens. Schöne! Zimmer: einbettig von S 4.-, zweibettlg von S 6.— HHHHHIlIHHaufwärts HHHriHHNHHSP Anmeldungen werden bl• 24. April entgegen genommen ««■nannn■«*««■•«11111*1nannnaainaniaa■ Amtliche Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde. - Schiedsspruch. w > Sprechstunden des Präsidiums. Die Sprechstunden der Mitglieder des Präsidiums wurden für den Parteieiwerkehr wie folgt festgesetzt: Präsident Prof. Dr. Alois Pick: Dienstag und Freitag von 11 bis 12 Uhr vormittags: die Vizepräsidenten Dr. Jakob O niste in und Dr. Josef Löwen herz: mit Ausnahme des Freitags an allen Wochentagen von halb 1 bis halb 2 Uhr mittags. Abordnungen von Vereinen und Austalten, welche vom Gesamtpräsidium empfangen zu werden wünschen, mögen sich diesbezüglich in der Regel zwei Tage, spätestens jedoch am Tage vorher, über die Möglichkeit und den Zeitpunkt des Empfanges nult der Amtsdirektion ins Einvernehmen setzen- Eine Vorsprache von Einzelpersonen oder Abordnungen im Präsidium soll jedoch tunlichst nur in jenen Fällen stattfinden, in welchen nicht schon durch ■die Amtsdirektion oder den zuständigen Amtschef das betreffende Anliegen im Rahmen des eigenen Wirkungskreises erledigt werden kann. Kuudmachung bctrellcnd die Subventionierung von Vereinen und Anstalten. Mit dem Rechnungsabschlüsse über das Jahr 1928 und den Vorarbeiten für den Voranschlag der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 1929 befaßt, mußte das Präsidium erkennen, daß die finanzielle Lage der Kultusgemcinde in den letzten zwei Verwaltimgsjahren eine so wesentliche Verschlechterung erfahren hat, daß außerordentliehe Maßnahmen unerläßlich sein werden, um das Gleichgewicht im Gcmeindehaushaltc wieder herzusteilen. Die beiden Verwaltungsja'hrc 1927 und 1928 haben mit einem nicht unbedeutenden Defizit abgeschlossen; mangels jegliehen Reservefonds wird die Tilgung dieser Fehlbeträge aus der laufenden Gebarung der nächsten Jahre vor sich gehen müssen. Wie schon aus dem Tätigkeitsberichte der Kultusgemeinde für die Periode 1925—1928 hervorgeht, erscheint das Defizit vornehmlich durch die bedeutende Steigerung der Subventionslastcn und der Aufwendungen für Fürsorgezwecke hervorgerufen. Das Präsidium der Israelitischen Kultusgemeinde erachtet es daher als seine Pflicht, •die geehrten Vorstände sämtlicher seitens der Israelitischen Kultusgemeinde in den letzten Jahren subventionierten Vereine und Anstalten von dieser Sachlage in Kenntnis zu setzen und schon jetzt aufmerksam zu machen, daß die Israelitische Kultusgemeinde nach ׳dem gegenwärtigen Stande ihrer Finanzen kaum in der Lage sein wird, ihre Aufwendungen für Subventionen im bisherigen Umfange aufrecht zu erhalten. Es wird un- , oriÄßMch' sein, ■daß seitens der geehrten Vorstände •der Vereine und Anstalten alle erdenkliche Mühe aufgeHoten wird, um selbst •die zur Betriebsführung• erforderlichen Beträge Im Kreise der Mitglieder und Gönner zu beschaffen und die Inanspruchnahme der Mittel der Kultusgemeinde amf das allernofwendigste zu beschränken. Der Kultusvorstand, welcher das verdienstvolle und hingebungsvolle Wirken der im Bereiche der Israelitischen Kultusgemeinde bestehenden, von Vereinen und Privaten geführten Institutionen voll und ganz anerkennt, wird genötigt sein, bei Subventionsbewllligungen mit größter Rigorosltät vorzugehen und besonders zu prüfen, ob die von den Vereinen und Anstalten aus Mitgliederbeiträgeii und Spenden selbst aufgebrachten Beträge in einem entsprechenden Verhältnisse zu der angesuchten Subvention stehen. ז; Das Präsidium gibt der Erwartung Ausdruck, daß sein Bestreben, durch Ordnung der Finanzlage den unge- ־ störten Fortbestand unserer Gemeinde zu sichern und die Grundlage zu einer gedeihlichen Weiterentwickfung zu .schaffen, allseits verständisvoile Unterstützung finden wird. Der Präsident: Prof. Dr. Alois Pick m. p. Die Vizepräsidenten: Dr. Jakob Ornstein m. p.! Dr. Josef Löwenherz m. p. ־- Lieferiwgsvergebungen. Seitens der Israelitischen Kultusgemeinde Wien gelangen. im Laufe der nächsten Zeit die Errichtung einer hölzernen Gerätekammer beim Kindera ■m׳b u la 10 r i u m, 11., Rauscherstraße 16, sowie ,die Vornähme •diverser Instandsetzungen im Kindera m b u I a 10 r i u m selbst und in den damit verbundenen Sonnentagesheinien und Liegehallen zur Vergebung. Hiebei werden folgende Arbeiten zur Ausschreibung gelangen: Baumeister-, Zimmermanns-, Tischler-, Schlos-• ser-, Anstreicher-, Glaser-, Spengler-, Installatlons-, Schwarzdecker- und Hainerarbeiten sowie Linoleumlieiferung. Jene Firmen, weiche zur Offertsteidung herangezogen werden wallen, werden eingeladen, dies bis längstens 12. April 1929 dem Technischen Amte der Israelitischen Ktrltusgem'elnde, Wien, I., Seitenstettengasse 2, 4. Stock, bei weichem während der gewöhnlichen Amtsstunden (Samstage ausgenommen) auch alle näheren Auskünfte erteilt werden, schriftlich bekanntzugeben. Die freile Auswahl unter den sich meldenden Firmen zwecks Heranziehung zur Offertstellung ,für die einzelnen Arbeiten behält der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde seinem alleinigen Ermessen vor. Das Schiedsgericht der Israelitischen Kultusgemcinde in Wien hat unter dem Vorsitze des Herrn Geheimen Justizrates Regierungsrates Dr. Adolf Bach rach und im Beisein der Herren Moritz Figdor, Dr. Rudolf Gr auf cid, Dr. Ernst L ö vv und Dr. Josef Menkes als Sehiedsriehier über die Besci werde, welche von Herrn Markus Pick, städtischer Lehrer, in Wien, II., Rembrandtsiraße 35, als Vertrauensmann der ״Partei der nichtzionistischen werktätigen Juden“, vertreten durch Dr. S. R. Landau, Rccnisanwalt, Wien, 1., Oppolzergasse 4, und von Herrn Dr. Sani Rafael Landau, Rechtsanwalt in Wien, I-, Oppolzergasse 4, als Listenführer der ״Partei der •nichtzionistischen werktätigen Juden“ eingebracht wurde und die dahin ging, das Schiedsgericht wolle den Beschluß des Vorstandes der Israelitischen Kultusgemeinde Wien vom 16 Dezember 1928, Z. 8760-28, aufheben und dem Proteste ׳der Beschwerdefiihrcr wider die Gültigkeit der am 2. Dezember 1928 stattgehabten Wahlen in den Kultusvorstand und •der Vertrauensmänner Folge geben, nach durchgeführter mündiiclier Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet ab gewiese n. E n t s c h e i d u n g s g r ü n •d e: Das Schiedsgericht hatte zunächst •die Frage zu prüfen, ob die Beschwerdeführer zur Beschwerdeführung aktiv legitimiert erscheinen. Die Frage wurde bejaht, ■denn das Beschwerderecht von Wählergruppen wäre sonst illusorisch. Da überdies das Schiedsgericht nicht formalistisch, sondern nach •der Absicht der Parteien zu entscheiden hat, so mußte auch beachtet werden, daß die Herren Dr. S• Landau und Markus Pick nicht nur als Re- Präsentanten der Partei, sondern auch als physische Personen •Beschwerde zu erheben beabsichtigt und erhoben •haben. Das Schiedsgericht hatte sich weiter mit der Frage zu befassen, ob eine Verwechslungsfähigkeit der Kenn- Zeichnungen 1 und 6 gegeben war. Es kam zu der Rechts- Überzeugung, daß •diese Frage der Wahlleiter, das ist der Präsident ׳der Kultusgemeinde, souverän zu entscheiden habe. Selbstverständlich nicht nach Willkür, sondern nach Recht und Billigkeit. Seine Entscheidung aber ist bindend. Nachdem der Wahlieiter die Möglichkeit einer Verwechslung erkannt und insbesondere gefunden hatte, daß der Wahlvorschlag der Beschwerdeführer nicht 1״ eicht“ 1111terscheidbar sei von dem ersten Wahlvorschlage, erachtete, sich das Schiedsgericht an diesen Ausspruch desto mehr gebunden, als in!ihm eine Rechtsverletzung in keiner Weise zu erblicken ist- Der Wahlieiter erteilte den Beschwerdeführern ordnungsmäßig Frist zur Aenderung •der gewählten Bezeichnung. Diese haben die Weisung unbeachtet gelassen. Sie wandten sich an eine außenstehende Behörde, den ■Magistrat, ohne hievon die autonome Kultusgemeinde verständigt zu haben. Ais die Verfügung des Magistrates dem Wahlieiter zu gestellt wurde, blieb diesem nichts übrig, als sie zu intimieren und auszuführen. Der Wahlleiter hat in diesem FaHe nicht proprio iure, nicht kraft eigenen Rechtes gehandelt. Seine Verfügung vom 14. November 1928 is4 lediglich als eine lntimation zu werten, wie sie etwa auch ein Bezirksgericht vornimmt, wenn die höhere Instanz eine Abänderung seines Beschlusses vorgenommen hat. Als später die ministerielle Aufhebung des magistratischen Be- Schlusses erfolgte, war damit der Druck beseitigt, der auf den Wahlieiter geübt worden war. Die magistratische Verfügung war außer Kraft und damit •die maßgebende Ent- Scheidung des WaMieiters wieder .•in Kraft getreten. Der Präsident als Wahlleiter war daher vollständig ׳berechtigt, ja verpflichtet, nachdem der gesetzwidrige Beschluß der politischen Behörde erster Instanz beseitigt war, seine ursprünglicbe Entscheidung vom 7. November 1928 aufrecht zw erhalten und sie am 23. November 192S in Wirksamkeit zu setzen. Das Vorgehen des Wahöelters entspricht daher vollständig den Statuten und der Wahlordnung der Kultusgemeinde. Die Beschwerde (Wahiprotest) war somit als unbegründet abzuwetiaen. Wien, am 22. März 1929. Der •׳Obmann: Dr. Bachrach m. p Dr. Heinz Wdhimanu m. p., Schriftführer. Schiedsrichter: Dr. Rudolf Grünfeld •m» p. “&o£hs u.täcuxph(fiu&/urJ61al)en■ -iuutffladdUn,md0fentfidU(iibretfil n. WlabgassefS

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.