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Jüdische Presse · 1928-09-28 · 38 (28.9.1928) · page 6

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Journal
Jüdische Presse
Volume
14 (1928)
Issue
38 (28.9.1928)
Date
1928-09-28
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 248 JÜDISCHE PRESSE Nr. 38 SEIDENHAUS S. WILLHEIM WIEN L, TUCHLAUBEN 8 NACHRICHTEN Erweiterung eines bestehenden und Errichtung eines neuen Kurses an der ״Jesod Hathora“. Der seit vielen Jahren bestehende ganztägige Kurs, wo den der Schule entwachsenen Knaben ישיבת mäßig, ^מרא ומס, gelehrt wird, ist ausgebaut worden und haben die Knaben nebst Erlangung gründichen jüdischen Wissens', das sie zum Besuch einer ישיבה ertüchtigt, auch die Möglichkeit, sich in den Lehrgegenständen einer Handelsschule auszubilden. Ferner können in einem' neu errichteten Kurse die der Schule entwachsenen Mädchen ihr jüdisches Wissen: in תפלה, תנ״ך, דינים und in jüdischer Geschichte erweitern.. Die Einschreibungen finden täglich von 9 bis 12 Uhr vormittags und von 2 ,bis 4 Uhr nachmittags im Schutt־ gebäude, II., Nestroygasse 11, statt. ׳ Jubiläumsfeier der Chewra Kadischa in Klagenfurt. Am zweiten September fand die Jubiläumsfeier des vierzigT jährigen Bestandes der Chewra Kadischa in Klagenfurt! statt. Im Bethaus fand aus diesem Anlaß ein Festg-ttesH dienst, verknüpft mit der Enthüllung einer Gedenktafel statt, bei welchem auch der Bürgermeister Dr. Brecht anwesend war. Die Festpredigt hielt Rabbiner Hauser. Nachmittags wurden die Gräber am Friedhof besucht. Abends fand eine streng rituelle Chewra Suda statt, bei welcher nach der von Herrn Adolf Preis gehaltenen Begrüßungsansprache ■Präses Max Stössei.eine großangelegte Gedenkrede hielt, in welcher er das Entstehen und Wirken des Vereines schilderte. Nach ihm1 sprachen noch Präses-Stellvertreter Josef Müller und Rabbiner Hauser. Aufe Anlaß des vierzigjährigen: Jubiläums der Chewra Kadischa sind von Bundespräsjdenten Dr. H a i n i s c h, Bundeskanzler Dr. Seipel, der Kultusgemeinde und ־ Chewra Kadischa Wien, Graz, Linz, St. Pölten und von vielen Gemeinden des Auslandes Gratulationsschreiben eingelaufen. Eine zur Feier des 40jährigen, Bestandes der Chewra Kadischa von Rabbiner Hauser verfaßte und mit Bildern geschmückte Festschrift gibt in chronologischer Reihenfolge Aufschlüsse über die Ent- Wicklung der israelitischen Kultüsgemeinde in Klagenfurt und über die Chewra Kadischa. Klagenfurt. Am 24. September beging der verdienstvolle Präses der israelitischen Kultusgemeinde in Klagenfurt, Max S t ö s s e 1 in voller geistiger und körperlicher Filiale: Graz, Bismarckplatz Nr. 5 Die große Mode Velour-Chiffon imprime, Velour-Chiffon fagonne in kolossaler Auswahl zu fabelhaft billigen Preisen. — Ferner: Crepe Faiile, Crepe Flesch, Crepe Satin, Crepe Georgette in den neuesten Modefarben. Crepe de Chine, alle Farben . . S 13.50, 9.80, 7.80 Crepe Georgette, alle Farben . . S 13.80, 11.—, 9.80 Crepe Satin, alle Farben.S 19.—, 16.— Crepe Lavable, alle Farben . . S 13.50 Toile de Soie, alle Farben . . . . S 6.80 Japan-Pongis, alle Farben . . . . S 2.90 Ia 5chnürlsamt .S 3.50 Seidenfutter-Brokate . . . . . S 4.90, 3.80 Ia Kleidersamt, alle Modefarben . S 11.80, 9.50 Feinster Velour-Chiffon, in allen Farben. 100 cm.S 19.— Velour-Chilfon imprime, her!liehe Dessins . . . . . . S 28.— Frische seinen 70. Geburtstag. Die Klagenfurter israelitische Kultusgemeinde, wie all ihre Wohlfahrtsvereine verdanken dem Jubilar ihre Gründung. Sireth (Rumänien). Es kommt uns von Sireth die Mitteilung zu;, daß nun der erste Teil des seit Jahren in Vorbereitung befindlichen Werkes ״Draschoth Chassam Sofer״, der die Festvorträge des Chassam Sofer von Rösch- Haschano bis Schabbos Hagodaul enthält, 428 Seiten stark, die Druckpresse verlassen hat. Die weiteren Teile werden rasch nacheinander folgen. — Diese Nachricht wird in allen jüdisch-literarischen Kreisen, besonders aber dort, wo man die Werke des Chassam Sofer hochschätzt, eine berechtigte Freude hervorrufen. Sitzung des G.•A. der Agudas Jisroel. Frankfurt a. Main. (J. U.) In Anwesenheit des Vorsitzenden des- Zentralbüros der Agudas Jisroel, Wien, Dr. Pinchas Kohn, tagte letzte Woche in Frankfurt a. Main der Geschäftsführende Ausschuß der Agudas Jisroel. Orthodoxer Rabbinerverband in Deutschland. Die diesjährige Generalversammlung des Orthodoxen Rabbinerverbandes findet unter Vorsitz des stellvertretenden Vor* sitzenden, Herrn Rabbiner Dr. J. Bon!di (Mainz) am! 21. und 22. Oktober ,1928 (7. und 8. Cheschwan 5689) in Frankfurt am Main statt. Bei Stuhlverstopfung, Verdauungsstörungen, Magenbrennen, Wallungen, Kopfschmerzen, allgiemeinem Ünbehagen nehme man früh nüchtern ein Glas natürliches ,,Franz-Jos!ef“JBitterwasscr. 1N׳ach den an den Kliniken für innere ׳Krankheiten gesammelten Erfahrungen ist das Franz-Josef-Wasser lein äußerst wohltuendes!Abführmittel. Eine Jeschiwah in Gorizia (Görz).!Dem gegen war-■ tigen Oberrabbiner von ׳Gorizia, Rabbi Abraham Schreiber, einem Enkel des Ksaw Sofer. ist es ge- Jungen, seine Gemeinde, ■die auf streng orthodoxen Grundlagen geführt wird, zu bewegen, auch eine Jeschiwah zu gründen. Es gelang auch •dem tatkräftigen Oberrabbiner, eine Jeschiwah ins ׳Leben zu rufen, an der bereits seit zwei Monaten גס״ח, הנ״[י gelernt wird. Es sind sowohl Wiener wie Trientiner und ׳Fiumaner Jünglinge, die, angelockt von dom guten Namen des Jeschiwah-Leiters, nach Görz kamen. Am Rosch-Chodesch Cheschwan beginnt das ueue Semester, da können noch einige Schüler Aufnahme finden. ׳Die Erhaltungskosten sind 350 bis 500 Lire monatlich. Erstklassige Pension im vornehmen Hause 600 Lire. Gute Schüler, die schon talmudische Kenntnisse besitzen und sich diese Kosten nicht leisten können, werden von der Jeschiwah-Leitung Subventionen erhalten. — Anmeldungen mit Beilage von Referenzen über Kenntnisse, Charakter und Frömmigkeit der Bewerber sind bis zum 28. September an den Jeschiwah-Leiter,!Herrn S. Kosohitzki, Gorizia, Italien, zu richten. Unterdrückung der orthodoxen Gemeinden in Rumänien. Aus Rumänien wird berichtet, daß die!Regierung orthodoxe jüdische Gemeinden nur •auf dem ׳Gebiete Transsylvaniens duldet, nicht aber in ■Altrumänien, der Bukowitia und IBessarab'iens. Diese Vergewaltigung der religiösen Gewissensfreiheit wird ■auf den Einfluß eines angesehenen Bankhauses zurückgeführt, dessen ׳jüdischer Besitzer mit •dem Judentum schon längst gebrochen haben und jetzt mit Haß erfüllt sind gegen alles, was da׳s traditionelle- Judentum zu erhalten geeignet ist. •Die!Nachricht von der׳ Unterdrückung •der orthodoxen jüdischen iGemeinden in 'Rumänien wird allenthalben!Entrüstung hervorrufen. Vor allen Dingen ׳müßten sich ■die orthodoxen Juden von ganz Rumänien zusammenschließen, um sich mit vereinter Kraft zur Wehr setzen zu können. Amtliche Verlautbarungen der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Z. 5089-1928. Wahlen 1928. Kundmachung• I. Wahltermin. Auf Grund der mit Erlaß des Bundesministeriiums für Unterricht vom 7. November 1924, ZI. 2590-17 (Kultur) genehmigten Bestimmungen des Statuts und der Wahlordnung der israelitischen, Kultusgemeinde Wien wird am Sonntag den 2• Dezember 1928 die Neuwahl von 36 Mitgliedern des Kultusvorstandes und 120 Vertrauensmännern, der Kultusgemeinde stattfinden. Kundmachung. Z. 6734 ex 1928. Um den Kindern mittelloser Eltern Gelegenheit zu geben, sich für die Barmizwah vorbereiten zu können, hat der . Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien einen unentgeltlichen Barmizwah-Kurs eingerichtet. Einschreibungen und Unterrichtsbeginn: Mittwoch, den 26. September 1928, von 1/43 bis 4 Uhr nachmittags im Lehrzimmer der israelitischen Kulgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, IV. Stock. Dauer des׳ Kurses zirka drei Monate. Wien, 17. September 1928. Der Vorstand* Vorstande der israel. Kultusgemeinde Wien richtiggestellt,, daß die genannte Baumeisterfirma wohl im Vereine mit anderen Baufirmen die Baumeister-, Eisenbeton־ und Straßen־ bauarbeiten durchgeführt hat, während alle übrigen Arbeiten und Lieferungen vom Vorstande der israel. Kultusgemeinde an die betreffenden Kontrahenten direkt vergeben wurden. Die Bauoberleitung für die gesamte Anlage oblag in technischer und administrativer Hinsicht ausschließlieh dem Technischen Amte der israel. Kultusgemeinde Wien. •!; , ׳. 1 ן&J Eimnahnung von Kultussteuerriiekständen. II. Einsichtnahme in die Wählerliste. Das Verzeichnis' der wahlberechtigten Personen liegt ab Montag den 8. Oktober 1928 bis einschließlich Montag den 22. Oktober 1928 von 8 bis 12 Uhr vormittags und von 2 bis 6 Uhr nachmittags (mit Ausnahme der Samstage) zur Einsichtnahme für die׳ Kultusgemeindeangehörigen an folgenden Stellen auf:' ' ־ ־. Für die Wahlberechtigten im ,1. Bezirk: 1. Bezirk, Seitenstettengasse 4; 2. Bezirk: 2: Bez., Tempelgasse 3; 3. und 11. Bezirk: 3. /Bez.‘, Untere Viaduktgasse 13;'4., 5. und 10. Bezirk: 5.!B׳ezM Siebenbrünnengasse 1; 6. und 7. Bezirk: 6. Bez., Schmalzhofgasse 3; 8. und 9• Bezirk: 9. Bez., Miillnergasse 21; 12! bis 15. , Bez., 15. Bez., Turnergasse 22; 16. und 17. Bezirk: 17. Bez., Hühergasse 8;, 18. und 19. Bezirk: 18. Bez., Schopenhauerstraße Nr. 39; 20. Bezirk: 20. Bez., Kluckygasse 11; 21. Bezirk: 21. Bez., Holzmeistergasse 12. III. Reklamationen. Das aktive Wahlrecht haben jene Kultussteuerträger ohne Unterschied des Geschlechtes, welche das 121. Lebensjahr vollendet haben, mindestens seit dem Verwaltungsjahr 1926 in Kultussteuervorschreibung stehen und die ihnen für das Verwaltungsjahr 1927 oder für das Verwaltungsjahr 1928 statutengemäß vorgeschriebene Kultussteuer bis zum Ablaufe der Reklamationsfrist, d. i. biis einschließlich 22. Oktober 1928, entrichtet haben. Reklamationen wegen Auslassung wahlberechtigter oder Aufnahme von nicht wahlberechtigten Personen sind bis spätestens Montag den 22. Oktober 1928 in der Amtsdirektion der Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, s c h r i f 11 i c h . einzubrmgen. IV. Erstattung von Wahl Vorschlägen. Die Wahl erfolgt nach dem System der Verhältniswahl (Proportionalwahlrecht) auf Grund von Wahlvorschlägen, welche von jenen Wählergruppen (Parteien), die sich an der Wahl beteiligen, frühestens drei Tage nach Auflegung der Wählerliste, d. 1. am 11. Oktober 1928, und spätestens! dreißig Tage vor dem Wahltage, d. i. am 2. November 1928, bei dem Präsidenten der Kultusgemeinde einzureichen sind. Die Vertreter der Wählergruppen (Parteien) erhalten über Verlangen Von der AmtsÜirektion der Kultusgemeinde die vom Präsidenten der Kultusgemeinde gemäß § 29 der Wahlordnung erlassenen Erläuterungen einzelner Be- Stimmungen der ,Wahlordnung und Musterformulare der Wahlvorschläge. Wien, am 26. September 1928. Der Präsident der israelitischen ׳ Kultusgemeinde Wien: Professor Dr. Alois Pick m. p; An die jüdischen Eltern! Nach Ablauf der Feiertage, und zwar am Samstag, den 13. Oktober d. J. (Schabbos b’reschis), wird der J u g e n d g o 11 e s d i e n s t wieder aufgenoinmen und allsabbatlich um 3 Uhr nachmittags in folgenden Synagogen abgehalten: I., Seitenstettengasse 4; II., Tempelgasse 3; III., Unt. Viaduktgasse 13; V., Siebenbrunnengasse 1; VI., Schmalzhofg. 3; VIII., Neudeggergasse 12; IX., Müllnergasse 21; X., Humboldtgasse 27; XIII., Penzinger Hauptstraße 132; XV., Turnergasse 22; •XVI., Hubergasse 8; XVIII., Schopenhauerstraße 39; XIX., Dollirigergasse• 3; XX., Kluckygasse 11; XXI., Holzmeistergasse ,12. Dieser Gottesdienst, der für Volks-, Bürger-, Haupt- und Mittelschüler und -Schülerinnen bestimmt ist, wird schulbehördlich verlautbart und von den meisten Religionslehrern allwöchentlich ihren Schülern in Erinnerung gebracht. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien sieht sich veranlaßt, an die Elternschaft das dringende Ersuchen zu richten, im Interesse der religiösen und demnach auch sittlichen Erziehung ihrer Kinder Sorge zu tragen, daß diese regelmäßig den Jugendgottesdienst be׳־ suchen. s|c Jüdische Eltern! Es handelt sich um Euer Teuerstes, um Eure Kinder, von denen Ihr doch sicherlich erwartet und wünschet,, daß sie Eurem und Eurer Väter Glauben, Eurem Volke, Euch und sich selbst treu bleiben. Unterstützet uns daher in unserem Bestreben, Eure Kinder religiös zu erziehen״ zunächst dadurch, daß Ihr sie veranlasset, allwöchentlieh an dem sabbatlichen Jugendgottesdienst teilzunehmen. Begleitet sie zum mindesten von Zeit zu Zeit dahin, damit Ihr Euch selbst durch eigene Wahrnehmung überzeugt, welch großen ,ethischen Wert der Jugendgottesdienst dem jugendlichen Gemüte Eurer Kinder zu bieten ׳ vermag und in welch hohem Maße Ihr in ihm Unterstützung in Eurem Bestreben, die sittlich-religiöse Entwicklung Eurer Kinder zu fördern, finden werdet. . Wien, im September 1928. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde Wien. Zum Bau der neuen Zeremonienhalle. Im Anschlüsse an die Berichte über die Schlußsteinlegung der neuen Zeremonienhalle wurde in offenbar mißverständlicher Weise von mehreren Zeitungen die Mitteilung veröffentlicht, daß die gesamte Baudurchführung und Bauleitung durch die Baumeisterfirma Edmund Melcher und Ing. Steiner erfolgt sei. Demgegenüber wird vom In Gemäßheit der Bestimmungen des5 § ׳ der ,־,Wahl- Ordnung״ haben bei den diesjährigen Wahlen das aktive Wahlrecht jene Kultussteuerträger•, welche mindestens seit dem Verwaltungsjahre 1926 in Kultussteuervorschreibung stehen und die ihnen für das Verwaltungsjahr 1927 oder für das Verwaltungsjahr 1928 statutengemäß vorgeschriebene Kultussteuer bis zum Ablaufe der Reklamationsfrist,, d. i. bis einschließlich 2 2. Oktober 192 8, entrichtet haben. Der Vorstand der israel. Kultusgemeinde hat nun gelegentlich der Anlegung der Wählerliste an jedes einzelne Gemeindemitglied, welches!' bisher wegen seiner Steuerrückstände in die Wählerliste nicht aufgenommen, werden konnte, unter detaillierter Angabe des Steuerrück- Standes, den dringenden Appell gerichtet, durch Leistung einer Zahlung im Sinne der vorstehend angeführten Be- Stimmungen des § 5 der ״Wahlordnung״ vor Ablauf der Reklamationsfrist die Aufnahme in die Wählerliste zu bewirken. Israelitische Kultusgemeinde Wien. Z. 6210 ex 1928. Konkurs. Im Spital der israelitischen Kultusgemeinde Wien, 18. Bez., Währingergürtel 97, gelangt am 1.Jänner 1929׳ an der urologischen Abteilung die Assistentenstelle zur Besetzung. Mit dieser Stelle ist nebst freier Wohnung, Beheizung und Beleuchtung derzeit ein monatlicher Barbezug von S 365, der sich nach Ablauf der ersten beiden, Dienstjahre einmal uni׳ S 10 per Monat erhöht, verbunden.. Zur Bewerbung um diese Stelle sind im Sinne der Dienstordnung für die Abteiluingsärzte des Sp.itales den israelitischen Kultusgemeinde Wien die Sekundarärzte des eigenen Spitales, dann die klinischen Aspiranten und die* Hochschulassistenten der Wiener Universitätskliniken sowie die Frequentanten der Operationsinstitute und die Sekundärärzte der Fondskrankenanstalten sowie der Heilanstalten1 der Gemeinde Wien berechtigt. Zur Anstellung ist erforderlich die österreichische Bundesbürgerschaft, lediger Stand, ein Alter von u|1te!r 35 Jahren, die körperliche Eignung, nachgewiesen durch' ein amtsärztliches Zeugnis, sowie die Berechtigung zur Ausübung der Heilkunde in der österreichischen Republik. Mit den Personaldokumenten (Diplom, Geburtsschein, Nachweis der Zugehörigkeit zunj . Judentum, Zeugnisse über die bisherige ärztliche — wenn möglich spitalsärztliche -f■ Tätigkeit) belegte Gesuche sind an den Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien, 1. Bez., Seitenstettengasse 4 bis längstens 31. Oktober 1928, mittags, zu überreichen. Wien, 19. September 1928. Der Vorstand der israelitischen Kultusgemeinde Wien►

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