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Jüdische Presse · 1928-08-31 · 34 (31.8.1928) · page 4

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Journal
Jüdische Presse
Volume
14 (1928)
Issue
34 (31.8.1928)
Date
1928-08-31
Page
– (sequence 4)
Language
German
Belongs to
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4 s2S8׳8äte ’ ',1 ' [11 » .1,1 »"I l'l■ ׳■ - "■■' JÜDISCHE PRESSE Nc. 34 reu sind, unter Verleugnung seiner historischen Eigenart zum Gegenstand der internationalen Minoritätenpolitik erhoben wissen wolle, so würde sich hcrausgestellt haben, daß die Herren, die jetzt auf dem Kongreß der nationalen Minderheiten das Judentum zum Objekt der nationalen Minoritätenfiirsorgc zu •machen sich erkühnen, nicht einmal im Namen aller in den zionistischen Organisationen vertretenen ״Nationaljuden“ zu sprechen berechtigt sind. Wir glauben, daß beispielsweise Lord M eichet (Alfred Mond), der gegenwärtige Präsident der zionistischen Organisation in England, dessen jüdischer ״Nationalisaius“ •bloß darin! bestellt, daß er seine Kinder in eigener Person feierlich der Kirche zuführt, auf das bestimmteste jede Teilnahme am Zionismus ablehnen würde, wenn ,ihm zugemutet werden sollte, in seiner Heimat das Glied einer besonderen jüdisch-politischen ״nationalen Minderheit“ zu sein. Dasselbe gilt wohl ausnahmslos auch von allen Zionisten in A m c r iilt a, ohne die der heutige Zionismus nicht denkbar ist, und von den Zionisten in Frankreich, Deutschland, Belgien, Skandinavien und der Schweiz erst recht. Von Polen, Litauen und Lettland wissen wir, daß ein fanatischer, aber politisch unberechenbarer und absolut unfruchtbarer Teil der Zionisten lim blindwütigen Haß gegen die glaubcnstreuc Mehrheit ■der Juden alles, unterschiedslos alles, aufs Panier erhebt, was •dem Judcutumc Verlegenheiten za bereiten geeignet ist. Diese treten dann auch bei Wahlen und sonstigen Anlässen als gesonderte ״nationale“ Minderhelten auf und befolgen auch zum größten Unheil der Juden dieser Länder eine rücksichtslose minderiheitsnatio-!Haie Sonderpolitik. Wenn diese auf dem Kongresse der nationalen Minoritäten auftreten, wird cs der europäischen ()Öffentlichkeit kein Geheimnis sein, in wessen Vert r c t u 11 g und mit welcher B c r e c 111 i g u 11 s sie die Einordnung der Juden ihrer Länder unter die ■politischen nationalen Minoritäten verlangen. Die verschiedenen Walllen, •die du den letzten Jahren dort ■die jüdische Bcvölkerang an die Urne riefen, haben deutlich gezeigt, daß auch in den osteuropäischen Ländern, wo die Juden in dichten Massen leben und schon deshalb ■nach in 11 c 11 von selbst starke sogenannte ״nationale“ Impulse zur kulturellen Auswirkung kommen ׳und sogar nach außen infolge unberechtigter Beeinflussung der Mächte durch ■das sattsam bekannte ,Pariser ״Jüdische Delegatimienkom'itee“, das aus Zionisten zusammengesetzt war, in den Friedens- Verträgen ihnen ganz gegen dhren Willen und gegen ihre Interessen gewisse ״nationale Minderheitsrechte“ auf gezwungen wurden, die Juden mit zunehmender politischer Reife es ablehnen, sich die gesonderte jüdische ״Minderheitspolitik“ d!er Herren Sokolow, Motzkin u. a. zu eigen zu machen. ' Einen besonderen •Fall bilden wir Juden der Tsc 11 ec׳h 0 sl 0 w ak eii. Auch in unserem Namen wird aut dem Kongreß der nationalen Minderheiten ein Vertreter auftauchen. Vermutlich wird sich abermals der Zionisten- ■fülircr Dr. Marg׳ulies aus Lctimenitz dieser selbsterkorenen Aufgabe unterziehen. Wer hat diesen Herrn bevollmächtigt, uns in die Reihe der politischen nationalen Minoritäten zu stellen, die auf diesem Kongresse nationale Rechte für sich erwirken wollen, die ihnen in der Heimat verweigert werden? Die ״Jüdische Partei“, obenfalls eine jener künstlichen ■polii'tisclien ״Schöpfungen“ der Zionisten in der Tschechoslowakei, hat selbst von ■den eigenen, •dem eigentlichen jüdichcii Wesen im Laufe der letzten Jahrzehnte vollständig entfremdeten Mitgliedern, nicht das Rech't erhalten,, ihr bisheriges Doppelspiel mit der nationalistischen Tendenz ihres Partci.program.mcs noch weiter fortzusetzen. Dieses Programm hat zugestandenermaßen von Anfang bis zu Ende vollständig ein klägliches Fiasko erlitten und wird infolgedessen über ,kurz oder lang mit seinen.Wortführern zusammen von der politischen Oberfläche des jüdischen Lebens in der tschechoslowakischen Republik endgültig verschwinden müssen. Niemand anderer aber als eben diese moralisch und politisch bankerotte ״Jüdische ,Partei“, die erst vor wenigen Wochen in einer Versammlung ■in Kosicc das Schlafhemd ihrer ׳politischen Partelprinzipieu auf •die Rückseite wendete, hat Or. Margulies auf ■ihrer ■früheren Piestauyer Part׳eivcrsam׳mlung ■dazu ermächtigt, für das Judentum der Tschechoslowakei, gleich anderen politischctr nationalistischen Minderheiten im Staate, bei der internationalen Vereinigung der .nationalen Minoritäten politischen Schutz zu suchen. Wen vertritt also dieser Dr. Margulies auf dem Nationalitätenkongreß? Die Partei sogar, der er angchört, gibt seit einigen Monaten — zumindest jetzt vor den Landeswahlcn — vor, sich •von jeder nationalen Minderheitspolitik abgcwendet zu haben. Öder gar uns orthodoxe Juden in der Slowakei? Wir haben cs oft genug und klar genug gesagt, daß wir weder von der ״Jüdischen Partei“, und mag sie ihre politischen ״Ueberzeugungen“ wenden und drehen wo sie will und wie sie will, noch von einer nationalistischeu Minderheitspojitik im Staate ebensowenig wie von allem anderen, womit der Zionismus unser jüdisches Leben beglückt hat, wissen wollen. Werden sich die Vertreter der nationalen Minderheiten, die sich in Genf als Subjekte und Objekte der nationalen Politik zur Lösung schwieriger Probleme des Völker- Ic'bcns in ehrlicher Arbeit zusammenfinden, über die Verhältnisse in unserem Staate und die politische Stellung der Juden lin ihm ausreichend orientiert erweisen, um Dr. Margulies die Frage vorzulcgen: Wer bist Du und woher kommst Du? _ ׳ Civis Judacus. Das neue Kongruagesetz. (Fortsetzung.) Die ׳bisherigen B c z ii g c und die neuen Gc- 11 älter: § 20. Die Gehälter nach dieser Verordnung treten an Stelle aller bisherigen ständigen Bciziige (der bisherigen Kongruacrgänzungen, Dienst-, Alters-, Tcneritngs- und An- .Schaffungszulagen und Entschädigungen utid anderer neben der bisherig eii- Kongrua gewährten Zahlungen), welche aus Staatsmitteln gezahlt wurden, ׳bezw. nach de!n ׳bisherigen Ko 11 g ru a gcs et ze 11, Mi! 1■ 1's tc ri al׳vc 10׳rd!111 ngc n, R cgie 1׳u 11g s!v c r- Ordnungen oder Ministerialerlassen •aus dem Religionsfonds und an Stelle aller einem Geistlichen individuell zugcbiüigteil Pcrs'O.nateiilageii, Unterstützungen, Aushilfen oder EntusohädigtMigeii. B c g i n 11 u n d Einste 1111111׳ g des G c •11 a 11 cs (der K o 11 g r u a 1111 d des E r zieh u 11 g s b c i t r a g c s): § 21.!Bei der ersten oder abermaligen Austeilung gebührt der Gehalt, sofern aus dieser Verord׳11׳un!g oder aus dem Dekret, welches das anweisende Amt iheraiisgegcben hat, nichts •anderes folgt, vom ersten Tage des auf dcu Beginn der Dienstzeit folgenden Monats, und wurde der Dienst am Ersten des Monats angctreteri, von diesem Tage an. Bei einer Aeivdemng des Gehaltes erhält der Geist- •liehe, sofern diese Verordnung nichts bestimmt oder lin Dekret nicht anders;bestimmt ist, den Gehalt von! ersten l ag des Monats an, welcher 11 nrnitteilbar auf die die Acndcrung des Gehaltes ihcrbciführenden Umstände folgt. Bei Erhöhuiig des Gehaltes ■gebührt der neue Gehalt, wenn •der die Gehaltserhöhung begründende Umstand am Ersten ■d׳es Monats c-ingetrcten ist, schon •mit •diesem Tage. Bei einer Aendcrumg des dienstlichen Wirkungskreises, mit welcher ci׳nc andere Kongruaergänrzung verbunden ist, •gebührt die neue Kongriiacrgänzung mit dem ersten Tage des auf das Verlassen des sc cf sorgliche 11 Dienstes in seinem bisherigen Wirkungskreis folgenden Monats. Bei Versetzung in •den Ruhestand wird der Dienst- •gehalt mit dem letzten Tag des Monats eingestellt, in welchem der Geistliche, nachdem er von der Versetzung verständigt wurde, vom aktiven Dienst enthoben wurde. Im Ablebens!alle wird •der Gehalt •mit dem letzten Jage des Stcrbcmonats eimgcstcfl't, •bei einer anderen Lösung des Dienstverhältnisses ׳mit •dem letzten Tage des Monats, In welchem •der Geistliche tatsächlich aus diesem Dienst ausgetreten ist oder •durch Dekret des üb erg cordneten kirchfiche.11 Amtes ׳vom Dienst enthoben wurde. ■ G e h a 11 s a•u s z a 1 11:׳ u 11 g: § 22. Die Gehälter nach dieser Verordnung werden in monatfiohen. im vorhinein am Ersten d!es Monats zahlbaren Raten ■ausgezahlt. D,ie Versicherungsbeiträge nach dem Gesetz vom 15. Oktober Sd'GV., Z. 221, über die Krau- ׳kenv er sichern 11g der öffentlichen Angestellten werden vom 21m Kongreß der nationalen Minderheiten. In Genf, der Residenz des Völkerbundes, der Stadt, •in der die!Beziehungen der Völker und Länder zu einander ihre gesetzliche Regelung erhalten sollen, treten am 30. August die Vertreter der nationalen Minoritäten abermals zu einem Kongreß zusammen, Zweck und Ziel der Vereinigung der nationalen Minderheiten sind ,bekannt und vom Standpunkte des Judentums nur ׳begrüßenswert. Die Menschheit blutet noch aus tausend Wunden. Weshalb sollten Mensclicngruppen, die da ehrlich glauben, ein Heilmittel In Händen zu haben, das vielleicht einige dieser Wunden zu schließen vermag, daran gehindert Werden; ihr Wissen und ihr Können 111 den Dienst der nach Heilung lechzenden Menschheit zu stellen? Es liegt kein Grund vor, an der Legitimation dieses Kongresses Und an seinem guten Willen, das Wohl und den Frieden der Völkergemeinschaften zu fördern, auch nur den ge-! ringsten Zweifel zu hegen. Mag man auch der Ausicht Sein, daß die Stabilisierung •der nationalen Gegen- Sätze in der internationalen Politik schon wegen der damit verbundenen Ueberantwortmig der Völkcrpolitik an ■diic nationale ■Leidenschaft für die ganze Menschheit der Gefahren eine Menge in sich birgt, so sprechen anderseits auch manche Gründe dafür, daß der Tätigkeit dieser politischen Kongresse der vereinigten nationalen Minoritäten in der aus o nb:li cklich c 11 politischen Konste'lfatioii den •höheren Menschheitszielen mehr Nutzen als Schaden entsprießen dürften. Die Staaten sind heute noch in ihrer •Innen- und Außenpolitik viel zu sehr von iiationalen Leitmotiven beherrscht, als daß •man den nationalen Minoritäten, die sich innerhalb des Staates starken uationalen •Majoritäten gcgenühcrschcn, das Recht in A'brcdc stellen dürfte, sich international zusammenzuschließen und durch gemeinsame zähe politische Tätigkeit für sich Rechte und politische Vorteile zu erringen, die ihnen nach den Rcchtsanschauungen der Gegenwart sonst versagt blieben. Vielleicht ist es für die Erhöhung und Veredlung der intcrnationalen politischen Ethik sogar förderlich, wenn durch die vereinigte politische Arbeit dieser national unbefriedigten Bruchteile großer, politisch wirksamer Nationen das allzu sehr schwerhörig und unempfindlich gewordene ״europäische Gewissen“ unter ständigem politischen Trommelfeuer gehalten wird. Der offenbare Zwiespalt zwischen der kulturellen und staatspolitischeil Zugehörigkeit dieser nationalen Minderheiten kann durch die •hochwertige internationale Gesetzgebung •des Völkerbundes um •vieles verringert und gegebenenfalls durch •die internationale Rechtsprechung vielleicht auch überbrückt werden. Wer weiß, ob die Menschheit infolge der Aufdeckung solcher gefahrenbergender Zwiespalte in ihrem politischen Bau nicht doch einmal zur vollständigen Ueberwmdtmg dies politischen Nationalisraus gelangt und an seine Stelle die Erkenntnis zur Triebkraft ihrer politischen Entschlüsse setzt, daß ״Recht“ und ״Gerechtigkeit“ nicht nur sprachlich von dter gleichen Wurzel ausgehen. * * $ _ Nun werden aber außer den legitimierten Vertretern der tatsächlichen nationalen Minoritäten der gekennzeichneten Kategorie wohl wieder auch jüdische Delegierte auf dem Kongreß erscheinen. Sie ׳werden sich als jüdisch ausgehen, obgleich ihnen hiezu jede Legitimation ermangelt. Es sind Zionisten. Sie benützen jede Gelegenheit, um •sich als Sachwalter des Judentums, des jüdischen Volkes, aufzuspielcn und ihre spezielle Ideologie vom jüdischen Nationalismus als poliitische Anschauung aller ״selbstbewußten“ Juden ■zum Gegenstand des internationalen •politischen Minoritätsschutzes zu machen. Die Herren S 0 ko1׳ o w, Dr. Motzkiii und ihre Weggefährteil überschreliten damit sehr weit die Grenzen, die einzebicn Gruppen innerhalb einer Volksgemeinschaft gezogen sind. Das Judentum, das jüdische Volk, ׳in dessen Namen sie zu sprechen •Vorgehen, ist über seine Stellungnahme zu den politischen nationalistischen Bestrebungen, in die ein Teil ■der Zionisten •die jüdische Gesamtheit •künstlich einschalten :möchte, niemals befragt w׳orde 11. Wäre das jüdische Volk darüber gefragt worden, ob es gewisse ״nationale“ •Merkmale, die an den tausendfältigen Ausstrahlungen seines reichen Kulturlebens zu kanstatiekiscihcn Herrschaft erreicht hatten, erheben. E11 z enlb c r g tritt in dem 14. Punkt der Reformvorschlägc zwecks Acnderung der Verhältnisse in dem moldauischen Ländcheii, in der sogenannten Judenfrage, für eine radikale Verminderung der Juden ein. Zu diesem Zwecke schlägt er eine sehr hohe Besteuerung, ferner eine Einschränkung des Handels, Abschaffung der armen Juden vor, und zwecks Kennzeichnung derselben sollte ein jeder um •den G11 pf des Hutes oder um •die Mütze oder Ktisona ein ■zwei Finger ׳breites gelbes Band zu tragen verbindlich gcmacht werden. All diesen Vorschlägen wurde zwar nicht ganz Gehör geschenkt, jedoch faßte mau den Be- Schluß, all •die Juden, die seit 1769׳ (russisch-türkischer Krieg) cingewandert waren, sowie die armen Juden, die sich dem Hausierhandel widmeten, zusammen ein Drittel der jüdischen Bevölkerung des Landes, abzuschaffen. Im Sommer 1782 erschienen zwei Vertreter der moldauischen Juden mit einer Petition bei Kaiser Josef II. Ohne jeden Erfolg mußten sie die Heimreise antreten. Nun wurden 365 jüdische Faniilien, die seit Tag und Jahr ihr Heim in der Bukowine hatten, über die Grenze geschafft. Die erste Vertreibung der Juden unter dem 11 u m a 11 e 11 Herrscher J 0 s e f II. ging vor sich, ohne daß sich das Gewissen der westlichen Juden geregt hätte. Noch •im selben Jahre erschien ein ״Reskript“, in welchen! angeordnet wurde, daß jene Juden, die sich weder dem Ackerbau widmen, noch ein Handwerk ergreifen, noch ein 11 a m 11 a f l e s H a!11 d •e 1׳ s g eschäft errichten können, aus den! moldauischen Teil auswaiidern müssen. Die Art der Ausführung der nochmaligen Vertreibung blieb dem General E ■n z e n ,borg Vorbehalten. Er nahm eine K l a s s 1 f izier ׳uag der Juden vor. Mit Hilfe der einzelnen Kabale wurden die einzelnen Juden in verschiedene Klassen eingeteilt. Zirka 400 Familien hatten sich •für die Klasse der Ackerbauern, 100 für die der •großen Händler, 110 für die der Gewerbetreibenden und 100 für die Klasse der Religionslehrer, Rabbiner, Schächter, Lehrer, Vorsteher usw. entschieden. J ü di s c h e Bauern gab e s schon zur Zeit der türkischen ■Regierung. Sechs Monate später •machte Enzen b erg den Erlaß der Landesregierung kund, daß alle jene, die sich für den Ackerbau entschieden haben, binnen sechs Wochen (bis Ende Mai 1783) sich als A <צ ke rb ■a-u e r ausweisen und die Stadt verlassen haben •müssen. Im Weigerungsfall müßten sie das Land verlassen. Die langjährige Abstinenz von dieser Arbeit •und der kurze Zeitraum (!) machten die Juden hoffnungslos. Versammlungen wurden einberufen, dem General wurden 5000 Dukaten augeboten als jährliche S >t e ■u e •r s u m •m e, ״falls mau sic vom Ackerbau dispensieren werde“, ■und eine Deputation wurde heimlich nach Wien geschickt. Zufällig war in diesem Jahre Kaiser Josef II. ׳in Czcrnowitz. Diese Gelegenheit •benützten •die Juden, um gegen die Abschaffung zu pro- ■testieren. Die Antwort Josefs II. war: ״... mit ■den Juden ist in dem •gefaßten System fortzufahren und müssen solche entweder ,gute Handels- und Handwerksleutc werden oder dem Ackerbau sich widmen. Im Gegenteil sind sie aus dem Land zu schaffen.“ In den letzten Juli tagen 1783 mußte ein Vierteltausend jüdische alteingesessene Familien das Land verlassen. Der restliche Teil blieb zurück, um •dessen Schulden cinzufordern, ,bezw. dessen Besitz zu veräußern״ Viele, welche sich zwar dem Ackerbau widmen wollten, aber kein Geld hatten, um sich Vieh ,und Geräte anzu sch affen, wurden als ״Betteljuden“ über die Grenze geschafft, nachdem sic vorher ׳ihre Steuern entrichtet hatten. Die Zahl der jüdischen Familien sank zu Beginn des Jahres 1788 auf 175 herab (bei einer Gesamtzahl von zirka 30.000 christlichen Familien). So sehen wir, daß zu Beginn •des Regime Wechsels, zu Ende des 18. Jahrhunderts, in dem moldauischen Teil der Monarchie •zwei Jude 11au s) w e׳i su 11g e n statttfanden, während sich die Juden unter der türkischen Herrschaft der größten Freiheit erfreuten. War Rabbi Sabbatai ha-Kohen (ש״ך) in Holleschau Rabbiner oder nicht? Fast sämtliche jüdischen Geschichtsforscher, so weit sie sich mit der Lichtgestalt dieses Großen in Israel beschäftigen, stimmen darin überein, daß Rabbi Sabatai ha- Kohen, der von Wilna nach Mähren geflüchtet war, in Holleschau eine Zufluchtsstätte gefunden, wo er bis zu seinem im Jahre 1663 erfolgten Ableben als Gemeinderabbiner tätig gewesen. Auch Prof. Grätz scheint diese Annahme zu bestätigen. Wenn er (Geschichte der Juden, Bd. X, S. 81) sagt: ״Die Rabbinatssitze wurden polnischen Talmudisten anvertraut: in Mähren Ephraim Kohen und Sabbatai Kohen,“ so! kann er nur Holleschau gemeint haben. Denn von keiner Seite wird mitgeteilt, daß cler ״יש״ך einer an• deren mährischen Gemeinde als Rabbiner iätig gewesen. Dann beruft sich ja Grätz auf das Wer': קריאהנאמנה von S. Fin, wo nähere Einzelheiten über die Ernennung, des zum Holleschaucr Rabbiner mitgeteilt werden. Da soll zur Zeit, als die Holleschauer Gemeinde bei ihrem Landesrabbiner um nähere Auskunft über den zugereisten Rabbi Sabbatai 11a־K0hen ansuchtc, der berühmte Krakauer Rabbiner Rabbi Josua, der ehemalige Lehrer des , in Nikolsburg geweilt haben. Dieser informierte den Landesrabbiner über das ungewöhnliche Talent seines ehemaligen Schülers, worauf die Ernennung desselben zum Rabbiner von Iiolleschau erfolgte. Dcmbitzer (כלילת יופי ה״ב) erklärt zwar diese ganze Erzählung, die eigentlich von Rabbi Josef Weise stammt, als eine Fabel, an der nichts Wahres ist, scheint aber auch angenommen zu haben, daß der ש״ך Holleschau Rabbiner gewesen. In Nummer 32 dieser Zeitschrift wird uns von dem Verfasser des Artikels: ״Die großen Dezisoren“ noch mitteilt, daß der ש*ןי von ״Dresmtz“ nach Holleschau als Rabbiner berufen wurde. Die Quelle, aus' der dieser Bericht geschöpft wurde, ist nicht angegebein. Aus all diesen Darlegungen scheint das eine klar hervorzugehen, daß die rabbinische Wirksamkeit des in der Gemeinde Holleschau als eine geschichtliche Tat- Sache allgemein anerkannt wurde, die jeden Zweifel ausschließt. Und dennoch muß all dem widersprochen werden, da es sehr fraglich ist, ob der ש״ך jemals das! Rabbinatsamt in Holleschau bekleidete. Ja, noch mehr, ohne befürchten zu müssen, vom Gegenteil überführt zu werden, kann man ruhig behaupten: Rabbi Sabbatai ha- Kohen habe wohl längere Zeit in Holleschau gelebt, sei auch dort gestorben, aber niemals Holleschauer Rabbiner gewesen. Als untrüglicher Beweis für diese Behauptung kann wohl der Umstand gelten, daß ihn die Grabinschrift nicht als solchen bezeichnet. Es mag verwunderlich erscheinen, daß all die Geschichtsforscher, denen doch gewiß das Epitaph bekannt gewesen, dies übersehen konnten. Dies ändert aber nichts an der Tatsache, daß die Worte 1 א ב״ד ו ר״ מ ד ק ה ל ת נ die eigentliche Bezeichnung des meinderabbiners, im Epitaph fehlen, mithin kann auch nicht behauptet werden, der ש׳ך wäre in Holleschau Rabbinner gewesen. Leipnik, im Ehil 5688 — 22./8. 1928. R a-teb. Dt. E.*-־ ,

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