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Jüdische Presse · 1928-06-29 · 25 (29.6.1928) · page 4

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Journal
Jüdische Presse
Volume
14 (1928)
Issue
25 (29.6.1928)
Date
1928-06-29
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 172 JÜDISCHE PRESSE Nr. 25 Amtliche Verlautbarungen der Israel. Kultusgemeinde Wien An die Koscherfleisch konsumierenden Gemeindemitgliederl Es ist zur Kenntnis des Vorstandes der Israel. Kultusgemeinde gelangt, daß in letzter Zeit von unverantwörtlicher Seite der Versuch unternommen wird, unter den Gemeindemitgliedern Mißtrauen gegen die Kaschrutheinrichtungen der Kultusgemeinde zu verbreiten, ohne daß auf irgend welche bewiesene oder beweisbare Tatsachen hingewiesen wird. Der Vorstand der Israel. Kultusgemeinde Wien ist wohl bemüht, Anregungen, welche die Schaffung oder Verbesserung von Gemeindeeinrichtungen zum Gegenstände haben, und ihm aus dem Kreise der Gemeindemitglieder zukommen, mit aller Sorgfalt zu prüfen und zu berücksichtigen. Mit aller Entschiedenheit muß jedoch der Versuch zurückgewiesen werden, die Verläßlichkeit ritueller Einrichtungen, für welche nach dem geltenden Statute der Israel. Kultusgemeinde Wien das Rabbinatskollegium in seiner Gesamtheit die Verantwortung trägt, als zweifelhaft hinzustellen. Ueber Antrag der ״Kommission für Kultus- und rituelle Angelegenheiten“ hat das Plenum des Kulturvorstandes in seiner Sitzung vom 18. Juni d. J. die Einsetzung einer Spezialkommission beschlossen, welcher nebst den Mitgliedern des Rabbinates und des Kultusvorstandes auch' als externe Mitglieder Vertreter der verschiedenen religiösen Richtungen angehören werden. Dieser Kommission wird es obliegen, etwaige Vorschläge von Maßnahmen zu erstatten, beziehungsweise zu prüfen, welche geeignet wären, Verbesserungen bezüglich der Organisation und Ueberwachung des Kaschruthwesens herbeizuführen. Bei diesem Anlaß wird bekanntgegeben, daß nur die nachstehend verzeichneten Koscherfleischbänke unter Aufsicht des ehrw. Rabbinates der Israelitischen Kultusgemeinde Wien stehen und nur bezüglich dieser Verschleißstellen die Verantwortung in ritueller Hinsicht vom ehrw. Rabbinate getragen wird: Im 1. Bezirk: Josef Sclnvarzbrod, Seitenstetten,- gasse 3; im 2. Bezirk: Julius Fellner, Haidgasse 7, Ignaz Gerstl, Malzgasse 5, Leib Gerstler, Schiffamtsgasse 14, Josef Hirschler, Wolfgang Schmälzlgasse 4, Michael Krön- Iand. Herminengasse 12, Osias Kurzrock, Große Sperlgasse 28, Nathan Lustig, Leopoldsgasse 49, Kalman Lubczer, Rueppgasse 27, Benjamin Premitke, Im Werd 5, Markus Rüber, Schiffamtsgasse 19, Israel Schönfeld, Krumbaumgasse 1, Hirsch Schönfeld, Gr. Sperlgasse 31, Michael Täuber, Haidgasse 3, Moses Walfisch, Förstergasse 5, Viktor Wlasch, Im Werd 3, Moritz Winter, Heinestraße 9; im 3. Bezirk: Israel Lempert, Custozzagasse 3; im 9. B ezirlc Sigmund Kornmehl; im 10. Bezirk: Emil Spuller, Planetengasse 3; im 14. Bezirk: Froim Loheit, Rauchfangkehrergasse 22; im 15. Bezirk: Josef Leib Margulefy Oesterleingasse 4; im 16. Bezirk: Simon Melzer, Fried-; manngasse 29, Wolf Piontkowitz, Hofferplatz 10; im 18. Bezirk: Siegmund Kornmehl, Währingerstraße 97; im 20. B e z i r k: Heinrich Eichner, Rauscherstraße 3, Eugen Hirsch, Treustraße 1, Leopold Hornung, Jägerstraße 26, Josef Lederer, Jägerstraße 24 (Heinzeimann, gasse 16), Moritz Lempert, Klosterneuburgerstraße 1, Osias Kurzrock, Mortaraplatz 4; ferner befindet sich im 21. B ez i r k die Fleischbank des Josef Böck, Schloßhoferstraße 6, unter Aufsicht des Gemeinderabbiners Dr. M. Rosenmann. Das Geflügel sch ächtlokal der Israelitischen Kultusgemeinde Wien befindet sich in Wien, II., Karmeliterplatz, lm Werd Nr. 1. Kundmachung, betreffend die temporären Betveranstaltungen an den diesjährigen hohen Feiertagen. Israelitische Kultusgemekide Wien. Z. 4614 ex 1928. Kundmachung, betreffend die Errichtung von Minjaniin für die hohen Feiertage. 1. Der Vorstand beabsichtigt, für den gegenwärtigen Bedarf an temporären Bethäusern durch eigene Maßnahmen vorzusorgen, beziehungsweise durch die Tempelvereine vorsorgen zu lassen. Demgemäß wird die Kultusgemeinde nur in Fällen, in welchen ein tatsächlicher Bedarf vorhanden ist, die Genehmigung für ein temporäres Bethaus an andere Vereine oder Private erteilen. Hiezu ist im Sinne des § 80 des Gemeindestatutes vor Miete eines Lokales und vor Einschreiten um die behördliche Genehmigung die Bewilligung des Kultusvorstandes einzuholen. 2. Die Gesuche um Bewilligung sind bis längstens 10. August d. J. im Einreichungsprotokoll der Israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, 3. Stock, zu überreichen. Es wird ausdrücklich aufmerksam gemacht, daß später einlangende Gesuche nicht angenommen werden. Auf nicht entsprechend belegte Gesuche wird keine Rücksicht genommen. 3. Die Gesuchsteller haben für sich und für die zu verwendenden Vorbeter (die Namen derselben sind im Gesuch anzugeben) genaue Ausweise über Charakter, Moralität und Befähigung zu erbringen. 4. An weibliche Personen wird weder direkt noch indirekt eine Bewilligung erteilt. 5. Die als Betlokale einzurichtenden Räume müssen sich für diesen Zweck vollkommen eignen und ist die Schriftliehe Zustimmung des Vermieters sowie des Hauseigeniümers zur diesfälligen Verwendung beizubringen. 6. Wohnungen und andere Lokale dürfen nur dann zur Abhaltung des Gottesdienstes verwendet werden, wenn sie vollkommen ausgeräumt sind und an den Festtagen ausschließlich für den erwähnten Zweck benützt werden. 7. Für Lokale, in welchen während des Jahres Veranstaltungen stattfinden, deren Tendenz unvereinbar ist mit einer Stätte, an welcher ein Gottesdienst abgehalten• werden soll, wird eine Bewilligung nicht erteilt. 8. Die Errichtung eines temporären Betlokales in der. Nähe von ständigen Bethäusern wird in der Regel nicht bewilligt. 9. Ein Ankauf von Betsitzen seitens der Kultus►- gemeinde ist nicht zu gewärtigen. 10. Die Bewilligung wird den Betlokalinhabern nur unter der Bedingung erteilt, daß dieselben der Kultusgemeinde für unbemittelte Personen (Männer und Frauen) zusammen den zehnten Teil der von der Behörde genehmigten numerierten Sitzplätze unentgeltlich bis längstens 2. September 1928 zur Verfügung stellen und als Kultusgebühr 10 Prozent des Bruttoerlöses aus dem Verkauf der Betsitze an die Hauptkassa der Israelitischen Kultusgemeinde Wien abführen. 11. Unmittelbar nach den hohen Feiertagen ist an den Vorstand der Israelitischen Kultus״emeinde Wien ein Verzeichnis der beim Aufrufen zur Thora erfolgten Spenden mit Namen und Adressen des Spenders sowie genauer Be• Zeichnung des Zweckes einzusenden. 12. Zur Sicherstellung der Einhaltung dieser Verpflichtung sowie aller für die Erteilung der Bewilligung zur Errichtung eines temporären Bethauses gestellten Bedingungen ist eine Kaution zu erlegen, welche bei Nichteinhaltung auch nur einer dieser Verpflichtungen für wohltätige Zwecke der Kultusgemeinde verfällt. Die zu leistende Kaution, welche in Bargeld zu erlegen ist, wird mit 20 S bis 200 S bemessen. 13. Der Text einer etwa beabsichtigten Annoncierung! oder Plakatierung ist dem Gesuch zur Genehmigung anzuschließen. Eine Ankündigung, welche der Würde einer Bet- Veranstaltung widerspricht, ist unstatthaft und hat zur Folge(, daß die erteilte Bewilligung rückgängig gemacht wird. Es ist Pflicht einer jeden Partei, für eine entsprechende Polizeiaufsicht auf eigene Kosten zu sorgen. Als ״Hausandachten“ werden nur jene gottesdienstliehen Uebungen anerkannt, welche ohne jegliches Entgelt und lediglich Familienangehörigen zugänglich sind. Wien, 1. Juli 1928. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien. Vorbeter für die hohen Feiertage, Für die vom Vorstand der, Israelitischen Kultus1gemeinde anläßlich der hohen Feiertage im Jahre 1928 zu veranstaltenden temporären Gottesdienste werden Vorbeter, welche in der Lage sind, mit Chor zu fungieren, aufgenommen. Nähere Auskünfte im Kultus- und Schulamte der Israelitischen Kultusgemeinde, I., Seitenstettengasse 4, •Von 8 bis 12 Uhr vormittags. Stellenausschreibung. Bei der Israelitischen Kultusgemeinde Wien gelangen Bassistenstellen in den Tempelchören zur Besetzung. In Betracht kmmen nur des Blattlesens kundige, musikalischund hebräisch entsprechend vorgebildete Bewerber mit sehr schönen Stimmitteln. Nähere Auskünfte im Kultus- und Schulamte der Israelitischen Kultusgemeinde, Wien, I., Seitenstettengasse 4, von 8 bis 12 Uhr vormittags. Ferialkurse aus den Religionsfächern. Ueber Verfügung des Vorstandes der Israelitischen Kultusgemeinde Wien werden während der Ferialmonate in den Schullokalitäten XX., Othmargasse 46, 1. Stock, Kurse für Volks-, Bürger- (Haupt-) und Mittelschülerinnen ) aus folgenden Gegenständen abgehalten werden: 1. Nachhilfe aus Hebräisch-Lesen, 2. Uebersetzungen von Gebetstücken, 3. Einübung liturgischer Gesänge, 4. Vorbereitung für die Barmizwah, 5. Hebräische Lektüre für Vorgeschrittene. Diese Kurse beginnen am Mittwoch, den 4. Juli d. J. Die Ein- Schreibungen finden Mittwoch, den 4. Juli, Donnerstag, den 5. Juli und Freitag, den 6. Juli 1928, jedesmal von 10 bis 12 Uhr vormittags, im Schullokal, XX., Othmargasse 46, 1. Stock, statt. Die Unterrichtsstunden werden bei der Einschreibung bekanntgegeben werden. Der Unterricht ist unentgeltlich. Im Rahmen des Unterrichtes sind Lehrausgänge mit den Schülern und Schülerinnen vorgesehen. Lehrplan für den israelitischen Religionsunterricht an den Hauptschulen• Ueber Aufforderung des ״Bundeministeriums für Unterricht“ wurde vom Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Wien der Lehrplan aus iraeliticher Religion für die neugeschaffenen ״Hauptschulen“ festgesetzt und nunmehr im Bundesgesetzblatt für die Republik Oesterreich, 41. Stück, vom 12. Juni 1928, verlautbart. Der Verteilung des Lehr- Stoffes auf die einzelnen (4) Klassen der Hauptschule ist das ״Lehrziel“ wie folgt vorangesetzt: ״Der Unterricht in der israelitischen Religionslehre hat die Aufgabe, die Jugend religiös-sittlich zu erziehen und zur Teilnahme am religiösen Leben der israelitischen Religionsgemeinschaft zu befähigen. Diesem Ziel dienen nachstehende Unterrichtsaufgaben in folgender Weise: 1. Der Unterricht in biblischer und nachbiblischer Qeschichte soll die äußere und innere Geschichte des Judentums und seiner Literatur im Zusammenhang mit der Weltgeschichte behandeln. 2. Der Unterricht im Hebräischen soll in das Verständnis der Bibel und des Gebetbuches einführen und zur Teilnahme am öffentlichen Gottesdienst befähigen. 3. Der Unterricht in der Religionslehre, der sowohl in systematischer Form als auch im Anschluß an den Unterrieht in der Geschichte und im hebräischen Lesen erteilt wird, soll die Grundgedanken des Judentums, den Gottes;- begriff, die Lehren von der sittlichen Bestimmung des Menschen und der Menschheit und die sittlichen Pflichten des Menschen entwickeln. Der neue Lehrplan tritt mit Beginn des Schuljahre!» 1928/29 in Wirksamkeit., ______ Berufen Sie sich bei Ihren Einkäufen auf die ״Jüdische Presse“! m SB ie israelitische Religionsgesellschaft, Zürich sucht zum Eintritt per 1. September oder später eine erste Kraft als Religionslehrer und Vorbeter - verheiratet bevorzugt. Kandidaten, welche sich über erfolgreiche Tätigkeit ausweisen können, wollen ausführliche Offerte mit Referenzen von nur streng orthodoxer Seite richten an den Piäsidenten Heirn JOS. ETTLINGER, ZÜRICH, Sternenstraße Nr. 11 m Tschechoslowakei. An die Abonnenten in der Slowakei. Unsere Administration begann vor einigen Tagen, bei allen rückständigen Abonnenten, die Bezugsgebühr — wie üblich — mittels Postaultrages zu erheben. Wir bitten die geehrten Abonnenten, uns Arbeit und Portj zu ersparen und die rückständigen Beträge mittels der ihnen zugegangenen Erlagscheine einzuzahlen und iür alle Fälle die Postaulträge prompt einzulösen. Wir bitten zu bedenken, daß die zwecklose Saum- Seligkeit bei der Bezahlung der Bezugsgebühr uns viele unnütze Mühe und Kosten verursacht und die Entwicklung der Zeitung sehr empfindlich hemmt. Das angekündigte Werk אגרות ס31ר ם befindet sich unter der Presse und wird allen Abonnenten, die das Abonnement für das ganze Jahr rechtzeitig einsandten, voraussichtlich Ende dieses Monats zugesandt werden körnten.!,.!...ו Israelitische Volksküche in Piestany. Wie alljährlich!211 Beginn ider iBadesaison stellt sich auch diesmal,!nunmehr zu-rn zw e i u niaiü r ei li igs t e nrri al, der Tätigkeitsbericht der israelitischen Volksküche Von Piestany ein. Dieser Bericht soll gewissermaßen ein!aktueller Mahnruf an alle diejenigen sein, die in diesen Tagen —!zuweilen glücklicherweise auch ohne ,zwingende Ursache — sian der Fliege ihrer!Gesundheit und der!Erhöhung ihres physischen Wohlbehagens widmen. Wir •alle sollen daran!erinnert werden, daß es ,leider tausende u n d abertausende J u d e n g i;b ■t, d i e v on f u r c h -tbiaren Krankheiten h e iimg esu c!h t sind, ohne di!e!G e-l-dm i 11 e 1 zu!b es i tze n, um an einem Ku ro r t ihi e i!1 u ng z u suchen. Die gesamte Judenheit sollte der Vereinsieitung Dank wissen!für all das Gute, das ■sie an jüdischen!Kranken aus aller ,Herren Ländern tut, die den weltberühmten Kurort •Piestany awfsuchen׳, um aus •seinen wunderwirkenden Thermalquellen;Gesundheit zu schöpfen und so dem tätigen!und schaffenden Leben wiedentregeuen zu!werden. ׳Man braucht noch nicht einmal Jude zu sein, es genügt, ein f ü11-i e n!d e s -M e n s ch e nh e r!z «zu ibesitizen, um durch dieses anspruchslose Heftchen, das nichts als Zahlen und Daten enthält, zur!Mitarbeit angeregt. -zu werden, ln dieser Volksküche sind, wie aus dem!bericht hervorgeht, 160 Personen •au!s 1 0 5׳!Gerne indeu während ihres ,Kuraufenthaltes in Piestany gespeist worden. Aus allen Ländern, aus zahlreichen Gemeinden nahmen arme, ihilfsbedürltige •Heilungsuchende die Vereinsküche in ■Anspruch. ,Niemandem wurde die Koscherkost versagt, wenn der Verein nur •in der Lage war, die Mittel aufzuibringen. Wie gering ist aber die Zahl derjenigen Gemeinden und •!Einzelpersonen, die der bitte der Vereinsleitung!Gehör schenkten and mit entsprechenden!Spenden, und beitragen sie in ihrem edlen Wirken ermutigten? Wieviel!Leiden und Oualen wären weniger auf der Welt, wieviele Seufzer würden sich •in dankbare Freuidienrufe!um• wandeln, wenn ,ein solches Wohltätigkeitsinstitut sich mit!Kecht auch ■in dem Sinne als Landesinstitut bezeichnen dürite,!daß die gesamte Judenscihatt •des Landes es nicht nur •in gegebenen •Fällen in Anspruch nimmt,!sondern auch an seiner Erhaltaing und tF ö׳r!d e r ■ung tätigen und mitsorgenden Anteil nimmt? lm Spendenv-er ze i chn.1 s :begegnet man nur ganz vereinzelt den!Namen von Gemeinden und auch •von den Einzelspendern rekrutiert sich die iHauptzah'l aus Pieätany selbst. Mit Ausdrücken des Dankes und!der Anerkennung spricht der bericht von der B adie-di r e k t ion, die der 'Vereinsieitung eine Anzahl ,von Badekarten. für arme ,kranke Juden zur Verfügung stellte. •Der ,Kassa־Aus׳weis balanciert mit tsch. K 36.959. Dem V er w a 11 u n g s a u!s schuß ge- -hören an die!Herren: Oberrabbiner Weber, Jenö Feldimar, Jerem. Stern, Max Weiß, Josef Meth, Abr. Erdöly, ign. Vogel,!lgn. Fürst, -Leo!Leitner, Leop. Glück,!Mor. Holzer, A. Just, Max Just, 1F.!Koirriios, 1D. Läwinger, Hugo Ponger, D. Scheimowits, M. Sonnenschein und David Wlinter; dem D a m e ji a u t s j c 111 s k 0 rn i t e!e -die Damen: Frau Jul. Blum, Frau W!. Fuchs, Frau Karl Holzer, Frau Alex Herzog, Frau b. Hir!schfel׳d, Frau •Max Fürst, Frau Alex -Kahn, Frau Komlos, Frau Brno Liechtenstein, Frau Meth, Frau Sal. Ponger, Fra-u Hugo Ponger, Frau D. iQuirtner, Frau D. Scheirnavits, Frau -lg. Vogel,. Frau Ultmann, Frau Wlltschek und Frau 13. Winter. Ihnen allen gebührt Dank für die segensreiche Tätigkeit im Interesse eines humanen Werkes. Jubiläumsfeier des ״Schomreh Thora-Vereines“ in Tyrnau. Ein echt!jüdisches Fest vereinigte am א׳ לס שלח □V die orthodoxe J-u-denschaft Tyrnaus wie auch zahlreiche Gäste aus dem ganzen Lande. Der Jugend-Leraverein ״Schoimreh Thor-a“ leierte das 40. Jahr seines De- Standes. Die Anwesenheit des!Gründers dieses Vereines, des ehemaligen Tyrnauer Rabbiners und heutigen geistigen Oberhauptes!der Wiener Adas Jisroel-tGemeinde. Herrn Oberrabbiner Jesaijah Fürst נ״י, verlieh der Feier ihr besonders •festliches Gepräge. Zum Abendg-ttesdienst versammelte sich die ganze •Kehilla lm ,festlich erleuchteten בית הכנסת. Der große Jeschi>w!oh-Lehrsaal, 'in dem nachher ein Bankett stattfand', bot durch geschmackvolle Dekoration -und Illumination ein farbenprächtiges Bild. Dicht gedrängt saßen hier die zahlreichen Festtei-lnehmer, ,um außer an vorzüglichen kulinarischen Genüssen an gediegenen דברי תלרח Herz und Gemüt zu erquicken. Als Erster begrüßt Herr ßela Beck in schlichten Worten die Festversammlung. Herr Oberrabbiner Ungar (Trnava) bewillkomrnt herzlich -die Gäste, •insbesondere den ehrwürdigen Schiifschuiraw und bittet -selben, an die Ver- Sammlung einige Worte zu richten. Bei lautloser Stille ergreift Herr Oberrabbiner ■Fürst das Wort, um, sichtlich bewegt, für den ihn so ehrenden Empfang zu danken. In inhaltlich und sprachlich meisterhafter Rede schildert der ehrwürdige Gast die Aufgabe des jüdischen Menschen wie auch d'er ,jüdischen Gemeinschaft. In beifällig auf genommener Ansprache schildert Herr Rabbiner S. Unsd 0 r f e r (Preßburg) die Schwierigkeiten, die junge, werktätige Jehudim zu überwinden haben und feiert die -Schomreh Thora-Vereinigung als Wegweiserin auf dem Ge-!biete der Jugendertüchtigung. Herr Ungar (Senec) überbringt ■die Grüße des dortigen Jugend-Lernvereines. Namens der Agudaorganisation übermittelt Herr Max L ö w y die Grüße und Wünsche und betont an Hand einer Midrasch- ,stelle die Notwendigkeit der vollständigen Uebereinstimmung zwischen Jung und Alt. Nachdem noch Herr Josef Weiß namens des Preßburger ׳Meweksche Thora-Vereines

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