Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 14 (1928)
- Issue
- 19 (18.5.1928)
- Date
- 1928-05-18
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 130 JÜDISCHE PRESSE Nr. 19 SorgfSItfgsta Lieferung in plombierten Säcken von 1 Sack 50 kg angefangen franko Haus, ebenso in Fuhren und Waggons X JULIUS HABER Kohlen« und Koksgroßhandlung Nordbahnrutschen 3. Kohlenhof Nr. 372376־ Wien, II., TaborstraBe 9 Fernsprecher Nr. 41*0-22 Bedürfnissen voll und ganz Rechnung tragen. Die Forderungen der österreichischen Judenschaft sind ׳aber nicht nur durch das geltende österreichische Gesetz ׳fundiert, sie!sind auch vom Stand- Punkt der Billigkeit gutzuheißen. Es ist nicht nur recht, sondern auch b i 11 i g, wenn die Staats- und Stadtbehörden die Kultur- und Wohlfahrtsinstitutionen der österreichischen Juden in ihrer beispiellosen Bedrängnis mit finanzielten Zuwendungen bedenken. Nicht nur die österreichische Judenschaft selbst wird es dankbar und freudig begrüßen, wenn ihr der Kampf ums Recht erspart bleibt, ׳auch die große jüdische Oef-fentlichkeit des Auslände s, die überall emsig am Werke war, wo es galt, ׳dem finanziell ׳bedrängten Oesterreich ׳Hilfe zu leisten, wird das verständnisvolle Entgegenkommen der österreichischen Behörden als einen A ׳k t der G e n e r o ■s i t ä t 11׳ n -d Weitblicke nd e n Po 1 ,׳i t i׳k werten. Wir aus unserem Standpunkt, als Vertreter des orthodoxen Judentums, das trotz aller Opfer unerschütterlich an ׳der religiösen Tradition unserer Glaubensgemeinschaft festhalt, werden die Forderungen der österreichischen Judenschaft mit allen uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen!Mitteln unterstützen. Sind wir doch jene, die am meisten darunter leiden, wenn unsere Kinder , und unsere Armen nicht jene Institutionen und Anstalten vorfinden, die sie ohne ׳Beeinträchtigung ihrer religiösen Empfindungen benützen können. Aber nicht nur das eigene .Interesse und ׳das wohlverstandene Interesse der jüdischen Gesamtheit, sondern auch das Interesse des Ansehens der ö s t e r r,e i c h is c ,11 e n 1R e p u 1b 11 :k ׳bestimmt ׳uns, ׳den einstimmigen Beschluß der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, in welchem die ׳Forderung nach Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhoben wird, wärmstens zu begrüßen und den Bemühungen der Vertreter der österreichischen Judenschaft ׳aus vollem Herzen Glück zu wünschen. P. * * Aus dem Motivenbericht. Der Berichterstatter, Vizepräsident Dr. Ornstein, verweist einleitend auf ׳das!beständige Anwachsen der Ausgaben der iKulhisgemeindc, welche *auch be,i Anwendung der allergrößten Sparsamkeit eine!Verminderung *kaum erfahren können. lEs müsse i'hr stets ,Bedürfnis sein, den den ■G 11 ־ ■e s ■d׳i e n s t, sowie überhaupt die Ausübung!des!Kultus auf ׳jener Höbe zu ■erhalten, auf welcher er sich dank einer ׳alten, in ׳Wien stets gepflegten Tradition derzeit befindet. ■Sie müsse den Religionsunterricht!immer mehr ausbauen und!vertiefen, die Zahl der ׳Bibelschulen immer mehr vermehren, denn in der steten Fort- Entwicklung dieses!Unterrichtes liege eine der wesentlichsten (Garantien der Erhaltung ■der 'Kultusgemeinde. Es werde sich endlich nie ■ein Kultusvorsteber finden, welcher bereit wäre, die ch a r i t a t i v e Tätigkeit der Kultusgemeinde, sei es im Betriebe ■ihrer ׳Wohltätigkeitsanstalten, sei es in der Armenpflege usw., irgendwie ׳zu mindern. Denn die Uebung der Wbhltätigkcit sei der Ausfluß ■der schönsten!ethischen Gebote unserer ׳Lehre. miissigt, auf die Erschließung neuer ׳Einuahmsqiiellcn 'bemüßigt, auf die Erschließung neuer Eiunahmsquellen ßedacht zu sein. Als eine solche wird in der öffentlichen Diskussion schon seit ziemlich langer Zeit die Heranziehung des Bundes, der Länder und der Gemeinden zur Beitragsleistung zu den Lasten der Kultusgemeinden. bezeichnet. Auch im Kultusvorstande selbst wurde sowohl;im Vertreterkollegium, wie ■auch in den iPlenardebatten,!insbesondere in den Budgetvcrhandlungen, •auf die unbedingte!Notwendigkeit ׳der!Gewinnung solcher ׳Beiträge hingewiesen. Die Verpflichtung ■des Bundes usw., den׳ Kultus- ■gemeinden ■solche budgetmäßig festzustellende Beiträge regelmäßig .zukommen zu ׳lassen, wurde vielfach auf den Fri׳e.densvertrag ■von Saint G ׳c r m a i 11, und zwar auf Artikel 68, Absatz 2, gegründet, nach welchem ״i 11 Städte 11 u 11 d!B e z i r k e n, wo eine ׳v e r h ä 11n i s m ä ß i g ׳b e t r ä c h 11 i c h e Anzahl Österreich 1־ ■scher S t a a t s!a ■n g e h ö r i g er wo h n t, d i e ■ei ■11 e r [Minderheit 11 a c 11 :R a s s c, 1R e 1 i g i 0 11 oder S p r ac h e an g e h ö r c n, dies e 11 ׳M i 11 d e r h e i t e n v 0 11 allen .,B e t r ä g ■e 11, ■d i c ■etwa ׳f ii r E r z i e h u 11׳ g, R e 11 g i o 11 s- oder Wo h 11 ä t i g k e i t s z w e c k 0׳ a u s ö f f •e 1111 ic heu Mitteln in St a ■a t s-, G 0 111 ׳e i 11 d eusvv. Budgets aus geworfen werden, ein ang e in e s s e ■11 ■e r Teil z u N 111 z e 11 und V c r w c11 ׳ d e 11 gesichert ׳wir d.“ Diese!Beitragspflicht ergibt sich aber auch, wie der!Berichterstatter weiter ausführt, aus der österreichischen ,V 0 r k r i e g s g e s e t z g e b 11 n g. Die ״Israelitische Religionsgenossenschaft ist wie die katholische Kirche, die evangelische Kirche und andere anerkannt. Aus dieser gesetzlichen Anerkennung folge, .daß sie berechtigt ist, verhältnismäßig jene Ansprüche an den Staat usw. zu stellen, welche er den anderen gesetzllch anerkannten Kirchen zubilligt. Wenn er also i SCHNEIDER WELDLER & FÜRST Feinste Herrengarderobe nach Mass. :: Lager fe nster orig. engl. Stoffe :: Anfertigung binnen 21 Stunden Wien, I., Rotänturmstr. 2t (Mezz.) Telephon 61-1-17 diesen gegenüber solche Leistungen vollzieht, welche sie zur Erfüllung der ihnen obliegenden Verpflichtungen benötigen, so könne wohl jede andere Religlonsgenossenschaft die gleiche Forderung auf die Gewährung von verhältnismäßigen Beiträgen stellen. Es ist dies demnach genau derselbe Gedanke, welcher in ■dem angeführten Artikel 68, Absatz 2, niedergelegt ist. Der Berichterstatter verweist nun!auf das für Jahr 19.28 fcstgestellte!Bundesfinanzgesetz 1(1B. 1G.-B1. vom 1. IMärz 1928, ׳Nummer 56), in welchem irn Kapitel 14 (Seite 275) unter Kultus für den katholischen Kultus folgende ,Beträge .ausgeworfen werden. 1. ׳Religionsfonds S 16,077.008, 2׳. Stiftungen und!Beiträge 'S 583.323,!Summe S 16,660.331. Diesen Ausgabeposten steht als Einnahmepost Kapitel 14 (Seite 299) ein Betrag von S 379.451 gegenüber, so daß sich für ■den katholischen Kultus Buudesausgaben im ׳Restbeträge!von S 16,280.880 ■ergeben.!Für den evangelisehen Kultus finden wir unter Kapitel 14 auf ■Seite 475, nachstehende ׳Beträge: 1. Evangelischer Oberkirchenrat, persönliche und sachliche Ausgaben zusammen S 77.704, 2. Beiträge S 503.825, zusammen Summe S 581.529. Eine Einnahmepost findet sich im Budget 'für den evangelischen Kultus nicht vor. I!n den Tabellen der Bundesbeamten ■erscheint auch der ״evangelische Oberkirchenrat mit einem!Präsidenten (Sektionschef) und ׳zwei Räten der zweiten,!beziehungsweise dritten Dienstklasse.!(Seite 384 1B. IG.-.B1. Nr. 56.) Im Kapitel 14 ׳erscheint endlich noch eine weitere!Post ״sonstige Kultusausgaben“ mit einem Betrage von S 23.000. An dieser Gesamtsumme dürften wir »wohl nur ■mit einem sehr minimalen Teilbeträge ׳partizipieren. Dem!Redner sei nur ■eine Subvention ‘für die israelitisch theologische Lehranstalt bekannt. Diese unsere Hohe Schule, welche auf ׳dem höchsten wissenschaftlichen!Niveau steht, wird mit ■einer Subvention von S 500 ׳unterstützt, deren Erhöhung glaublich ׳auf ׳das •Doppelte dem verstorbenen!Herrn Oberrabbiner ■in!Aussicht gestellt wurde. Auch aus ■der Gesetzgebung anderer Staaten läßt sich das ,Recht der Kultusgemeinden, solche Beitragsieistungen zu fordern, klar ableiten. Der!Berichterstatter reflektiert auf die ׳Gesetzgebung ׳der ■uns benachbarten Tschechoslowakei׳!und D e 111 s c h l׳a n d s. Und ׳zwar zunächst 'der Tschechoslowakei, die deshalb •sehr lehrreich ist, weil sich ■in der Verfassung vom 29׳. Februar 1920 in Nr. 121 im § 132 eine mit dem zitierten Artikel 68׳, Absatz 2, nahezu gleichlautende ße- Stimmung vorfindet. Die Beschliessung der Verfassung ■ging aber der Genehmigung des Friedensvertrages ■voraus, so daß die tschechoslowakische Gesetzgebung ihre Verpflichtung, den ״religiösen Minderheiten bestimmte ■Beträge aus Öffentlichen Fonds etc. für die Erziehung, Religion oder Humanität zu gewährleisten“, ohne jede Beziehung auf 'den!Friedensvertrag anerkannte. Ja, sie lehnt ■eine •solche Beeinflussung ■durch den Fpiedensvertrag entschieden ab. Nichtsdestoweniger hat sie!in ׳den Jahren 925! ,1924׳ und 1926 für 'die Bedürfnisse unserer ׳Relig!ionsgenossensöhaft ׳die nachstehenden Beträge, und zwar tsch. K!578.300, 484.300 und 452.912 eingestellt. Von ׳besonderer Bedeutung erscheint aber das Gesetz vom 25. Juni 1926, Nr. 122, nach ׳welchem ״'den!vor!Wirksamkeit desselben ■gesetzlich anerkannten, aber nicht Ikongrualen Kirchen- und iReligionsges'ellschaften zur Ergänzung der ׳Bezüge, sowie ׳der )Ruhe- und Versorgungsgenüsse •ihrer Seelsorgegeistlichkeit —... eine Pauschaldotation aus Staatsmitteln“ :gebührt. Zu dieser Dotation ,״wird noch ein weiterer Betrag ׳in einer ׳solchen!Höhe gewährt, daß die!betreffende nicht ׳kongruale Kirche oder Religionsgesellschaft ■ihren Seelsorgern die E r z!i e 'h u ti g s b ■e i t r ä g e, sowie• die Witwe nu n d VVa i s e n ve r s 0 r g u 11 g s g e n ii s s e, und zwar unter gleichen Bestimmungen auszahlen könne, als wenn sie kon- ■gruale Seelsorger wären“ i(111, .(5 §׳!Gemäßheit dieses G׳esetzes wurde für ׳das!Jahr 1926 vorschußweise für ■die ׳Rabbiner in!Böhmen ein Betrag von tsch. K 4111.000, in 1Mähren!von tsch. 1K 202.000 und in Schlesien von tsch. K 36.000 ausbezahlt. 1927 war für die ,persönlichen, ibeziehungsweise sachlichen Ausgaben des ׳jüdischen Kultus ein Gesamtbetrag von tsch. K 578.300 eingestellt. In der Slowakei uns nicht blindlings Ihr Vertrauen, sondern überzeugen Sie sich durch einen unverbindlichen Besuch von der reellen und ungewöhnlichen Kleiderstoffe, doppeltbreit . S 1.90 Kostümsfofffe, 140 bieit S 2.90 Rips-Fapone, alle Farben . . S 3.90 Kleider-Rips, doppelteren . S 4.90 Wipcord für Herrenanzüge . S 14.90 Kasha für Kleider. S 2.90 Schotten und Pepita, dpplbrt. . S 2.50 Mantel-Covercoats, 130 breit S 8.90 Kasha, für Mäntel, 140 breit S 9.80 Herren-Anzugstoffe, 140 breit S 12.50 Billigkeit unserer Angebote in F F E Herrenhemden, weiß und farbig . S 2.90 Herrenhemden mit Seidendaniastbrust. S 3.90 Oamenwüschegarnituren, ajourlert u. gestickt, Hemd oder Hose.S 1.98 Hemdhose, ajouriert und gestickt . . . 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K 680.000 und in Karpathorußland ׳von tsch. K 160.000 ausgcworifen. Jm Staatsbudget sind aber auch noch andere Beträge enthalten, welche ׳einzelnen Kultusgemeinden zugute kommen. So wurde zum Beispiel ■der Kultusgemeinde Prag eine ׳Subvention von tsch. K 180.000 für die Restaurierung der Alt-Neusynagoge ausbezahlt. 11m Friedensvertrage von Versailles wurden Be- Stimmungen für!die nationalen oder religiösen!Minderheiten überhaupt nicht getroffen. Daher vollzieht sich in Deutschland die staatliche!Beitragsleistung vollkommen unabhängig vom Friedensvertrage. ׳In!Preußen hat schon das Gesetz ״über die Verhältnisse der Juden“ vom ,23. Juli 1847, Gesetzessammlung ,Seite 263, im § 67 ׳bestimmt, daß ״die Juden im Falle der Errichtung einer ■eigenen öffentlichen Schule ■eine!Beihilfe ׳aus 'Kommunalmitteln zu fördern haben, und daß sie, wenn sie eine öffentliche Schule unterhalten, sowohl ׳von der!Entrichtung des Schulgeldes als auch ׳von ■allen unmittelbaren persönlichen!Leistungen!zur Unterhaltung der ordentlichen Ortsschulen frei“ sind. ■Es handelt sich also nicht bloß, wie bei ׳uns, um!Beiträge zu den Kosten unseres!Religionsunterrichtes, sondern ■vielmehr •um solche, für ׳die!Erhaltung der von •der ׳jüdischen Gcmeinde errichteten Schule selbst. :In Preußen ist es nun im Jahre 1922 zum ersten!Male gelungen, die Einstellung von 'Staats'beihil'fen für die •Synagogengemeinden ■in ,Preußen in gleicher Weise zu erwirken, wie ׳für die christlichen Kirchen, ■indem damals ein Betrag ׳für die ״geistliche Versorgung leistungsschwacher Synagogengemeinden“ eingestellt wurde. Die Einstellung dieser .im ׳folgenden Jahre gestrichenen Position, erfolgte dann später neuerlich. Gegenwärtig sind im preußischen Staatsbudget zwei solche Positionen ׳eiligestellt, und zwar eine für Bedürfniszuschüsse zu den Gehältern der!Rabbiner, ihren iRuhegenüssen und den Versorgu׳ngsgenüssen für ihre ׳Hinterbliebenen ,im Betrage!von'!M. 200.000 und dann eine ,zweite zum Zweck von Beihilfen! an leistungsschwache Synagogengemeinden zu ׳den Kosten des Religionsunterrichtes ursprünglich mit ׳Mark 200.000, gegenwärtig erhöht auf!Mark 400.000. ' Vielleicht noch von größerer Wichtigkeit für die Budgets der einzelnen Gemeinden ׳erscheinen die Beiträge der politischen (Gemeinden für, 'Leistungen, der!Kultusgemeinden. Solche obliegen unseren Ortsgemeinden ׳schon ■derzeit für 'den ,Religionsunterricht und ׳weiters ׳auch ■auf ׳Grund des!Heimatsrechtsgesetzes ■für die, sei es es in besonderen ׳jüdischen oder in allgemeinen Versorgungsanstalten untergebrachten!jüdischen •Insassen. In •der Tschechoslowakei haben ■einzelne Gemeinden, insbesondere die Großgemeinden Prag, Brünn un'd andere für jiidi־ sehe Wohlfahrts- und kulturelle Zwecke Beiträge ausge- ׳warfen. Noch ׳viel umfassender sind die diesbezüglichen!Leistungen, insbesondere von preußischen 'Gemeinden. So finden Vergütungen an die ׳jüdischen Waisenhäuser, ׳dann überhaupt für!Fürsorgezöglinge, die in die von dem deutsch-israelitischen ׳Gemeindebundo unterhaltenen ׳Anst,alten aufgenommeu werden, statt; die Fürsorgeämter tragen, soferne sie solche Zöglinge überweisen, die vollen Kosten, unabhängig davon, ob die Eltern der betreffenden Zöglinge zur Zahlung •in der Lage sind oder nicht; Ibesonders her׳vorzu'he׳ben 'ist, daß für Unterstützungszwecke .in!Deutschland •eine Unterscheidung zwischen zuständigen und nicht heimatbereChtigten Unterstützungswerbern nicht statt-!findet'. ׳Für Beerdigungen, ■die von der!jüdischen Gemeinde in Berlin ׳unentgeltlich ausgeführt werden, vergütet die Stadtgemeiride, soferne die!Bedürftigkeit anerkannt wird, neun Zehntel des aufgewendeten Betrages, durchschnittlich Mark 50 für ׳jede Beerdigung. Welche ׳Bedeutung einer derartigen )Subventionierung •der ■Gemeinde Wien für unser!Budget zukommen würde, ergibt sich wohl aus dem 'Umstände, daß 63 Prozent aller ■Beerdigungen auf •unseren Friedhöfen entweder unentgeltlich oder zu einem sehr er- ■mäßigten ׳Satze durchgeführt!werden. Für Kranke, die in ■das Krankenhaus ■der jüdischen Gemeinde :i11 Berlin ׳unentgeltlich laufgenommen werden, zahlt ׳die ׳Stadtgemeinde, wenn sie einen Au'fnahmesChein ausgestellt hat, einen ׳Betrag von!Mark 5 ׳pro Tag; Zahl- Patienten in der!1111. Klasse unseres Spitals bezahlen S 9.50 pro Tag, während ■die Kultusgemeinde für 'die Verpflegung ■dieser ,Kranken usw. tagtäglich einen Zuschuß ■von 'S 4 leisten muß. ■So entsteht, wenn überdies noch ■die Auslagen ,für die vollkommen unentgeltlich verpflegten Kranken!hinzugerechnet werden, das Defizit unseres Spitals, welches jährlich über 3!Milliarden beträgt, und welches das ׳Gleichgewicht im Budget oft unmöglich macht. In der ■diesbezügliehen ׳Debatte im Vertreterkollegiiim bat demnach!der ׳Obmann der iSpitalskoinmission, 'Herr!Baurat Kampier, auch angeregt, daß zu ■den Leistungen ■der Kultusgemeinde auf •dem ׳Gebiete 'der ׳Fürsorge, namentlich aber zu den Ausgaben für das Spital eine Beitragsleistung ■des Staates, eventuell ׳des Landes, analog dem in Deutschland gegebenen!Beispiele, erwirkt ׳■werde. Demnach hat der iBerichterstatter •der Vollversammlung des Vorstandes den Antrag dem Vertreterkollegiiim vorgelegt, bei der Bundesregierung um eine Beitragsleistung iür die Bedürfnisse der Kultusgemeinde aus Staatsmitteln einzuschreiten und in der Begründung dieses Ansuchens in erster Reihe auf die ׳ staatsgrundgesetzlich gewährleistete Gleichberechtigung der Konfessionen und auf die gesetzlichen und sonstigen diesfälligen Bestimmungen, insbesondere in der Tschechoslowakei und in Deutschland hinzuweisen. Im Einklänge mit ׳dieser Aktion wird dann auch an die Länder, beziehungsweise an die Gemeinden wegen ihrer Beitragsleistung heranzutreten sein. Nachdem ■ein solches Anliegen ,im Interesse särntlicher!Kultusgemeinden gelegen ist, sollen diese eiiigeladeu werden, sich dem Einschreiten der iKultusgemeinde in Wien anzuschließen. i