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Jüdische Presse · 1928-05-18 · 19 (18.5.1928) · page 1

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Journal
Jüdische Presse
Volume
14 (1928)
Issue
19 (18.5.1928)
Date
1928-05-18
Page
– (sequence 1)
Language
German
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Novlnovä vtfplatflä povolenä riadit post a telegrafov v Bratlslave öis. 41572-111-20. Zeitungen vom Verleger versendet. Journal expgdie par Peditenr. IT.k* ü» _ _ ._ __ _ JÜDISCHE PRESS fflBSflli FÜR DIE INTERESSE■» BES ORTHODOXEM JUDENTUMS. ^sdaktlon 0. Administration: Wien, II.,Leopoldsgetsse 26, 1. Stiege, 1. Stock. — Tel. 4594־4־. tiehechoslowakef; Bratislava, Postfach 140. Bricheini jeden Freitag. — Redaktionsschluss: Fir Artikel Sonntag, für Nachrichten Montag. Abonnementspreise! Ganzjährig! Für Oesterreich S 14 Tschechoslowakei tschecb. K. 70, Einzelnummer öst. Gr. 40, das übrige Ausland 2 Dollar. Zahlnngen für Oesterreich; Postsparkassenamtwien, Konto Nr. 13.458; für Polen: Postsparkassenamt Warschau, Konto Nr. 190.409; für Ungarn: Postsparkassenamt Budapest, Konto Nr. 50.170; für Tschechoslowakei: Postsparkassenamt Prag, Konto Nr. 53,386; für Jugoslawien: Postsp.-Amt Agram,Ko, N 40.217; für die Schweiz: Postscheckkonto Zürich VIII. 411ל: für Deutschland: Postscheckkonto Berlin Nr. 122.619 Mir. 99 wi.n-Bratisiava, 18. Mai 1928 ,ב״ה וינדד8ח3«שבורג כ״ה אייר תי«*ח 94>. Jahrg* Die österreichische Jadenschaft fordert ihr Recht. Der Vorstand der Wiener israelitischen Kultusgemeinde hat ,in seiner Plenarsitzung vom 10. Mai einstimmig einen Beschluß gefaßt, ׳dessen politisehe und finanzielle Auswirkung einstweilen gar nicht abgeschätzt werden kann. Unter lebhafter Zu- Stimmung ׳aller Parteigruppen wurde beschlossen, im Einverständnis mit den übrigen israelitischen Kultusgemeinden auf dem Gebiete der österreichischen Republik an •die Bundesregierung wie an die Regierungen der einzelnen Länder mit ׳dem Verlangen heranzutreten, das in den österreichischen Staatsgrundgesetzen verbriefte Recht, nach welchem den jüdischen religiösen, kulturellen und Wohlfahrtsinstitutionen aus öffentlichen Mitteln ein angemessener Teil zugesichert wird, endlich zu verwirklichen. Der Anspruch auf finanzielle Förderung jtidischer Erziehungs- und Wohlfahrtsanstalten wird aus dem S t ׳a a t s g r u n!d g e s e t z ii b e r d i e G I e i c hb e r e c 111 i g u n g aller vom Staat anerkannten Religionsgemeinschaften hergeleitet, er ist aber auch begründet durch den St. Germainer Friedensvertrag, dessen Bestimmungen über den Schutz der Minderheiten einen integrierenden׳ Bestandteil der österreichischen Verfassung bilden. Auf diesen letzteren Rechtstitel verwiesen mit besonderer Energie die Zionisten. Die große Majorität der österreichischen Judenheit würde es allerdings am liebsten sehen, wenn die dringendsten und drückendsten finanziellen Bedürfnisse ihrer religiösen, kulturellen und Wohlfahrtsanstalten — ähnlich wie in Preußen und in der Tschechoslowakei — ohne langwierige und unangenehme Auseinandersetzungen über den Rechtstitel, besonders aber ohne auf die Bestimmungen über den Schutz der Minderheiten sich berufen zu müssen, einfach aus Gründen einsichtsvoller Billigkeit gedeckt werden würden. Nur ׳bei ׳dieser Einstellung des überwiegenden Großteiles der Judenschaft ist es zu verstehen, warum der Vorstand der Wiener israelitischen Kultusgemeinde, der diesmal im Namen der gesamten österreichischen Judenschaft spricht, ■so erstaunlich lange mit der Geltendmachung ihrer Ansprüche gewartet hat. Die österreichische Judenschaft steht in ihrer Gesamtheit treu zum Staate und man hielt es bisher שומץ $ כשי (תחת השנחת הרב ח ישעי פורסט שיפשוהל) Erzeugt unter Aufsicht Sr. Ehrwürden Herrn Oberrabbiner Jesaia Fürst (Adas Jisroel) Ueberall erhältlich! nicht für opportun, an den Staat und an die öffentliehen Körperschaften, die selber in finanzieller Bedrängnis sich befanden, mit Geldforderungen heranzutreten und diese Forderung obendrein mit Verfassungsbestimmungeii zu untersützen, deren Ur- Sprung auf d e n D i k t a t s f r i e d e n zurückgeht. Man fühlte sich in dem Schmerze des verlorenen Krieges eins mit der Gesamtbevölkerung und trachtete alles zu vermeiden, was an diesen Schmerz erinnert. Seither sind ungefähr 10 Jahre verflossen ■und das Weltbild •hat eine gründliche Aenderung erfahren. Der österreichische Staat und die Finanzen der in diesem Belange in Betracht kommenden Länder und Gemeinden sind saniert, ׳saniert auf Kosten der Steuerträger, unter denen die Juden einen nicht unbeträchtlichen Teil ausmachen. Im Schatten des gefüllten Staatssäckels und der reichen Gemeindekassen stehen Handel und Gewerbe, an denen die Juden einen hervorragenden Anteil haben, zusammengeschrumpft, verarmt ׳und am Rande des Zusammenbruches. Der jüdische Mittelstand in Oesterreich hat sich nach der finanziellen Verblutung infolge der Währungszerrüttung bis zum heutigen Tage nicht erholen können und viele der großen Bankiers und Industriellen figurieren heute unter den verschämten Armen, die in den entsprechenden Institutionen der israelitischen Kultusgemeinde in Wien mit besonderer Delikatesse behandelt werden. In dieser finanziellen Situation und seelischen Verfassung tritt heute die österreichische Judenschuft an die verantwortlichen Staatsmänner Oesterreichs heran, mit dem Verlangen, ihre Kulturi n s t i Lu t i 0 n e n und W 0 11׳ lf a 11 r t s a n s t a 1־ te n nicht verdorren zu lassen. Die Staatsgrundgesetze im Jahre 1867 haben die Gleichberechtigung der jüdischen mit allen anderen Glaubensgerne,inschaften 'ausgesprochen. Alle anderen Glaubensgemeinschaften genießen im reichen Maße die finanzielle Protektion des Staates. Nun erhebt auch die jüdische Glaubensgemeinschaft in Oesterreich auf diese von den Staatsgesetzen vorgesehene Förderung feierlichen Anspruch. Diese Förderung soll die Gewähr leisten, daß die jüdische Glaubensgemeinschaft der Erziehung ihrer Jugend und der Fürsorge für :ihre Bedürftigen und Armen in hinreichendem Maße Sorge tragen ׳könne. Die Wiener israelitische Kultusgemeinde hat ein Fürsorgebudget von nahezu 2 Millionen Schilling, eine Summe, die durch die Wohlfahrtsarbeit von privaten jüdischen Vereinen nahezu auf das Doppelte erhöht wird, und selbst diese bedeutende Summe reicht nicht hin, um allen Anforderungen gerecht zu werden. Die in Not geratenen Angehörigen der jüdischen Glaubensgemein- ׳schaft, ׳ihre Kranken und Siechen wollen aber die Linderung ihrer Not nicht mit Beeinträchtigung ihrer religiösen Gefühle, was in interkonfessionellen Wohlfahrtsanstalten!11 n v e r m e i ׳d 1 i c h ist, erkaufen. Nicht anders steht es mit den E r z i e 11 u n g s a 11st a 11 e n der österreichischen Judenschaft. Die wenigen Volksschulen, die einzige Mittelschule und eine höhere Lehranstalt, die in Oesterreich, das auch von den Behörden approbierte Kulturgut der jüdischen Glaubensgemeinschaft ausmachen, * brechen nach und nach alle unter der Not der Zeit zusammen. Dabei muß man vor Augen halten, daß diese Anstalten von dem überwiegenden Großteil der Wiener Judenschaft heute nicht in Anspruch genommen werden können, weil selbe auf einen Beitrag seitens der in Anspruch nehmenden Parteien nicht verzichten können. In den interkonfessionellen Lehranstalten, die den Sabbat, wie viele andere Gesetze und Bräuche der jüdischen Religion nicht berücksichtigen, werden die religiösen Gefühle der Juden schon im zartesten Alter verletzt und zur allmählichen Verkümmerung verurteilt. Die österreichische Judenschaft, ■die treu an der Religion ihrer Väter hängt, hat Anspruch, L eh r a n s t a 1t e 11 zu besitzen, die ihren religiö-se 11 Für תורה . das Erbgut des jüdischen Volkes! Durch קרן התורה den Thorafonds des jtidischenVolkpsl 55ן מתן תורה in den Tagen der geistigen Geburt des jüdischen Volkes! Das sei die Devise, unter der die erste Siwanwoche stehen möge! Gedenket am Feste der Thora beim Aufruf zur Thora der Not von Zehntausenden Lehrern und Jüngern der Th or a! Landesverwaitano des Keren Hora 1 Oesterreith, Wien II., Leopoldsgasse Nr. 26 Oesterr. Postscheckkonto 143056 Es ist nicht egal wo Damen Perücken kaufen OTHMAß SCH1FPS Perücken weisen folgende Vorzüge auf: Guten Sitz, prima Material, modern und dennoch individuell gehalten. Reichhaltigstes Lager von fertigen Perücken vorrätig. Die P reise sind : Bubikopf-Perücke, mitnaturgetreuerAbteilunga.d. Seite od.Mitte S 120.—• ״ ״ Ohne Abteilung.. . . . S 90,—־ Halb-Perücke, mit naturgetreuer Abteilung ..S 100,—־ Scheitel, mit 12 cm naturgetreuer Abteilung.. . . . S 80,— w mit 8 cm naturgetreuer Abteilung.S 70.— ״ mit 6 cm naturgetreuer Abteilung.S 60.— mSm othmar Schiff, Wien, I., Kärntnerring 6 {0ÄS KEINE FILIALEN! Telephon 51-3-61 KEINE FILIALEN!

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