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Jüdische Presse · 1927-11-25 · 43 (25.11.1927) · page 3

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Journal
Jüdische Presse
Volume
13 (1927)
Issue
43 (25.11.1927)
Date
1927-11-25
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 43 JÜDISCHE PRESSE Seite 267 kleinste Fahrlässigkeit kann unberechenbare Folgen nach sich ziehen. Dies geht besonders ׳die gesetzestreue Judenschaft des alten Königreiches an, die noch immer *bei ihrer Schlupfwinkelpolitik beharrt und von ihrem Selbstbestimmungsrecht keinen Gebrauch macht. Wie verlautet, beabsichtigen einige konservative Rabbiner des alten Königreiches, der Bukowina und Beßarabiens in dieser Angelegenheit eine ■Konferenz einzuberufen. Dieses Vorhaben muß von jedem gesetzestreuen Juden herzlichst begrüßt werden. Wenn auch in diesen Gebietsteilen auf eine völlige Separierung der orthodoxen Judenheit infolge der dortigen Verhältnisse nicht zu rechnen ist, so dürfte diese Konferenz dennoch zum Erwachen des Selbstbewußtseins der konservativen Elemente beitragen und den Weg zu einer Vereinigung aller gesetze^treuen Juden des Landes bahnen. Und wenn schon, wie erwähnt, auf eine Verbindung zwischen der gesetzestreuen Judenheit Transsylvaniens und der übrigen Gebietsteile Großrumäniens a׳u!f Grund einer einheitlichen Gemeindeorganisation vorderhand keine Aussicht ist, so könnte dies immerhin in einem weiteren Rahmen geschehen, ilch denke hier an ״Agudas J i sroel“, die in dieser Hinsicht hierzulande gar vieles zu leisten berufen wäre. Dr. Moritz Kraus. Das neue Gemeindegesetz in Polen. Vor einigen Tagen ist im polnischen Verordnungsblatt ein Dekret des Präsidenten veröffentlicht worden, das sämtlichen jüdischen Gemeinden Polens, mit Ausnähme der ehemals deutschen Gemeinden in Posen, eine einheitliche Gemeindeverfassung gibt. Der bisherige Rechtszustand war so buntscheckig wie möglich, ln Kongreß-Polen richtete man sich nach dem unter der deutschen Okkupationsherrschaft geschaffenen Gemeindegesetz, während in Galizien die alte österreichische Kultusgemeinde-Ordnung und in den Randgebieten fast völlige Willkür in den •einzelnen Gemeinden herrschte; eine abweichende Regelung, die aber ebenfalls allgemeiner Grundlagen entbehrte, hatten die Gemeinden in Polnisch- Litauen. Durch die neue Verordnung wird nun die vom Generalgouverneur iBeseler seinerzeit erlassene Gemeinde- Ordnung für iKongreßpolen auf nahezu das ganze polnische Gebiet ausgedehnt. Diese Verordnung ist seinerzeit unter hervorragender ׳Mitwirkung von ■Dr. Piuchas iKohn zustände gekommen, und sie findet denn auch zum allergrößten Teil durchaus die ׳Zustimmung der orthodoxen Kreise Kongreßpolens. Allerdings ist zu bedenken, daß der ■seinerzeit von dem damaligen deutschen Referenten Doktor Haas nach badischem Vorbild in das Gesetz hineingebrachte ״Oberste Rat“ bisher hier nur auf dem Papier stand und jetzt erst nach Inkrafttreten •des neuen Dekrets Wirklichkeit werden soll. Diesen ״Obersten!Rat“ sollen 27 gewählte Gemeindevertreter, 7 gewählte Rabbinen und noch S von der Regierung zu ernennende Rabbinen und Laien angehören, und es ist nicht abzusehen, von welchen religiösen Tendenzen diese Körperschaft schließlich beherrscht sein wird.!Unbefriedigend ist auch •die Lösung der Austrittsfrage n dem Dekret. Zwar!können selbständige ״religiöse Vereine“ innerhalb der Gemeinde entstehen, •die unter Umständen praktisch wohl den orthodoxen Bedürfnissen Rechnung tragen könnten. Aber ׳diese religiösen Vereine sind Teile ■des öffentlich-rechtlichen Gemeindeverbandes und tragen nur privaten Charakter. Es ist nicht anzunehmen, daß man sich hier mit dieser Regelung des ׳Austrittsrechtes, die zu schwerem Gewissenszwang führen kann, abfinden wird, und es erscheint uns auch nicht denkbar, daß die Regierung einer Republik, die einen religiösen Verband und nicht etwa einen national-jüdischen schaffen will, auf die Dauer entgegengesetzte religiöse Weltanschauungen in einem einheitlichen Gemeindeverband zusammenzwängt. Diese iKonstitutiening ■der Judenheit als rein reli- ׳giöser Gemeinschaft stößt natürlich auf den erbittertsten Widerstand der zionistisch-nationalistischen Kreise, während von .Galizien aus eine starke Opposition auch von orthodoxer Seite gegen das Gesetz einsetzt. Hier!ist es die ׳unter dr Führung der Rabbis von eBlc und /Bobow stehende äußerste Rechte, die von der /Einführung des allgemeinen ■Wahlrechtes für alle 25jährige11 Männer nichts wissen will und die Beibehaltung der alten österreichischen Kultusverfassung mit ihrem Kuriensystem fordert. Jedenfalls ist, über die Gemeindeverfassung in Polen, trotz der Veröffentlichung des Dekrets noch nicht das letzte •Wort gesprochen, denn es liegen nach verschiedenen Richtungen hin Zusagen der Regierung vor, die wohl zunächst einmal probeweise den gegenwärtigen Entwurf in Kraft setzen möchte und ihn nachher auf Grund der gewonnenen Erfahrungen abzuändern gewillt ist. Frag’ mich was! Unter dieser Rubrik veröffentlichen wir 10 Serien von je 1 0 Fragen aus dem Gebiete jüdischen Lebens und jüdischer Wissenschaft. Für jeden Leser, der uns die richtige Beantwortung aller 100 Fragen einsendet, haben wir einen wertvollen Bücherpreis ausgesetzt. Nach Abschluß der ganzen Serie werden wir die richtigen Antworten und d i e Namen der Preisträger veröffentlichen. Die Antworten sind unter der Chilfre ״Frag’ mich was!“ an die Wiener oder Preßburger Redaktion zu senden. 1. Aus wieviel Teilen besteht der Schulchan Am eil, wie heißen und was enthalten die einzelnen Teile desselben? * ' 2. Welcher Schriftsteller schrieb unter dein Pseudonym Matthias Acher? * 3. Wer war Beruria? ־K 4. Wodurch waren die Städte Sura und Puinheditha berühmt? * 5. Wie hieß Abrahams Mutter, die Frau von Terach? 6. Das Fremdwort ״genieren“ stammt vom französischen ״gener“ peinigen, quälen, das wieder auf einen hebräischen Ausdruck zurückgeht. Wie heißt dieser? 7. Welche Werke hat Maimonides in hebräischer, und welche in arabischer Sprache verfaßt? 8. Wer hat die Grundlage für unser jüdisches Kalenderwesen geschaffen? 9. Wann fand die erste Talmud Verbrennung in Europa statt? 10. Wo und wann wurde Rasch! geboren? VOM TAGE Baron Edmond de Rothschild spendet 18.000 Pfund für das jüdische Schulwesen in Palästina. — Er stellt aber die Bedingung, daß der religiöse Charakter der Schulen gewahrt wird. Wie die Jüdische Telegraphenagentur erfährt, hat sich Baron Edmond de Rothschild, der ״Vater“ der jüdisehen Kolonisation in Palästina, bereit erklärt, für das Schulwesen in Palästina die Summe von 18.000 Piund zur Verfügung zu stellen, unter der Bedingung, daß der religiöse Charakter der Schulen gewahrt wird. כשר Verbürgt reines Fett aus Kokos» nüssen. Die Kokosnüsse werden bei der Kunerolwerke A. GM^Wien» Atzgersdorf, gepreßt und die Er» zeugung steht bis zur Verpackung des fertigen Fettes unter strengster Aufsicht des Herrn Bezirksrab» biners S. Ehrenfeld zu Mattersburg. Kunerol kann daher von jedem Streng״ gläubigen ohne Bedenken zur Zuberei״ tung der Speisen verwendet werden. Baron Edmond de Rothschild hat stets die Notwendigkeit einer Stärkung des religiösen U n t e r r i c h t e s in Palästina betont. Während seines letzten Palästinabesuches, im Jahre 1925, sagte er anläßlieh eines ihm zu Ehren gegebenen Empfanges, jüdische Religion und jüdische^Tradition müssen den ersten Platz im jüdischen Nationalheim ein nehmen. Die Freidenker strecken ihre Arme gegen unsere Schulkinder aus. Die Freidenker in Wien haben sich ein neues Betätigungsfeld ausgesucht. Sie überfluten die Eltern schulpflichtiger Kinder mit gedruckten Formularen, in denen sie die Eltern auffordern, nachstehende Zuschrift an die Leitung der Schule, welche •ihr Kind besucht, zu schicken: Geehrte Schulleitung! Jch bitte zur Kenntnis nehmen zu wollen, daß ich nicht einverstanden bin, mein Kind. Schüler(in) ■der . . . Klasse, am mosaischen Religionsunterricht teilnehmen zu lassen. Die Lehren desselben stehen im Widerspruche mit der in meiner Familie herrschenden Auffassung von Naturereignissen und Menschenrechten und sind auch keinesfalls geeignet, Kinder sittlich zu beeinflussen und zu aufrechten Republikanern zu erziehen. Mein Kind hat daher den Auftrag, dem Religionsunterrichte fernzubleiben. Hochachtungsvoll Name:.. . . Adresse:. Diese vergiftete Propaganda dürfte wohl in jüdischen Kreisen wenig Anklang finden, es ist aber gut, zu wissen, welchen Gefahren unsere Kinder, welche die öffentliche Schule in Wien besuchen, ausgesetzt sind. Heute wendet man sich noch an die Eltern, morgen wird man schon die zarten Kinder in das Netz einer gewissenlosen Propaganda ziehen. Solche Vorfälle verkünden mit eindringlicher Sprache, daß nur an jüdischen Schulen das jüdische Kind gut gelborgen ist. Hoffentlich werden unsere verantwortliehen Führer rechtzeitig die Konsequenz aus dem Vorhaben der Freidenker ziehen und ihr Beginnen durch Gründung von jüdischen Schulen zunichte machen. —————BM———— entgegnete ebenfalls: Das, was jch dir eigentlich sagen sollte, hat dein Wort bereits gesagt. Er wurde gefragt, warum er dem einen wie dem anderen dieselbe Antwort gegeben habe. ׳Er antwortete: Es heißt: Der dich segnet, sei gesegnet, und der ■dir flucht, sei verflucht. ♦ ״U11 d ׳ich aß von alle 111, bevor du kamst und ich segnete ihn.“ (Kap. 27, V. 33.) Esow sprach zu Jizchak: Wias war die ׳Hauptsache dessen, was er dir zu Essen gegeben hat? Ich weiß es nicht, entgegnete Jizchak, ich ,habe aber den Geschmack von Brot, Fleisch, Fischen, kurz von allen Genüssen ,in der Welt gehabt. Als nun Jizchak auch Fleisch erwähnte, bemerkte Rabbi Berachia, da fing Esow an zu weinen und sprach: Mir hat er für eine Schüssel Linsen meine ׳Erstgeburt abgenommen, tim wieviel mehr wirst du ihm gegeben haben, da er dir Fleisch zu essen gegeben hat! Rabbi Levi sagte: Unser Vater Jizchak ängstigte sich und dachte: Ich habe nicht recht getan, •den Nichterstgeborenen zum Erstgeborenen zu machen, als aber Essow sagte: Er hat mir meine Erstgebürt •abgenommen, sprach er: Nun gebührt ihm mit Recht .mein Segen. _ Schule und Lehrer in der vor- und nachbiblischen Zeit im Judentum. Von •Albert L ö w, Wien. (Lehrer, die sich dem Lehrfache gewidmet und zu Jugendbildnern entschlossen, kannte erst die nachbiblische Zeit. Die ersten Lehrer und Lehrerinnen waren die Eltern des Kindes. Der Vater war verpflichtet, seinen Sohn, und die •Mutter, •ihre Tochter zu .unterrichten. Die Eltern waren die Pädagogen, Erzieher und Jugendbildner. Rabbi Akiba begab sich nicht früher zuin Frühmahle, als bis er seinem Sohne Unterricht in der Thora erteilt hatte. Das Bestreben Rabbi Akiba war, in jeder Stadt, ja selbst in jedem Dorfe Kinderschulen zu errichten. Rabbi Jehuda, der große Patriarch, sagte: ,,!Eine Stadt, welche es unterläßt, einen Kinderlehrer allzustellen, soll zerstört werden“ . Besonders war der Hohepriester Josim bei! Chananja ein großer Förderer der Lehrerschulen und Erziehungsanstalten. Die Wahl eines Lehrers spielte eine große Rolle, hiefiir wurden strenge Normen geschaffen. Ein unverheirate-. ter Lehrer durfte ein Lehramt nicht übernehmen, ebensowenig durfte ein Mädchen als Erzieherin akzeptiert werden, damit Sittenreinheit in diesem Berufe walte. Das Vorleben eines Bewerbers, Lehrer zu sein, wurde sehr strenge in Erwägung gezogen. Der Lehrer mußte Geduld, Sanftmut und Freundlichkeit besitzen, ein tadelloses Vorleben nachweisen. Ein hervorragender Lehrer war Raba, dieser sagte: ״Wenn dem Schüler ein Vortrag unbegreiflich erscheint, so ist es dem Lehrer zuzuschreiben, weil unklar dessen Vortrag war, zufolge dem Schüler unverständlich, dagegen ein anderer Lehrer, wenn er auch weniger, doch gründlich lehrte, dem ersten Lehrer vorzuziehen sei.“ Rabbi Jose, Sohn Judas, sprach: ״Wer von jungen Leuten Thora lernt, der gleicht dem, der unreife Trauben ißt und den Wein trinkt aus der Kelter. Wer aber die Thora lernt von alten Leuten, der gleicht dem, der die Trauben ißt, wenn sie reif sind und den Wein trinkt, wenn er alt ist.“ •Rabbi Meir sprach: ״Schaue nicht auf den Krug, sondem auf das, was darin ist. Es gibt neue Krüge voll mit altem Weine und es gibt alte Krüge, darin nicht einmal ein neuer Wlein ist.“ Rabbi Jehuda der Patriarch machte eine weite Reise und, in einer größeren Stadt angelangt, fragte er nach den Stadtvätern. Man stellte demselben die Oberhäupter der Stadt, so auch die Richter und obersten Behörden vor. Diese wollte Rabbi Jehuda nicht als die Stadtväter anerkennen und s^agte: ״Diese sind nicht die Stadtväter und Hüter der Stadt. Die Hüter, der Stadt sind ״die Lehrer, die Erzieher der Jugend“. ,Die Mischna lehrt: Wenn Vater und Lehrer. Lasten tragen, so muß der Sohn vorerst die Last des Lehrers abnehmen. Wenn Vater und Lehrer in׳.Gefangenschaft geraten, so hat der Sohn vorerst den Lehrer und dann erst den Vater auszulösen. Als Zahl der aufzunehmenden Lehrer wurde für 25 Schüler je ein Lehrer bestimmt. Wir Lehrer bekamen •keine!Besoldung, der Unterricht wurde als Gebot G־ttes betrachtet, nur für das Bibellesen und die Comentare wurde im zweiten und dritten Jahrhundert eine Besoldung geleistet. Die Lehrer waren von Steuern und Abgaben befreit, gleich den Leviten und Priestern. Wjenn ein Lehrer die Schüler auf Unrechte Pfade leitete, falsche Lehren anwendete, so konnte derselbe sofort entlassen werden. Pflichtgetreu mußte der Lehrer sein Amt ausfüllen, durfte die Unterrichtszeit nicht versäumen, das Lehrhaus nicht verlassen, denn gleichwie auf dem Altäre' das Feuer nicht erlöschen durfte, mußte der Unterricht gepflegt sein. Rab, auch Abba genannt, war in der Gesetzeskunde eine besondere Größe, man nannte ihn auch Abba der Große, er sah eines Tages in einem Garten einen Kinderlehrer spazieren, ging hinein und frag diesen Spaziergänger, was ihn veranlaßt, :in der Unterrichtszeit sich •außerhalb des Lehrhauses dem Vergnügen zu widmen! Hierauf antwortete dieser Lehrer folgend: Zwölf Jahre •besitze •ich diesen Garten und gönne mir auch jetzt, nach zwölf Jahren Besitztum, die Entfaltung der Bäume zu — sehen, doch unaufhörlich denke ich an meine Schüler, deren Entfaltung mir näher am Herzen liegt. Welch großen Wert man im Judentum auf Lehre und Erziehung gelegt hat, finden wir in den Sprüchen Salomons: §pr; Sah, K. 1, V. 8: ,yMein Sohn, merk auf die Lehre deines Vaters, vernachlässige ■deiner Mutter Unterricht nicht, sie sind deinem Haupte zierliches Diadem, prächtiges Geschmeide deinem Halse.“ Spr. Sal., K. 6, V. 20: ״Mein Sohn, hüte das Gebot deines Vaters, vernachlässige deiner •Mutter Lehre nicht.“ Spr. Sah, K. 2, V. 6: ״Unterrichte den Knaben nach

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