Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 13 (1927)
- Issue
- 30 (29.7.1927)
- Date
- 1927-07-29
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 192 JÜDISCHE PRESSE Nr. 30 Sorgfältigste Lieferung in plombierten Säcken von 1 Sack 50 kg angefangen franko Haus, ebenso in Fuhren und Waggons JULIUS HABER Kohlen• und Koksgroßhandlung Nordbahnrutschen 3. Kohlenhof Nr. 372-376 Wien, II., TaborstraOe 9 Fernsprecher Nr. 4t•0*22 Kg der umnittelbare» G e m c i 1t d 0 1 e i t u ti g zu befürchten, daß sie ׳vollkommen von Geist und ׳Gewalt der Masse a b- 1h äugig wird. ׳Die unmittelbare Leitung der Kehilloli wird nach dem verlautbarten Gesetz durah allgemeine geheime, direkte Wahl bestellt, bloß das passive F r a u c n w a 1111־ e c h t konnte verhindert werden. Wie sehr solche Wahlen von der Presse und von der Straße beeinflußt werden können, weiß jeder, der nur!irgendwie mit politischen Dingen zu tun hat. Die so!zusammengesetzte Leitung verfügt über die SteuerigeJder der Gemeinde, auch sofern dieselben für rituelle Zwecke in Verwendung kommen. Also kommen Schule und Schcchita und alle rituellen fnstituionen der Gemeinde unter die!Botmäßigkeit der durch allgemeine Wahlen bestellten Gemeindeführer, die selbstverständlich nur ihren Wählern!und nicht etwa dem Schulchan Aruch oder dem Thoragesetz verantwortlich sind. Agudas Jisroel hat gegen diese, einem jedeti thoratreucn Juden ungeheuerlich erscheinende!Zumutung irgendein iRemedium gesucht. Zwei!Möglichkeiten standen da offen. (Entweder soll von vornehcroin satzungsgemäß festgclegt werden, daß die jüdische ׳Gemeinde auf Grund des Thoragesetzes, des Schulchan ■.Aruch zu verwalten ist oder, falls dieser Grund-!satz von.der Gegenseite nicht akzeptiert werden kann, so soll Juden, die sich in ihrem Gewissen bedrückt fühlen, die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigenen K o n g r e g at i o יעדה 11׳ die e i n 11 c i 11 i c 111 e Gcmei n de ק ה לה zur Erledigung von Geschäften politischer und Wirtschaftlicher Natur unangetastet, nach eigenem Ermessen zu bilden.!Der erste Vorschlag konnte nicht verwirklicht •werden, somit!mußte sich Agudas Jisroel mit der Bewilligung des ׳zweiten Vorschlages ׳zufriedengeben. Das nun verlautbarte Gesetz sichert religiösen Gruppen das statutarische Recht zur Bildung eigener Kongregationen zu, mit eigener Schechita und eigenen Begräbnis- Stätten, aJso mit Wahrung ihrer finanziellen Existenzgrund־ läge. .11׳ Religiöser Charakter der jüdischen Kehillo, •Gewissensifrelihei't, diese!zwei primitivsten Voraussetzungen einer ׳jüdischen Gemeinschaft in der Jetztzeit, waren die grundlegenden Forderungen der ׳Agudas Jisroel, die nunmehr!in dem;proklamierten Gesetz über die jüdische Ge-' meinde in Erez Jisroel gewährleistet erscheinen. Es sind durch die..Erfüllung dieser!Hauptforderungen nicht alle Wünsche des orthodoxen Judentums erfüllt. Vor allem; konnte ■über die ö f f e n ׳t 11 c ׳h - r e c 11111 c h e S t e 11 u ti g der innerhalb der ,e i 1111׳ e i t•1 i c h e ׳n!K 0 m m ,11 n a 1gemeinde gebildeten religiösen Sondenkongregationen und des eventuell später zu bildenden Verbandes dieser!Kongregationen einstweilen ׳keine endgültige Stellungnahme der Regierung erreicht werden.!Anscheinend wollten die englischen Gesetzgeber ■diesbezüglich der Entwicklung, die!nun auf Grund dieses Gesetzes in!Erez Jisroel einsetzen wird, nicht vorgreifen. E s w u r d e s o m i t c i n e >S i t u at i o n *g e s c h a f f e n. w e 1 c 11 e die p o 1 i t i s c h e R 0 i f e der t horatraien Juden in Erez J i s r o e 1 auf harte Probe stellen wird. Es sind wichtige Rechte der Orthodoxie in dem verlautbarten Gesetze niedergelegt. Es hängt von ihrer Einsicht ab, ob diese Rechte;bloß am Papier bleiben oder ob sie durch kluge Ausnützung der gegebenen Möglichkeit verwirklicht und .•noch ausg e b a 11 t werden. A g u das J i s r o e J konnte bloß für die Möglichkeit der ׳B i 1 d 1t 11 g v o n jK 011 g r e g ati 011 eu. die der religiösen Anschauung ihrer Mitglieder entsprechen. Sorge tragen. Ob nun solche Kongregationen ins Leben treten werden, ob die Führer dieser Kongregationen sich das große gemeinsame Ziel, die hehre Aufgabe des orthodoxen Judentums in Erez Jisroel, vor Augen halten werden; ob sie der großen Verantwortung der Gesamtheit der Orthodoxie gegenüber bewußt sein werden, ist die große Frage, auf welche die aliweltliche Orthodoxie von ihren Gesinnungsgenossen in Erez Jisroel eine rasche und eindeutige Antwort erheischt. Es wäre ein fürchterlicher Gedanke, nach den jahrelangen, schweren und opferreichen Kämpfen kaum faßbar, daß der große Moment ein kleines, von kleinliehen part i kulari st i sehen iandsmannscliaftlichen Interessen zerissenes Geschlecht finden könnte.!Die verantwortlichen Führer der Agudas Jisroel haben!nichts versäumt, um auch׳ diesbezüglich eine gesunde Entwicklung arizubähnen. ׳Sie haben all ,jene!111 stauzen, die einen gewissen Einfluß auf die Geschehnisse in Erez Jisroel ׳besitzen, auf die überaus heikle Stuation in Erez Jisroel aufmerksam gemacht. All diese 111׳ s t a 11zen w ,11 r d e 11׳ r c c h •t t e i t i g a u f die schwere n Folge 11׳ a u f m er'ksa m g c m a c 111, d ,1' e ei .11 treten m ü ß t e •n, wenn nicht außenstehende Elemente, nicht a n t ireligiöse Faktoren, sondern die orthodoxen Juden selbst durch Zersplitterung der Sache der Orthodoxie einen schweren Schaden zufügen würden, einen Schaden, der weil er von innen kommt, schwerer und irreperabler sein müßte, als alle Risse und Wunden, die von außen geschlagen werden. ■Auf Grund dieser!Darlegungen haben tatsächlich die Führer der Orthodoxie, in. der Tschechoslowakei und Ungarn, die ׳großen Chassidi.m-Rabbis, wie Israel Friedm a n n-Czortkow, Israel 1H,a g e r-iWiznitz, M. Fried- •m a >n n-Sadagora und anläßlich seines •jüngsten Wiener כשי Fleisch u. Greflögel unter Aufsicht derישראל ־ THJ/ (Schiffschul). Se chwaren aus der Fabrik Gabriel Fischer wie sämtliche Weine und Spezereiwaren כשף• M. 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I,m selben Sinne hat der ßojaner Großrabbiner Nachum F r i e d 111 a n 11׳, anläßlich seiner jüngsten Anwesenheit in Erez Jisroel gewirkt und es darf mit großer Gen u g 1111111 g hervorgehoben werden, daß der G e r e r Rcbbe, der wohl nur privatim, aus familiären Gründen in den!jüngsten Tagen in Erez J.isroel weihe, anläßlich seines Abschiedes, der bei Rabbi Chaim Sonnenfeld lind bei Rabbi ׳Elia Klatzkiu sich überaus herzlich gestaltete, bestrebt war, all die wilden Gerüchte über eine Spaltung in der Jerusalemer Orthodoxie, die von zionistisch-misrachistischer Seite letztens so geschäftig kolportiert wurden, Lügen zu strafen. Die imposante Abschiedsfeier anläßlich der Abreise des Gerer Reben aus Erez Jisroel war eine solenne Kundgebung für die Einheit der gesamteil nichtzionistischen Orthodoxie in Jerusalem und Erez Jisroel. Ueberdies forderte der Geraer Rebbe in einer schriftlichen Kundgebung all seine Getreuen auf, sich vom zionistischen Waad Leunii loszusagen und sich an der Bildung der orthodoxen Gemeinde zu beteiligen. V o 11 hoff n u n ׳g s v o 1!1 c r Zuversicht s t e h t' d i e O r t h o d 0 x i c am We.11de׳punk׳t einer ׳bedeutenden Periode in Erez Jisroel. Die Führer der Agudas Jisroel k'önne.n a!11׳f ■ihre bisherige!Arbeit stolz sein. Sie wissen aber, daß die höchste Klugheit und der höchste Erfolg ist: das im Kampfe Errungene in friedlicher, segensreicher Arbeit fruchtbringend für die jüdische Gesamtheit zu Ehren G-ttes zu verwalten. P. # London. (AJPB.) Das am 16. Juli 1927 veröffentlichte Gemeindegesetz in Palästina tritt erst am 16. August iin Kraft. Es ist im Laufe ׳des Monats noch Gelegenheit gegeben, in Einzelheiten Acnderungen zu beantragen. Zu diesem Zweck ist Herr Rechtsanwalt Dr. Isaak Breuer namens des Geschäftsfiihrenden Ausschusses ■der Agudas Jisroel nach London gefahren, um dem Kolonialmini־ sterium die Vorschläge der Agudas Jisroel und des Waad Hair Hoaschkenasi in Jerusalem zu unterbreiten. Anläßlieh der Anwesenheit von Herrn Dr. Breuer fand eine stark besuchte Versammlung der Londoner Ortsgruppe der Agudas Jisroel unter Leitung von. Herrn Harry Goodman statt.* Der Wahlmodus der Chewra Kadischa in Prag. Aus dem Wirken des Hohen Rabbi Löw s. z. 1. ׳Auf Ersuchen unseres FF-Korrcspondenten stellt uns Herr Prof. W. Wertheimer den nachfolgenden interessanten Aufsatz in liebenswürdiger Weise zur Verfügung. Die Red. Dem Ersuchen, eine Beschreibung des altberühmten Wahlmodus bei der Chewra Kadischa in Prag zu liefern, komme ich gprne nach. ׳Auf Grund vieljähriger Erfahrungen als W׳ahlkommissär bei diesen Wahlen habe ich diese Einrichtung kennen und schätzen gelernt und vermag dieselbe als einfach genial durchdacht zu bezeichnen, weil sie absoluten Schlitz vor sonst üblicher Wahlmache, vor jedweder Beeinflussijng und auch Bedrohung bietet. Der Hohe. Rabbi Löw, von dem das jetzige Original- Statut eigenhändig niedergeschrieben sein soll, hat nachfolgende Vorschriften gegeben, die auch jetzt noch getreulieh eingehalten werden. Schon beim Eintritte zur Generalversammlung bekommt jeder Altmann (Soken) gleich nach Unterschrift in der Präsenzliste einen Papierstreifen mit seinem Namen, den er in ein kleines Schachterl einschiebt und aufbewahrt. Nach Beendigung der Verhandlungen der Generalversammlung wird die Präsenzliste verlesen und jeder Verlesene legt sein Schachterl mit dein Namenszettel in eine ihm hingereichte Urne. Wenn sämtliche Namen abgegeben sind, wird die Urne geschlossen und gedreht, damit •die Schachterl auch gründlich durchgeinischt werden. Diese Urne ist aus Drahtgeflecht, absolut durchsichtig und somit kontrollierbar. Ueber Aufforderung des Vorsitzenden ziehen nun einzelne Anwesende, je ein Schachterl aus der Urne. Ein Vorsteher öffnet es allen sichtbar, übergibt dem Vor•!• sitzenden den Zettel daraus, welcher den darauf befindliehen Namen laut vorliest, ein dritter Vorsteher schreibt ihn in ein Verzeichnis. Auf diese Weise werden fünfzehn Wahlmänner ausgelost und dann auch zwei Ersatzmänner für den Fall , der Verwandtschaft eines Wahlmannes mit einem Kandidaten. Sodann werden noch zwei Wahlkommissäre zur Leitung der Wahl aus den übrigen Anwesenden gewählt und zwei Vertrauensmänner der Kultusgerneinde (Neemonim) treten an. Nun wird die Generalversammlung geschlossen und alle Anwesenden verlassen den Saal bis auf die ausgelosten 15 Sekenim-Wahlmänner, die zwei Ersatzmänner, die Wahlkommissäre, die Neemonim und einen protokollierenden Aktuar, welche allein im Saale verbleiben. Die W’ahlkommissäre machen die Wählmänner mit den statutarischen Vorschriften genau bekannt und zählen dann 14 weiße und eine goldene Kugel öffentlich in eine Urne und 14 schwarze Kugeln in eine zweite Urne. Einer der Neemonim geht erst mit der ersten Urne herum und läßt jeden der W'ahlmänner eine der darin verdeckt befindlichen Kugeln ziehen. Dann meldet sich derjenige Wahlmann, der die goldene Kugel gezogen hat; jetzt bekommen die übrigen 14 Wahlmänner je eine schwarze Kugel und wird ihnen ausdrücklich erklärt, daß die erste Urne die Wiahlurne ist, in die der Einwurf der weißen Kugel die Zustimmung für den Kandidaten, der Einwurf der schwarzen Kugel seine Ablehnung bedeutet. Die zweite Urne sei lediglich nur die Kontrollurne. Jetzt wird der Inhaber der goldenen Kugel aufgefordert, einen Kandidaten vorzuschlagen. Dann erfolgt die Abgabe der Kugeln erst in die Wahlurne, dann ׳in ■die Kontrollurne. Die in der Wahlurne enthaltenen Kugeln werden dann auf einen Teller, für jeden sichtbar, geschüttet, die Kugeln aus der ■Kontrollurne auf einen zweiten Teller, laut gezählt, dann wird das jedem sichtbare freigelegene Wahlresultat verkündet und vom Aktuar protokolliert. So wiederholt sich der Vorgang so oftmal als Vorsteher zu wählen sind. Damit aber derselbe Wählmann nicht auch noch ein zweitesmal die goldene Kugel ziehen kann, bekommt er beim nächsten Wahlgange gleich eine weiße Kugel in die Hand, dann erst ziehen die anderen, die die goldene Kugel noch nicht hatten. Das Wahlrecht und die Wählbarkeit ist lediglich den Altmännern (Sekenim) zuerkannt, also Mitgliedern, die durch mindestens 15jährige Zugehörigkeit und Tätigkeit genügende Erfahrung und Eignung für das verantwortliche Ehrenamt erworben haben können. Wenn Vergleiche zulässig sind, so bestehen das Konklave bei der Papstwahi, der W!ahlvorg.ang in Universitäten und Hochschulen, aber auch das Wahlmänner- System in Amerika auf ähnlichen Einrichtungen. Anderwärts wurde aus dem vielgepriesenen allgemeinen, geheimen Wahlrechte jetzt das Parteienwahlrecht, die Listenwahl mit gebundenen Stimmzetteln. Es beginnt sich auch schon zu überleben, weil man einsieht, daß eigentlieh die Parteisekretäre die Wahlmacher sind, von denen die Liste der Kandidaten und deren Reihenfolge abhängt lind die Gewählten ■dann nach Parteidisziplin dirigiert werden. Bei der Listenwahl handelt es sich wenig um die Personen, sondern nur lim die Partei und deren Programm. Wo bei Vereinen Kandidatenlisten verteilt werden, gelangen diese meist glatt zur Abgabe, und wo Einzelwahlen stattfinden, dirigieren gewöhnlich Schlagworte. Nun bedarf es bei der Chewra Kadischa keiner Politik, keiner Parteien und keiner Schlagworte, hier sollen und müssen nur allein erfahrene und erprobte Kabronim gewählt werden, welche Tradition und Gebräuche genau kennen und viel Zeit und Aufopferungsfähigkeit für das Amt besitzen, und darum eben bewährt sich dieser Wahlmodus so ausgezeichnet. Die Vorsteher teilen sich in die einzelnen Funktionen•, deren es so viele gibt, ein und arbeiten jeder in seinem Ressort verantwortlich und ■dann gemeinschaftlich. Man muß der treuen Pflichterfüllung, die sie ohne jede Rücksicht auf Beruf und Alter, selbst ohne Rücksicht!auf eigene Kränklichkeit, ja Krankheit ausiiben, hohe Anerkennung zollen. Sie rechnen sich ihre Wahl und Wiederwahl zur Ehre und strengen sich ehrlich an, die Chewra als wirklich Kadischa zu erhalten. So kommt es, daß die ausscheidenden Vorsteher auch immer wieder neugewählt werden. Aber wenn durch erfolgtes Ableben von Vorstehern Neuwahlen nötig werden, dann wissen sich die gelosten Wahlmänner nicht immer leicht Rat. Als seinerzeit der Hohe Rabbi Löw diese Statuten verfaßte, waren die Verhältnisse einfacher. Er