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Jüdische Presse · 1927-02-18 · 7 (18.2.1927) · page 6

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Journal
Jüdische Presse
Volume
13 (1927)
Issue
7 (18.2.1927)
Date
1927-02-18
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite 52 JÜDISCHE PRESSE!■■■■■■■■■■■■■■■■■■■*■!■■■■■■■■■■■■■■■■■!■■■■■■«!■■■■י■■■■■■■■■»■■«■■■■!■■■■? 3 Tschechoslowakei I Organisierte Neologie in derSlowakei. ln den Neolosen- und Status־quo־ante־Gemeinden unseres Landes gärt es und die eben jetzt legalisierte neue Gemeindeorganisation meldet ihren Eintritt in die Geschichte des slowakischen Judentums mit einer heftigen Zeitungspolemik über Namen und Grundprinzipien der Organisation an. Das gesetzestreue Judentum hat keinen Grund und keine Veranlassung, in den Kampf, der unter den führenden Geistern der neuen ncologen Organisation entbrannt ist, cinzugreifen. Der Kampf zwischen Orthodoxie und Neologie in unserem Lande ist längst abgeschlossen. Wir haben uns längst daran gewöhnt, die tiefgreifenden Fragen, die vor sechzig Jahren zur vollständigen Sonderung der Anbänger dieser beiden entgegengesetzten Grundauffassungen vom Judentum geführt haben, ״unter dem Gesichtspunkte der Ewigkeit“ zu betrachten. Kein -Mensch in der Orthodoxie und wohl auch in der Neologie hat denWunsch, den nun seit Jahrzehnten bestehenden Zustand des friedliehen Nebeneinander zu stören und den Segen dieses interkonfessionellen Friedens in den Fluch eines neuen leidenschaftlichen Religionsstreites im Judentum zu verwandeln. Die Grenzen zwischen Orthodoxie!und Neologie sind von den großen Vorkämpfern dieser beiden sich als Juden bekennenden Konfessionen gesteckt worden und weder die Gesetzestreuen noch die Verfechter, der neologen Reform haben ein Interesse daran, die nur den Z i 0 n i s t e n erwünschte und nur von ihnen unter allerlei Vorwänden versuchte Bagatellisier ung aller G ru n d p r ob 1 e m e des religiösen Lebenskreises ׳sich zu Eigen zu machen und jene Grenzen zu verwischen, die nicht nur den Frieden im Judentum unse'res Landes Jahrzehnte lang gesichert, sondern auch die einzige Möglichkeit eines abfälligen freundschaftlichen Zusammenwirkens der beiden organisierten Gemeindekörperschaften! geschaffen haben. Ein jeder weiß, was das Bekenntnis zum orthodoxen Judentum von ihm fordert und ebenso andererseits, wovon die Zugehörigkeit zum neo logen Judentum ihn — allerdings fälschlich ל enthebt. Für den Uebertritt ׳von der Orthodoxie zur Neologie und ebenso umgekehrt bei etwaigem Gesinnungs- Wechsel oder aufrichtiger ״Umkehr“ oder ״Rückkehr“ zur , religiösen Lebenbetätigung im Sinne des historischen gesetzestreuen Judentums stehen den Einzelpersonen nennenswerte ..Hindernisse nicht, im Wege. Niemals noch hat ein בעל תשובה■ aus den Kreisen der Neologie verschlossene Tore bei der Orthodoxie gefunden, im besonderen nicht in den letzten Jahren, da auch den kleinsten Gruppen bei einigen persönlichen Opfern , die Möglichkeit geboten ist, auf gesetzlicher Basis orthodoxe Gemeinden oder Filialgemeinden zu gründen. Mehr kann vom religiösen Standpunkt in organisatorischer Beziehung nicht verlangt werden. Der Bestand der beiden Gemeinde- Organisationen, der orthodoxen und der neologen, bedeutet ,demnach eine notwendige Voraussetzung für die Konsolidierung der inneren jüdischen Verhältnisse und'für die friedliche Gestaltung der Beziehungen der beiden Gemeindegruppen zu einander. Deshalb •auch haben wir' jüngst die Legalisierung der Organisationsstatuten des ״Bundes der Neologen- und Status-quo-ante-Geineinden in der Slowakei“ durch die Regierung an dieser Stelle (Nr. 49 v. J.) begrüßt und der!Hoffnung das Wort verliehen, daß die beiden Gemeindeorganisationen nunmehr j c. d e «f ü r sich und jede auf ihre Weise und nach ihren klar bewußten und deutlich zum Ausdruck, gelangenden Grundsätzen, ohne einander die Wege zu kreuzen, zum Wohle der jüdischen Gesamtheit, wirken und dabei erforderlichen Falles in gemeinsamen Angelegenheiten nichtreligiöser Natur ein einvernehmliches Vorgehen nicht außer acht lassen mögen. Es scheint jedoch, daß gerade dieser klare und durchaus freundschaftliche Standpunkt, den das gesetzestreue Judentum in loyalster Weise dem ncologen Gemeindebund gegenüber cinnimrnt, den Kern und das Wesen des Streites bildet, der diese Organisation zum Scheitern zu bringen droht, noch ehe sie sich statutengemäß zu konstituieren vermochte. Das für die Slowakei geltende Gesetz kennt nämlich drei Formen von jüdischen Gemeinden. Eine jüdische Gemeindc auf dem Gebiete der Slowakei kann entweder ״orthodox“ oder ״ueolog“ (Kongreß) oder aber ״Status quo ante“ sein. Die ersten beiden bezeichnen mit historisch gewordenen Termini den, religiösen Charakter der betreffenden Gemeinden und reihen sie zugleich in eine bestimmte Organisation, bezw. (um uns des Ausdruckes zu bedienen, den das Statut anwendet) K 0 nfession ein. Nur diejenige Gemeinde hat das Recht, sich ״Neolog“ (oder ״Kongreß-Gemeinde“) zu nennen; die der neologen Organisation angehört, ebenso wie ausך schließlich die Gemeinde ' als ״orthodox“ (oder gesetzestreu) bezeichnet werden kann, die Mitglied der organi• s i e r t e n gesetzestreuen Konfession ist und sich auf Basis ihrer Satzungen konstituiert hat. Unter ״Status quo“ werden die wenigen Gemeinden verstanden, die in ihrem früheren Zustande, also außerhalb jeder Organisation verblieben sind, d. h. sich organisatorisch weder zur Orthodoxie noch zur Neologie bekennen wollten. Praktisch waren allerdings die Status-quo-Gemeinden — bis auf wenige rühmliche Ausnahmen — von vorneherein fast immer im Schlepptau :der neologen Organisation und haben schon in der zweiten Generation selbst ihre Rabbiner meistens aus dem Budapester neologen Rabbinerseminar bezogen. Von seiten der Orthodoxie wurde •den Status-quo-Gemeinden prinzipiell die gleiche ,Behandlung zu teil wie den neologen ohne Rücksicht darauf, ob sie in ihren Institutionen die theoretischen neologen Lehren sogleich praktisch, durchgeführt haben oder nicht (was ja übrigens bei den ausgesprochen ״neologen“ Gemeinden Einjähriger Hanoelskur» WiCH6f Einjähriger Handelskur« Talmud -Thora - Schulverein Volksgntf BQrgerschulo für Knaben und. Wien, 11., Malzgasse 16 Oest Postspark.-Kto. 182.169 Spendet füi■ das älteste und grösste jüdische Schul werk Wiens! Nr. 7 auch nicht unbedingt der Fall sein mußte). Das Charakteristische an den Status-quo-Gemeinden ist also ihre Freiheit von jeder religiösen prinzipiellen Bindung und ihre grundsätzliche Ablehnung eines jeden organisatorischen Zusammenschlusses mit anderen Gemeinden. Und noch etwas ward bezeichnend für die Status-quo-Gemeinden. Die Anzahl der zu ihrer Gruppe gehörenden Gemeinden ist in stetiger Abnahme begriffen. Zahlreiche Status-quo-Gemeinden schlossen sich allmählich auch formell den Neologen an, einzelne auch an die Orthodoxen. Ein Zuwachs war ausgeschlossen, da man status-quo-ante eben nur bleiben, niemals aber werden konnte. Das ist die gesetzliche Situation, wie sie durch den berühmten ״Kongress“ im Jahre 1868, die Sanktionierung der orthodoxen Selbständigkeit im Jahre 1871 und den endgültigen Ausbau der orthodoxen Organisation im Jahre , 1905. geschaffen wurde und wie sie auch jetzt in der Slowakei zu Recht besteht. Die Legalisierung der neologen Organisationsstatuten■ hat bloß in einem Belange eine wesentliche Aenderung hervorgerufen. Die paar ״Status-quo“-Gemcinden, die in der Slowakei noch vorhanden waren (etwa 5 bis 6), existieren von da ab nur noch dem Namen nach als solche weiter, de facto sind sie nunmehr mit den ״neologen“ Gemeinden zu einer — wenn auch geistig nicht ganz einheitlichen — Organisation zusammengeschlossen. Sie stellen bestenfalls zusammen mit den neologen Gemeinden,, die ihre Institutionen aus welchen Cf linden immer noch nicht im Sinne ihrer eigenen Organisation reformiert haben, .eine eigene Abtönung der Neologie dar und werden vielleicht — wenn die guten Geister sie nicht vollständig verlassen — die Ersten sein, aus deren Mitte sich größere Gruppen von aufrichtigen ״Rückkehrern“ loslösen und den Weg zu den orthodoxen Gemeinden suchen und auch -־- finden werden. Während also die orthodoxe Landesorganisation eine prinzipielle E i n h e i t . bildet, setzt sich die neue, nichtorthodoxe Organisation aus den verschiedensten Gemeindetypen zusammen. Außer dieser offenkundigen Heterog e n i t ä t in der Zusammensetzung der neologen Organisation birgt auch die Unausgeglichenheit in den einzelnen Bestimmungen des Statuts manche Schwierigkeiten in sich, die nicht leicht zu überwinden sein werden. ״Zwei Seelen, ach, wohnen in meiner. Brust!“ kann dieses Statut von sich sagen. Auf der einen Seite stellt sich die Organisation statutengemäß auf Basis des S q h u I c h a n: A r u c h und überträgt alle Entscheidungen religiöser Natur ausschließlich dem seit einigen Jahren bestehenden Verein der konservativ gerichteten Neologen- und Statusquo-Rabbiner. Andererseits aber wird auch den extremsten Neologengemeinden die Zulässigkeit ihrer mit den Bestimmungen des Schulchan Aruch in unzweifelhaftem. Widerspruch stehenden Institutionen und Funktionäre gewährleistet. Orgel im Tempel und; Rabbiner, die öffentlich den Sabbat entweihen, sind z. B.. nach diesem Statut auf Basis ,des Schulchan Aruch offiziell gestattet, und die konservativen (sie nennen sich sogar ausdrücklich ״traditionstreu“!) Rabbiner, die nach bestem Wissen und Gewissen religiöse Entscheidungen zu! treffen haben, dürfen nach diesem schönen Statut nicht: Entscheiden, daß die Anordnungen des Schulchan! Aruch für die angeschlossenen Gemeinden auch wirklieh maßgebend sein müssen. Unter solchen Voraus- Setzungen zeigt sich wahrlich kein Weg, wie die Or-r ganisation auch nur einen einzigen Tag tätig sein könnte״ Um aus diesem Dilemma herauszukommen, wurde auf den wäre, so hätte sich das gesetzestreue Judentum unter dbm Schutze ihres ׳Schattens geborgen und an ihren vorzügiiehen Früchten genährt und gelabt. Aber• auch hier ,in Transsylvanien fand er Feld und Gelegenheit zur Betätigung. Er war Grundbesitzer und ,Kaufmann von Beruf, er genoß aber gleich unseren alten Weisen,’die ebenfalls bürgerliche Berufe inue hatten, allseitige Hochachtung, Verehrung und ’Würdigung, die sonst hur die hervorragenden Rabbiner genießen, weil er ihnen gleich' sein ganzes Können und-Wollen, Sinnen und Trachteri, Tun und Lassen dem Lernen und Forschen, dem Lehren und Verallgemeinern, der Stärkung und Verbreitung von Thora und G-ttesfurcht weihte. Gleich nach seiner Heirat machte er das kleine Bethäus•seines Wohntiftes zu einer Sammelstätte der. Juden der ganzen hingravitierenden Umgebung, denen er belehrende und erbauende Vorträge hielt. Als er sah, daß sogar die einstigen Schüler der Jeschiwoth das Thoralernen nach ihrer Hochzeit sehr vernachlässigten, da gründete er eine Schas Chewra, die etwa 10 Kömitate umfaßte und in kleinere Ortsgruppen sich zergliederte. Einmal im Jahre wurde eine Sijumfeier veranstaltet, an der sich׳ alle Rabbiner und die im׳ ganzen von der großen Schas Chew^a erfaßten Gebiete wohnhaften Thoragelehrten beteiligten. Diese Veranstaltiingen erwiesen sich als mächtiger Hebel zur Erweckung und Verbreitung der Liebe zur Thora. Reb Mosche Schreiber, der ein ausgezeichneter hebräischer Stilist war, verewigte, diese 1 Jahresversammlungen in warmen Berichten, die beredte Zeugen der großen Bedeutung jener großen Sohas-Chewra-Sqhöpfung sind undbleiben. Schade genug, daß durch die Ungunst der Verhältnisse jener gran- •dio.se Verein seine erhabene Tätigkeit schon vor einer langen ׳Reihe von Jahren hat einstellen müssen. Es wäre jetzt, wiie es Schreiber dieser •Zeilen auch in seiner an der Bahre , gehaltenen : .Trauerrede anregte, wahrlich an der Zeit, dieses größte: Lebenswerk, des Verstorbenen zu neuem Leben erstehen zu lassen, um so seinem gesegneten Andenken und dem Namen seiner großen Ahnen den Zoll der Pietät, der Anerkennung und der ewigen Dankbarkeit abzu tragen. Als die 'verschiedenen Gemeinden des alten Ungarns nach Maßgabe ihrer geographischen Lage sich zu großen Einheiten zusammentaten, um unter dem Namen ״Machsike. Hadas“ mit vereinter Kraft und starkem Willen den Ausbau der orthodoxen Institutionen und die Aktivität der gesetzestreuen Organisationen zu fördern, da stand Siebenbürgen allein noch abseits und da war es wieder einmal Reb Mosche Schreiber, dessen Weckruf durch alle Gaue des Landes tönte, die Lethargie brach, demzufolge in Siebenbürgen die auf das Gebiet von neun Kömitate sich erstreckende ״Machsike Hadas“ geschaffen wurde. So war Reb Mosche Schreiber vermöge seiner erhabenen Traditionen, seiner hohen Abstammung, seiner Schaffensfreude und unermüdlichen Arbeitsliebe zur Hebung• und Verbreitung der Thoraidee der eifervolle und verdienstreiche Förderer jüdischen Wissens und jüdischen Lebens!in Transsylvanien. Die nebst dem Ortsrabbiner zu dem am 28. Schewat stattgefundenen Leichenbegängnis herbeigeeilten Rabbiner aus Hidalmas, Vasarhely, St. Georg, Schäßburg Schilderten in lichtvollen Bildern dieses edle Wirken des großen Toten und hoben auch sein musterhaftes Privatleben hervor im Hause sowohl als im Umgang mit Menschen, die er durch die glückliche Mischung seines selbstlosen, hehren Adelsstolzes mit einer einnehmenden Bescheidenheit und Freundlichkeit bestrickte. Auf dem Sarg wurden die Manuskripte des Verewigten niedergelegt, die geistreiche Agadaabhandlungen beinhalten, deren• Ordnung er, wie er mir vor einem Jahre etwa erzählt hatte, seinen Lebensabend widmen wollte, damit er sie druckreif seinem Neffen, dem hochwürdigen Oberrabbiner zu Preßburg, übergeben könne, da er sich erbötig gemacht hatte, sie in-Druck zu legen. Nun ist dieser sehnliche Wunsch seines edlen Herzens, die Früchte seiner Forschungen noch beim Leben durch den Buchdruck der Vergangenheit entrissen zu sehen, nicht in Erfüllung gegangen, aber umsonst wird seine Arbeit doch nicht gewesen sein, der hochehrwürdige Neffe wird gewiß sein: munifizentes Versprechen einlösen, und die Geistesfrüchte• seines rühmliQhst bekannten Oheimes für Mit- und Nachweit in geeigneter Weise verewigen. Interessant ist auch das hinterbliebene sogenannte• Mohelbüchlein Reb Mosche Schreibers, in.das ungefähr an die 1000 Beschneidungsfälle, die er vorgenommen hatte״- verzeichnet sind. Er war nämlich Jahrzehnte hindurch der gesuchteste Mohel im Umkreise dreier Kömitate. Er scheute keine Zeit, keine Strapazen und auch die erhebliehen Geldopfer nicht, die er bringen mußte, um auf einem• weithin ausgedehnten Gebiete den erhabenen Mohelberuf־ auszuüben. Jeden einzelnen Beschneidungsfall trug er in; sein Büchlein in poetischer Sprache ein, mit geistreichen• Anspielungen auf den Wochenabschnitt, die, Bedeutung des Tages oder der Familien- und Zeitverhältnissen. Ganz besonderes Interesse erwecken einige Seiten dieses Büch-!eins, auf denen die Beschneidung erwachsener Gerim verzeichnet ist. Bekanntlich besteht im siebenbürgischen Dorfe Bözödujfalu eine Gerimgemeinde, deren Familien vor vier Jahrzehnten an einem Tage aus Sabbatianern Juden• wurden. Diese Märtyrer ihrer Ueberzeugung führte Reb Mosche Schreiber in den Bund Abrahams ein. Möge er in jenen lichten Höhen ein Fürsprecher .jener Kehal Gerim. sein, damit sie der geistigen und materiellen Verwahrlosung entrissen werden, in der sie schon seit lange, aber auch noch gegenwärtig vegetieren, damit diejenigen,, die er in den abrahamitischen Bund eingeführt, des abrahamitisehen Segeris sich erfreuen mögen. Eine solche auf der Höhe stehende, durch ihn in die jüdische Gemeinschaft: einverleibte Gemeinde wäre die entsprechendste undi würdigste. Verewigung Reb Mosche Schreibers». C$2C

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