Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 13 (1927)
- Issue
- 1 (7.1.1927)
- Date
- 1927-01-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 1 JÜDISCHE PRESSE Seite 5 ralversammlung vom Vereinsobmann hörten, erstattete Malkiel bei der Polizei Strafanzeigen, worin er den Vereinsvorstand mit kriminellen und verbrecherischen Handlungen, ferner mit fraudulöser Kassa- und Buchführung beschuldigte. Die Generalversammlung schien aber diesen Anzeigen ebensowenig Ernst beizumessen als die Polizei. Letztere drohte dem fleißigen Schmähbriefschreiber eine harte Ordnungsstrafe bei nochmaliger Wiederholung an, die Generalversammlung begnügte sich mit einer einstimmigen Vertrauenskundgebung für den Vorstand. Viel tieferen Eindruck machte die weitere Mitteilung, des Obmannes, daß Grünwald den Vorstand auch wegen Uebertretung des Inlandschutzgesetzes, begangen durch die An- Stellung eines ׳nichtbodenständigen Funktionärs, bei der Polizei angezeigt hatte. Die Versammlung erschauderte. Diese Anzeige ist ja eine Angeberei (Denuntiation- Messira), die einem armen, braven Angestellten das karge Brot rauben soll. Da kennen jüdische Menschen keinen Spaß. Helle Entrüstung bemächtigte sich der Versammlung, die sich auch dann nicht legen wollte, als man erfuhr, daß Grünwald kein Misrachiführer mehr sei, sondern die sozialdemokratische Partei mit seiner Mitgliedschaft beehrt. Die Ausstoßung eines solchen Mitgliedes aus dem Verein empfand die Generalversammlung nicht nur als berechtigt, sondern als primitive jüdische Pflicht. Andere wollte Malkiel richten und sich selbst hat er durch diese Tat gerichtet. , . Hoffentlich wird es dem Bethausverein fortab wieder möglich sein, segensreich und hauptsächlich still zur Ehre des Wiener Judentums zu wirken. Malkiel möge aber auf seinem weiteren Lebenswege folgender Worte Herders eingedenk sein: ״Halt dich fein rein, sei gerne allein, laß andere sein, getreu es mein.“ Otto Stern. OHbiir M. li La«» spricht im großen Saale der Jugendgruppe II., Floßgasse Nr. I Sabbat, abends um 728 Uhr für die Jugend über Sonntag, abends um 7 Uhr ־שי Fleisch u. Geflügel unter Aufsicht der עלת ישראל (Schiffschul). Se chwaren aus der Fabrik Gabriel Fischer wie sämtliche Weine und Spezereiwaren כשף• UI. Bclc£rllt1gr, Wien, IX., Liechtensteinstrasse Nr. 117 Telephon 11-682־. — Jede Bestellung wird telephonisch ent־ gegengenommen und sofort ins Haus zugestellt. lOl UACHRlQgifR An die Abonnenten! י■ Auf mehrere Anfragen teilen wir mit, daß eine Nummer 53 nicht erschienen ist. Der 12. Jahrgang unserer Zeitung schließt mit der Nummer 52 vom 24. Dezember ab. Die Abonnementgebühr für Oesterreich beträgt nunmehr gleich den anderen Ländern 14 Schilling pro Jahr. Für das!Quartal 4 Schilling. Der Wißnitzer Großrabbiner im Badener Waisenhaus. MontagftZ^rHVbesuchte Großrabbiner Israel Hager in Begleitung des Rabbiners Chaim Maier Hager, Rabbiner Scholem Rokach und Rabbiner Abraham Henschel das Badener Waisenhaus. Der Großrabbiner unterzog die Kinder einer strengen Prüfung in גמרא und חו״רשי welche dieselben vorzüglich bestanden, in Begleitung der anderen Rabbiner besichtigte der Großrabbiner alle Räumlichkeiten des Hauses, wobei er seine Zufriedenheit über die musterhafte Führung und echt jüdische Leitung wiederholt zum Ausdruck brachte. Im Kreise der Kinder verrichtete der Großrabbiner das Mincha- und Maariwgebet, bei welchem ein dreizehnjähriger Zögling vorbetete. Befriedigt entfernten sich die ehrwürdigen Besucher spät abends aus dem schönen Kinderheim, wo Thora mit Derech Erez vereint zu finden ist. Vortrag des Herrn Öberrabblners Ch. M. Hager, Woiochowitz, in der Wiener Jugendgruppe. Wi e n. (AJPB.) Oberrabiner ׳ Chaim Meier Hager, der in Begleitung seines Vaters, des allverehrten W i z n i t z e r R e b b e n, Rabbi Israel Hage r, zurzeit in Wien weilt, hielt Sonntag den 28. Tebeth im großen Vortragssaal der Wiener Jugendgruppe einen Vortrag, der ,besonders von den chassidjschen Kreisen der Wiener Orthodoxie massenhaft besucht war. Die zweistündige Rede des Wolochowitzer Oberrabbiners hat durch ihren gediegenen Inhalt einen ausgezeichneten Eindruck gemacht. Das hinreißende Temperament, wie das glühende Bekenntnis des Redners zur Agudas Jisroel ließen den gefeierten Redner eine tiefe Wirkung erzielen. Oberrabbiner Hager erinnert seine chassidischen Zuhörer ihrer Pflicht, die selbständige Orthodoxie mit ihren moralischen und materiellen Mitteln zu unterstützen. Nichts tut der Orthodoxie mehr not, als ein bißchen mehr Selbstachtung. Bescheidenheit am falschen Platze ist verderblich. Am Schlüsse des Vortrages richtete noch der ebenfalls zurzeit in Wien weilende Rabbiner aus Suczawa, Rabbi M. Ch. Lau, einige Worte an die Versammelten. Rabbi Mosche Chaim Lau, der bereits anläßlich der Gemeindewahlen in Polen und bei der Verbreitung der Beth-Jakob-Bewegung sich riihmlichst hervortat, wird in den nächsten Tagen ebenfalls einen öffentlichen Vortrag in Wien halten. Koschere Milch. Ab 1. Jänner dieses Jahres genießt ausschließlich die Gutsverwaltung Guntramsdorf (Firma Wilhelm Herz, Wien, I., Mahlerstraße 7) die rituelle Aufsicht des Rabbinates über Milch. Gemütliche Zusammenkunft. Der Vorstand des Vereines Frauenhilfe der Adas Jisroel gibt bekannt, daß die gemütlichen Zusammenkünfte mit Vorträgen ab Dienstag, den 4. Jänner, alle 14 Tage im ,.Cafesalon Deutsch, Herminengasse 10, stattfinden und ladet dazu seine Mitglieder höflichst ein. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Gäste willkommen. Die jüdische Vertretung im ungarischen Oberhaus. Zu Vertretern der Juden in das Oberhaus wurden gewählt: Von seiten der Orthodoxen Oberrabbincr Koppel Reich in Budapest, von seiten der Neologen der Szegediner Oberrabbiner Dr. Immanuel Löw. Jubiläumsbundestag des Bundes jüdischer Akademiker (B. J. A.) Im Rahmen, einer größeren Kundgebung der und von dort begab ׳ej* sich nach Mainz ,zu1 Rabbi J&huida• Lion, wo auch ■die Hochzeit mit Deiborah stattfand. 30 Tage nach der Hochzeit erzählte!er seinem Schwiegervater Rabbi Lion von׳ seinem Entschlüsse, nach Konstanti,no!pol zu ziehen- Rabbi Jehtida Lion wollte zwar anfangs nicht einwilligen. doch Rabbi Gerschom wußte seinen Schwiegervater so stark zu!!überreden, daß dieser nicht nur bald seine Zustimmung zu ,der Auswanderung gab. sondern sich auch bereit -erklärte, mitzureisen. ״ In Konstantinopel angekommen, begann Rabbi Gerschom den früher In Babyion erlernten Beruf ausizniiben. am seine Familie izui erhalten, so daß er bei Tag in seiner Werikstätte arbeitete und die Nacht dem Thorastudium widmete, ln der ganzen Stadt w1ur.de Rabbi Gerschom ■durch seine Arbeit ,berühmt, denn die Gegenstände,, die er verfertigte, fanden!überall Gefallen, so! daß die kaiserliche Familie!davon erfuhr und ihn mit vielen Arbeitsaufträgen• überhäufte. Er mußte daher eine ,größere Warkistäthe reich. In der ganzen Stadt verbreitete sich die Nachricht von der großen Gelehrsamkeit Rabbi. Gerschoms und seinem Reichtum. _ Die Sabbatruhe des Hausherrn. (Das Urteil des Obersten Gerichtshofes.) Man erinnert sich des geradezu erschütternden Eindruckes, den vor einigen Monaten ein Urteil hervorrief, in welchem die Klage eines Hausherrn, der aus religiösen Gründen von der Mieterin in seinem Hause die Wahrung der Sabbatruhe in ihrem Geschäftslokale forderte, zurückrichtet sei. Der Jude aber, der da weiß, daß unser Sabbat in der Bibel in allererster Reihe als eine auf rein sittlichem Grunde beruhende, von Gott eingesetzte Institution gilt, der Jude, der da weiß, daß der als Staatsgesetz normierte Sabbat in der Bibel doch immer noch besonders als ein gottgeweihter Tag bezeichnet wird, der Jude mußte fassungslos gegenüber einer Urteilsbegründung stehen, die die Sabbatheiligung und sittliches Empfinden in einen Gegensatz׳ bringen konnte. Es gibt sicherlich nur wenige Institutionen, denen eine solche ungeheuer soziale Bedeutung zuerkannt werden muß, wie der Normierung des Sabbatgesetzes, das schon in der Zeit, wo die alten Kulturvölker den׳ Sklaven kaum die primitivsten Menschenrechte einräumten, im jüdischen Staate die Gleichheit der Menschen dekretierte. Das Sabbatgesetz forderte nicht nur von dem Herrn die Ruhe am siebenten Tage, sondern machte es ihm zur Pflicht, an dieser Ausspannung von der Arbeit den Knecht und die Magd, ja selbst das gleichfalls der Schonung bedürftige Vieh teilnehmen zu lassen. Es gehört zu den Ruhmestiteln Israels, daß es dank seiner Religion die menschenbeglückende Institution des Sabbats schon in uralter Zeit einführte, eine soziale Tat, mit der es allen Kulturvölkern der Welt um so viele Jahrhunderte voraus war. Und da sollte in unseren Tagen ein Leipziger Orthodoxie wurde Sonntag mittags der Jubiläumsbundestag des Bundes jüdischer Akademiker (B. J. Ä.) feierlich eröffnet. Der Bundespräsident Dr. Jakob L e v y (Berlin) schilderte in seiner Begrüßungsansprache den schweren Kampf, den der Bund organisatorisch und ideologisch zu bestehen hatte, bis er zu dem wurde, was er heute ist: die hinsichtlich Zahl und geistiger Potenz im deutschen Judentum führende Organisation der thoratreuen jüdischen Studenten und Altakademiker. Warme Begrüßungsworte widmeten dem Bundestage Herr Rabbinner Dr. Carlebach für den hiesigen B. J. A., das Leipziger orthodoxe Rabbinat sowie Vertreter der Jüdischen Gemeinde, der Agudas Jisroel, des Misraclii und der Achduth. In seiner Festrede behandelte Rabbiner Dr. Merzbach (Darmstadt) die nun zwanzigjährige Geschichte des Bundes und legte dabei der Jugend in besonders eindringliehen Worten ans Herz, stets das Prinzip ״Thora im derech erez“ nicht nur im praktischen Leben zu beherzigen, sondern auch Weltanschauung und Gedankenwelt darauf zu fundieren, das heißt in und durch Vertiefung in die Wissenschaft und ihre scheinbar verwirrende Problematik die traditionellen jüdischen Geistesschätze zu erhalten und zu beleben. Gesamr des Oberkantors Wilkn- _ Dr. S. Schlesinger (Köln) über ״Probleme der talmudischen Methodenlchre“ und Dr. B i b e r f e 1 d (Berlin) über halachisch-medizinische Fragen referierten. Am M011tag referierte nach Sitzungen der Fachgruppen Herr Doktor Samson Breuer, Professor an der Technischen Hochschule in Karlsruhe, über ״das mathematisch-physikalische Weitbild der Gegenwart“. Zunächst gab er einen Ueberblick über die das Problem ״Natur und Weltregierung“ behandelnden naturwissenschaftlichen und naturphilosophisehen Theorien, um dann über Kants Kausalitätsgesetz zu einer Kritik der modernen Theorien z« kommen, die sich die Frage vorlegen: gibt es einen verstandesmäßig zu bahnenden Weg von der Natur zu Gott? Er zeigte, wie der reine Rationalismus längst verlassen, eine gewisse Unsicherheit aus der Fachliteratur berauszulesen sei. Den entscheidenden Schritt zur Konstruktion einer Synthese auf diesem für die Bildung der Weltanschauung entscheidenden Gebiet könnte man sehr gut vom Boden des gesetzestreuen Judentums aus tun. Man möchte zugeben, daß der menschlichen Denkkraft, nicht aber der menschlichen Seele Schranken gezogen seien. Diese sei vielmehr ein Teil Gottes, der gleichsam die ״Weltseele“ darstelle, und Aufgabe der Seele sei es, den Menschen und die Gesetze seiner Existenz und Geschichte mit denen des allein von jeder Kausalitätsgebundenheit freien Schöpfers u n d Regeilten harmonisch zu verbinden. A11 das fast zweistündige Referat schloß sich eine vielstüiidige, den ganzen Problemkomplex behandelnde Diskussion, an der sich viele geistige Führer der deutschen Orthodoxie beteiligten. Gegen Abend referierte Herr Dozent Dr. Grünberg über ״Französisehe Klassiker der Bibelexegese“. Am Montag abends referierte Herr Rabbiner Dr. Esra Munk über ״Beiträge zur wirtschaftlichen Apologetik des Judentums“. Er führte etwa aus: Unsere Hauptaufgabe ist nicht politische Ab- ' wehr, sondern Beherzigung des talmudischen Grundsatzes: ״Wisse, was du dem Abuünnigen zu antworten hast.־‘ Du, das heißt jeder gemäß seinen Zeit- und Milieuverhältnissen. Unser Bund muß laut seine Stimme im allgemeinen jüdisehen Abwehrkampf erheben, da ja gerade seine Existenzgrundlage, die Thora, die Mutter aller ethischen Lehren der Welt, und die halachische Ueberlieferung geschmäht werden. Hauptkampfmittel der Gegner sind: scheinbare Argumente aus den Quellen, bewußt oder unbewußt falsche Deutung an sich richtiger Lesungen, Irrtümer hinsichtlich der Nomenklatur und solche, die sich aus der Unkenntnis der Methodik und Systematik des Talmuds und des negiert und! Anschauungen ׳zum Ausdruck bringt, 4i׳e — was angesichts der hohen Autorität des Obersten Ge-, richtshofes ja nur selbstverständlich ist — ohne Rücksicht auf konfessionelle Momente auf Juden den tiefsten Eindruck üben müssen. Der Oberste Gerichtshof spricht es klar aus: ״Wenn ein jüdischer Hausbesitzer eipen Geschäftsladen seines Hauses einer Jüdin vermietet und entsprechend seiner streng religiösen Gesinnung verlangt, daß die Mieterin den Laden an Samstagen und hohen Feiertagen geschlossen halte und wenn die Mieterin sich im Mietsvertrage mit dieser Bedingung einverstanden erklärte, so kann nicht gesagt werden, daß diese Vertragsbestimmung nach ihrem Inhalt und Zweck u,n>s,,i t t'H.oh ist.“ In dem Urteil des Obenstfen Gerichtshofes wird mit derselben Klarheit und Schärfe erklärt, daß auf die Mieterin beim Abschluß des Vertrages keinerlei Gewissenszwang ausgeübt wurde. Nach der vom Gesetze gewährleisteten vollen Glaubens- und Gewissensfreiheit kann selbstverständlich niemand zu einer religiösen Handlung gezwungen werden, aber dieser Gewissenszwang wurde auf die Beklagte nicht ausgeübt, so lange sie diesen Vertrag kündigen oder einen anderen Mietvertrag schließen konnte. gewiesen wurde. Bei aller Ehrerbietung, , die jeder Staatsbürger einem richterlichen Urteil zollen muß, empfand doch jeder glaubenstreue Jude es wie einen Schlag ins Antlitz, daß in der Begründung dieses Urteils Anschauungen zum Ausdruck gelangten, die infolge der Verkennung des Standpunktes, den der klagende Hausherr in dieser Angelegenheit einnahm, zugleich — wenn auch unbeabsichtigt — eine Verletzung des Sabbatgedankens enthielten. In. der Begründung dieses Urteils wurde nämlich klipp und klar ausgesprochen: das Begehren eines frommen Juden, daß die vor vielen Jahren von der jüdischen Mieterin freiwillig übernommene Verpflichtung, ihr Geschäftslokal am Sabbat und den anderen Festtagen geschlossen zu halten, erfüllt werde, sei ein unsittliches und widerspreche jedem Rechtsgefühl, jedem sozialen Empfinden. Es ist selbstverständlich, daß von einem Richter, und mag der Umfang seiner juristischen Studien noch so weite Gebiete einschließen, nicht verlangt werden kann, daß er auch auf Grund von Bibel- und Talmudkenntnis über das ureigenste Wesen der jüdischen Sabbatheiligung unterglaubenstreuer Jude im Kampfe für die Wahrung der Sabbatruhe in seinem Hause von dem Vorwurf getroffen werden, daß er a׳uff diesem Wege zur Verletzung sittlichen und sozialen Empfindens gelangt sei? Es ist nur begreiflich, daß der in seinen menschlichen als auch in seinen religiösen Gefühlen schwer gekränkte jüdische Hausherr den Rekurs gegen das richterliche Urteil ergriff, das ihm in seiner Begründung überdies auch Mangel an Rechtsempfinden und *den Versuch der Beschränkung der Gewissensfreiheit zum Vorwurf machte. Die prinzipielle Bedeutung des Falles machte es erklärlich, daß nicht der Kläger allein, sondern alle, denen die Heilig- Haltung des Sabbats eine heilige Herzenssache ist, der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes mit Spannung und tief innerer Erregung entgegensahen. Das Urteil des Obersten Gerichtshofes ist nunmehr herabgelangt. Mit freudiger Genugtuung kann festgestellt werden, daß der Oberste Gerichtshof in allen, für die prinzipieile Bedeutung des Falles in Betracht kommenden Punkten die Richtigkeit des erstrichterlichen Urteils Nichts anderes hatte der jüdische Hausherr, von seinem religiösen Gefühl gedrängt, gerade zur Wahrung seiner eigenen, vom Gesetze gewährleisteten Glaubens- und Gewissensfreiheit in der Klage gegen die Mieterin vorgebracht, die sich nach zwanzig Jahren der Verpflichtung ihres freiwillig eingegangenen Vertrages entschlagen will. Wenn schließlich von dem Obersten Gerichtshof ausgesprochen wird, daß zur Beurteilung der Frage, ob die Beklagte nunmehr ohne eine schwere w!!rts׳chaffclliche Sahädigung die freiwillig übernommene Bindung nicht einhalten könne, erst verschiedene neuerliche Beweise aufzunehmen seien, so hat das — wie an dieser Stelle nochmals betont sein möge — mit der prinzipiellen Erledigung der Angelegenheit nichts mehr zu tun. Der Gedanke, daß der Wunsch nach Wahrung der Sabbatheiligung kein unsittlicher sei, vielmehr einem tief sittlichen Empfinden entspringe, ist dank der Begründung im Urteil des Obersten Gerichtshofes bereits jetzt siegreich aus diesem Mieter- Prozeß hervorg!egangen. an.