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Jüdische Presse · 1926-09-08 · 36-37 (8.9.1926) · p. Seite 256

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Journal
Jüdische Presse
Volume
12 (1926)
Issue
36-37 (8.9.1926)
Date
1926-09-08
Page
Seite 256 (sequence 6)
Language
German
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Nr. 36/37 ׳ Seite 256 JÜDfSCHE PRESSE in Oesterreich bedienen sich der Vermittlung der |DOROTHEUM ־Grundverkehr G.m.b.H. | g Beschaffung von Hypothekengeldern an erster, ffj H eventuell zweiter Stelle. Besorgung der Haus• n §f Verwaltung, respektive Verwaltungskontrolle. §f H Durchführung von Verkäufen und Ankäufen ff §§ reichsdeutscher Häuser. Vertretung in m g Aufwertungs- und sonstigen Grundstücksachen g Kostenlose Auskünfte und Entgegennahme von Aufträgen in ff; allen deutschen Grundstuckangelegenhelten im g an jedem Montag, Mittwoch u. Freitag von '/,3—4 Uhr nachm. 1 BERL.N W. 8, Jägerstrasse 66, Tel. Zentrum 2016, 2017 jj i!ll!illlllllllllllllll!l1ll|l|i:i1:1lllllllllllllllii!lli;1!llllll|||il||||||||||||lllllllllllllll|||||||||!l!llll||||||||||||||||||||lilllll^ sprechende Gefühlsmomente entscheidend sein. Nur diese schaffen — besonders im jüngeren Alter — bleibenden . Wert. Ein Hinweis auf die Lern- und Erziehungspraxis unserer östlichen Brüder, die bisher das Lernmotiv mit so großem Erfolg in den Vordergrund rückten, kann uns in unserer Behauptung nicht irre machen. Dort wird das Gesinnungselement in Haus und Umgebung derart gepflegt, daß nur ausnahmsweise eine unfromme Denkungsart das kindliche Herz beschleicht und betört. Seitdem die ״Modernisierungsbestrebungen“ in Bewegung sind, sieht es freilich auch dort anders aus. Auch dort ist man heutzutage ernstlich bemüht, die in den letzten Jahren zunehmende Anzahl von Irrenden in den Kreise« der Jugend durch Anschluß an das westliche Erziehungsprinzip auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Andererseits gibt es auch bei uns erfreulicherweise Häuser, die mit Erfolg für ihre Kinder ein Milieu schaffen, das des Kindes Geist gegen die zahlreichen Verführungen der un- »jüdischen Umgebung immun macht. Diese auffallenden Ausnahmen bestätigen aber leider die Regel, daß die großen jüdischen Massen ihre Kinder einem Milieu anvertraut sehen, das jeden Kinderfreund mit Schmerz und Verzweiflung erfüllt. Scnon Andersdenkende klagen über die Demoralisationsbestrebungen der Gegenwart. Wie muß diese fluchwürdige Erscheinung erst uns Gläubige er- ' fassen! ־ Dennoch.ist es uns dank der Größe unserer Religion und ihrer jede Regung des Privatlebens regelnden Bestimmungen um ein vielfaches leichter, das ererbte Glaubensminimum, unterstützt von der Neigung zur Sentimentalität zum Ausgangspunkt einer gewünschten Erziehung zu benützen. Es gilt also neben den angedeuteten Erziehungs- und Lernmethoden in unserer Sehlde, auch außerhalb derselben für entsprechende Einrichtungen zu sorgen! Wir dürfen nicht nur an Internate, wie Waisenhäuser u. dergl. denken, denen es keine Schwierigkeit bieten dürfte, im besagten Sinne zu wirken, sondern an die ״!jüdischen Kindermassen, die uns auf Schritt und Tritil begegnen und die wir hilflos ihrem stets wachsenden׳ Elend überlassen haben. Wie gewinnen, wie retten wir das Kind, das nicht unsere Schulen besucht? fragen wir hilfespähend. Gar 'manchenorts ist zur Lösung dieser eminenten Frage wiederhoher Anlauf gemacht worden. Wir denken vor allem an die großzügige amerikanische Propaganda, deren! Losung war, 10.000 jüdische Kinder der Straße und ihrer Versumpfung zu entziehen. Auch die Wiener Kultusgemeinde ist bestrebt, eine Jugendhilfe mit ähnlichen Zielen zu schaffen. Aber solange wir. nicht die vorerwähnte religiöse Natur des jüdischen Menschen zur Basis unserer Bestrebungen wählen, dürfen wir kaum ernstliche Abhilfe erwarten. Erst wenn dem Gewissen eingeschärft ist, daß sein sittlicehr Wille einer überirdischen Macht verant;- wörtlich ist, •können wir sicher sein, daß auch jede geheimste Regung in Beziehung zu dieser Macht gebracht wird. Dieses Bewußtsein zu übermitteln, läge hauptsächlieh Nachmittagsheime 11׳ ob, die unter fachmännischer Leitung einem großen Teil der verwahlrosten jiidisehen Stadtjugend in anregender Weise erziehenden Unterrieht und Aufsicht bei Arbeit und Spiel gewähren. Die meinsamen Gebetverrichtungen, das Händewaschen und Benschen zur Jause und eventuell zum Nachtmahl und sonstige in Betracht kommenden Zeremonien würden bei entsprechender Vorbereitung religiöse Gefühle und Impuise von unverlöschlicher Wirkung erzeugen, deren Fluidum unbewußt-, auch anders geartete Eltern um-'■ schwirren dürfte. Aehnliche religiöse Veranstaltungen; sollten darum auch in den Schulen geübt werden, morgens vor Beginn des Unterrichtes, nicht aber in bisher üblicher Weise durch Herleiern von Sprüchen bei gefalteten Händen. Man müßte vielmehr auf eine stufenweise Erweiterung der Gebete Wert legen, die kaum 15 Minuten in Anspruch nehmen dürfte. Es wäre dies eine weihevolle Einleitung zur Tagesarbeit, die vorzüglich geeignet wäre, die eingangs gewünschte Stimmung wachzurüfen und für die Dauer des Unterrichtes wachzuhalten. Diese' und ähnliche Anregungen sind bereits viel-. fach erörtert und teilweise auch betätigt worden, haben aber nirgends zur. großzügig durchgreifenden Initiative! geführt. Dazu bedarf es weniger der materiellen Mittel als tatkräftiger Persönlichkeiten, die ihren Beruf und Lebensinhalt in der Erziehung der jüdischen Jugend er- . blicken. Am ersprießlichsten aber wäre eine» weitverzweigte, alle jüdischen Gemeinden umfassende Organisation, die kraft ihrer Autorität und Mittel in der Lage wäre, Hinderhisse behördlicher oder privater Natur leichter zü überbrücken. Wer sollte dazu sich mehr berufen fühlen, als der ״Keren Hathora“, zu dessen Programm auch der ״C hin uch“ gehört?! (Nachdruck verboten.) Jüdische Berufe. Freie Bearbeitung aus dem ״Jewish Chonicle“ von Dr. Joset Löwy. Eine weit verbreitete Annahme hat allenthalben zu der festen Meinung geführt, daß gewisse Berufe lediglich Juden Vorbehalten wären Cund ein ausschließlich jüdisches Betätigungsgebiet bilden. Namentlich wird das Finanzwesen als besondere jüdische Domäne hingestellt. Da ist der Bankmann, ob Verwaltungsrat oder Direktor, der Geldverleiher oder Geldvermittler, sie alle sind Von der Zugehörigkeit zur Rasse Shylockss nicht loszulösen. Aber auch der Kaufmann in allen Arten seiner weitverzweigten Tätigkeit vom Großindustriellen bis zum armseligen Straßenhausierer wird zum unentwegten Besitzstand des , Judentums gerechnet. Was die Richtigkeit dieser/ Ansicht anbelangt, so gibt es ebenso wenig spezifisch jüdische Berufe, als es bestimmte französische, deutsche oder ausschließlich japanische Berufe gibt. Die Art des Berufes' und die Ausübung desselben ist zweifellos von jedem nationalen Charakter unabhängig und nur rein ökonomische Verhältnisse sind für. die Art des Erwerbes bestimmend' bei Juden und allen anderen. Als die Kinder Israels, so erzählt die Heilige Schrift* nach Aegypten kamen, fragte sie Pharao: ״Was!ist eure Beschäftigung?“ Da sagten sie: ״Viehhirten waren deine Knechte, sowohl wir als auch unsere Väter.“ Einige 1600 Jahre später schreibt Josephus Flavius für römische Leser! n □ ■ Billige Preise! 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Das alte jüdische Gemeinwesen hatte agrarischen Charakter; das alte hebräische Ideal war das Ideal des Bauern — daß jedermann unter seinem Weinstock und seinem Feigenbaum sitze. Das Verhältnis Gottes zu seinem Volke wurde häufig mit dem des Schöpfers und seiner Herde verglichen. Die alten Hebräer warerf Landwirte und Viehzüchter und bis auf den heutigen Tag hat sich eine Zahl religiöser Gebräuche, die alle einer agrarischen Ideologie entstammen, im Leben, der Juden behauptet. Die drei großen Feste haben noch vorwiegend landwirtschaftlichen Charakter bew'ahrt: das ׳Laubhüttenfest als Erntefest mit seinen Palmzweigen und den anderen Pflanzengattungen mag dafür als besonders augenfälliger Beweis dienen. Noch heute rezitieren wir inbrünstig das Schema, in welchem als schrecklichste göttliche Strafe angedroht wird, ״daß kein Regen sein wird und die Erde ihren Ertrag nicht geben wird,“ während wir an den entsprechenden Festtagen den Beginn der heißen Jahreszeit und der Regenperiöde mit dem feierlichen Gebet um Tau und Regen einleiten. Das war genau so in den Zeiten des Talmud. Sowohl die Juden in Palästina wie auch in Babylon waren .zum größten Teil Landwirte; ״ מי שאין ' לו קרקע אינו אדםWer keinen eigenen Boden besitzt, ist kein Mensch“ das war die allgemeine, öffentliche Meinung unter den Juden im Lande ihres ersten Exils. Auch heute gibt es viele jüdische Landwirte, geradeso wie es im Mittelalter jüdische Land- . wirte in Sizilien, Italien und Südfrankreich gegeben hat. Daß Landarbeit den Juden nicht fremd ist, beweisen die großartigen Leistungen, der Kolonisten im heiligen Lande, welche mit Recht als Pioniere der Landwirtschaft bezeichnet werden können. : Aber auch mit der Industrie sind Juden aufs engste ‘masisefce Gemeinde in Jerusalem entfaltet wurde, ließ kaum!mehr!Platte (für die Hoffnung, ■daß die ,Jüdisdhie Heimstätte“ '•ln Palästina noch eine Heimstätte der Thora!und G-ttasfnrcht 'werden könnte. Agudas Jisroel, als die große unabhängige thoratreue Organisation,!trat׳ auf Wunsch »der a'sehkenasischen ׳ Gemeinde als •ihre Sachwaltern tim!Kampfe ifiir die Gewissensfrei41e.it auf. Die!ganze Fülle von politischem■ und■ diplamatitecibem Talent!, van publizistischem (Gesclffck und agitatorischem -Mut, die Agtidas׳ Jisroel heute in so!reichem ׳!Maße besitzt, . würde aufgewendet, um die Zukunft der Thora, um die Inter- ,essen ■ihrer Getreuen in Jerusalem, an entscheidender Stelle ■zu retten. Nach jahrelangem Ringen ist nun■ diese Arbeit in ־diesem Jahre von Erfolg gekrönt worden. Der Rat des Völkerbundes!hat am Riisttalg des Chanukahfestes den Beschluß gefaßt, das ■bedrohte Recht der aschkenasischen und damit die Zukunft der gesamten Orthodoxie in ,Erez Jisroel zu!schützen. Er nahm die Erklärung der Mandatarmacht, daß' 'sie (bereit sei, den Wünschen der aschkenasischen! ׳Gemeinde «ach volMikommener Freiheit in allen reK* giöse.ti (Be!langten (L!n weide•sitem Sahne [entg e g Is n'z 01 k o m m e n, ' einstimmig •zur iKenntn:s. ' Unter (Hinweis auf die Artikel■ 2• •und 15־ des Palästinamandats nalun der Völkerbund!die Erklärung ־■ des ■bevollmächtigten britischen ן Vertreters zur Kenntnis, daß die Mandatsmächt nicht .beab-. sichtigt, sich in das!religiöse Lehen ■den* verschiedenen Gruppen der Bevölkerung in׳ irgend׳ einer Welse einzumischen. Nach der Meinung 'des Rates verpflichten die Bestimmungen des Mandats die Mandatsmacht keineswegs׳ bloß eine einzöge jüdische Religionsgemeinschaft anzuerkennen,!der Rat des: Völkerbundes!hegt das Vertrauen», daß ein alle 'Teile befriedigendes Arrangement gefunden werden wird, und wird der weiteren Entwicklung dieser Angelegenheit ■ in Palästina volle Aufmerksamkeit widmen. Dieser Beschluß wurde seitens der! Orthodoxie auf dem ganzen Erdenrund Mit ׳ungeheurem Jubel:' auigenommen. Unzählige Danktelegramme aus aller Welt!, gingen an den Völkerbund ab. Dieser erste Erfolg der Ortihoäoxie hat sslbstverständfllcli auch die ־ gegnerischen׳ Kräfte auf: den ־Plan gerufen. Sowohl die Exekutive' der‘ Zionistischen1 Organisation wie dter'Waäd Leumi in Palästina wandten sidh|• i!ri Memocaiuien an den. 'Völkerbund »und versuchten den Stand-■, ‘Punkt 'der ׳Agitdas ■Jisroel in 'Uinreciht 1'm setzen. Doch! aus idem! jünigisfen Bericht der Mandatskommission über, *!tu»"' Junl-|;Session ist zu säbUeß.en,־ daß ■der. Völkeibundrat,’6 ־ei seinem: früheren Standpunkt beharren wird, denn im 'diesem Berichte! heißt es: » ׳! .: ,,Es öst für die!permanente Mandatskommission so-!lange •unmöglich, »ein■ Urteil darüber abzftgeben, ob der ׳ Waad1 Hair Aschikenazi »und! *die Agudas Jiisroel in ihren Klagen! im Rechte sind, als bis die einzelnen! Vorschriften!, betreffe nid! die jüdische ,Gemeinschaft•, veröffentlicht und, der Kommission vor,geilegt worden sind. Bis jetzt wissen׳ •wir nicht, wefche Macht!hierin den zentralen» ׳und den■ mun'i;- izipal'en! Autoritäten! der verschiedenen» religiösen Gemeinschäften gegeben »wird, bis zu welchem Grad, wenn überhaupt e׳s ihnen■ erlaubt sein wiitld׳. sich eigene Gesetze z!u geben. Die aschkenazisohe: Gemeinde protestiert gegen die bloße Tatsache, daß eine Organisation geschaffen׳ ׳ wird, in der Frauen׳ Stimmrecht haben! und wo öffentliche Zerti- " Stete von Autoritäten, ausgegeben werden, zu der sie kein Vertrauen! haben , können. Es ■ist die!Pflicht der Mandats- . macht 11׳n!d der permanenten׳, Mandatskommission, allen Einwohnern Palästinas vofllstärdiige Gewisse nslEreihelt zu ־ sichern, ebenso auch die freie Uebung jeder Form des •Gottesdienstes,!insofern "sie der. Aufrechterhaltung öfitenitlicher;Ohdinung und Mpral^ichf widerstrebt. In• Angefegerihleit,.,׳des1 Familiengesetizas aum1 Beispiel herrscht große Meinungsverschiedenheit! . zwischen! den.. ' streng orthodoxen Juden! und dem1 •-־■forteChrfttlicheren i׳' Element. Wenn in diesem Belange der-Gemeinde geset'z- [;' seherische Macht verliehen! ist. so darf der ■streng artho- ן; doxe Teil mindestens, ebenso vjjal Freiheit verlangen», sein j: inneres Leben in Palästina''' selbst zu regelin, wie sie ihm ׳in England1 zugCbilllgb wird». Unter den ganz besonderem Umständen, die in!Palästina .herrschen, kann es nötig werden zu einer so .ungewöhnlichen und vielleicht' sogar gefähihchen Maßnahme zu greifen/ wie »sie die Schaffung religiöser Staaten! .!im Staate darstellt. Das . Problem Ist ein außerordentlich schweres, und zwar sowohl was die jiidi-, ., sehe Gemeinschaft, als auch die christliche Gemeinschaft! betrifft, die ■noch weit mehr'in Sekten tzerlsplittert ist, als!die . ׳ ' »Juden. Die Mandatskommission nimmt das Memorandum יי izur •Kenntnis und wirdbauf die Angelegenheit zurückkommen,, sobald׳ ■die »yongescblagenen Regelungen» ihr vor- , liegen werden.“" ' ׳: ■" •'■_ Diese Neuregelung 'wurde im Februar 19216 eiingeleiitet.׳ Diie Mändatsmädit,׳ tezfehüingsiweise ' der High: Commissioher Lord 'Pliumer erließ 'ein 'Rahmengesetz, welches grundsätzlich, die Gemeinde! als •R e I d> g J 0!n s g e im' e Hnj'de ' kennzeichnet Die Mandatarsmacht ' schuf jedoch gewisseimaßem 'als' A'Usf führungsbestimmung zu diesem Rahmengesetz einen Entwurf,; ' welcher im ׳großen und ganzen •ein Abbild des seirierzeitigen ־ Entwurfes des ■Waad Leumi Ist. Diesen Entwurf'hat die Man- : da-tarsmächt den Ihteressenteni, also,'auch der Agu׳da!wie dier: ׳•'zionistischen »'Organisation zur ׳ Aeußerung übermittelt. Agudas ■Jisroel hat׳' auf' Gmünd dieses Entwurfes■! fnii -!der palästünehsisohen Regierung Unterhan1iil׳ungen angeknüpft, die seitens der Aiguda dnrdi Rabbiner Dr; Pinohas Kohn׳ und Rechtsanwalt Dr. ilsak Breuer in Jerusalem geführt wurden. Direkte!Unterhandlungen zwischen den Führern der Aguda und der »zionistischien Organisation!fanden! »in dieser Periode nicht mehr ׳statt. Jene Konferenzen, die zwischen! beiden O.rgani'sationen noch vor dem oben erwähnten» Erlaß der׳ palästinensischen׳• Regierung stattfanden, erliefen »ergebnislos. Jakob iRasenheliim, ein Führer der Agudas Jisroel, äußerte sich׳ gelegentlich der Zenitralratstagung der Agudas Jisroel in Berlin über diese Frage folgend: Was die Gemeindegesetzfrage betrifft, so erhielten! wir auf unsere an ■Prof. Weüzmartn gerichteten außerordentlich ׳ent- 'gegenkotnmemden Vorschläge 1z!u׳r Herste!li1!ung einer 1ei!nhe׳i1tlich׳e11 jüdischen Außenvertretung •in Palästina keinerlei'Bescheid. Der. Konflikt muß jetzt durch die englische Regierung, bezföhungsweise durch' die Mandatskommission endgültig entschieden werden. Es ist anzunehmen, •daß bei1!diesen Faktoren» die ׳.überaus eindrucksvolle Stellungnahme der Führer der palästinensischen Orthodoxie, »die ׳im■ Monate Nissan• ׳dieses Jahres ׳in. Jerusalem erlassen wurde und die Unterschriften -von über 70 bedeutender Rabbirfer und Thoragdehrten 'trägt, tiefen! Eindruck machen wird'.!Diese Erklärung’lautet: ' ׳ ״ ■In der am 29. Nissan 5686 »in der heiligen Stadt ■ Jerusalem!stattgehabten ׳Versammlung sind!die Unterzcidiinden auifigefordert worden,!ihre auf das. Thora-Wort ׳gegründete Meinung »über einige!Fragen• ׳zu äußern, wdche die ־ (Grundprinzipien!der■ jüdischen Gemeinden!im heiligen Lande ■!betreffen; es ist ■ihnen׳ dabei׳, die Gefahr dargesteUt worden!, die gegenwärtig besteht, daß die Leitung der Gemeinde »im!!heiligen Land ln Idle iHand׳!der ׳Gesetzesübertreter gerät.. Nach eindringlicher Verhandlung über iden!Gegenstand veröffentlichen'!wir hierdurch unsere folgenden Bschlüsse: 1׳. Auf Grund des Din! Thora •ist die jüdische• Geme'inde verpflichtet, (die Autorität der Thora gemäß dem' Schulchan Aruch ut1d gemäß den Entscheidungen ׳der Rab־: :• , binen :in allen aktuellen, Fragen׳ •anzuerkennen;.diese ׳A!n-. , erkennung ,!ist. obligatorisch für alle Verwaltungsangelegenheiten!der Gemeinden »und muß die Grundlage der Ge-' meindevenfassung bilden. .. .!3. Auf Giiurtd des »Din Thora ,haben die'Fräuen kein Wahlrecht für die 'Onsane .'der Gemeinde. Es ist verboten, " , .Frauen •in die Leitung der Gemeinde־ und׳ »ihrer Organe’zu •י! wählen». ■Ebenso ist es־ verboten, sich an einem .Wahlakt: s5u beteilgen. der auf Grund!der Erteilung des ■ Wahlrechte^. .■ an Frauen, stattfihdef. .;. , ■!■ ,'■:. ■ ...,׳ 3 ־, Aut Gnund.des;Din Thora kann ein■•,nichtrgligiöser•, . , 'Jude, der .den Sabbat ■entweiht, die. Speisegesietzb' üjber- ’ , '!tritt usw.. nicht Mitgifedi eines Gehfe.ihd0v0rstahdie!s'seih;‘in י dem er das Recht ׳hätte seine Meinung über die Verwal-

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