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Jüdische Presse · 1926-06-25 · 26 (25.6.1926) · p. Seite 191

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Journal
Jüdische Presse
Volume
12 (1926)
Issue
26 (25.6.1926)
Date
1926-06-25
Page
Seite 191 (sequence 3)
Language
German
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'• Nr. 26 JÜDISCHE!PRESSE Seite 191 , Vom Taga.l®®® Einige Bemerkungen zu einem Mieterprozeß. •Bin Framiid •1ms ares ■Blattes •schreibt uns: ■!Kürzlich wurde in Wiener Blättern die Be@rii!11d!1111@ eines ,richterlichen Urteils veröffentlicht, mit welchem die ׳Klage eines •jüdischen •Ha׳u-sbcsi־tee.rs zuriiefee,wiesen wnirJde, die dieser aus religiösen Motiven gegen eine Mieterin eingabraciit hatte. <]:׳- sich weigerte. 1i!h:r Gescliäftsloka! am Sabbat!und Festtagen geschlossen m halten. Bei aller' gebotenen und■ auch selbstverständliohen Achtuniig. die ■ einem riahterliichen Urteile entgegengebracht werdet! muß, dürften •wohl schon aus religiösen Gründen einige Bemerkungen, die sich bei der Lektüre dieser Urteilsbegriindung ׳;undränge 11, in diesem Blatte ausgesprochen werden. ־׳ In der Begründung des Urteilcs wird ■u. a. gesagt, das ' Verlangen des kl algerischen Hausherrn ״sei an ■sich schon ein Hohn auf jedes Rechtsempfinden“ und sei■ auch mit wahrer Religiosität unvereinbar, ׳denn■ .,echtes religiöses •Empfinden verlange Duldsamkeit wider Amdersempfindende“. VVer dies allein liest, müsste zumindest auf die Vermutung kommen, de! Haitisherr habe eines •schönen Tages in einer Anwandlung plötz-!:ich erwachten Respektes vor dem Geibote der Bibel: ״Du •sollst den Sabbat heiiiligen“ die drakonische Forderung an seine Mieterin, eine Plaidtern. ■gerichtet, ■sich seiner;Auffassung!dieses 1 Religionsgeibotes zu akikommodleren. •widrigenfoills sie ihr Geschält als gekündigt betrachten ,müsse. Lassen wir die Unter- . smchung der Frage, ■ob cs überhaupt einen .;Hahn auf jedes Rechtsempfinden bilde“, wenn ein Mamsherr von dom •K'iindii- Sangs rechte Gebrauch machen witil■; fragen wir auch nicht, ob echtes religiöses Empfinden absolut fordere, daß ein religiöser Jude in seinem Hanse die öffentliche Verletzung des Sabbat' gebotes durch einen Juden, durch Uebarlnssung eines Geschäftsladen« •unterstützen-!müsse. •Alber mit ,wahrer Verblüffung erfährt der ■Leser auch aus der richterlichen! Urteilsbegründung s׳ötbst, daß der jüdische Hausherr vor zwanzig Jahren bereife, sofort hei ׳der Vermietung des Gsscliäitisiotolss die .Bedln@11.111g gestellt hatte, die Mieterin wolle am Sabbat 1!!nd den Festtagen das Geschäft geschlossen halten.!Br verlangte, ׳wohlgemerkt, nicht etwa,■ daß sie in ihrer Wohnung und. Ihrem Privatleben sich den religiösen Anschauungen anschließe, ,die er hege, was allerdings ein Eingriff in die persönliche Reclitsfiphäre eines anderen wäre. Er;stellte die Bedingung, die sich' auf ein rein 'äusserliohes Moment bezog, eine!Bedingung, die keinerlei! Gewissenszwang bedeutete, die sie antiehmen oder abSehnen, konnte und die auch überdies■ selbst jedes Scheines einer Pression entbehrte, denn vor 20 Jahren konnte eine .Pfaidlenin in Wien wahrhaftig auch Geschäffsloknle ohne Zahl finden׳, welches sie auch am Vensöhnuingstage, der auf .einen Sabbat fiel, offen• hallten konnte \V!er hätte vor!20 Jahren einem :gläubigen;Katholiken es vera!rgt, wenn er — selbst .wenn es gesetzlich erlaubt gewesen wäre — seinem christlichen Mieter die!Bedingung gestellt hätte, an den hohen chrlstiliclien Feiertagen das Gesahäfts!10ka׳l gesperrt zu halten? Wer hätte in diesem Verlangen, .;einen Hohn aut jedes Rechtsempfinden“, eine Vorletizunig ,״•echten religiösen ־ Empfindenis, das Duldisamkeit wider Andersenipfindeude“ fordert, erblickt? Muß nun der iFlaustherr. der1 vor 20 Jahren •im guten Glauben, daß ein solcher Vertrag alles eher als rechts-, re.ligions- und sittenwidrig. genannt werden durfte, weil er 20 Jiaihrc später gegen den Vertragsbruch, seines Mieters Protest erhebt!, der!schimpflichsten Eigenschaften geziehen werden? Es •darf und soll: nicht geleugnet werden׳, ,daß die Mieterin selbst zur Begründung, •ihres Vertragsbruches auf die Ungunst dar wirtschaftlichen!Verhältnisse himweist, die ihr den Verdiemstenigang an zwei Tagen dar Woche peinlich macht. Die Hausherren, mögen sie religiöse Juden ,oder religiöse Christen sein, werden sicherlich volles Verständnis für die wirtschaftliche Ungunst der Verhältnisse haben•, die sie um ׳das. •Erträgnis ihrer Häuser gebracht hat, aber muß der fromme Jude, in dessen Hause die Pfaüidlerin sozusagen ganz umsonst ihr Geschäft betreibt, deshalb amdi vergebens die Einhaltung, der anderen übernommenen Verpflichtungen fordern? Dar Richter gab auch . dem Gedanken Ausdruck, die •Klage des :refelösesi!Hausherrn stelle sich als Versuch dar. seine Weltanschauung anderen Personen1 gewaltsam aufzudrängen, nunmehr aber wolle die Beklagte nicht länger die Gewissensty.runmei des Klägers ertragen. Große, ׳ schwerwiegende Worte, 00c»04»04»04»0c»0a»0a»0^0^0»04»0€»c Telephon 7426«2יי Telephon 74»226יי o I o i 1 § Wien, 1״ Graben 12 dem^Trattnerhof) £ Diese neueröffnete, grösste und modernste 0 Werkstätte für Häararbeiten u. Schönheits- | pflege erzeugt Perücken, Scheitel u. Transo formationen, für deren allererste Qualität o $ der internationale Meister Karl Schiroky 2 jeder Dame persönlich haftet. Unsere EinfiihrungspVeisesind sensationell billig I Ein unverbindlicher , Besuch zeigt Ihnen 0 die schönsten KSubiperücken .. . von S 75 aufw. a die schönsten Transformationen von S 35 aufw. v dieselben mit Scheitel . . . . von S 45 aufw. 9 und werden Ihnen für Reinigen, Wasser- 2 wellen u. 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Er mochte wohl, als:'" er vor 20 Jahren den Veitrag mit der Pfü'idileriii. schloß,!sich bei denn Gedanken in seinem Gewissen ,bedrückt gefühlt haben, daß er unrecht tue, freiwillig, unnötigerweise Juden bei! der öffentlichen Sabibatverfetziung zu unterstützen; das Gewissen! der"Mieterin dürfte vermutlich weniger darunter leiden׳, daß sie auf ©ine Bedingung ehiging, die keineswegs die Verletzung eine® ■— biblischen Gebotes forderte. •. , ׳ י Mit Recht dürfte vielleicht •der religiöse Hausherr, wenn er sich gegen ׳die ihn■ hart, treffende richterdidie Begründuing wehren könnte, gerade darauf ,hiiiiiiwciisen, daß •er, von 'seinem Gewissen gedrängt, die Einhaltung des mit der Mieterin ge schilassenen Vertrages, mit dem: einzig ihm zur Verfügung stehenden Mittel, der Klage, fordern! ,mußte. Freiwillig durfte er nicht zur Verletzung des Sabbätgebotcs seine' Beihilfe leisten. Das richterliche Urteil, durch'das seine Klage zurückgewiesen wurde, befreit ihn aus einem •Gewissenskonflikt. Er fügt sich nunmehr einem Zwange, dein •er , in. .‘Sinne •des jüdischen Rcligionsgesetizes in. einem ,sqioheiit-; Falle . sich fiirgen darf und fügen muß. ' 11!n.׳ gesetzt ist. Dann wurde ein Angrift aut die מחזיקי הדת geplant. Die Vorbereitung geschah im Stillen; sie Hessen nämlich eine große Zahl ihrer Parteigenossen und Misraclusten als Mitglieder in die מחזיקי הדת cinschreibeft und entwickelten ebenfalls im Stillen eine rege Agitation. Durch einen unerwarteten Angriff gelang es ihnen, bet den vorjährigen Wahlen, ihre Liste durchzubringen. Durch diesen Sieg ermutigt, entfalteten sie auch heuer eine; emsige Tätigkeit und rüsteten sich zum Kampfe. Die Orthodoxie Antwerpens wurde auf die üclalir auhnerksam gemacht und die wahren רףאום schlossen sich zu״ sammen zu einem .einheitlichen Block. Es wurde beiderseits stark agitiert, so daß SO Prozent der Wählerschaft ihre Stimmzettel abgegeben haben. Das Resultat war überraschend: der Block hat für seine Kandidaten 75 Prozent der abgegebenen Stimmen erzielt, :während die Zionisten für ihre Kandidaten nur '25 Prozent der Stimmen aufbringen konnten und ist somit kein einziger ihrer;Kandidaten gewählt worden. Konstituierung der Betriebsgruppe: Israelitische Kultusgemeinde Wien (Bund der öffentlichen Angestelltem Oesterreichs). Die Angestellten der Kultusgemeinde (mit Ausnahme der Rabbiner) haben sich als Mitglieder des! Bundes der öffentlichen- Angestellten Oesterreichs zu,•einer; Betriebsgruppe des Bundes der 'öffentlichen Angestellten! zusammengeschlossen. Vor einigen Tagen hat die Konstituierung der Betriebsgruppcnlcitung. stattgefunden und wurden einstimmig gewählt die Herren Hugo Weib als Obmann, Max P,opper als 1. Obmannstellvcrtreter, istdor Oe hier als 2. Obmannstellvertreter, M. B. Kaut- I man 11 als . Kassier, Karl Zerkowitz. als Kassierstell- Vertreter, Markus S t enge I als Schriftführer׳, Michael Stryks als Schriftführerstellvertreter. Die Betricbsgrupr jpenlcitung macht besonders darauf auhnerksam, daß nunmehr keine wie immer geartete sonstige Angestellten- Vereinigung (Kautorenverein, Reiigionslehrerverein Esra, Verein der Verwaltungsbeamten usw.) berechtigt ist, im! Namen einer Fachgruppe in. Angelegenheiten des. Dienstrechtes, der Besoldung. 1isw...bei irgend einer Behörde oder .der Dienststelle zii. intervenieren,, bezw. 'dortselbst Erklärungeil abzugeben. V ׳.. Konstituierende Vorstandssitzung der Jesod Hatnora* Donnerstag den 21. Siwan (3. Juni) fand die konstitu,־ ן lerende Vorstandssitzung der Jesod Hathora statt. Die .Obmannstelle ist aus Pietät für den iin Jahre 1921 verstorbenen, verdienstvollen Obmann , Wilhelm Kritzler s. Ai* dessen Wirken tind Schaffen für das, Schuhverk der jesod Hathora ihm unter den Männern, die für Jisroci •Großes leisteten, ein ehrendes. Andenken sichert, bis jetzt nicht besetzt worden. Nunmehr wurden bei ־׳ der konstituierenden Vorstandssitzung die Herren Wolf. Pappenheim zum Obmann, Emil Kritzler und J0achim\V0sner als Obmamistellvertreter, Armin Galandauer als Schriftliihrer und Leopold Lederer zum Kassier gewählt. Kein! Vorstand hat seine Tätigkeit in einer solch ■ schweren! Zeit, wie der jetzigen, begonnen, denn große Geiahrert .׳•bedrohen das Schulwerk und die finanzielle Krise wird in der jesod Hathora besonders schwer empfunden. Es! ist zu wünschen, daß es dem Vorstände gegönnt seij das Schulwerk aus dieser Krise zu' retten, um so! diese Quelle der Thora dem Wiener Judentum zu er־, halten. Große Niederlage der Zionisten bei den Gemeinderatswahfen• Antwerpen, den 14. Juni 1926. Hierorts׳ bestehen zwei große Gemeinden: die große Gemeinde und ein □קהל יראי ■■unter dem Namen «מחזיקי הרת“• Mit •der den Zionisten eigenen Taktik gelang es ihnen fast widerstandsios, die erstgenannte zu zionisieren, da selbe in' überwiegender Zahl aus freien Elementen, die für das Gemeindewesen nur geringes Interesse haben, zusammen- Briefkasten. Wir haben keine Veranlassung, zu dem neuesten Haßauisbriuioh ■ ״eines“ Oskar■- Wolisiberg •Stelkiing.׳ m nehmen. :Wir1 stimmen Hirn ziiii, wenn!' er■ schreibt, daß es.einen Menschen vohj Kultur ekelt, amf d׳ie Verhältnisse!in der Slowakei elnzugelieuj SicherM! denkt Herr WoMsberg. •an die . von seinen• Parteifreunden dort geübte Methode, politischen Gegnern gefälschte Telegramme in die Hände z!u spielen, in. denen mau! den Tod eines Kindes!erdichtet, um einen Vater in entscheidender Stunde aus den! Gleichgewicht zu bringen. Auf d!ie Olianakterisbik unsere׳s Piimchus Kohn durch: ״einen“: Oskar Wdlfsberg dürfte liiarniand — ausserhalb Mi«rächt — erpicht ■sein. Die gesarnte Orthodoxie Warschaus Ihat ihr Urteil über diese Tätigkeit gefällt.• Urkunde genannte Juda einen Sohn hatte, der, wi׳e dies gebräuchlich ist, nach seinem Großvater Salomon hieß, und daß Luria, der in der Mitte des 16. Jahrhunderts starb, in seiner Liste ׳diesen ׳meint. Das könnte auch jener Salomon Liebermann sein, der■ in Eisenstadt (Kismarton) Rabbiner war. Die Zeit stimmt, da damals von Isserlein als einem bereits Gestorbenen gesprochen wurde.1’). Wie lange Weibelmann in Wiener-Neustadt wirkte, ist unbekannt; es dürften aber kaum mehr als 12 Jahre gewesen sein, da schon im Jahre 1496 über die ganze Jadenheit Oesterreichs jene furchtbare Kata- Strophe bereinbrach, die alles Leben vernichtete. IV. Die gesellschaftliche Stellung der Juden im 14. und 15. Jahrhundert. Es wurde schon öfter darauf hingewiesen, daß die Juden im Mittelalter die Geldvermittler waren, und dies gilt auch auf die Wiener-Neustädter Juden angewendet. Es gab da einzelne, die große Beträge aushehen, und zwar sowohl in Wiener-Neustadt als auch nach Wien und Ungarn. Die Brüder Sclimerl und Eferl, Söhne des Wiener-Neiis,tädters Eysak,.10) kommen im Wiener Zahlbuche sehr häufig vor. Sie hatten auch in Ungarn Forderungen, für die der Eisenstädter Graf Nikolaus bürgte. Auch die Güter des Anton Agyagosi waren ihnen verpfändet. In Wiener-Neustadt waren unter anderen Paul!Heiden und seine Frau Klara ihre Schuldner. Daß die hier unterschriebenen Brüder Sohmarjah und Abraham, welche die Klausel ״Emanil“ und ״Anerl“, die Söhne Tsaks, nennt, mit den genannten ״Sclimerl“ und ״Eferl“ identisch sind, ist sehr wahrscheinlich. Die in unserer Urkunde II genannte . ״) Josef ben Mardochai bei! Gersau: Seheerith Josef (Fürth 1767) Nr. 28. s. 28: הגאון כמהר׳ר שלמה ליברסגש מק״ק עיר ברזל. Daß der hier erwähnte Salomon Liebemiami nicht der Vater, sondern der Sohn Judas ist, geht aus den Worten: התשובה שהעתקתי מכתיבת יד הגאון מהר״י מרפורק ז״ל hervor, die nur nach ׳dem־'lode issenleins gesagt werden konnten. Vergl. übrigens Kolm, a. a. O. 10) Ueber diesen s. auch Rosenberg. Geschichte der ,Jaden in Steiermark. Zeit stimmt mit den sonst bekannten Daten überein. •Von 1374 bis 1386 wohnten diese Brüder in Wiener- Neustadt und dann in Oedenburg (Sopron); unsere Urkunde ist ,in Wiener-Neustadt im Jahre 1383 ausgestellt. Die genannten Brüder müssen, nach den von ihnen ausgeiiehenen Beträgen zu scliließen, sehr reich gewesen, sein. Sonst finden. wir noch an Kapitalisten mit bedeutenden Beträgen: ״Adhman Chysan Werach“ (wahrscheinlich Baruch) und seine Gattin ״Henn“ (Hendl) 1418 bis 1430, unter deren Schuldnern sich der vornehme Georg Stuchs und der Josef von Hartberg befinden. Peter Harkai verpfändete bei dem Wiener- Neustädter ״Aysel“ für 400 Goldgulden seine Harkaer und Egreder Güter. Der W1iener־־Neustädter ״Eislein“ war Gläubiger •des Schätzmeisters Bukart und ״Eysak S011“ der des Otto Stubenberg. Der Wiener-Neustädter ״Wolf“'ist gleichfalls im Wiener Zahlbuch erwähnt. Auch ein Wiener-Neustädter namens Isserlein, wahrscheinlicli ein. Sohn des Rabbiners, war in Wien mit 440 Goldgulden interessiert. ׳Friedrich V. selbst schuldete' ihm eine, ansehnliche Summe. Als dann von ihm der kaiserliche Rat und Oberst,־ Graf Hang v. Werdenberg, mit Gewalt 1000 Gulden entlehnen wollte, konnte er! ihn nur durch!Friedrichs Schutzbrief loswerden.11) Die Wiener-Neustädter ״Hetschel“ und ״Muschi“ liehen Friedrich• zur Befriedigung seiner Söldner 500 ■Pfund.18) Die J!udenfrau ״Yserlin“ —vielleicht die'Witwe des Rabbiners, die diesen um einige Jahre überlebte, spielte gleichfalls als Gläubigerin eine Rolle. Ihr Schuldner wendet sich'aber an Friedrich V. mit der ■Bitte, ihn von der Zahlung der Zinsen zu be~ freien, was Friedrich auch tat (■1478).13) . '׳Friedrich übte dieses Recht oder vielmehr Unrecht überhaupt ziemlich oft aus und. es ist . höchst charakteristisch, wie er es begründet. So löscht er , z. B. im Interesse der Töchter Gaspar Sevelders, des gewesenen Wiener-Neustädter Bürgermeisters, die ״) M011. Hab&b, I, 2. 596 ff. 1-) Wiener, Regesten Nr. 90. 13) Mon. Habsb. I, 2, 417. Zinsen einer Schuld, weil ״die Mädchen sehr fleißige Beterinnen sind“.11) Derselbe Seveider ist es auch, der Moses, dem Sohne d׳es Märtyrers Isak, schuldete und dessen Schuld dieser dann an seine Enkel Zemach, Nelken und Jonah, die Kinder. seiner Tochter!Bliimcl, übertrug.1,5) Aus demselben Grunde sprach Friedrich den Prokurator des kaiserlichen Kammergerichtes, Arnold Loe, vom der Zahlung der der Wiener-Neustädter. alten Judenfrau •Hierschlin zukommendeii Zinsen frei• Im Interesse der Gerechtigkeit sei hier jedoch erwähnt, daß er auch■ den Wiener-Neustädter ״Müschel Juden“ von der Zahlung der der Neunkirchner Judenfrau ״Iserl“ (Isserl?) schuldigen Zinsen befreite.1״) Im Jahre 1467 hielt Friedrich sogar während seines Aufenthaltes i» Wiener-Neustadt ■einen jüdischen Hausarzt namens ״Waruch“ (Baruch),17) •der aller Steuern enthoben war. Von dieser Steuerbefreiung machte er dem ״Meister der Juden und jüdischen Frauen in Wiener-Neustadt‘* Anzeige. Solche Steuerbefreiungen mußten immer dem Judenmeister b'ekanntgegeben werden, da sie nach einem Gemeindebeschhiß nur dann gültig ■waren, wen» der Fürst sie aus freien Stücken, nicht aber auf Bitten des Betreffenden, erteilte.18) Diese Maßregel erscheint uns sehr verständlich, da ja jede Steuerbefreiung einer Person mit einer Mehrbelastung aller übrigen gleichbedeutend war. Die Gemeinde mußte ihren Hauptverpfliehtiingen ohne Rücksicht auf die seitens des Fürsten erteilten Begünstigungen des einzelnen pünktlich nachkommen und die regelmäßige Jahres- und die unregelmäßige Kriegssteuer ohne jeden Abgang abliefern. Der Fürst, allerdings durfte oft dem Fuchs zwei Felle abziehen, indem er, einzelnen die Steuerfreiheit verkaufte und von den Gemeinden die ungeschmälerte׳ Steilersumme eiiihob,- In diesem. Falle wurde •der Grundsatz, daß das Recht des Staates als bindend zu gelten habe (dinah dTnalchuthali dinah), notgedrungen umgestoßem. (Fortsetzung folgt.) li) Mon. Habsb.. I. 2, 425. “) Urkunde VI. 1 ־e) Mon. Habsb. 237. 17) Archiv f. österr. Geschtehte, An. X. 979.; 18) Terumath ha ־— Deschen 341. _ •i

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