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Jüdische Presse · 1926-01-22 · 4 (22.1.1926) · p. Seite 29

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Journal
Jüdische Presse
Volume
12 (1926)
Issue
4 (22.1.1926)
Date
1926-01-22
Page
Seite 29 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 4 fÜlMSC.HE PRESSE Seite 29 אח אחרים man zuerst — was im allgemeinen verboten ist — das ■Biut zweier Schafe für einen anderweitigen Opferzweck zu sprengen habe, weil sonst die beiden anderen ihrem ursprünglichen Zwecke nicht' mehr zugeführt ׳werden können, (verg!.«ר מ״בם הל׳ תמידיןומוםםין 1׳ bemerkt :ח יוחנן וכי אומר לו לאדם עמוד וחטא בשביל שתזכה, ist es denn erlaubt, eine -Sünde zu!begehen, ׳um eine andere zu verhindern? Hs heisst doch ■in der Mischmah, dass אברי חטאת, ■Stücke eines Siindo׳pfers, die von den Priestern verzehrt werden müssen, שנתערבו באברי עולה die sich vermengt haben -mit Stücken eines Ganzopfers, die auf den Altar gebracht י werden müssen, יצאו לבית השריפה der Untauglichkeit *und ■dein Feuer verfallen!!אמאי Warum denn? לימא עמוד וחטא בשביל שתזכה. Warum ist es nicht’ erlaubt, die Sünde der Darbringung der Sündapferstiicke zu begehen, wenn dadurch die Ganzopferstücke vor der Vernichtung bewahrt werden können? Antwort: עמוד וחתא בחשאת בשביל שתזכה בהטאת אמרינן עמוד וחטא בחטאת בשביל שתזכה בעולה לא אמרינן. Ein Abweichen von der Norm ist nur dann gestattet, wenn ׳dadurch, wie oben bei -den Schafen, der Zweck, ׳um dessentwiilen.!von der Norm 1abgewichen werden1 -soll, das -g-ieiohe Opfer betrifft, nicht aber dann, wenn, wie bei den Sünd- und G'anzopferstiicken, durch einen Verstoss gegen ein Opfergesetz ein anderes geschützt werden •soll. Aber ■auch dann, wenn es sich um das gleiche Opfer handelt, ist. wie der Fall vonכבשי עצרת ששחטן שלא לשמןbeweist — wonach es am Sabbat לכתחילה von vorneherein verboten ist, mit dem Blute כבשי עצרת die זריקה ש׳ לשמן zu vollziehen, obwohl doch ׳die Sünde einer solchen זריקה ' in der folgenden Nacht das Aufdampfenlassen der Fettstlücke und!den Genuss ־ des (Fleisches ■ermöglichen würde ~ ist die Sünde als Mittel zum Zweck nur erlaubt, wenn die Anwendung des Mittels und die 1Erreichung des Zweckes an demselben Tage — am Sabbat für den Sabbat — milcht -aber an verschiedenen Tagen — am Sabbat für den Werktag — geschieht: עמוד חטא בשבת כדי שתוכה בשבת אמרינן עמוד חטא בשבת כדי שתזכה בחול לא אמרינן. ׳GAus dem gleichen Grunde ׳ist auch eine טבילה am Sabbat für den Zweck eines auf den Sabbat folgenden Festtages verboten. Vergleichet m ביצה י״ח\ V. «Ebenso grundlegend!ist -die Erwägung, wie geartet •die Sünde -ist, zu deren Verhinderung eine andere begangen werden soll. Ist sie -einmalig oder -dauernd? Ist!sie biblisch oder ■rabbintsch verboten? usw. Die IMens'chem ■und ihre Handlungen werden' nicht gezählt, sondern gewogen. Am Sabbat ist -einem die Tochter geraubt worden), um Sie dem Judentum zu entfremden: da ist der 'Vater verpflichtet, ■ja, er kann ■gezwungen werden, sich auf den Weg zu machen, u׳m ihre1 Rettung zu erwirken!, selbst, wenn er dabei -die vors dir i׳f tsm ä ssige Sabbaitgrenze der Entfernung aus der Stadt überschreiten müsste ש״ע א״ח ש״ו י״ד). Soll einer gezwungen ■werden, eine grosse Sünde zu begehen, -dann ist es einem anderen verboten, den Sabbat zu entweihen!, umjenen, vor dem Zwang, zu bewahren . ב״י בשם רש״בא שם. ש״כח י/>!Der scheinbare Widerspruch, der zwischen diesen beiden Sätzen besteht, wird vom ט״ז mit folgender ,Unterscheidiing aufgehoben. Im Falle der geraubten Tochter besteht!die -Gefahr -einer dauernden Entfremdung vom Juden- .tum: -im Angesicht einer solchen Gefahr hat der Sabbat, der!dooh!auch ibei Lebensgefahr entweiht werden muss, .erst recht zurückzutreten. (Vergi• תשובת גחלת שבעה ס׳ פ״ג Dagegen '•ist eine -einmalige Sünde, die noch!dazu ׳unter, Zwang geschieht, nicht •stark genug, um den Sabbat zu verdrängen. Vergleiche לבוש בסיי שץ וש״כח, wo -die Rettung der Tochter •am Sabbat nur dann erlaubt wird, wenn sie gezwungen׳ werden soll, eine Sünde zu begehen, •die selbst bei Todesgefahr nicht begangen werden darf (יהרו. ואל יעבוד, wo es also gilt, die Tochter aus Todesgefahr z׳u retten. Unentschieden lässt משנה למלך zum ,רמ״בם הל T שבת כ״ד die Frage, ob es am )Sabbat erlaubt ist. einen zu töten, -der im Begriffe!ist, ein •Unzuchtsverbrechen zu begehen. Denn •ist auch am Sabbat das Töten erlaubt, wenn es i!m Dienste der Lebensrettung eines (Menschen steht, so hat docii ר מ ״ ב ם entschieden, dass אין עונשין בשבת dass im allgemeinen die Vollziehung einer Strafe am Sabbat verboten iist. Vergleiche נודע ביהודה מ״ת 0׳, wo der Zweifel des משנה למלך zunächst auf Grund des oben zitierten Satzes des רש״בא als hinfällig bezeichnet, dann aber durch •die Erwägung 'begründet wird, dass גילוי עריות schwerwiegender isti -als חילול שבת — ■das Verbreohen der ,Unzucht muss auch auf Kosten des Lebens unterlassen werden, niidht aber ■das der SabbatenfwetLhung — und daher der איסור שבת gegenüber ג״ע als das kleinere Uebel zu betrachten ist, •und es darum berechtigt wäre, zu sagen: חטא באיסורא זוטא להיציל את חבית באיסורא דבר. Ausser Zweifel '׳ist •nach נשמח ארם כלל כ*ח, dass es erlaubt!ist, den Gottesdienst -zu ■unterbrechen, wenn das .Bethaus durch ein Kind verunreinigt wurde, •und nichts vorhanden ist, um deti Unrat zu bedecken. Die Fortsetzung ■des Gebetes, auch durch diejenigen, die von -dem Zwischenfall •nichts wissen, wäre eün. איסור דאורייתא, die Unterbrechung ,ist nur,ein איסור דרבנן: um das grössere Uebel zu verhindern, kann ׳und muss das kleinere in Kauf genommen werden. Dagegen ist die Frage der ראשונים, warum man für einen Schwerkranken am Sabbat •Schächten darf, man durfte und sollte ihn doch lieber נבלה essen lassen, seit jeher ■ein Gegenstand ■interessanter 'Erörterung gewesen. Vom רש״בא wird diese Frage ■mit dem Hinweis auf die mit ■jedem כזית נבלה sich erneuernde עבירה beantwortet. Gerade diese Antwort machte ein Schüler des חחם סופר geltend, dass ja gerade ((ריש םס׳ שבת רש״בא die Meinung vertrete, dass niemand einen איסור und wenn er noch so klein ist. begehen dürfe, ׳um etoem anderen zu einem זבות und wenn es noch so gross Ist, zu verhelfen. Mit welchem Recht darf also gerade im Sinne des רש״בא ein mit סקילה verpönter חלול שבת begangen werden, um ednen anderen davor au be- " ■Ml in braunen Schachtein laut Attest Sr. Ehrwürden des Herrn Oberrabbiner Simon Schreiber aus Erlau verlässlich koscher auch heuer wieder in garantiert reiner und ausgiebiger Qualität zu haben bei HEINRICH FRANCK SÖHNE in Kosice Diese Fabrik steht unter Oberaufsicht des Herrn Oberrabbiner Simon Schreiber und unter ständiger Kontrolle von Sr. Ehrwürden ernannten frommen jüdischen Aufsehern, so dass sämtliche Erzeugnisse verlässlich koscher Bind und also von jedem Glaubensgenossen das ganze Jahr hindurch gebraucht werden können. Beachten Sie beim Einkäufe im eigenen Interesse recht genau: die braune Farbe der Schachtel, die Schutzmarke KAFFEEMÜHLE und die Unterschrift HEINRICH FRANCK SOHNE. wahren׳ ,׳eine Fülle von ז י ת נבלה zu geniessen. Auf •diese Frage seines Schülers gab der חתם סופר in שחח או" ה פ "ב die folgende •treffende Antwort.!Die ■Frage wäre berechtigt, wenn es sich hier •um eine grössere oder kleinere Sünde handelte, die -der eine beginge!, um einen anderen zu ■einem ז ב 1 ח zu verhelfen. ׳In 'Wiirkliichkeif ist es .doch •aber so, dass der, der •den Sabbat entweiht oder sonstige איסורים Übertritt, um ein- Menschenleben zu •retten, 1g׳ar keine S'ünde •begeht, sondern1 ׳i!m Gegenteil ein Thoragebot erfüllt. Ob nun der Kranke selbst oder ein anderer für ihn etwas tut, was auch am Sabbat bei Lebensgefahr zu geschehen hat, das ist ebenso einerlei, wie es kein Unterschied ist, ob eine מילה am Sabbat vom Vater selbst oder von einem anderen in seiner Vertretung vorgenommen wird. Wenn darum die ראשונים die Frage aufgeworfen haben, ob es nicht vorzuziehen wäre, den Kranken נבלה essen zu lassen, statt für ihn zu Schächten, so war •das Motiv, dieser Frage nicht der Grundsatz א״א חטא ובו׳ denn die Sorge für die Erhaltung eines Menschenlebens liegt jedem anderen ebenso ob wie dem Kranken selbst, und; ihre ■Frage gälte auch für den Fall, dass •der Kranke selber:־iri!'der Lage wäre, zu ל Schächten — sondern das Motiv dieser Frage liegt lediglich in der Erwägung, dass der איסור נבלה leichter ist als der איסור von חלול שבת und es daher richtiger wäre, durch פקוח נפש die leichteren איסור verdrängen zu •lassen. Dagegen hat nun der רש״בא geltend gemacht, dass im Gegenteil der איסור von חלול שבת hier leichter ist, weil beim Schächten nur ein einmaliger איסור geschieht, während sich beim איסור נבלה ,der איסור bei jedem זית wiederholt. Ob so oder so —: •diese ganze Ueberlegung hat mit der Frage von חטא שיזכה חברך nicht das geringste zu tun. ׳ VI. Sünder und Sünden aus edlen Motiven hat es immei gegeben. Ausschlaggebend ist hierbei die Frage, ob und wie das edle Motiv das Wesen der sündhaften Handlung modifiziert. Im allgemeinen reicht der Blick der Menschen über die rohen Konturen objektiver Tatbestände nicht hinaus. •Herz und Nieren vermag nur Gott zu prüfen. Die Ehe Esthers mit Ahaschmerosch, die in der Hand der Vorsehung ein Mittel zum Zweck der Bewahrung Israels vor dem Untergange war. darf nicht als ein zur Nachahmung hingestelltes Vorbild missbraucht Werden. Im allgemeinen bleibt ein freiwilliger Ehebruch Ehebruch, auch wenn er im Dienste der Lebensrettung steht. Bei Esther lag eine הוראת שעה von מרדכי ובית דינו vor, die nicht verallgemeinert wenden, darf. Vergi. 2 ב״שu תשובות בית יעקב ליט, א״הע ק״עח ג״בי ח״ב א״ע ק״סא «• a. תוס׳ in בבא בחרא ק״יט zitiert einen Midrasch, wonach der Holzsammler am Sabbat, von dem im 4. B. M. 15,32 ff. berichtet wird (und der nach שבח צ״ו mit צלפחך fäentisch war) לשם שמים נחסס, bei seiner Sabbatentweihung von einem ideellen Motive getrieben war: Als nach der Geschichte der Kundschafter der Eintritt ins heilige Land verscherzt war, glaubt Israel, dass damit auch die Verpflichtungskraft der מצות hinfällig geworden sei; da nahm jener Holzsammler den Steinigungstod auf sich, um so vor aller Welt die ungebrochene Kraft der auf Sabbatentweihung stehenden Strafe zu bekunden. Ja, heiligt denn, fragt טהר״שא. der Zweck das Mittel? In diesem Falle, lautet die Antwort, war es eine ׳מלאלה שאינה צרי לגופה, eine Arbeit, die nicht Selbstzweck war, die nach ר״ש (wie:׳ חופר גומא וא״צ אלא לעפרהfrei von Strafe ist. Gleichwohl musste die Strafe verhängt werden, weil die verwarnenden Zeugen von dem inneren Motiv der Tat nichts wussten •und für die Verhängung der Strafe der objektive Tatbestand, wie er auf Grund der Zeugenaussage vorliegt, massgebend ist. Gegen diese Antwort des מה״רשא wird im בית יצחק הל׳ שבת □י׳ ל״ד der Einwand erhoben, dass ja die Strafe erst nach Befragung Gottes durch Moses verhängt wurde; War denn auch Gott das innere Motiv der Tat imbekannt? Uns scheint dieser Einwand nicht stichhältig zu sein, weil er atif einer Verkennung des Unterschiedes zwischen himmlischer und irdischer Gerichtsbarkeit beruht. Wenn Gott zuliess, dass der Holzsammler gesteinigt wurde, so erklärt sich das aus der Eigengesetzlichkeit des irdischen Gerichts, das nur nach objektiven Tatbeständen urteilen darf; Gott greift in diese Eigengesetzlichkeit nicht ein; denn nur vor seinem Tribunal liegen Herz und Nieren offen da; VH. Warum steil Agudisten und Zionisten so schlecht verstehen? Zu schwer liegen den Agudisten die hier skizzierten halachischeti Nachdenklichkeiten im Blut. Was bedeuten diese Nachdenklichkeiten der Ideologie des Zionismus? Er verlacht sie als Zwirnsfäden, über die das Judentum von gestern gestolpert ist. HACHRIOHTEH. Die Wiener jüdischen Wohlfahrtsinstitutionen in Not. — Besuch der Anstalten durch die offiziellen behörd-1 liehen und journalistischen Vertreter des In- und Auslandes* Wien (AJPB). Sonntag, den 10. Jänner, veranstaltete das ״Hilfskomitee für jüdische notleidende Fürsorgeaktionen“ eine Führung der behördlichen und journalistischen Vertreter des In- und Auslandes durch eine Reihe der wichtigsten jüdischen Wohlfahrtsinstitutionen von Wien und Umgebung, die der Aguda, bezw. deren Konzern ange-1 hören. Ueber die Besichtigung berichtet clie Wiener ״Neuei Freie;Presse“ wie folgt: Die Fiihru-ng beigainn im Kindergarten der ״Jessod Hathora“ ר wurde im ״Elisabeth-Lehr-1 mädchenheim“ fortgesetzt. In der ״Talmud-Thora-Schule“ empfing Rabbiner Dr. Joel P o 11 a k die Gäste, welche gleichzeitig das ״Jüdische Museum“ besichtigten. Die in der Nähe gelegene Volks- und Mittelstandsspeisehalle ״Ein־( heit“ wurde um die Mittagszeit besucht. Hierauf wurde mittels der bereitgestellten Autos die Fahrt in das ״Blinden■( institut“ auf der Hohen Warte und das berühmte TaubJ Stummeninstitut in Wien, III,, Juchgasse, angetreten. Ini Baden bei Wien wurden die Waisenhäuser der Agudasi Jisroel in der Germergasse und Epsteingasse besucht, t Gleichzeitig wurde eine gemeinsame Aussprache itberi die Mittel und Wege zur Vereitelung der drohenden wirfschaftlichen Gefahren für diese überaus wichtigen Instii tutionen, welchen noch die verschiedenen Aktionen, wie! ״Tifereth Bachurim“ ״Tomoch Ewjonim“ ״Säuglingsfi'tr•* sorge“«״Durchwandererheim“ usw. angehören, veranstaltet: Namens des Bundesministeriums für soziale Verwaltung betonte Ministerialrat Foramitti das rege Interesse, das die Regierung diesen Institutionen entgegenbringt und versprach werktätige Hilfe. Der Bundespräsident Hainisch und der Polizei präsidemt Schober, sowie' der Bürgermeister hatten Begrüssungsschreiben gesandt, in welchen sie ihr Fernbleiben entschuldigten. Regierungsrat Kreppei verdolmetschte die Sympathie des Bundeskanzleramtes und Vizebürgermeister Brusatti sprach im( Namen seiner Gemeinde. Der Veranstalter der Führung, Redakteur Theodor Porges, teilte schliesslich mit.׳ dass für den 28. Februar zugunsten dieser Anstalten ein jüdischer Welthilfstag geplant sei. 1 ׳ Chaim Krämer s. •A. Freitag!wurde •unter ״grosser Beteiligung •aller!Schlichten!der •Wiener •Judeps'ahaft Herr Ghaim Krämer •zu -Gralbe getragen. Mit Rücksicht taulf ״den R'üisttag iz-u-m!Salbbat konnten (keine IH’espedim -gehalten!werden-,!welche den grossen׳ Verlust, •den die Wiener thoratreue J'u!deniheit •durch• •den! (Heimgang dieses frommen!und edlen Menschen' erleidet׳, -hätten1 »um Ausdruck!bringen können.!Alber das, rwas •die Trauerredner, •die (Herren Rabfeiner Fränkel (IBsnath JisroeOi. (Horoiwitiz!(IKoizloiw). (Bene- •di׳k-t!(Adas •Jescburun), In!knapper Kürze yorferachten׳, war genug, 1um •d-ais iLebensfeild •eines (Mannes zu zeichnen, der trotz iseiin'er regen .geschäftlichen Tätigkeit — er war Zemtrallinspelkltor •der!bekannten *Anriqujtätenfirma ״Dea“ ,und Sekretär des iGrossindustrielen -'Natihan (Bi-dinger — Zeit!fand, in •zahlreichen (Wliener W1qMfa׳h:rtsvere׳inen zu wirken •und Wohltätigkeit in reichem Masse zu ■üben. I־n Ghaim Krämer paarte sich ■ein!warmes ■jüdisches!K'erz!mit ,ausgezeichneten Geistesanlagen. Seine bedeutende ׳taimudisdhe!Gelehrsamkeit erwarb •ihm schon in früher Jugend •einen ausgezeichneten Ru׳f. iGhaim Krämer lebte früher in Gzernoiwit»; erst der Krieg feraohte ihn nach Wiien, •wo er -für •die.!Flüchtlinge •und (besonders für •die Versorgung seiner Landsleute!aus der Bukowina Grosses leistete. Seine spezielle •Fürsorge erfuhren aber!die T!h 0 r a 1 e ■h r- •a n׳s׳t a 1׳t en, von denen׳ -die •״Talimud-Thora-Sühulen Tihoras Ghaim“ im (Prater und ■im ilX. Bezirk du׳rdh seine Energie ins Leiben gerulfen ■wurden'. Der Verblichene nahm auch •regen Anteil an' den ׳organisatorischen1 Aufgaben der Wiener •thoratreuen Judeniheit. Sein!klarer 1Kop(f (Hess ihn sich •über •die Gehässigkeit, die ׳zuweilen!zwischen• Ost- und Westjuden •in :Wiien geschürt •wurde, erheben. Ghaim Krämer •ist als Fremder in schweren Zeiten -nach Wien gekommen. Alber •er war ■uns balld!lieb •und vertraut, als hätte er immer mit uns gelebt. ■Seine Arbeit war segensreich, sein Andenken bleibt gesegnet. Keren Hatora in Oesterreich. Ueber Einladung des Vorstandes des B.e.thausvereines ״Stump erschu 1“ wurde seitens des Landesdirektoriums für Oesterreich Herr Rabbiner Moses Blee h zur Abhaltung eines Referates über die Bedeutung und Ziele des Keren Hatora delegiert. Seine Ehrwürderi Herr Rabbiner Moses Flesch begrusste den Referenten und erteilte ihm nach kurizeii Ansprache das Woort. Herr Rabbiner Moses Blech schilderte die gegenwärtige Lage der Thoralehranstalten und appellierte an alle Anwesenden, dem Keren Hatora als Mitglieder beizutreten. Seine Rede fand reichsten Beifall und alle Anwesenden haben sich dem Keren Hatora angeschlossen. Als Vertrauensmänner für dieses Bethaus wurden die Herren W e i s s und G o 1 d s t e i n ernannt. Herr Rabbiner Ffesch und Herr Moritz Felsenburg trugen sehr viel zu gutem Erfolg bei. Modewarenhaus Adorf & B. Hofbauer. Die altrenommierte Firma für Band-, Spitzen- und Seidenwaren Adolf ־& B. Hofbaüer, Wien, 1. Bez., Tuchlauben Nr._20, bietet zur gegenwärtigen Saison eine überaus reichhaltige Auswahl in sämtlichen Modeartikeln. Alle Schneider- und Modistenzugehöre sind hier in erstklassiger Qualität zu haben. Ganz besonders gross ist das Lager der Firma an fofgenden Seidenstoffen: Crepe de Chine, Crepe Georgette, ferner an Spitzenvolants in allen Farben sowie an 'Mefaffvolants. Bei der bekannten Solidität des Modewarenhauses Adolf & B. Hof baue r■ braucht es wohf nicht erst ausdrücklich hervorgehoben zu werden, dass sämtliche Artikel, trotz der hervorragenden Quali* tät zu billigen Preisen berechnet werden. (Entgeltlich.) Mitteilung an die Aguda-Mitglieder. Das C e n t r a i- -Hotel,- Wien, II., Taborstrasse 8 a, wurde von Bratislavaer Glaubensgenossen erworben. Vollständig neu renoviert, besitzt es Zentralheizung, kalt- und warmfliessendes Wasser und Telephon im Zimmer. Treffpunkt der Agudas-Jisroei- Mitglieder, welche von den ,Zimmerpreisen, die S 5 bist S 6 pro Tag betragen, 10 Prozent Nachlass erhalten., (Entgeltlich.) . 39010^64

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