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Jüdische Presse · 1926-01-15 · 3 (15.1.1926) · p. Seite 21

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Journal
Jüdische Presse
Volume
12 (1926)
Issue
3 (15.1.1926)
Date
1926-01-15
Page
Seite 21 (sequence 5)
Language
German
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Nr. 3 jüdische Presse Seite 2 t Ausgezeichnete Entwicklung der agudistischen Frauenbewegung in Polen. — Die polnischen Mädchen bcginnen, sich neu tu orientieren. Krakau. (AJPB.) Die mustergültige Arbeit unter Führung von!Fräulein Betty Rothschild, Zürich, und Fräulein Teitelbaum, Krakau, für die agudistfeclie Frauenbewegung zeitigt ■die günstigsten Resultate..!Die Aufklärungsarbeit bringt ganze Scharen vielfach rein atheistisch denkender junger!Mädchen zu den Fahnen :des gläubigen Judentums zurück. Frauen und Mädchen schaffen mit grösster Begeisterung an dem Ans* bau der Organisation und kämpfen mit bewundernswertem Elan für •das agudistische!Ideal. In den. letzten Tagen besuchten die Damen Rothschild und Taitelbaum Czenstochau, Zawferce. und Ziarki. wo die Frauen beispielgebende Arbeit leisteten. Lodz. (AJPB.) Am 5. ׳Kvslew fand in Lodz eine grosse Frauenvcrsammhing statt, die •insbesondere von jungen Mädchen sehr •stark beschickt war. ,Unter den illustren 'Gästen war die bekannte Esra-Fülirerin Fräulein Moudry aus Malwa. W a rs c 11 au. (׳AJPB.) Die' hiesige iBeijs-Jakow- Schule entwickelt sich ganz ausgezeichnet. Ausser den religiösen Fächern umfasst •der Lehrplan die gesahnten Disziplinen id Sinne des Regierungsprogrammes. Die Anstalt wird von dreihundert Kindern frequentiert. Angeeifert durch diese glänzenden Erfolge nach halbjährigem!Bestehen, wurde beschlossen!, in einem anderen Bezirk eine Soliwesteranstalt zu gründen.!Es sind bereits!Gründlings- Spesen gezeichnet worden. Gleichzeitig wird eine grosse Bibliothek angelegt. Wieder eine Jugendmonatsschrift in Warschau. Warschau. (AJPB.) ״Der Flacher“ heisst die neue Monatszeitschrift für die Interessen der orthodoxen Jugend, weiche demnächst zum ersten Male erscheinen wird. Die Zukunft der jüdischen Gemeinden in der Türkei. Im.Hause der Bnei Brith-Loge in Konstantinopel wurde dieser .Tage eine Konferenz der Führer der Bnei Britli, der jüdischen Gemeinden und anderer jüdischer Funktionäre in der Türkei abgehallen, in der man über die Zukunft der Gemeinden im Zusammenhang mit der von der türkischen Regierung ausgesprochenen T r e n n 11 n g von K i r c 11 e und Staat beriet. Nach einer erregten. Diskussion wurde ,beschlossen; eine allgemeine Konferenz einzuberufen, die eine neue Konstitution für die jüdischen Gemeinden ■in der Türkei zu ■bescliMessen haben wird. Amerikanische Hilfe für die Juden in Damaskus. Das Zemralamt der •Bnei Brith in Amerika erhielt von dem Präsidenten der Bnei Brith-Logen in ,Beiruth, ׳Herrn Josef Faliir, einen telegraphischen Appell, sofort für Hilfe an die Juden von Damaskus zu sorgen, die entweder in Damaskus selbst oder als Flüchtlinge draussen aller Mittel entblösst und der furchtbarsten Not ausgesetzt sind. Es wurde in den Vereinigten Staaten sofort eine Aktion für schnelle Hilfe eingcleitet. . ני Die palästinensischen Eisenbahner an den Völkerblind. Die palästinensische Eisenbahnergewerkschaft sandte ein ׳Memorandum an den Völkerbund ,und an die'britische Arbeiterpartei mit der Forderuh|:r־־für ׳die Anerkennung ihrer Gewerkschaft durch die Regierung zu wirken. ־ Ein Luftfahrthafen In der Nähe von Eosch PInah. Die Palästinaregierung errichtet in der Nähe der gros׳sen jüdischen Kolonie Rösch Pinah .׳einen Luftfahrhafen, der 10096 REIN ES «FETT AUS KOKOSNÜSSEN כשר Smü dem Kommando des ׳Befehlshabers der Fliegertruppe unterstellt ist. Bisher befand sich ׳das Hauptquartier der Fliegertruppe Palästinas in Ramleh. Die Vorgänge an der palästinensisch-syrischen Grenze erbrachten die Not- Wendigkeit, eine grössere Fliegertruppe nach Rosch Pinah zu legen, damit von dort aus die Grenze gegen Syrien überwacht und das Ueberschreiten bewaffneter Trupps verhindert werde. Rosch Pinah ist eine der ältesten Kolonien in ׳Nord-Palästina. Sie wurde i׳m Jahre 1882 (also noch vor Herzls Auftreten),!begründet. Etwa vier ׳Meilen nördlich von Safed auf einem Berghang gelegen, bietet sich von ihr aus eine bezaubernde1 ׳Aussicht auf den Berg Hermon und den!Huleh-See dar. Zwischen Rosch Pinah und Metullah wurde letztens eine Telephonverbindung hergestellt. Das britische Kolonialamt sieht die Lage in Palästina als beruhigend an. — Eine Erklärung Amerys im Unterhaus. Auf eine Anfrage des Unterhausmitgliedes Lieut. Commander J. ׳M. Kenworthy in. der letzten Sitzung des Unterhauses, ob angesichts der Gefahr des Uebergreifens der syrischen Unruhen •für Verstärkung von Heer und Gendarmerie in Palästina gesorgt worden ist, erwiderte der Kolonienminister Mr. Amery, es seien keine Ver- Stärkungen nach Palästina gesandt worden und ׳es seien ■solche auch nicht nötig. Colonel Wedgwood fragte: Ist der .Kolonienminister mit dem Stand unserer Angelegenheit in Palästina angesichts der schlimmen Wendung in der Gesinnung der Moslemiten zufrieden? ׳Mr. Amery antwortete: Ja, Sir. Laut der mir seitens ׳Lord •Plumers zuteil gewordenen Information besteht keinerlei Grund zu Befiirchtungen. Eine Landkarte der Kolonie Machaneh Jisrael. Frankfurt am Main. (A. J. P. B.) Die Palästinazentrale der Agfudas Jisroel gibt eine Landkarte der Kolonie Machaneh Jisrael heraus, welche Aufklärung über die topographische Beschaffenheit, Parzellierung, als auch der ausgeführten, im Bau befindliehen und geplanten öffentlichen Bauten gibt. Die interessante Skizze ist durch die einzelnen Palästinazentralen zu beziehen. ״Hadassah“ sorgt für syrische Flüchtlinge. ■Die medizinische Frauenorganisation ״Hadassah“ hat ihr ׳Personal in Nord-Palästina dahin instruiert,, dass allen aus Syrien nach Palästina herüberkoinmenden Kriegsflüchtlingen ohne Unterschied des Glaubensbekenntnisses medizinische Hilfe zuteil ׳werden soll. Radiovortrag Sir Herbert Samuels über Palästina. London (JTA.). Der frühere Oberkorrmriissär für Palästina, ■Si׳r. Heribert Samuel, ׳sprach unflängst von der Londoner Radiostation aus über ״Palästina seit dem Kriege“. Er schloss mit zukunftsreichen Perspektiven. T s dm ® « lm o m 1 o iot a. k ® i I J Eine wichtige prinzipielle Entscheidüng des, Obersten Verwaltungsge!־ richtshofes über die Rechtskraft der orthodoxen Landesstatuten. Wir sind!in der Lage, ׳diie für!alle orthodoxen Ge- ׳!neinden ■ sehr wichtige Entscheid,üng■ des Obersten Verwaltungsgerichtshofes vom 30. Dezember •v. J. auszugsweise wiederzugeben. Zahl: 2338724־. I tn Namen der ts che c :11 0 s 1 0 w aklis c h en R e p u •b Ti k!!Der Oberste Venwaltumgsgericlitshof hat unter Vorsitz des Senatspräsrdenten Voiber, in Gegenwrat des Rates d־es Obersten Verwaltungsgerichtshofes, •Ebrlächi. Dr. Janta, L)r. ■Brendler, Dr. Zeyer und des Schriftführers, ׳Olber־' Sekretärs Dr. Bathciuskys bei einer öffentlichen:!mündlichen Verhandlung, abgehaiten am 5. Jänner 1925.111 Angelegenheit der •Beschwerde •der jüdischen Gemeinde ii׳n ’ Zlltina gegen die Entscheidung •des!Referates!des iMdinisterä'üins' für Schulwesen und Volks aufklärung ln!Bratislava vom 20. Jänner 1923, ׳Zahl 927. mit welcher die Statuten der a׳ut. orth. Filialgemeinide 1in Ziilina genehmigt wurden, •nach Anhören des Berichtes des Referenten und der Ausführung des Vertreters der Beschwerde.!Herrn Dr. ׳Ignaz Spierer, Advokat in Zffiina, und des Vertreters der ׳Fi'halgemeirde, Dr. Ernst!Bergmann, Advokat lin!Praha, die Klage als unbegründet abgewiesen, •Begründung: 13er Oberste Vemva lbungsge׳richtsh0f .bat die ׳Be־ schwende .aus folgenden Erwägungen׳ heraus' m i c!111 als •b e g r ü ade t be t rack ten k ön n en: Den Gegenstand ׳des Streites!bildet lvauptsächlich die Frage, ob da!s geklagte Amt berechtigt war — solange in ZJlina die ■beschwerdeführende jüdische Kultusgemeinide als Kongress-Muttergememde .!besteht — die Konstftiuäenung der neuen aut. orth. jttd; F'iliälgemclnde in Zilina, 'welche sich an ,die orth. ׳jüd. .Muttergemennde in ,Pfestany äugeschlossen• hat. zur Kenntnis zu nehmen und ihre ׳Statuten zu genehmigen. Das geklagte ׳Amt und die ,beteiligte Partei erblicken die Rechtsgrundlage für die gegebene Erledigung in den Bestimmungen des § 50 der Statuten׳ •der!Organisatkm der aut. orth.־ jüd. Kultusgemeinden in der Slowake!, die am 14־. April 1920, s. Z. 4181 ad׳m. durch den bevollmächtigen Minister für die Slowakei genehmigt würden׳, in ׳Welchen es heisst, dass' es ׳In jeder status-quo ante oder neölogen Gemeinde orthodoxgesinntea»• Mitgliedern freisteht A wenn..sie• die Möglichkeit .nicht halben, eine Mutter-, gemeinde zu gründen — eine'Betgenossenschaft ׳zu gründen,, ahe notwendigen!Institutionen!ins Leben׳ •'zu 1rufen ■und siali der nächstllegertden orthodoxen Muttergememde als FiUälgemeinde änzuscMessen, wie auch sich,'.der. Aufsicht des dortigen Rabbiners zu unterstellen. 'Demgegenüber' behauptet die be sc hwerdeführe ude Gemeinde;׳ •dass der erwähnte ׳Paragraph der Statuten den Bestimmungen der. Verordnung des gew. ׳ung. Kiultus- . mlntfsters vom 21. Juni 1888, Z. 119׳/pres./iR׳r T. 114/1888 widerspreche und deshalb ungültig sei und dass!diie •angefochtene Entscheidung auch sonst mit der zitierten Verorduung in •Widerspruch stände, wie dies die!Beschwerde näher ausführt. ,' - _״ . . . r»L - «u.״. Bei solchem Stand ׳der Dinge musste!der Oberste Verwaltungsgeriohtshof in erster Reihe prüfen, ob der § 50 der Statuten ׳als redhtsgülti״' Bestimmung anzusehen. sei. ^׳Mtt dem■ G. ׳A. XVII.' 1867!von der Gleächbereohöigung fte*־ tsraeltten wurden die Israeiiten »<5m alten Ungarn) als 2* Ärt■ urii m«'Wnsich®ch iU־r Rechte. Mit einem weiteren Gesetaesartiikel XLIII 1895, wurde ׳di׳e jüdische!Konfession!einige •Bestimmungen׳ des G. A. LIII 1868 ausgedehnt. Wetters sind auch ׳die § 7 des G. A. XLIII; vom. Jahre 1895. :böziiig'lich freier ״Rel'igi'ons- Übung (׳'diie11Bdstimu11gen;'d,i:e liebst enhigehi chrlistiliclien 'Konfessianen auch von ׳der jüdischen• sprechen) •und :auch der- § 2!der Durchfü:11׳r• u 1 lgsverördnung vom 8. Jänn'er 1896, Z. 56, ti׳n Rechtskraft .!geblieben. ,Auf.Grund •des G. A. XVII. 1867 ׳wunden ׳dann hi den ׳folgenden Jahren!durch die Verorduungen •des gew. •ung. Kultusminister,iu,nus •di׳e Organisationsstätuten sowohl der sogenannten׳ Kon gr c ssgem ein den, wie!der sogenannten orthoidoxen! Gemeinden sanMoniert. So geschah ׳diies IhiuiisiohtIic.11 der letzteren mit der Verordnuing vom Jahre 1871, Z; 26915', so mit ,deren § 1, ׳dass ׳diie orth. ' Juden ■eine besondere-!äultonome-lkomfessironelle Körperschaft ,bilden. Schliesslich wurden1 ׳m!i1t ׳den sogen'annten Trefortschen Verordnungen׳!besondere, mit Rücksicht auf ׳die!Mat,rikenängelegenheiten verschiedene ausführlichc Vorschriften über Mutter- und Filiaigemeinden und ׳Bet- Genossenschaften herausgegeben. Aus idöm Anigeführiten׳!ist festzustellen, dass durch das•׳!formelle Gesetz nur die grunJdsätzliclien Vorschriften über, ■die jüd. Gemeinschaft erteilt wurde, wogegen der Grossteil ■der Bestimmungen, im Verordnungswege •gegeben wurde und ebenso auch, dass schon!die alten ungarischen• Verordnungen ׳die. orthodoxe Judenschaft iim alten Ungarn ׳als', separate!Konfession anerkannten, welche von der übrigen ,׳(sogenannten Kongress- und status־qüo־Judenschaft)!getrennt ist. Die ,angeführten• Vorschriften, daher auch die sogenannten Trefortschen. sind aulf Grund■ des ׳Aritkel 2 ■des Gesetzes vom 28. September 11918, Z. 11. Sb.!z. an. Teile der Rechtsordnung der tschechoslowakischen' ׳Republik geworden und sind in Geltung insolange sie nicht ■durch •neue Normen geändert werden.!In ■dieser!Hinsicht aber wurde eine grundsätzliche Aenderung durchgefülhrt dad!uroh.■ jdass der 'bevollmächtigte ■Miniister für die Verwaltung der Slowakei am 14. April 1920, ׳Z. 4181, ׳die!neuen ׳Statuten :■der orth, jüdischen Ge- meindeii' in der Slowakei ׳sanktionierte, welche gegenüber dem ׳bisherigen Stande (namentlich aber ׳gegen Idie zitierten Verordnungen vom Jahre 1871) 1888 ׳bedeutende Aenderungen ,aufweilsen. Die!Beschwerde, resp. die Repülblik der, besc'hwerdeführenden Gemeinde, stellt!die ,Gültigkeit ,dieser Statuten in ■Frage, nachdem sie!die früheren ■Veröridnunigen vom Jahre 1888 widersprechen und ■weil der•• Minister für die Verwaltung der Slowakei - angeblich nicht berechtigt gewesen!seii, die früheren Vorschriften zu ändern.• Diesen St-andp unk t% der ,!Beschwer d e h׳a t d e r■ O berst e V e r wa-,1 t u n gs g׳eri׳ch t s h o f n icht äne r k ann t. ׳ ,. . ■Im Sinne des § 14 des Gesetz׳e׳s vom!10. Dezembet 1918, Z. 64 Sb. 1Z. a. n. hat idle Regierung, dfas Recht, einem ihrer Mitglieder Vollmacht ■zu .gelben, dass er Verordnungen herausgebe und!zur Aufrechterhaltung der Oirdnungi. zur. Konsolidierung ׳der Verhältnisse .׳und. zur. Sicherstellung eihes regelrechten Staatsiebems •alles unternehme. Zu Ihrer Gültigkeit genügt seine, •Unterschrift. Die Beschwerde behauptet, :dass der Minister zur Aendening der genannten, Verordnungen nicht ׳berechtigt gewesen sei, .nachdem es sich weht itip. eme A2״elegenhelt.' laut dem § 14 des Gesetzes 64/1918 handle ׳und nachdeim ׳zur Aenderung der in Rede stehenden ungarischen Verordnungen nur ׳der Ressortminister ■(der Minister •für Schulwesen und!Volks auf kl äT ung) berechtigt!gewesen s'eJ.!pemgegenüber. hat aber!der Oberste Verwäatiingsgerichtsihof!gemäss sebies;konstanten Indikalfus erwögen, däss der“ bevöllmächt'igfe Mitnister im Sinne des § 14 des Gesetzes 64/1918 als Bevollmächtigten sowohl ׳der Gesamtregaerung als auch jedes einzelnen!Äffitgliedes der-1 selben, daher •auch als B-evöhmächtigter des■ Ressortmirris ters,,■. hierdes •Sohuhminlsters*. handle.• . dann .die; neue Veibesserung der Statuten der Lanideisoitganisatioii; zur ,KonsoMerittig der Verhältaisse‘■, zur ׳Sicherstellung eines ordentlichen Staatslebens logisch ais notwendig angesehen werden kann, deswegen ׳erachtet der Oberste Verwaltunigsgericht'S'hof. dass der bevollmächtigte .Minister für;die Verwaltung ■der Slowakei berechtigt und. kompetent war, •mit seinen׳ Verfügungen ■die .Verordnungen der ׳gew. ung. Regierung, resp. der ungarischen• Minister zu ändern. J׳m gegebenen Falle nimmt der Oberste Verwattungsgerichtshof ׳den ׳Standpunkt ein,!dass durch ׳die. Bestimmungen der neuen ׳Statuten׳ für die ׳orth. jiild. Gemeinden, die früheren Vorschriften, auch ׳die miiiiisterielje Verordnung vom Jahre!1888, abgeändert wurden. Nachdem nun Idle angefochtene Verfügung sichtlich ׳mit dem § 50 dieser neuen Statuten übereinstimmt, muss •man sich mit den übrigen Ausführungen der Beschwerde, die uaohweisen sollen, dass die angefochtene Verfügung mit der sogenannten! Trefort- , sehen Verordnung ׳im ,Widerspruch stehe, gar nicht befassen. ¬ו¬ Aus dieser Entscheidung sollten sich alle orthodox דוס Gemeinden für ׳verkommende Fälle vermerken, dass׳ einzehie Bestimmungen׳ •rn gew. ung. M׳inisteralverordnu!ngen, wenn säe mit den orth. Landesstatuten kollidieren, keine Rechtskraft besitzen. •■■׳ Der Konflikt in der Pressburger Gemeinde. Der Konflikt, der innerhalb der Pressburger orfhbdoxen Gemeinde im Zusammenhänge mit •der Gemeindewähl entstanden tet, scheint nun;doch in ein Gelease 'zu geraten, auf dem die Bemühungen, •den Streit — sofern orthodox gesinnte KreSse ■an ,ihm beteiiläigt slind — entweder auf friedlichem oder auf rechtlichein Wege :auszutragen, , einigen Erfolg vertueissen. Die Anstrengungen der sögenannten ,,konservativen FriCdensparteli“, ׳in der nunmehr nur noch •die Zionisten sich besonders hervortun, die; Gemüter der Gemeinideniiittglieder durch Verbreitung von schmutzigen und perfiden Verleumdungen in Flugblättern und Zeitungsartikeln aufiziireizen, fruchten ■nicht!mehr ׳viel.; Auch!die Anhängerschaft der Opposition fängt allmählich an zu merken, in welchen Schlamm sie hineingezerrt -würde, und welchen. Zwecken - das ganze Wahlgeschrei dienen sollte. Die Bedrohung und •tätliohe!Insultierung der ver- •dienstvollsteh Gemeindeführer rief Entrüstung gegen diejerligenT hervor, die es für statthaft hielten, Faustheiden und Rauflburschen in :Sold zu nehmen. Weder ■die provir' sorische Gemeindeleibung noch die anderen Stellen, die in dieser• Angelegenheit ihrer Amtspflicht gemäss Handelten, Hessen sich von Terrorakten und ׳Gewalttätigkeiten einschüchtern. Das Wahlkomitee, in dem beide Parteien'pari-' tätisch ׳vertreten׳ waren•, hat auch bereits setne" Schied«- ־ richter im Sänne der 0rganteatüonisstatuten ׳and der behördlichen Aufforderung nominiert, Das von Sr, Ehrw, dem!Herrin Oberrabbiuer eingesetzte |ביח די hat •unter Vorsitz des Herrn Rabbiners W e s et y auch schon einige besonders!schwerwiegende Vergehen von. Misrachisten gegen, den . כ ב ו, ד ה ת ו ר ה und den כביר ת״ח , empfindlich, geahndet und dadurch •sehr wesentlich zur •Herbeiführung ׳ von geordneten moralischen Verhältnissen im Gemeinde:•, leben1 befigetragen. Die von den •Zionästen■ angCäroWte Ü1i’d; von den Kommunisten angeregte ungesetzliche ' Einmischung der Stadtverwaltung in die inneren Angelegenhei ten der jüdischen. Gemeinde wurde von den : nlchtjüdlsehen Stadtverordneteh aibgelehnt, ebenso wie die -r.riüch.' * ■amtticheh ׳Mitbeälungen — schon zuvor ׳von ׳der Oppds'itiöri geforderte ׳ ׳Ernennung; eänies Regrerun!gskomn|issa1־is •zug Leitung der Gemeinde •unter Verletzung der; gesetzlich ge- ־wäbtäeisteten, Autonomie. Zu der .von der^ Qppösjfloh ßir letzten Samstag Abend 'einberufeneir'allgemeinen Wähler-•

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