Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 12 (1926)
- Issue
- 1 (1.1.1926)
- Date
- 1926-01-01
- Page
- Seite 2 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 misclnmg ausscrjüdischor Faktoren, welche den! Geschehen ihre Signatur gab. Das ist der tiefe Sinn der anderweitig aufgestellten Behauptung, dass man das GqIus in einer furchtbarsten Form nach Palästina zu verpflanzen versuche. Ctb man auf der einen Seite Staatsgesetze gegen religiöse Betätigung in die Schranken ruft, ob man auf der zweiten Seite von den Mächten der Welt das Siegel völkerrechtlicher Kanstrnktion erbittet, um einen! religionslosen Judentum eine religionslose Heimstätte zu ermöglichen, ob i^tan endlich im Heiligen Lande mit Hilfe der Mandatarmacht ein Gesetz zu oktroyieren versuchte, welches der Gewissensfreiheit Hohn sprach, cs ist immer dasselbe Bild. Es liegt uns ferne, irgend' eine niehtjiidische Seiie anzuklagen, der in keinem Falle die bona fides abgesproclien werden kann, wir haben vielmehr die obige Kurve gezeichnet unter dem Gefühle des innigsten Dankes für diejenigen nichtjüdischen Mensdhen>, die Herz und Geist der Führung des Allmächtigen erschlossen, wir haben sie ferner gezeichnet, um unseren Brüdern in Jerusalem zu zeigen, wie und was man aus der Geschichte lernen kann. p. k.' Steigers Freispruch. ’ Von Regierungsrat J. Kreppet. Heute habe ich von euch die Schmach Aegyptens abgewälzt“ — durfte das polnische Volk an dem Tage rufen, an dem die acht Männer aus dem Volke trotz aller Machinationen die Ueberzeugung von der Schuld Steigers an dem Attentat auf den Staatspräsidenten Wojciechowski nicht gewinnen konnten und wollten. Wäre Steiger verurteilt worden, da würde dies wir das so schwer geprüfte jüdische Volk kaum etwas Besonderes bedeutet haben. Wir sind ein ״Am tnelumod bejessurirn“ und ein ״Am melumod banissim“ — ein Volk, erprobt im Leiden und im Erleben von Wundern — es war dies nicht die erste Verleumdung und wird sicherlich auch nicht die letzte sein, die sich über unsere Häupter ergoss und ergiessen wird. Wir haben die Schmach, die uns unsere Feinde in dem Dreyfus- Prozess antun wollten, überlebt und abgewälzt, wir haben auch jene Hässlichkeiten, die mit dem!Hilsnerprozess an den Tag traten, ertragen und selbst die dummdreiste Beilisaffäre hat uns nichts antun können. Aber für das polnische Volk wäre •ein Justizmord in der Steigersache sicherlich ein so schwerer Schlag, von dem es sich kaum würde erholt haben können. Denn gerade Polen ist mehr wie jedes andere Volk auf das Wohlwollen der anderen Nationen angewiesen. Polen hat ein ganzes Jahrhundert hindurch die Kulturwelt mit den Protesten gegen ckts ihm ־zugefügte Unrecht aufgerüttelt und überhäuft. Polen appellierte bei jeder Gelegenheit an die Gerechtigkeit. •Polen hat seine Wiedererstehung auch nicht seiner eigenen Kraft, sondern einer Wendung des Schicksals, einem Akte der ewigen Gerechtigkeit, die jedes Unrecht wieder gut macht, zu verdanken. Es war traurig genug, dass das polnische Volle seine staatliche Restaurierung mit dem Pogrom von Lemberg ״feierte“, dass es seine Flitterwochen mit jüdischem Blut, mit Mord und Feuer besudelte. Ein zweiter Lemberger Pogrom, das wäre eine zu schwere Belastung . .. . Und deswegen hatte das polnische Volk allen Grund, den Freispruch des unschuldigen Steiger zu feiern. Es entspricht der Psychologie des jüdischen Volkes, dass es das freisprechende Verdikt der Lemberger Geschworenen mit Dank- Kundgebungen an den himmlischen Vater, mit Ausdrücken der Anerkennung an die Adresse der unermüdlichen und tapferen Verteidiger begriisse. Aber — nochmals sei es gesagt — viel eher hatte das polnische Volk die Veranlassung hierzu. Die Schmach, die ein Schuldspruch gegen Steiger bedeutet hätte, könnte das polnische Volk nie mehr von sich abwälzen. Denn mag der Steigerprozess vielfach mit der Dreyfusaffäre, mit dem Hilsnerprozess, mit der Beilisaffäre verglichen Bilder aus Oesterreich. Es beginnt zu tröpfeln und wir eilen, um nacl1; diesem Besuch bei den Gewesenen wieder zu den Lebenden zu kommen. Diese sitzen schon im Studierzimmer des Raw, um noch vor dem Minchagebet einen Abschnitt aus der Gemnra zu lernen. Der Rabbi von Lackenbach» R. Jehuda 11a Kolien Kraus/* ist eine chrfurchtsgebietende Erecheinung von hohem Wuchs mitsilberweissem Patriarchenbart. Er spricht jugendlich lebhaft über die Vergangenheit seiner Gemeinde und' über seine grossen Vorgänger. Aber auch er selbst ist kein Geringer und sein Name besitzt guten Klang, da mehrere darunter auch volkstümliche Belehrungs- und Erbauungsbücher von ihm herrühren, die von den Juden des ehemaligen Ungarn hoch geschätzt werden. Er erzählt von dein berühmten Kabbalisten( R. Schmelke Horowitz von Szöllös, dem Verfasser des Buches ״Zror ha Chajim“, der einer der Schüler des R. Schalorii Charif h! Lackenbach gewesen war und dort bei dem Mäzen Reuben Hirschler gewohnt hatte, und zeigt uns das schön gebundene Mohelbuch des Arztes Herzl, der vor hundert Jahren als Mohcl in Lackenbach wirkte, mit seinen hunderten Narneiiseiutragimgen 11. d einem schwungvollen hebräischen Gedicht dieses Arztes, das seine Tätigkeit verherrlicht. Dieses Buch ist auch ein kalligraphisches Kunstwerk und gibt samt den hebräischen!,Dichtungen der Lackenbauher Haskalalf, dem Mäzenentum des grosszügigen Reiiben Hirschler lind den schönen Wand- und Deckengemälden in der Lackenbacher Synagoge ein Bild von der hohen Kulturstufe und der geistigen Regsamkeit, die in Lackenbach von jeher heimisch gewesen sein müssen. Hier verstand und versteht mau es allem (Anscheine nach, das Leben jüdisch und menschlich zugleich zu gemessen. Während wir noch so beim Rabbi sassen, kam ein alter Jude, um •die Erlaubnis zur Schlachtung eines Kalbes während JÜDISCHE PftESSE werden — die Dinge lagen hier noch krasser als bei jenen Vorkommnissen. Als das (ierücht von dem Verrat des Kapitäns Dreyfus zum erstenmal auftauehte, glaubten selbst viele Juden d^ran. Schliesslich-war es nicht ausgeschlossen, dass sich zur Abwechslung einmal auch ein jüdischer Offizier so tief erniedrigt, um sein Vaterland zu verraten, wie dies nichtjüdische Offiziere oft tun — die Spionage ist doch eine in allen Ländern bestehende und tolerierte Institution. Ausserdem spielte sich der!erste Prozess vor einem Militärgericht vor verschlossenen Türen ab, man war sich über die Einzelheiten der Anklage und über die Verantwortung des Angeklagten nicht klar. Erst viel später kam die Wahrheit an den Tag. Beim Hilsnerprozess lag die Tatsache eines Lustmordes vor, ohne dass der Täter bekannt war. Hilsner war ein Mensch von geistiger Minderwertigkeit und schliesslich war die Möglichkeit, dass er die Tat verübt haben sollte, nicht ganz ausgeschlossen. Der Beilisprozess spielte sich in Russland ab, in einem Staate. wo die Gewalt vorherrschte und die Gerechtigkeit nicht zu Worte gelangte. Aber auch dort gab cs für die Schuld des eigentlichen Täters keine klaren Beweise. Wie anders lagen die Dinge beim Steigerprozess. Da gab es zunächst gegenüber den beiden Belastungszeugiimen viele Zeugen, die das Gegenteil aussagten und beeideten; da waren die Belastungszeuginncn eine hysterische Balletteuse und eiuij ältere Frau mit einer visionären Phantasie. Da behaupteten selbst hohe Polizeifunktionäre, dass die Untersuchung auf ein falsches Geleise geleitet wurde — und du gab es schliesslich einen leibhaftigen Täter, der sich selbst der Tat bezichtigte und dessen Aussage zumindest Erwägung verdiente. Wenn trotz dieses Standes der Dinge Steiger als schuldig befunden worden wäre, dann würde die ganze Kulturwelt sich zu einem gewaltigen Protest gegen diesen Justizmord vereinigt haben, dann hätte Polen darauf verzichten müssen, als Kulturstaat zu gelten. Die acht Geschworenen, die sicli nicht verhetzen und haranguieren Hessen, haben somit in erster Reihe ihrem eigenen Volke einen unschätzbaren Dienst erwiesen. Wenn sie aber nun von jenen Elementen, die so gerne im Trüben fischen wollen, verleumdet werden, wenn Lemberg trotz des Verdiktes der Männer aus dem Volke nicht zur Ruhe kommt und wenn die Hetze weiterhin Orgien feiert, so ist dies nur noch ein weiterer Beweis dafür, dass der Steigerprozess kein krimineller, sondern ein politischer war und dass cs sich den Judenfeinden darum handelte, dem jüdischen Volke wieder einmal eine neue Schuld anzuliängen. Es ist nicht gelungen, weil es nicht gelingen durfte. Es schläft und schlummert nicht der Hüter Jisroels! Ueber die Gemeindeveihältnisse in Polen. •״ T(Fortsetzung.) .. Eine Erscheinung von solcher Allgemeinheit muss natürlich auch einen gemeinsamen Griind haben. Da gibt es verschiedene Quellen. Die e’ine ist das Religions־^ gesetz, Choschen hamischpet 163 11. a. a. 0. Allerdings’ ist folgendes nicht zu verkennen und man verzeihe 11ns diese notwendige Abschweifung, da denn doch dort, wo 'es sich, um eine Gesetzgebung fiir mehr als 3 Millionen Juden handelt, die Gemeindefrage ab ovo behandelt werden müsste. An der betreffenden Stelle, der Magna Charta jeder jüdischen Gemeinde־, heisst es im Anschluss an die Talmudstelle Baba bathra 7 ff.: Dies sind die Angelegenheiten, zu deren Erfüliung sich die Einwohner einer Stadt gegenseitig zwingen können (d. 11. für die Zwangssteuern auferlegt werden können): Befestigungswerke, Sy nader fleischlosen Tage vor dem y. Ab zu erbitten, aber unter Hinweis auf die Befürchtung, dass nicht nur Kranke, sondern auch Gesunde von dem Fleisch gemessen könnten, verweigerte der Rabbiner trotz eindringlicher Bitten diese Erlaubnis. Diese kleine Szene aus den! Alltag in der Kehillah beleuchtet klar die ursprüngliche Stellung des Rabbi in der Gemeinde, denn ohne sein Wissen und ohne seine Zustimmung wagt es niemaud, auch nur ein Kalb zu schlachten. Die Rabbiner im Burgenland׳ sind eben das, was ehedem die Rabbiner.in aller Welt waren, die Ersten, die Verantwortungsbewussten in ihren Gemeinden: sie beugen sich nicht vor •den Gemeindegewaltigen und kennen keine Kompromisse und darum wird es mir auch unvergesslich bleiben, wie bald darauf beim Abendgebeit in der im Halbdunkel liegenden Synagoge, gerade während der Rabbiner die Worte: . auf dass ihr aller Gebote Gottes gedenket und sie ausiibet und nicht euren Herzen und •euren Augen folget, denen .ihr so gerne zu folgen pfleget, sondern damit Ihr gedenket und ausiibet alle meine Gebote und heilig werdet ■eurem Gotte“ — der Gemeinde zugewendet sprach, plötzlich ein Donnerschlag ertönte. Drausseu war das Gewitter losgebrochen, während hier in der Synagoge ein m;i!t den .Kronen des Priestertums und des Lehramtes gezierter Greis die hehren, zu Herzen gehenden Worte der göttlichen Ermahnung zu seiner Gemeinde sprach: die wenigen Kerzen warfen nur schwaches Licht auf die Gestalten der Betenden und unter!Donner und Blitz •erlebte ich so eine förmliche Offenbarung . . . V. Zeletn. Als wir iwcli Deiitschkreuz kamen, das unter seinem hebräischen Namen Zelem besser bekannt ist, hatte sich der Himmel bereits ausgesheitert und die Somme schien, heiss auf die Landschaft herab. Wir eilten ins Bet-lia Midrasch, um noch das Morgengebet verrichten zu können, und fanden dort etwa vierzig oder fünfzig Bachurim, die gemeinsam mit ihrem Rabbi beteten. Wie dieses Gebet aber beschaffen war, diese Glut Nr. 1 -- ■ ■. ן- - ■ — --- ■ ■■-י- ■ - gdge, Bibliothek. Glosse: Dasselbe gilt fiir alle Bedi}rfniss,e der Stadt. ersieht ohneweiters, 4qss hier Aufgaben sind» die wir zipji Teil als kommunale Angelegenheiten z1j hetr^chtep gelohnt sind. Tatsächlich galt und gilt für alle Gemeiridefrpgen in der einschlägigen Literatur die kommunale /\Bgrenzu״ff. Die Gemeinde ist zunächst der?vyeckverband. der bei der Grundlage der Leistling und Gegenleistung jedem Mitglied die Erfüllung derjenigen religiösen uiul kulturellen Bedürfnisse ermöglicht, deren Befriedigung das Können des Einzelnen übersteigt. Sind die Bedürfnisse anderweitig gedeckt, so ist unter Umständen die Gemeinschaft davon dispensiert, für die Erstellung der oder jener Institution Sorge zu tragen. (Ein Beispiel möge diese wichtige Einschränkung erläutern. Wenn jemand freiwillig auf seine Kosten eine jedermann zugäugliche Synagoge errichtet und erhält, so hat die Gemeinde nicht mehr die Pflicht, eine solche zu erbauen, und eine trotzdem für Synagogenzwecke auferlegte Steuer ist nicht obligatorisch. Würde aber diese Synagoge lediglich als Privatsynagoge zur Verfügung gestellt oder würde sie nach Grösse oder nach Ritus den wirklich vorhandenen Bedürfnissen nicht eutspredien, so tritt sofort die Pflicht der Gemeinde zur Er Stellung einer Synagoge wieder in Erscheinung.) Bei genauer Prüfung des geschichtlich im Rahmen des Religionsgesetzes Gewordenen stellt sich heraus, dass g e n e r a I i t e r folgende Gemeinschaftsbedürfnisse sich herausgebildet haben: a) Kultus: Synagoge mit Utensilien (z. B. Thorarolle). b) Ritualleben: Sorge für nhialinässig hergestellte Lebensmittel — Fürsorge für Ritualbad. c) Kultur: Schule — Bethhamidrasgh mit E!ib.liothek. י d) Caritas: Armenfürsorge, Krankenpflege, Kr־ Stellung einer dem Religionsgesetz entsprechenden Begräbnissstätfe. Nur eine Gemeinde, innerhalb derer in der eitteti oder anderen Weise für die Aufgaben dieser vier Grappeil gesorgt ist, erfüllt ihre Aufgabe im vollen Umfang. Will also eine Gesetzgebung der geschichtlichen Ent- Wicklung und dem Religionsgesetz ernstlich Rechnung tragen, so müssen im Aufgabenkreis dieser Gemeinde diese vier Gruppen in Erscheinung treten. Ueber die Funktionäre wird noch gesprochen werden. [Es sei in Paranthese bemerkt, dass dort, wo die Juden eine eigene Kommune bilden (wie beispielsweise im alten Mähren), auch die kommunalen Erfordernisse durch obligatorische Steuern gedeckt werden. Während jedoch die Bedürfnisse religiöser Art ihrem Inhalt und ihrem Umfang nach feststehen, müssen die kommt!- nalen Erfordernisse von Fall zu Fall durch die Organe des Gemeindelebens festgestellt werden. Für Polen eriibrigt sich eine Diskussion dieser Materie, bei einer eventuellen Diskussion über die Gemeindegesetzgebung in Palästina hingegen dürfte und müsste diese Diskussion einen sehr breiten Raum beanspruchen.! Aber da ist noch ein Punkt zu behandeln, der speziell für Polen, von Wichtigkeit ist und der eigenfclieh bisher in der einschlägigen Literatur noch nicht oder zum mindesten noch nicht erschöpfend behandelt worden ist. Es erhebt sich die sehr ernste Frage, ob dort, w» eine jüdische Kommune nicht vorhanden ist, nun wirklich auch die politische Abgrenzung der allgemeinen . Kommune .für den Umfang der jüdischen Reli- und .Begeisterung, •das Hatte ich schon!lange iilicht gesehen und bald waren auch wir von diesem Schwung mitgerissen, •leih zweifle sehr, ob die Jeschiwavon Zelem ■allen Ansprüchen moderner Pädagogik und Aesthetik entspricht, da ihr Erzie- Jitiugsplan nicht viel anders aussieht als der einer Jeschiwa vor 1500 Jahren. Aber innerhalb dieses uns so fremd anmutendeu Systems findet sich doch sehr viel wohldurclidachte ,Führung und an ihren Früchten ,prkennt man, dass die Jeschiwa zu allen Zeiten ׳und in allen Ländern von ausgezeichneten Erziehern geleitet wurde. Allerdings ist es jammerschade, dass der verheissungsvolle Versuch Hildesheimers, der in Eisenstadt eine Jeschiwa errichtete, in der auch moderne Mittclschulgegenstände unterrichtet wurden, mit seinem Abgang nach Berlin eingestellt wurde, denn es sollte diesen lieben Baclmrim von Zelem nicht i^st das rauhe Leben die zum Fortkommen notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten beibringen müssen und so eine handwerkliche, landwirtschaftliche oder Wissenschaftliehe Ausbildung neben intensivem Tulmiidstudium ergäbe eine ideale Verschmelzung des traditionell-religiösen mit dem für den Aufbau unserer Zukunft erforderlichen wirtschaftlichen Element. Wie die Dinge heute liegen, müssen wir uns damit abfinden, dass Pädagogik ,und Jeschiwa, Aesthetik imnd jüdische Lebensform je zwei Paare inkommensurabler Grössen darstellen. leb erwähnte schon einmal die Konferenz der orthodoxen Rabbiner Ungarns, auf der der Trennungsgedunke siegte. Blutenden Herzens wurde damals von seiten der Orthodoxie der Riss aufgetan — und gerade der Zelemer Rabbiner R. Menacliom Kat/.-Prossivitz war es, der führend und tonangebend in •diesem Streit die Haltung der ungarischen Orthodoxie bestimmte. Jetzt, nach fast sechs Jahrzehnten der Trennung, nach langen Jahren des Friedens und bitterer Kriegsnot kann schon rückblickend konstatiert werden, dass dieser Riss für die ungarische Orthodoxie eine lebensretteude Operation bedeutete und darüber hinaus vielleicht sogar das Gesamtjudentum erhalten half. (Fortsetzung: 1fo.lgt.)