Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 11 (1925)
- Issue
- 29 (17.7.1925)
- Date
- 1925-07-17
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
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Seite 192 JÜDISCHE PRESSE Nr. 29 scsen das aktive Wahlrecht entschieden,• ebenso der orthodoxe Rabbinerverband in Deutschland. Mit. gutem Grunde zwar kann man daraus, dass die תורה sich in ihren Anordnungen nur an Männer wendet, so auch bei der ersten Einsetzung von Richtern, nicht ohneweiters den . Ausschluss von Frauen herlei׳ten. Denn nach תוספות in ב״ ק ט״ ו sind (Frauen nur da ausgeschlossen, wo besondere Ausdrücke wie z. B. איש dies anzeigen. Anderseits darf aus dem ספר החינוך der bei dem Gebot von der ׳Einsetzung eines Königs ausdrücklich sagt, dies Gebot obliegt den Männern, während er bei Ein- Setzung von!Richtern sagt, dieses Gebot obliegt der!Gesamtheit, nicht geschlossen werden, dass nach Ansicht des ספר החינוך Frauen das :Recht hätten, bei!Ernennung von Richtern mitzuwirken.!Denn die Einsetzung der , Richter, die Ernennung der einzelnen zu diesem Amt, ist nach ספרי, דברים קאפ׳ א׳י פ׳ י״ג und nach סנהדרין פ״ח ע״ב rezipiert von ר מ ב״ ם ה׳ סנהדרין פ״ב ה׳ ח׳ Sache der obersten!Behörde, wie ja auch משה die ersten Richter einsetzte. Sache der Gesamtheit :ist, dafür zu sorgen, dass diese Einsetzung erfolgt. Dagegen ׳lässt sich aus dem רמ״א הרמ סי׳ ז׳ und סמ״ע ס״ק כ״ד שם entnehmen, dass ׳Personen׳, die ihrer!persönhchen Qualität nach an und für sich ׳ungeeignet sind, Mitglieder eines בי״ד zu sein, ein solches auch nicht cinsetzen können, also ׳folgern, dass Frauen nicht befugt sind, durch ,ihre Stimmen auf Einsetzung der mit ב י״ ד •Charakter ausgestatteten פרנסים )Einfluss zu üben. Es darf auch folgender Gedanke ,herangezogen werden. Die Vorstände einer Gemeinde erhalten von ihren Gemeindemitgliedern die Vollmacht, die einzelnen zu den der Gemeinde nach ׳dem ד י ן obliegenden Pflichten zu zwingen, z. B. zum Erbauen einer Synagoge. So sind die ש לו הי ם der Gemeinde, die Träger der der Gesamtheit dem einzelnen gegenüber zustehenden Rechte. Viele dieser Pflichten betreffen die Frauen nicht, so z. ׳B. die Pflicht, für eine Synagoge zu sorgen. Nun steht es aber fest, dass das, was der Vollmachtgeber nicht tun kann, sein Bevoll- ׳mächtigter auch nicht ׳tun kann. Frauen •können also bei ■der ׳Wahl, d. i. der Erteilung der Vollmacht zu כופין זא״ן ׳nicht mitwirken. Von entscheidendem Gewicht ist aber die Tatsache, dass in der ganzen, Jahrtausende umfassenden Literatur von Frauenwahlrecht nicht die Rede ist.!Wir finden nirgends, dass Frauen an der Wahl von ׳Vor- ■standschaften beteiligt gewesen wären.!(Allerdings finden sich Gemeinden, in denen steuerzahlende, alleinstehende Frauen durch Männer für sich abstimmen lassen, wogegen nichts zu erinnern ist.) Es besteht demnach ein איסור Aber selbst wenn diese Tatsache auf einen blossen Brauch, נהי D zurückizufiihrcn wäre, so ist er als ein von כל ישרא akzeptierter •unaiiilie'bbar. Vgi. פר"מ ארח תצ״ו מנהג איסיר אות ו׳ בשם מהרש״ל. Auch der Gesamtgeist unseres *Schrifttums spricht gegen diese Betätigung der Frauen in der Oeffentlichkeit.!Wenn im ׳Kapitel über אשת חיל in offenbar beabsichtigtem ׳Gegensatz, von der Idealfrau gesagt ist: ״ צופיה הליכותSie ׳überschaut ׳den Gang ׳ihres Hauses“, während es vom Mann heisst: ״ נידע בשערים בעלהIhr Mann ist;in den Taren-, den Stätten der Verhandlung öffentlicher Angelegenheiten, bekannt“, •dann lässt ׳diese Gegenüberstellung erkennen, wo altjüdisoher Gelist die Frau hinwünscht. In der Tat ist die Frauenwahlrech'tsfrage nur ein ׳Ausschnitt ׳aus der Gesamtfrage der Gleichstellung der Frau mit dem Mann. ׳Diese Gleichstellung ist aber im Sinne der תורה nicht gegeben. Die ת1רה stellt d!ie Frau in einen anderen Pflichtenkreis ׳als den ,Mann. Warum? ׳Die Gebote der חורה bedürfen keiner (Rechtfertigung. Wir könnten auch nicht be- 1gründen, warum wir als irdische!Menschen in diese!irdische, ■siindeivverstrlickte Welt gestellt •sind und nicht als reine Geister um den Thron des Schöpfers. Das eine wissen wir: wer die ihm auferlegten Pflichten ׳mit ganzer (Kraft zu erfüllen strebt, 0׳b Mann oder Frau, ׳ist vor Gott vollwertig. Ein Geist iilbrlgens•, der eine!Mutter erstehen Hess, die sich mit •ihren sieben!Kindern vor!Gottes Wort opferte, der ein schwaches Mädchen den feindlichen Heerführ er lin seinem eigenen Zelte töten lässt, um die Vater- ■stadt zu befreien, hat doch wohl •die Frauenseele •nicht bedrückt, sondern zu ihrer reinsten Entfaltung gebracht. Der Inhalt des polnisch-jüdischen Abkommens. Warschau. (J. T, A.) ׳Die Minderheitssektion des politischen Komitees des polnischen ,Ministerrates trat am 11. Juli zusammen, um die einzelnen Punkte, die den ׳Inhalt des Abkommens zwischen der ׳polnischen Regierung und der jüdischen parlamentarischen Vertretung!bilden, zu fixieren. Nach einem Referat des Unterrichtsministers Stanislaw ,Grabski beschloss die Sektion, dem Ministerrat die Durchführung einer Reihe von Massnahmen■ zu empfehlen, die das jüdische Gemeindewesen, das jüdische Schulwesen, sowie die Erlaubnis der hebräischen und jiddisehen Sprache in öffentlichen Versammlungen betreffen. Die Vorschläge sind folgende: 1. 'Der Ministerrat beauftragt den!Bildungsminister, ein Gesetzprojekt betreffend die einheitliche Organisation der jüdischen r e 1 i g'i ösen Gemeinden ganz Polens und Verwaltungsorgane vorzulegen. 2. Der Ministerrat bevollmächtigt den Bildung«־ minister, ein Projekt vonzulegeu, welches eine Verordnung des Ministerrates über die Ausdehnung ■des Dekretes vom 7, Februar 1919 betreffend die Aenderung der Organisation der jüdischen Gemeinden des früheren Kongress-Polens auf die ehemals russischen Provinzen enthält. 3. Der Ministerrat nimmt die ׳Erklärungen des Bildungsminlsters zur Kenntnis, dass er auf dem Territorium der ehemals österreichischen Gebiete eine Demokratisierung der jüdischen Gemeinden in der Weise zulassen wird, dass er seine Zustimmung zur Aenderung der Statuten der Kultusgeme!inden (§ 28׳ und 29 des Österreich!- sehen Gesetzes ׳über die innerreclitlichen Verhältnisse der jüdischen religiösen Gemeinden vom 21. März 1890) gibt. 4. Der Ministerrat beauftragt den •Bildungsminister, ein Gesetzprojekt über die •Benützung der hebräischen und Herren', Knaben' and Kinderkleider fertig und nach M a 3 s ' Massabteiluug bis zu den feinsten englischen Stoffen. Ersik'assige Zu• Schneider. Eleganteste Ausführung. Auf Vermeidung von שעטנז wird genaueste« geachtet. J. STERN, Wien, II., Olookengagse 25. T. 46913. Beachten Sie die Hausnummer._ jiddischen Sprache als Geschäfts- und Verhandlungsspräche in den jüdischen religiösen Gemeinden analog den Vorschriften über den Gebrauch der rumänischen und der weissrussischen Sprache innerhalb der betreffenden Selbst- Verwaltungsorgane vorzulegen. 5. Der Ministerrat drückt sein prinzipielles Eittverständnis damit aus, dass der Gebrauch der hebräischen und der jiddischen Sprache in öffentlichen Versammlungen zugelassen wird. 6. Der Ministerrat nimmt die Erklärung des ■Bildungsministers zur Kenntnis, dass er in einer gewissen Zahl öffentlicher Staatsschulen in Orten׳ mit einem grossen Prozentsatz jüdischer Bevölkerung die Unterrichtsfrei heit an S'atbb a f t a g e n und dem Unterr i c 111 in j ii d i s c h-r e ■1 i g i ö s e n Fächern in einem M.i ndestausmass von 10 Stunden ׳wöchentlich e i n f ü h r e n wird. 7. Der Ministerrat nimmt die Erklärung des Biidungsministers zur Kenntnis, dass er eine Verordnung herausgeben wird, wonach der!Besuch eines den Staats- Vorschriften fiir Schulen entsprechenden Che der von jeder anderen '5 c h 11:1 p f 1 ic 111 befreit. 8. Der Ministerrat nimmt die Erklärung des Bildungsministers zur Kenntnis, dass er einer gewissen Zahl all- •gemeiner Schulen, Mittelschulen und Seminarien mit hebräischer oder jiddischer Unterrichtsprache, die den allgemeinen Schulvorschriften genügen, das •staatliche Oeifentlichkeitsrecht zuerkennen wird. 9. Der Ministerrat nimmt die Erklärung des B,ildungsministers zur Kenntnis, dass er!besonders verdienstvollen jüdischen Fachschulen Subventionen ׳zukommen lassen wird. 10. Der Ministerrat nimmt ׳zur Kenntnis, dass der Bii- .dungsminister die Schulkinder jüdischer Konfession an den staatlichen Volksschulen ׳von der Schreibe- Pflicht an den Sabbattagen befreien wird. 11. Der Ministerrat nimmt zur Kenntnis, dass der Biklungsminister den Kindern jüdischer Konfession und dass der Kriegs minister den Soldaten jüdischer Konfession den .Besuch der Gottesdienste an den Sabbattagen ermöglichen •werden. 12. Der Ministerrat nimmt zur Kenntnis, ׳dass der Kriegsminister, ohne die prinzipiellen Vorschriften des Militärdienstes zu verletzen, eine Verordnung erlassen wird, dass den Soldaten jüdischer Konfession, die sich ausserhalb der Kaserne r i t u ei 1 beköstigen wollen, das Menagegeld ausgezahlt wird. Wie der J. T. A.-Vertreter erfährt, wird der Ministerrat am 15. Juli eine •Sitzung abhalten und alle 12 Vorschlage der Sektion fiir die nationalen Minderheiten annehmen. Brief aus Transsylvanien. Meine Geschäftsreise führte mich unlängst nach Jclodul-Mare, einem an der Szamosthaler Bahnstation, zwisehen ■De!j •und ׳Cluij längs ׳der Hauptchaussee gelegenen miedliclien Dorfe in Transsylvanien. Ich gestattete mir das Vereinigen, den Leiter der dortigen, mit Talmud Thora verbundenen Gewerb eschule, den mir befreundeten chasidischer Richtung angehörenden Oberrabbiner CI1. Braun in seiner Lehrstube aufzusuchen. Eben lernte er den Schiur mit seinen Bacliurirn, die in tiefster Ehrfurcht dem interessanten Vortrage mit volleif Neugierde und Aufmerksamkeit lauschten. Auch konnte icli Augenzeuge sein, wie sittsam die Aufgeforderten hervortraten und angenehmes Gefühl erfasste mich, als ich die schlagfertigen Antworten zu hören bekam. Nach beendetem Vortrage erkundigte ich mich •beim Herrn Rabbiner über die vor Jahresfrist eröffnete Gewerbeschule, an deren Begründung ich auch Glück hatte, bescheidenen Anteil zu nehmen. Statt einer Antwort führte er mich mit dem Selbst׳• bewusstsein erspriesslichen Resultates in die luftigen, gut beleuchteten, den peinlichsten sanitären Anforderungen Genüge leistenden, modern aufmontierten Werkstätten der Anstalt. Erhebender Anblick bot sich mir dar, als ich hier der fleissigen Hände ansichtig wurde. Geradezu beglückend, die mit uniformierten Mützen und Peath adjustierten Frequentanten zu schauen, wie sie unter Leitung religiöser Meister emsig und ambitiös ihrer Arbeit nachgingen. Erquiekend, die heiteren, von Gesundheit strotzenden Gesichter.! Die hier gesehenen fertigen Möbel und Kleider be׳־ künden raschen Fortschritt in Kunstfertigkeit. Alles Gesehene gibt beredtes Zeugnis, wie grossartig diese Lehrmethode, dieses Lehrsystem, diese Lehranstalt sich bewährt. Die Aussagen der Lehrer und Meister bekräftigen übereinstimmend, dass das abwechselnde Beschäftigen mit SS“■!ML כשי LEOPOID SCHBSCHA Wien, II., Krombaumgasse 6, Telephon 47-263־ Filiale: Baden, Neustiftgasse 11, Telephon 1072/IV Täglich frische Butter, Käse, Topfen, hergestellt unter Aufsicht Sr. Ehrw. Herrn Oberrabbiner Ehrenfeld, Mattersburg. מלאכה und תורה auf den Fortschritt der Schüler in beiden Fächern, so in תירה als in der מלאכה segensreichen Ein־ fluss übt. Sie lernen viel aufmerksamer und ambitiöser תורה und erlernen rascher und gründlicher das Gewerbe. הוזה עלתה בידם! Denn gruppenweise lernen sie hier in Vor־ und Nachmittag geteilten Kursen תורה und Handwerk abwechselnd. \ Auch eine Mensa steht den Schülern zur Verfügung, wo dieselben teilweise unentgeltlich, teilweise zu ermässigten Preisen geschmackvolle und hinreichende Kost erhalten. Für reines Quartier ist ebenfalls gesorgt. Den spärlich zu Gebote stehenden Mitteln zufolge sind vorläufig nur zwei Fächer: Schneiderei und Tischlerei eingeführt. Von der besonderen religiösen Sorgfalt, die hier int allgemeinen obwaltet, ist besonders hervorzuheben, dass das;, tägliche Gebet gemeinsam unter Aufsicht verrichtet wird und dass jeden Tag ein anderer der Reihe nach abwechselnd die Vorbeterfunktion ausübt. Diesem hier obwaltenden religösen Charakter ist zuzuschreiben die Zustimmung גאוני זמנינן von denen הרב מלאפוש ein Enkel des ,ישמח משך folgendes über dieses Institut schreibt:אשרי האיש אשר יקה חבל ונחלה במוסד הלן Landespräsident des Orthodoxen Verbandes, Herr Oberrabbiner Ullmann (Bistritz) gratuliert detn Leiten dieser Anstalt, Herrn Rabbiner Braun, zu diesem Werke folgend:מגלנליי זכות על ירי זכאי. Mordchai Zwi Weisz aus Codor. Vom Tage. Schaffung eines Verbandes der jüdischen Gemeinden in Ostgalizien. Le mb1 erg. (j. T. A.) Auf die Initiative der Gesellschaft ״Esra“ und des Verbandes für Förderung des Handwerks unter den Juden Kl'einpolens hin, fand dieser Tage in Lemberg eine Konferenz von Vertretern der iüdischen Gemeinden Galiziens statt, die zunächst über die Frage der Berufsumschichtüng, bezw. der Zuführung der jüdischen Jugend produktiven Berufen beriet und dann besehioss, die nötigen Sehr;1*!:• zwecks Gründung eines Verbandes der jüdischen Gemeinden in Ostgalizien, zu unternehmen. Es wurde ferner beschlossen, alle Kräfte zu vereinigen, um eine genügende Anzahl Landwirtschaftliehet־ Schulen für die jüdische Jugend Kleinpoleus zu schaffen und die Mädchenfarin in Stanislawow in eine Schule fiir Dorfwirtschaft umzuwandeln. An der Konferenz nahmen 96 Delegierte teil, die 41 jüdische Gemeinden, darunter die Grossgemeinden Lemberg, Tarnopaly Stanislau. Kolomea, Tarnow, Drohobycz usw., vertraten. Den Vorsitz führte der Präsident der Lemberger Gemeinde Dr. Hausmann. * Nach obiger Nachricht wird in Ostgalizien ein Verband der Kultusgemeinden geplant. Auch im Zwölfjahres־ bericht der Kiener Kultusgemeinde wird erwähnt, dass die Bildung eines Bundes der österreichischen Gemeinden! in Aussicht genommen wird. — Bisnun sind alle.Gemeindebi'mde ״ ob sie Konsistorien, oder Oberräte oder Gemeindebund heissen, Werkzeuge der Vergewaltigung der orthodoxen, ja sogar der nur konservativen Juden. (Siehe Frankreich, Belgien, Baden,) Nur dort, wo als Gegend gewicht gegen dife neologen Verbände auch orthodoxe Zentralen existieren, wie im alten Ungarn und Preussen; ist der Gewalttätigkeit der Verbände eine Grenze gesetzt.1 Aber auch in den zitierten Ländern hat das Interesse der Modernisten für jüdische Dinge dermassen abgeflaut, dass man schon ״jüdischen“ Vereinigungen wenig Hindernisse mehr in den Weg legt und die Bildung orthodoxer Körper-, schäften duldet. Auch in Wien haben die leitenden Kreise aufgehört, jedes Minjan orthodoxer Richtung als ein Attentat auf die ״Einheit‘• der Gemeinde zu betrachten! In Galizien dürfte infolge des Umstandes, dass die Intellektuellen a- oder gar antireligiös durch ihre Intelligenz und soziale Stellung viel mächtiger sind als die Masse der frommen Juden, eine solche zentrale Bildung eine Stätte zur Unterdrückung der Orthodoxie werden. Mögen die Führer der Orthodoxie auf der Hut sein! Das Urteil eines Misrachiführers über die antn religiöse Praxis der Palästinaämter. Rabbi Jakob Berj mann charakterisiert in einem Aufsatz ״Zur Spaltung des Pal Hamisrachi“ folgend die Praxis der antireligiöser* Zionisten: Die gegnerische Haltung gegenüber den reitgiös Eingestellten oder doch die Beargwöhnung tritt allzu deutlich in den ausländischen Palästina-Aemtern in Er4 scheinung. Der Numerus clausus, welchen diese Aemter für die religiösen Petenten ei'ngefiihrt haben, erinnert nur zu deutlich an die bekannten Beschränkungen au? den Universitäten Rumäniens und Polens. Es war doch leichter, einen Elefanten durch ein Nadelöhr zu ziehen als ein Zertifikat für einen religiösen Chaluz zu erlangen. Und viele von den Misrachigenossen, sogar von den heute links Gerichteten, können ein Liedchen davon singen und bezeugen, dass sie, um einen Einwanderungsschein bewilligt zu erhalten, gezwungen waren, ihre Angehörigkeit zum Misrachi zu verleugnen. . . Noch schlimmer ist es in Erez Israel selbst, wo, wie sich deutlich beobachten• lässt, die Allg. Arb.-Hist. deutlich bestrebt ist, den neuen Siedlungen und erst recht den Kwuzoth u'nd weiteren Siedlungsgemeinschaften jeden religiösen Charakter zu nelimen. Ja, nach der neuesten Phase der Entwicklung erscheint uns bereits die Vermutung als begründet, dass neben dem erhabenen Ideale des Aufbaues des Landes und der Befreiung vom Galuth — welches sicherlich das hauptsächlichste Motiv für die Hingebungsfreudigkeit selbst des freiesten Chaluz bildet — doch gleichzeitig auch das bewusste Streben nach Beseitigung der Religion und der Ueberlieferung aus dem eigenen Leben und dem Leben der Kolonien als begeisternder Antrieb mitwirke. Ausser allem Zweifel steht es jedenfalls, dass dieses letztere Moment eines der Grundideale der ״Achduth Haaw׳odal1 und ihrer Mitläufer bildet, sie aus ihrer negierenden Hauung gegenüber Thora und Mizwoth, in welchen sie ein Hemmnis für Befreiung und Geuläh erblicken (!), kein Heh! mehr machen. Zur Fraueinwahrrechtsfrage in .Palästina. Der New Yorker B. S.-Korresjpondent der J. P. Z. nimmt wie folgt zur Spaltung des Waad Leumi in Jerusalem Stellung: In dem Kabelberichte an das ״Jewish Morning-Journal“ wo die Sezession der Orthodoxen aus dem Waad-Haleumi in Jerusalem gemeldet wurde, war auch die Hoffnung der leitenden zionistischen Kreise ausgedrückt, dass der amerikanische Misrachi auf die Gesinnungsgenossen in Jerusalem einwirken und deren Rückkehr zum Waad HaleumJ veranlassen werde. Das zionistische ״Jevvish Marning- Journal“ selbst weist eine solche Zumütung in einem Artikel Schelwins zurück und meint, es wäre Aufgabe