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Jüdische Presse · 1925-04-08 · 14-15 (8.4.1925) · page 2

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Journal
Jüdische Presse
Volume
11 (1925)
Issue
14-15 (8.4.1925)
Date
1925-04-08
Page
– (sequence 2)
Language
German
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JÜDISCmSPRESSC Seile 90 ־־־־— ---"•^־;1־ Die Redaktion überaimttit keine Veraartworttuig bezüglich defc Kasdriruth, dec In AtutoftcenteU. attgekfimflgtea. Unteritöfttttimget}. Es ist Sache des Lesers, bei selnein zust&ndl- «eti Rabfrlnat die notigen Erkundigungen elnzuzie^en. . Die. Administration. V und für sich im Hinblick auf das Wohl und Wehe Efez Jisroete eine durchaus positive Stellung zur Teilnahme art ^er Jewish Agency emnahtn, war seit Jahren jedem klar,! der ohne parteiische Voreingenommenheit die Breslauer Zentralratsbeschlüsse Im Jahre 1922 Und diejenigen der Kenessio Gedauloim Jahre 1923 (Bestätigung der Breslauer Resolution) zur Köintnis. genommen hatte. Ebenso׳ klar ist aber auch, dass für die Aguda die ganze Frage dieser Betejäigij^g eine im .höchsten Masse religiöse Angelegenheit ist, u,nd dass alle Erwägungen der politischen {und wirtschaftlichen Zweckmässigkeit für sie durchaus zurücktreten müssen hinter dem Diktate des Religionsgesetzes, des religiösen Gewissens und der Verantwortlichkeit für die• Reinheit des religiösen Bewusstseins der breiten jüdischen Voiksmassen. } Die Breslauer-Beschlüsse lauteten: 1. Agudas Jisroel legt erneut Verwahrung ein gegen die öffentlich-rechtliche Anerkennung der zionistischen Orgahisation als Jewish Agency in dem Mandat!für Palästina und fordert für die von ihr vertretenen ttberliefenmgstreuen Massen, auf deren wirtschaftlichen und moralischen Leistungen der Jischuw bis zum heutigen Tage fast gänzlich aufgebaut ist, zum mindesten paritätische Anerkennung. 2. Die Entsendung eines Vertreters oder mehrerer Vertreter in die Jewish Agency ist für;Agudas Jisroefi nur dann möglich, wenn ( ׳ a) gleichzeitig die im Mandat nur als vorläufig vorgesehene Monopolstellung der Zionistischen Organisation für beendet erklärt wird. b) wenn jede Majoristerung in Angelegenheiten, <$e von den Vertretern der Agudas Jisroel als religiöser Natur oder mit der Religion im Zusammenhang stehend, jbezeich- «et werden, ausgeschlossen wird. , Der erste dieser beiden Beschlüsse enthält eine Rechtsverwahrung und eine Forderung, der zweite formuliert die Mindestbedingungen, von deren Erfüllung! die iMög- Vfchkeit einer praktischen Mitarbeit abhängig ist. Unausgesprochen bleibt, ob und inwieweit die buchstäbliche Erfüllung der Forderung unter 1) zu den Bedingungen unter 2) hinzuzurechnen ist. :''•?׳ . Dass diese Forderung der ״paritätischen Anerken- »1uag״ heute ebensowenig verwirklicht ist, wie vor drei Jahren, liegt auf der Hand. Die Agency bleibt mit ihren! 50 Prozent zionistischer Vertreter und ihrem zionistischen Vorsitzenden faktisch, wenn auch nicht rechtlich, durchaus ein Instrument der zionistischen Bewegung, und das Prinzip, nach dem sie sich!jetzt zu9ammensetzt, ist!das der —- Prinzipienlosigkeit. Jener Hälfte abgestempelter Zionisten stehen nicht etwa überzeugte Vertreter irgend einer anderen Weltanschauung oder politischen Richtung gegenüber, sondern eine unorganisierte Menge von Palästinalieb־ habern, die wiederum in ihrer grossen Mehrheit |(40 Prozent) sich lediglich des einen Vorzuges erfreuen, zufällig, in Amerika zu wohnen. Ein kleines bescheidenes Plätzchen, in der Ecke, das die vereinigten ״Zionisten und Amerikaner“ (es ist gerade, als ob man 'drei Aepfel und zwei־ Stühle mit fünf zusammenaddieren wollte) noch übrig lassen, soll sämtlichen Juden der Welt ohne Unterschied der Weltanschauung und Partei, einschliesslich der Ostjudenheit und einschliesslich der Weltorganisation, die sich das, historische Judentum gegeben hat, eingeräumt werden! Diese Groteske mitzumachen bedeutet eigentlich für jede Gruppe, die in der Anbetung des Geldbeutels und des ausseren politischen Erfolges nicht jedes Gefühl für Der Dämon des Reichtums. ‘ Der Priestersegen!!besteht bekanntlich aus drei Sätzen. Zu dem ersten Satz: ״Der Ew!ige segne dich und behüte dich“ bemerkt der Midrasch: er segne dich mit materiellen Schätzen, aber er!behüte dich vor den bösen Geistern. In dem im Hause unserer Grosseltern noch gern gelesenen Erbauungsbuch ״Kav Haioschor“ de!s Rabbiners!Aron Samuel •Kaidenower wird diese Midraschstelle durch; folgendes Märchen erläutert. Es lebte einmal ein Mann, der ausserordentlich reich war, Schätze an Gold, Silber und edlem Gestein waren sein eigen. Aber er war von ganz ausserordentlichem Geize. So ging er Montag und Donnerstag nicht eur Synagoge, aus Angst, ein Geldstück in die Zedokohbüdhse werfen ׳zu müssen. Nur eine MizwoTi übte er recht aus, und *die ׳wurde eines Tages sein Glück: Er ׳war •ein Mohel. Ganze Meilen entfernte er eich vom Hause, ,wenn es galt eine Miloh. vorzunehmen. Bezahlungen dafür nahm er keine an, vom Reichen so wenig wie vom Armen.!Eines Tages kam ein böser Geist in Gestalt •eines Mannes zu ihm und sagte: ״Meine Frau hat mir einen Sohn geboren, komme also mit zur iRrismiloh.“ Sofort machte sich der Mohel bereit, setzte sich zu dem Fremden auf den Wagen in der guten Meinung, dass dieser ein gewöhnticher Mensch sei und ohne Ahnung, dass er es mit einem Dämon zu tun habe. Die Fahrt ging •durch einen Wald, durch ganz unbekannte Gegenden. Am dritten Tage waren sie an Ort und Stelle, einem Dorf von etliehen 20 sehr schönen Häusern. Der Mohel sah, dass der Vater des zu 1beschneidenden Kindes ein reicher Würde verloren hat, ein hohes Mäss von Selbstverleugnung, und wan darf sieh niehF därüfeyF wfjnderff^ (dass in den Kreisen der ״Agudas Jisroel״ starke Strömungen sieji.gel־* tendmiachen, die aus der-zür Zeit•der Breslauer und!Wie■• ner Beschlüsse ja noch riifcht bekaftfif gewesenen Konstrukt tion der Agemcy mit der Äache&brddeltdlie, die )sie Europa Uhd der Orthodoxie *uweist, <H־C UiifhögUchKCit jeder Diskussioa über die Mitarbeit folgern.; ’ ' Demgegenüber wird darauf hinzu weisen seift; dass die Agency weder eine im eigentlichen Sinn repräsentative Behörde der Judenheit seift soll lind kann, dass sie ebensowenig ein beschlifessendes und exekutives Organ־ darstellt, sondern nach dem! Sinne des Mandates eine beratende und begütachtende Instanz, die der Mandatärmächt bei der;Aufrich־» . tung des ״national home״ ztir Seite steht. Darüber hinaus* käme sie allerdings weiter als selbständige Konzessionsträgerin für wirtschaftliche Unternehmungen Umfassenden Charakters in Betracht.־ Werden diese Voraussetzungen als richtig zügegebeft — und < ihre Richtigkeit müs9te durch authentische Interpretation des Mandattextes, eventuell durch Aenderungen oder Zusätze, die ja ohnedies durch die!Neugestaltung erforderlich werden, sichergestellt werden —, dann ist die immerische Stärke der einzelnen Gruppen zwar noch immer von prinzipieller, aber nicht von entscheidender praktische!? Bedeutung. Denn es steht ja darin nach allgemeinen pariamentarischen Grundsätzen einer überstimmten Minderheit immer frei, dem Gutachten der Mehrheit ein Minoritätsvotunv gegenüberzustellen. ■ Dieser Gesichtspunkt führt zu einer Betrachtung des Punktes 2 b der Bresläüer Resolution. 1 Die Erstattung 'von Minderheitsgutachten ist natürlich kein taugliches Mittel zur Entlastung des Ge- Wissens und Wahrung der Verantwortlichkeit, sobald es sich nicht mehr um Beratung eines Dritten, pondern um־' die Ausführung eigener Beschlüsse, beispielsweise bei der Durchführung wirtschaftlicher Unternehmungen handelt. Wenn die Jewish Agency die Elektrifizierung der palästinsischen Wasserkräfte übernimmt und dabei etwa unter dem angeblichen Zwange der Notwendigkeit den Sabbat ausser Kurs setzte, so könnte nichts in der Welt, kein* Protest und kein Miriderheitsvotum, die gesetzestreuen Agency-Mitglieder von ihrer Mitverantwortung befreien. Das Verlangen, das in 2 b gestellt wird, ist (daher — gerade mit Rücksicht auf die Doppelfunktion der Agency — auch für diejenigen Agudakreise eine conditio sine qua non, Sdie trotz allem in der offiziellen Mitarbeit der Aguda eine Pflicht! gegenüber dem Aufbau des heiligen Landes erblicken. Diesem Verlangen Rechnung zu tragen, hängt aus-!schliesslich von dem guten Willen aller Beteiligten ab; denn (auch die äusserste Linke sollte.,darüber klar sein, dass die .■■י.- .'V . V. ■ J! _;_ ״« 0 ♦ ,« ־f« « .,V• Herrengarderoüen nach Mass Weldler & Fürst, Wien, II., Hollandstrasse 16 Lager feiaster orig. engl. Stoffe. Anfertigung auch in 24 Stunden. w Soeben erschienen! פלאי דע ץ von רב רבי אליעזר ס אפן Dieses berühmte, lang entbehrte מוסר 0םר, welches jahrelang vergriffen war, ist soeben in meinem Verlage erschienen! Preis geh. K öslerr. 45.000 // K Isch. 23.— Zusendung erfolgt gegen vorherige Einsendung des Betrages Jos. Schlesingers Buchhandlung Wien, I., Seitenstellengasse 5 Mann sein müsse, denn in ׳dessen Hause fehlte es an nichts: dass!hier böse Geister (hausen1, davon war nichts!ziu merken. Während der vermeintliche Hausherr seinen Obliegenheiten nachging, machte der Mohel •der jungen Mutter einen •Besuch. Die freute sich sehr, als sie ihn sah und nach freundlicher Begrössung sprach sie zu ahm* ״Tritt •näher! Ich •will dir ein wichtiges Geheimnis offenbaren: ■wisse, dass mein Mann ein Dämon ist, ich aber stamme von wirk- Hohen Menschen a׳b und!bin ■in meiner Kindheit von 1bösen Geistern ׳geraubt worden1. An mir liegt nichts. Aber ich ■bitte dich ausdrücklich! ׳mein Kind ■zu beschneiden und zu deinem eigenen Wöhle binde ׳ich dir streng auf die Seele, ja nichts 1z!u gemessen, •weder Speise noch Trank, auch keinerlei!Geschenke anzunehmen, weder von meinem Mann noch sonst •einem hier.“ 1 ־!Der Mann״ erschrak nicht wenig, als er solches hörte. Als sich abends viele Gäste versammelten, ass er nichts, unter dem Vorwände von •der Reise noch zu müde zu sein. Des anderen •Morgens girig man zur Synagoge. Der Mohel sang das Uebliche und hernach ■war die •Besohneidung. Als (hierauf der Gevattermann, wie dies •so üblich ist, zu einem Imbiss einlud, da versuchte der Mohel nichts, er faste wegen eines schlechten Traumes, sagte er. Da schlug der Vater vor, mit Rücksicht auf den Mohel, der sich ja extra bemüht habe, die eigentliche Sudah auf die Nacht zu verschieben, wenn der Fasttag vorüber sei. •Seine ganze Absicht war natürlich, den Mohel zum Essen tzu verleiten, •um über ihn Gewalt zu bekommen,־ wusste er doch nichts davon; dass seine Frau geplaudert habe. Aber auch •bei der Mahlzeit des Nachts Nr. 14/16 , Liebe tfer rabbinischen Führer der ״Agudas Jisroel״ «Oft heiligen Lande und ihr Wunsch, es zur Stätte aafbKrhcftde« jüdischen Lebens zu machen, diese Männer1 niemals unberechtigten lind übertriebenen Erschwerungen führe« wird. Wo aber dennoch der unabänderliche Wille des' göttliehen Gesetzes irgend einer Lebensäusserung In der Tat Einhalt gebietet, da kann diese defti jüdischen Volke‘ ftitfi- *tnermehr zum dauernden ,Heile* gereichen. Mart mÖchle ^laUben, dass die geschichtliche Erfahrung, diesem Gedanken weit über. die Kreise der ״Agudas Jisroel״.:hinaus auch in Amerika Anerkennung verschafft haben sollte. ׳Wir sindbei unserer Betrachtung bisher von $ler Annahme ausgegangen, dass der in dem Mandattext umschriebene Aufgabenkreis der Jewish : Agency (״Wirtschaftliehe, soziale und andere Angelegenheiten״) in-Verbmdungj ,mit den späteren ,Paragraphen dahin auszalegen ist, das» religiöse und kulturelle Fragen, also das ganze (!Gebiet des Geistes, ausserhalb der ,Kompetenz dieses Organes Hegt. : Nur unter dieser ,Voraussetzung hat es einen Skro, einer etwaigen orthodoxen Minderheit in der Agency das in Breslau geforderte religiöse Vetorecht zuzuges teben.. Denn man kann dann, und nur dann ״van der ‘Mehrheit verlangen, sich in den wahrscheinlich seltenen Ausnahmefällen, die in Betracht kommen werden,[ dem (für sie lästigen Diktat des Gesetzes zu fügen. Völlig verändert wäre die Lage, wenn — ein Satz in. dem vorige Wache veröffentlichten Weissbuch lässt leider darauf schliessen — Mandatarmacht und Völkerbund •der . Meinung sein sollten, dass beispielsweise auch das Schul- ־wesen der Juden in den Aufgabenbereich der Agency fiele oder wenn die Agency etwa, wie in Amerika erwogen* ward, den Keren Hajessod mit seinem 9chulbudget übernehmen wollte. Man kann unseres Erachtens den Geist nicht reglementieren. Will auch die erweiterte Agency fortfahren, die ״nationale Erziehung״ zur Leugnung und Entwurzehrn# der überlieferten jüdischen Wahrheit im Stile der Mössinsohn, Lurie und Konsorten unmittelbar oder mittelbar ,zu fördern, so schlies9t sie damit die Teilnahme £jer ihrer Prinzipien bewussten überlieferungstreuen Judenheit unter allen Umständen aus. Wo JilJ'D in Frage kommt, nützt kein Veto und nützen keine Minderheiterechte, nützt ,über- ׳haupt kein äusserer Zwang, sondern nur reinliche Scheidüng. . Wir haben diese Selbstverständlichkeit erwähnt, weil Klarheit über 'diesen Punkt Vorbedingung für jede *weitere} Verhandlung ist. An und für sich wüssten .wir nicht, warum die Agency mit kulturellen und religiösen Angelegenheiten überhaupt befasst werden müsste. Ihre Bestimmung ist ja offensichtlich die Unterstützung der Mandatarmacht beim Aufbau des ״national home״ in denjenigen Punkten;;in denen die Mitwirkung der ausserpalästinensischen Judenheii* unentbehrlich ist. Das aber ist bei der ]Ungeheuren Pionierarbeit des wirtschaftlichen Wiederaufbaues eines seit Jahrtausenden verwahrlosten Landes der Fall. Dagegen geht es wahrlich nicht über die Steuerkraft und die;organisatorische Fähigkeit des Landes hinaus, sich ein Schulwerk zu schaffen, und so lange die Steuerkraft dennoch nicht reicht, wird die freiwillige Teilnahme aller Länder die Mittel schaffen, während für die Organisation die Regierung mit *den Orgänen der Selbstverwaltung zu sorgen hat. Was [geht es schliesslich dje amerikanischen, deutschen oder polnischen Juden an, nach welchem System ihre palästinensischen Briider ihre Kinder erziehen wollen? Das sollte man ruhig,, wie in der ganzen Welt, der Regierung (und den religiösen Gemeinschaften des Landes überlassen. Die Einbeziehung kultureller Angelegenheiten in die Kompetenz der Agency wirkt völlig unorganisch und!sollte ein für allemal unmöglich gemacht werden. Geschähe das wider Erwarten nicht, so müssten wir leider (der Ausgeversuchte der Mohel nichts, der Kopf und alle *Glieder täten *ihm weh. Die anderen aber taten sich gütlich. Als sie durch den Weingenuss recht lästig waren, hiess ׳der Hausherr ■den *Mohel *mit in *sein Zimmer •zu kommen. Dieser glaubte voller Angst, jetzt sei gewiss sein ׳Ende gekommen. Er ■wurde hintereinander in Zimmer geführt, ׳die mit allerlei Kostbarkeiten־ «ngefüllt waren, eines prächtiger als das andere. ״Nimm dir etwas mit zum Andenken,“ sagte der Dämon. Aber der Mohel erwiderte, ׳er ha*be selber Gold־und Geschmeide in seinem eigenen Besitz. Zuletzt wurde er in ein Zimmer geführt, in welchem ringsherum lauter Schlüssel hingen. Unser Mohel staunte.!Ihm *war, als habe er einen Schlüsselbund erblickt, der genau - so ׳sei wie ׳derjenige, denn er selber zu Hause *habe, für ׳seine Kisten und •Kasten. Der •Hausherr. merkte, wohl sein Erstaunen und fragte nach dessen Ursache, wo ihn doch •alle bisher gezeigten Herrlichkeiten gleichgültig gelassen hätten. ״Hier *hängt ein Bund mit Schlüsseln, di׳e genau die •gleichen sind, wie ich sie •für meine Kasten und Kammern habe,“ sagte der Mohel. Da sprach der Hausherr: ״Nun, da *du'•mar Gemillus Chesed erwiesen hast und zur Miloh meines Sohnes den langen Weg nicht gescheut hast und ich sehe, dass G-tt dich bewahrt hat, etwas von mir zii essen und zu trinken, oder sonst etwas anzunelimeti — so wisse, dass ich ׳das Oberhaupt denjenigen Geister bin, die da regieren über solche Menschen, die von Natur aus geizig sind. Alle Schlüssel, die diese haben — uns sind sie übergeben. Sie selbst haben keinerlei Gewalt darüber und keine Macht, •därmt irgendwelche Zedokoh oder Gemilus Chesed auszu- •üben. Ja, nicht einmal sich selbst irgend eine Freude;

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