Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 10 (1924)
- Issue
- 39-40 (26.9.1924)
- Date
- 1924-09-26
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Aas Lebrhaas and Schule. Probleme der jfidischen Schale.*) Von Dr. L. DeutschlSnder. Wie ein ehernes Staatsgesetz erscheinen die Worffe des Rambam,(3 תלטת תלמוד תורח) die der Pflicht des Lehren« and Lernens im Sinne der talmudischen Weisen als Pflicht der Gesamtheit in unzweideutiger, kategorischer Form statuieren. מושיבין מלמדי תינוקות בכל מדינה ומדינה ככל פלך ופלך ובכל עיר ועיר, וכל עיד שאין בה תינוקות של בית רבן מחרימין את אנשי העיר עד שמושיבין מלמדי תינוקות, ואם לא הושיבו מחרימין את העיר, שאין העולם מתקיים אלא בחבל פיהם של תינוקות של בית רבן. ״Kindeiiehrer sind eimzusetzen in jedem Land, in jedem Bezirk, 'in jeder Stadt; und jede Stadt, die keine Lehrer hat, belegt man ׳mit dem Bann, bis sie ihre Pflicht erfüllt, denn die Welt besteht nur durch den Atem unserer Schulkinder.“ Fürwahr ein ehernes Gesetz, dem ohne Mittel Staatliehen Zwanges in jeder Stadt, in jedem Dorf, in welchem Jehudim wohnten, Erfüllung wand, ein Gesetz, welches Jisroel zum wahren Kulturvolk erhob, in einer Zeit, da noch kein anderes die Verpflichtungen zum Lehren und Lernen in diesem Sinne und in solchem Umfange erfasst hatte. Im Laufe der Jahrhunderte haben die Nationen sich auch auf diesem Gebiete Jisrael genähert und im neunzehnten und zwanzigsten Jahrhundert dürfen die Staatsmänner mit Recht den grossen Fortschritt begrüssen, den sie mit der ׳Einführung der allgemeinen Lehr- und Lern- Pflicht!(nach der Wehrpflicht) für ׳ihre Völker errungen haben. Und wenn man im weiteren Verfolg dieser Bahn nicht nur den einheimischen Bürgern, sondern auch den Fremden im Lande den Segen der sogenannten allgemeinen Zwangsstchule erschloss, so zweifelten die Gesetz• geber keinen Augenblick, dass sie ihre Kraft für die Ver■ wirkhehung wahrhafter humanistischer Forderungen mit Erfolg eingesetzt hatten. Die Stellung des modernen Staates zum jüdischen Schulkinde richtete sich Picht einheitlich und nicht streng nach dem gekennzeichneten Prinzip. Im ehemaligen russisehen Reiche besass unser Volk seine eigene jüdische Schule, das Glieder, und es üst bekannt, dass die Machthaber nicht im Interesse ihrer jüdischen Untertanen seinen Fortbestand duldeten und förderten. Nach oberflächlicher Auffassung bot dieser Schultyp dem Staate eine gewisse Bürgschaft für die Niederhaltung der Juden sowohl in politischer wie auch in wirtschaftlicher Beziehung. Mit einem gewissen Frohlocken beobachtete man die Ergebnisse die■ ses Erziehungssystems, das den Zögling zur Staunenswerten Höchstleistung seines Intellekts erhob, ihn aber für den Daseinskampf iim praktischen Leben nicht ausreichend stählte, ihn ferner, vom Standpunkte der Regierung aus betrachtet, vor politischen Verimingen bewahrte. So büch das Ghetto erhalten, dessen Insassen die Glücksgüter des irdischen׳ Leiben zugunsten des hedssbegehrten Auf- Schwungs Ahrer Seele ׳mehr oder minder stark verneinten. Es soülen die Licht- und Schattenseiten dieser Entwicklung Wer nicht gegeneinander abgewogen werden; so viel steht fest, dass das Cheder als schützendes Element sich be׳ währte und dem Daseinskampf des Individuums wie der Gesamtheit des jüdischen Volkes die wirksamste Waffe zur Selbstbehauptung geschaffen hat. Jene Fürsten des Geistes, jene starken Charaktere, die das Licht des Judentums immer von neuem entzündet und den Gefahren neuer Zeit- Strömungen mit Heldenkraft und Opfermut widerstanden haben, sind dem Cheder entwachsen; sie ׳haben die Gesamtheit Jisroels gerettet, wählend -in gleicher Zeit und im gleichen Kampf an anderen Orten der Welt Tausende und Abertausende dem AssAmilatäonsprozess zum Opfer fielen. Verständlich also, wenn jeder mit historischem Sinn be-׳ gabte die Erhaltung des Cheders forderte, und es darf als Erfolg systematischer Aufklärungsarbeit verzeichnet werden, wenn die neuen Regierungen Litauens und Polens, die in ihren Provinzen das Erbe des zaristischen Riesenreicbes antraten, im Grundprinzip die Berechtigung des altjüdischen Schulsystems anerkannten und seiner Weiterentwicklung, nach Erfüllung gewisser allgemeiner staatlicher Forderungen, ihre Zustimmung gaben. So batte Litauen mit dem Augenblicke seiner Konstituierung und mit der Einsetzung eines Unterrichtsministeriums eine eigene jüdische Schulabteiiiung geschaffen, der die Aufgabe gestellt war, das jüdische Schulwesen unter vollster Wahrung!der jüdischen Eigenart aufzubauen, die eigene Sprache, Jüdisch oder Hebräisch, als Unterrichtssprache war nirgends ׳beanstandet. Die Stundenzahl für gründliche Erlernung aller jüdischen Disziplinen mit Einschluss des TaJmudunterrichtes nicht beschränkt. Den staatlichen Forderungen bei der Auf- Stellung des Lehrplanes, Erlernung der Landessprache, Einfü'hrung von profanen Lehrgegenständen an den Volksschulen, setzte man auf orthodoxer Seite keinen prinzipieütn Widerstand entgegen, schon gar nicht den hygienisehen und allgemeinen schultechnischen Anordnungen. Nun müssen, •und das lehren die Ereignisse der letzten Wochen besonders in Litauen, die gewährten Rechte verteidigt werden; der Gesinnungswechsel der Behörden, ihre sacbliehe Unerfahrenheit zwingen dazu. Und am bedauerlichsten für unser Bewusstsein, geradezu quashrall ist es, dass der Verteidigungiskampf für die Integrität von Cheder und ׳Jescüwa gegen unsere Brüder, die politisch und weitansdiauungsmässig •von uns geschieden sind, mit grösster Schärfe gefühlt werden muss. Die Einheitsfront -aller jü- .(fischen Parteien, die dort!zur Erringung gemeinsamer po- ,litischer Ziele vor fünf Jahren begründet wurde, ist durch die Aufhebung des Ministeriums für jüdische Angelegenheiten »ach aussen zerstört und durch den geradezu syste- ׳matischen Kampf der jüdischen Regierungsparteien gegen die orthodoxe Schule innerlich!unterwühlt. So muss die Orthodoxie jedes Landes ihre ganze Kraft daransetzen, eine legitimierte Vertretung ihrer Sdhulinteressen zu bestellen, die ׳befähigt ist, selbständig und unabhängig die Rechte der eigenen Schulen vor der staatlichen Macht ׳und vor den eigenen Qesinnungsgenossen zu vertreten. Auch in den anderen Ländern!des Ostens, in Polen wie auoh in Rumänien (Bessaraibien), dürfte die Grundlage für die Schaffung einer sogenannten orthodoxen SohuHcanzled gegeben sei», die vom Staate mit gewissen Vollmachten ausgestattet werden muss. Während ׳die jüdische Schule des Ostens immerhin theoretisch die Möglichkeit hat, sich frei zu entfalten, betrachtet es der Staat im Westen als seine vornehmste Aufgabe, entscheidenden Einfluss auf die Gestaltung des gesamten Enziehungswerkes zu nehmen. Vielleicht wild diese Absicht nicht immer mit der wünschenswerten Deutlichikeit enthüllt. Umsomehr besteht die Pflioht, die Ge• fahren, die in dieser Anschauung für uns liegen, zu beleuchte»..•■ v-■ ** ■ Ein so feiner Kenner der Volksseele wie Dostojewski hat einmal den Gedanken ausgesprochen, dass jedes grosse Volk glaubt und glauben •muss, dass in ihm und nur in ihm allein die Rettung der Welt liegt, dass es!bloss lebt, um an die Spitze aller Völker zu treten und sie!zu dem letzten Ziel, das ihnen allen vorbestimmt ist, zu führen. ,,Der grosse Eigendünkel, der Glaube, dass man das letzte Wort der Welt sagen will und kann, das ist das Unterpfand des ׳hochsten Lebens einer Nation.“ Ein Pädagoge der Gegenwart bezeichnet diese Gedankenriohtung als selbstsüchtigen Nationa!fism,us der sogenannten Kulturnationen, die im Bewiusstsein ,ihrer Kraft immer die eigene Kultur zur Universalkultur zu erheben und ihr alle übrigen Volksindividualitäten gewaltsam zu unterwerfen trachten. Niemals, und das lehrt auch die jüdische Geschichte, ist von den wahrhaft Grossen das Bestreben gebilligt worden, die eigene Geistigkeit anderen Gemeinschaften gewaltsam aufzuzwingen. I!m עלינו-Gebet wird es als sehnender Wunsch ausgesprochen, dass es uns gelingen möge לתקן עולם במלכות שדי die irdische Welt in den Machtbereich des atömächtigen G-ttes harmonisch einzufügen. Aber Herrscher, die versucht haben, mit den Mitteln des Zwanges fremde Nationalrtäten zur Annahme der jüdischen Lehre zu zwingen, hat das einmütige Verdikt unserer Weisen getroffen. (Johann Hyrtoan.) •) Herrn Dr. Nathan Birnbaum zu seinem 60. Geburtstag gewidmet. Der Einjährige Handelskurs dtp unter Leitung von Hovvn Dp. H. Wundermann an dar TALMUD THORA SCHULE mit dem Beginn dieses Schuljshrss eröffnst wird» gibt der reiferen Jagend •die M&glioh• keif» eine gute keufmftitnisohe Ausbildung an einer jüdischen Anstalt zu gewinnen Auskunft im Sekreterist Wien, II., Mnlzgssse ■r. 16 Nur wenige Machthaber unserer Zeit verstehen die Gedankenrichtung religiöser und nationaler Minoritäten, die darnach strebt, dass ihnen die autonome Gestaltung, der Erziehung ihrer Kinder überlassen werde. Präsident Wilson hat bei der Regelung der neuen Verhältnisse beim Friedensschluss wohl das grösste Verständnis für die geistige Freiheit des Volkes gezeigt, doch wenig für die Verwirklichung dieses Ideals unternommen. Da? Oberhaupt der tschechoslowakischen Republik hat vor der Begründung seines Reiches als schlichter Kämpfer für das freie Dasein der Völker seine ganze Persönlichkeit eingesetzt. Erfreulicherweise verleugnet nunmehr der Staatsmann, der sich im Besitze der realen Gewalt ,befindet, die Forderungen des früheren Theoretikers nicht, so dass Talmud Thora-Anstalten und Jeschiwoth in der Tschechoslowakei ganz nach dem Willen ihrer Gründer* und Erhalter sich ungestört ihrer heiligen Berufsarbeit widmen. In Deutschland und in Oesterreich, in jenen Ländern, in welchen durch die Revolution die Befreiung der Volksindividualitäten eingeleitet werden sollte, sind nach unserem Ermessen die Verhältnisse in keiner Weise befriedigend. Der Entwurf des ersten preussischen Unterrichtsgesetzes beginnt mit den Worten: ״Der Staat ist eine Er- Ziehungsanstalt im grossen, in der er, wie die geschiehtliehen Beispiele lehren, durch alles, was von ihm ausgeht, seinen Bürgern eine bestimmte Richtung und ein eigentümliches Gepräge des Geistes und der Gesinnung] gibt. Dies haben die Gesetzgeber erkannt und feste Ziele! aufgestellt, wohin durch die gesamte Staatsorganisation die Bürger geführt werden sollen. Eine notwendige Vorbereitung zu einer solchen Nationalerziehung ist die sogenannte National-Jugenderziehung.“ Wir können dem Staate das Recht darauf nicht bestreiten. In der historischen Entwicklung, die vom Humanismus der beginnenden Neuzeit zum Nationalismus der Gegenwart führt, erblicken wir kein Zeichen des Niederganges; wir fordern nur, dass die aus dieser Entwicklung] notwendig resultierende Forderung des geistigen Eigenlebens religiöser oder nationaler Gruppen innerhalb de/ Bevölkerung vom Staate berücksichtigt werde. Zunächst um des Staates selbst wegen. Es ist ein verhängnisvoller Irrtum, wenn die Freiheit der Erziehung des Schulkindes als ein Sonderrecht betrachtet wird, das die Stellung des künftigen Bürgers zum Staate im Prinzip itfdem müsste! Besonders das religiöse Judentum, das in der Treue zuni Staate ein wesentliches Erfordernis seiner Weltanschauung] erblickt, wird, wie die Geschichte lehrt, um so stärker mit dem Staate verbunden sein, als die Wurzeln seine!) Kraft gestärkt und nicht untergraben werden. So dürfen sie eine Schule fordern, die »Hein die Gewähr für die Heranbildung geschlossener Persönlichkeit bildet. In Prag war zu Beginn des Krieges für die jüdisehen Flüchtlinge eine Flüchtlingsschule gegründet worden und zu den Lehrern zählten Männer, die ihre geistige Kraft aus nichtjüdischen Bildungsanstalten geschöpft hatten. Und die Lehrenden empfanden zum ersten Male, welchen Segen die nichtjüdische Schule für das jüdische Schulkind bedeutet. •Was Max Brod, einer dieser Lehrer, damals als Erlebnis und Ergebnis seiner Tätigkeit fand, die Forderung, die er auf Grund dessen den Machthabern der Erde zurief, soll in prägnanter Kürze der Ruf sein, den auch wir vor den staatlichen Mächten erheben. ״Gebt den Juden ihre jüdische Schule und ihr werdet euch staunend darüber freuen, was für starke, edle Kohäsionskraft unser noch gesunder, nach Gesundheit sehnsüchtiger Volkskörper entwickeln wird. Nur soll man uns nicht in der Schule zur Assimilation erziehen wollen. Man soll uns nicht fälschen und sich dann wundern, dass nichts Echtes aus uns geworden ist. Man soll uns nicht Zentrifugalkraft einimpfen und dann ״Nomadentum“ und ״kritische Zersetzung“ an unserem Leichnam konstatieren.“ Aber hat nicht der deutsche Staat die Wünsche seiner jüdischen Bürger erfüllt und ihnen nebst zahlreichen jüdischen Volksschulen sogar die höhere jüdische Schule gewährt? Bestehen nicht seit einem halben Jahrhundert und länger in Hamburg, Frankfurt und Fürth blühende Schulen, die jüdische Menschen erzogen haben, deren Charakterstärke und Treue zur ererbten Religion allen! Anfechtungen standgehalten haben? Sind im letzten Jahrzehnt nicht Berlin, Leipzig, Köln, Breslau dem Vorbilde gefolgt und haben auch in ihren Gemeinden Pflanzstätten für jüdische Erziehung geschaffen, deren wirkungsvolle Anfänge bis in die weitesten Kreise hinein dankbare Anerkennung gefunden haben? Wir wollen nicht leugnen, welch grosser Segen dem jüdischen Schulkinde bereitet wird, wenn es am Sabbat, ungehindert durch die Schulpflicht, sich ganz dem Zauber des heiligen Tages hingeben darf. Es ist ebenso wenig gering zu achten, dass das Kind die langen Jahre seiner Schulzeit in gleichgesinnter Umgebung verleben darf und nicht in einer Umwelt, die seinem religiösen Empfinden fremd, ja sogar spöttisch gegenübersteht. Es ist hier nicht der Ort, im einzelnen auf den ungeheuren Fortschritt hinzuweisen, welcher mit der Schaffung der jüdisehen Schule erreicht worden ist. Wenn man berücksichtigt, dass der gewöhnliche Bürger keine wesentlichen Lasten für die Erziehung seiner Kinder zu tragen hat, dass der Staat alle Spielarten eines