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Jüdische Presse · 1924-09-26 · 39-40 (26.9.1924) · page 4

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Journal
Jüdische Presse
Volume
10 (1924)
Issue
39-40 (26.9.1924)
Date
1924-09-26
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 264 JÜDISCHE PRESSE Nr. 39/40 Die Organisation der palästinensischen Judenheit. «Der Kampf um cks palästinensische Gemeindegesetz ist bisher von der Voraussetzung aus geführt worden, dass der Entwurf des ״Waad leumi“ die Grundlage der Diskussion bleiben müsse und dass es gelte, neben der ׳so ins Leben!tretenden durch und durch unjüdischen, das Thoragesetz degradierenden Emhedtsorgainisation der Liberalen, Indifferenten und ״Gemässigten‘1 eine freie orthodoxe Gemeinschaft zu schaffen. Es ist aber von vornherein darauf hingewiesen worden, dass diese Form der Organisation durchaus nur als ultima ratio anzusehen sei, ׳wie sie das Gohrs gezeitigt hat, keineswegs aber als das angemessene organisatorische Kleid für eine auf dem heiJagen Boden Eresz Jisroels zu neuem Leben erstehendfe jüdische Gemeinschaft. In dem wahrlich ernsten und geweihten Augenblick, da diese Gemeinschaft sich das Gesetz ihres Seins und ihrer Entwicklung zu geben sich ׳anschdckt, hä'Jt es die Leitung der ״Agudas Jisroel“ für ihre IPßicht, der jüdischen und niditjüdisdien Oeftfentlichkeit, der 1Mandatarmacht und dem Völkerbund, dem High Commissioner und dem wWaad leumi“ selber doch noch einmal an der Hand eines ausgearbeiteten Gesetzentwurfes positiv vor Augen zu führen, wie da!s geschichtliche Judentum, •das in seiner Reinheit von ״Agudas Jisroel“ vertreten wird, die jüdische Einheit begreift und mit den Grundsätzen voller Gewissensfreiheit vereinigen zu können glaubt. Wir venöffentliehen diesen Gesetzentwurf, der auch die Zustimmung der palästinensischen Landesorganisation der ״Agudas Jisroel“ und ihrer rabbinisdien Führer sowie des In der vergangenen Woche in Krakau tagenden Zentralrates der Agudas Jisroel gefunden hat. Entwurf eines Gesetzes betreffend die jüdische Volksgemeinschaft in Erez Jisroel. 1. Abschnitt. Die jütische Volksgemeinschaft, Ihre Grundbegriffe und Ihre Organe. 8 1. Die Juden Palästinas, geeint durch den Willen, auf heimatlichem, heiligem Boden, das dem jüdischen Volk von Gott offenbarte, von den Vätern überlieferte Gesetz der Thora, wie es in schriftlicher und tnündlieber Lehre vorliegt und für die Zeit der Zerstreuung iiri Schulchan Arubh vorbildlich zusammengefasst ist, als unverbrüchliche Grundlage ihres Gemeinschaftslebens anzuerkennen und im Rahmen der allgemeinen Staatsgesetze zu verwirklichen, treten zur jüdischen Volksgemeinschaft zusammen, die vom Staat als Körper- ' achaft öffentlichen Rechtes anerkannt wird. § 2. Zweck der jüdischen Volksgemeinschaft ist die Förderung des Wohles des jüdischen Volkes in Palästina und des Wohles des ganzen Landes im Rahmen der allgemeinen Staatsgesetze auf dem Boden der Thora. Für die gesamte Tätigkeit der jüdischen Volksgemeinschaft, ihrer Organe und.ihrer Beamten sind die allgemeinen Staatsgesetze sowie die Gesetze ader Thora massgebend. , 8 3. Zur jüdischen Volksgemeinschaft gehören alle Juden und Jüdinnen, die sich in die von den staatliche Ortsbehörden überall, wo Juden wohnen, unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes für die Dauer von vier Wochen auszulegenden Listen eintragen. ׳ Die Eintragung des Ehemannes wirkt auch für die Ehefrau, des gesetzlichen Vertreters auch für den!Minderjährigen. Als Minderjähriger gilt, wer das achtzehnte Lebensjahr nicht vollendet hat. 8 4. Wer aus der jüdischen Volksgemeinschaft austreten will, hat eine entsprechende Erklärung schriftlich gegenüber den staatlichen Ortsbehörden abzugeben. Die Erklärung wirkt mit dem Ablauf des auf das laufende Kalendervierteljahr folgenden Kalendervierteljahres und hat auch den Austritt aus der Ortsgemeinde zur Folge. Fällige Verpflichtungen bleiben von dem Austritt unberührt. ‘ Die Rechtsverhältnisse der aus der jüdSsohen Volksgemeinschaft Ausgetretenen werden durch eine besondere Verordnung geregelt. Das Recht zur Bildung religiöser Gemeinschaften und zur zentralen Zusammenfassung dieser Gemeinschaften darf ihnen nicht verkürzt werden. 8 5. Unter ״Thora“ ist in diesem Gesetz überall das in § 1 genauer umschriebene heilige Thoragesetz der Juden zu verstehen. Unter ״Kehillah“ ist in diesem Gesetz überall die in den §§ 1 bis 3 genauer umschriebene jüdische Volksgemeinschaft zu verstehen. ״Jüdische Dörfer“ und ״jüdische Stadtviertel“ bedeuten in diesem Gesetz überall Dörfer oder Stadtviertel*! von deren Einwohnern mindestens drei Viertel Mitglieder der ״Kehillah“ sind. ' 8 6• Die Kehillah hat örtliche und zentrale Organe. 8 7• Die örtliche Organe der Kehillah werden von den Organen der Ortsgemeinden gebildet. Die Organe der Ortsgemeinden sind: 1. Die Ortsgemeindeversammlung, 2. der Ortsgemeindevorstand, 3. das Ortsgemeinderabbinat. $ 8. Die zentralen Organe der Kehillah sind: > Juden und Jüdinnen! Das ,Jüdisch• Hilfswerk«, die ,Kriegs- und Pogro»Waisenhäuser״ sind *in grösster Notl Die Avtfre oht orh&ltang dieser sozialen Institutionen erscheint ernstlich gefährdet. Schöpfungen, an deren Ausgestaltung wir jahrelang emsig und unermüdlich gearbeitet haben, stehen vor dem Zusammenbruehe. Die hohen Feiertage pochen an unsere Tore. Sie fordern Rechenschaft über unsere ethischen Leistungen. Sie stimmen unsere Herzen milder und machen sie für fremdes Elend empfänglicher. Glaubensbrüder und Schwestern! Seid in diesen Wochen der Ein• kehr and Bene hilfsbereit! Lasset die vielen unschuldigen Kinder, die Zuflucht bei uns gefunden haben, nicht einer ungewissen, traurigen Zukunft entgegengehen 1 Wertet diesen Aafruf als das, was er sein soll, als einen Notschrei den Ihr nicht ungehört verhallen lassen dürfet! Spendet reichlich! ״JÜDISCHES HILFSWERK‘ und Kriegswaisenfonds der Agada . Wien, II., Ktligsai« 12 PostspwtMMs-Kost• Ur. 17.736 u. 170.982 Rat, 1. Die Rabbinerversammlung und der rabbinische die Delegiertenversammlung und der Zentralrat. 8 9. Wahlberechtigt für sämtliche Organe der KehiUah sind alle volljährigen männlichen bürgerlich unbescholtenen Juden, wählbar diejenigen, die bürgerlich unbescholten sind und in ihrem Lebenswandel den Gesetzen der Thora Gehorsam leisten. niohtiüdSsohe WeH bewegen, so ist zu hoffen, dass mH der wachsenden politischen und sozialen Stabilität in Europa die sozialistische und nationalistische Hochflut, die schon am Ende dieses Jahres im Abflauen begriffen ist, noch stärker zarrückgehen wird. Die Orthodoxie wird aber diese leichte Besserung nicht gleich als eine endgültige Beruhigtmg empfinden dürfen, sondern ihre Kräfte unter diesen günstigeren Bedingungen zusamtnenfassen müssen, um auf dem bereits betretenen Wege zur Festigung der jüdisahen Familie, zum Ausbau des orthodoxen Schulwesens nnd •zur Verteidigung der jüdischen Gemeinden unermüdlich weHensohreiten. Dann dürfen wir hoffen, dass das Jahr 9685 m. G. H. so manche verheissunigsvohe Blüte unseres ttooratreuen Judentums zur Reife bringen wird. J, 6■ Der Traum des Rabbi. (Fortsetzung.) Mit grosser Ungeduld sah der Oberrabbiner der Stunde entgegen, in der er, nach der getroffen! Verabredung, den Besuch seines einstigen Schülers zu erwarten hatte. Unablässig beschäftigte ihn der Gedanke, ob denn nicht ein Weg denkbar sei, der Perez, ohne sein Leben zu gefährden, die Freiheit des Entschlusses gestatten würde. Er sah keinen. Einen Augenblick dachte er daran, dass Perez vielleicht den Versuch machen könnte, sich dem hochherzigen König zu Füssen zu werfen, ihm die ganze Wahrheit zu offenbaren und von ihm Rettung zu erflehen. Aber bei einigem ruhigeren, kühlen Beurteilen der Sachlage musste der Oberrabbiner die Hoffnungslosigkeit dieses Planes erkennen, denn wäre der Hochherzigkeit, der Vorurteilslosigkeit des Königs das schier Unglaubliche zuzuntuten, so war zu bedenken, dass auch seiner Machtvolikommenkeit Grenzen gezogen sind. Auch wenn er es wollte, könnte es 31m nicht gelingen, einen abtrünnigen Priester vor dem Strafgerichte zu schützen! Die Gnade des Königs könnte ihn zwaT vor dem grausamen Flammentod bewahren, aber nicht vor der ewigen ׳Nacht im Kerker ... Der Oberrabbiner dachte angestrengt weiter. Wäre eine Fluoht denkbar? ״Ach — sagte er sich — wie soll die Flucht gelingen, wenn alle ׳Häscher dem Flüchling auf den Fersen sind? Und würden sich edle Menschen finden, die den Mut hätten, dem Unglücklichen irgendwie Hilfe und Beistand zu leisten?“ Wie ein Hoffnungschimmer hatte vor dem Geiste des Oberrabbiners einen Moment die Erinnerung aufgeleuchtet, dass sein Freund, der Vorsteher, ihm vor 1kurzem mitgeteilt hatte, dass er demnächst wieder eine seiner grossen Geschäftsreisen nach Frankreich antreten wolle. Unter seinem Schutze hätte Perez’s Flucht aus dem Lange gelingen können. Dank der grossen Verbindungen, die der durch seinen Reichtum und sein Ansehen mächtige Mann auch in dem Nachbarlande besass, hätte Perez dort unter fremdem Namen ein neues Leben beginnen können . . . Aber so rasch wie der Rettungsgedanke auf getaucht war, so schnell musste der Oberrabbiner ihn wieder verwerfen. Gewiss, der Vorsteher, dieser fromme und gütige Mann, würde unter gewöhnlichen Umstanden mit Freuden alles tun,!um einem ׳hilfsbedürftigen Glaubensbruder beizustehen. Aber wer hätte den Mut, in einem Falle, wo der Retter derselben Lebensgefahr pTeisgegeben wird wie der Schützling, ein solches Opfer zu erbitten? Die Flucht eines abtrünnigen Priesters würde als ein ganz ausserordentliches Ereignis zweifellos das grösste Aufsehen nicht nur in der Stadt allein, sondern im ganzen Lande erregen, und da wäre es wohl!möglich, dass schliesslich zwischen dessen Verschwinden und der Abreise des grossen jüdischen Kaufmannes ein Zusammenhang vermutet wird. Selbst der blosse Verdacht, dass ein Jude bei der Bucht eines abtrünnigen Priesters, der einst Jude gewesen, die Hand im Spiele gehabt, müsste schon für die Verdächtigen die!Verhängnisvollsten Folgen haben! Wie erst, wenn sich dieser Verdacht als berechtigt herausstellen sollte? ״Nein, nein — flüsterte der Rabbiner traurig vor sich hin — ich darf dem Gedanken, für Perez’s Rettung meinen alten Freund, ja vielleicht mit ihm auch die ganze Gemeinde in Gefahr zu stossen, keinen Raum geben.“ Sorgenvoll stützte der Oberrabbiner sein Haupt in beide Hände!und immer schmerzlicher drückte 3m die Empfindung, dass er ratlos und hoffnungslos dem Unheil gegenüberstehe, das Perez bedroht. In dieser düsteren Stimmung trat der Diener des Oberrabbiners mit der Meldung in das Zimmer, dass der Erwartete angekommen sei und bitte, vorgelassen zu werden. Der kleine, gebückte Greis blieb demütig bei der Türe stehen. Der Oberrabbiner aber erhob sich rasch von seinem Sitze, ging ihm entgegen und reichte ihm mit herzlichem Grass die Hand. Alse Perez sich auf den Boden warf und die Hand küssen wollte, nötigte ihn der Rabbi, aufzustehen, umarmte den heftig Schluchzenden und sagte gerührt: ״Ihr Platz ist jetzt wieder an meinem Herzen »wie einst . . . Und kein Wort mehr von der Vergangenheit! Was könnten wir noch über diese sprechen, nachdem ich alles gelesen, was Sie geschrieben!“ ״Rabbi — stammelte Perez — Sie haben mich durch Ihre gütigen Worte so glücklich gemacht, wie ich nicht ׳mehr hoffte, auf Erden noch zu sein. Da ich noch das erlebt habe, gehe ich ruhig in den Tod.“ Erblassend rief der Oberrabbiner: ״Unglücklicher! Wollen Sie denn nicht leben! ■Mit traurigem Lächeln antwortete Perez: ״SoH ich mich selbst täuschen, Rabbi? Und wenn ich das Leben so glühend liebte, wie es noch kein Arensch geliebt: so weiss ich doch — und auch Ihr, Rabbi, wisst es, für den Abtrünnigen, für den Ketzer . . . ist es verforen.“ (PfljllHfeHi $.

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