Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 10 (1924)
- Issue
- 34 (22.8.1924)
- Date
- 1924-08-22
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 232 JÜDISCHE PRESSE Nr. 34 Schritte unternehmen, dass das Vermögen des Baron Hirsch-Schulfonds, der zur Entwicklung des jfidischen Volksschulwesens in Galizien gegründet worden war, aus Oesterreich nach Polen überführt werden solle. Laut dem Friedensvertrag von St. Germain müssen alle Fonds, die für die Sukzessionsstaaten bestimmt waren, diesen Staaten übergeben werden. Der Baron Hirsch-Schulfonds wurde im Jahre 1891 mit einem Kapital von 12 Millionen Francs gegründet. Im Jahre 1899 kamen noch von der Baronin Hirsch gestiftete 1,5 Millionen österreichische Gulden hinzu, später noch eine Summe zur Erbauung von 21 Schulgebäuden. Der Fonds gründete im ganzen 48 Schulen in Galizien und zwei ln der Bukowina, die alle von den Zinsen des Fonds erhalten worden sind. Während des Krieges wurde der grösste Teil der Schulen vernichtet. Gegenwärtig existieren fünf Schulen. Das in Wien domizilierende Baron Hirsch-Kuratorium tut nichts für diese Schulen, es hat im Gegenteil bei der polnischen Regierung die Erlaubnis zur Liquidierung der Schulen und zum Verkauf der Gebäude durchzusetzen versucht. Dies wurde infolge Intervention des Sejmklubs verhindert. In der Entwertungsperiode ging der grösste Teil des Fondskapitals verloren. Abg. Dr. Silberstein weist die Regierung auf die Gefahr hin, dass das ganze Fondsvermögen verlorengehen kann, und for- ‘ dert die Regierung auf, die nötigen Schritte zu unternehmen, dass der Fonds nach Polen überführt wird, und dass polnische Staatsbürger das Kuratorium bilden sollen. Ferner soll eine Abmachung mit Rumänien bezüglich jenes Teiles des Fonds, der auf die Bukowina entfällt, getroffen werden. Rückkehr aus Russland. Kowno. (A. J. P. B.) Der allbekannte Amtschillower Raw, Rabbi Aron Walkin ist nach einem mehrjährigen Aufenthalt in Russland nach Litauen heimgekehrt. Er wurde von der Pilwiszkier jüdischen Gemeinde als Rabbiner gewählt. Er hat bereits seine Stelle angetreten.1 Die thoratreue Judenheit Litauens begrüsst mit grosser Freude die Rückkehr dieses bedeutenden Gelehrten nach Litauen. י Rabbinerwahl in Libowa. Kowno. (A. J. P. B.) Der bisherige Rosseiner Rabbiner, Rabbi I. M. Kliatzkin, wurde einstimmig für den Rabbiner von Libowa gewählt. Rabbiner Kliatzkin hat seine Stelle bereits angetreten. י 25jübriges Jubiläum der »Or Thora“ Jeschiwa in Tiberlas, Tiberias. (A. J. P. B.) Mit grossen Feierlichkeiten wurde am 1. Tammus das 25. Jubiläum der Gründung der Jeschiwa ״Or Thora“ in Tiberias begangen. Nach Ab- Schluss der gelernten Traktate hielt Oberrabbiner Rabbi Mosche Kliers die Festrede. Die höhere Mädchenschule der Jabne in Toltschi. Teltschi. (A. J. P. B.) Die im orthodoxen Geist geführte höhere Mädchenschule in Teltschi ist nun jetzt ganz ausgebaut. Der Unterricht im neuen Schuljahr beginnt am 17. August. 1 Keren Hathorah in Deutschland. Das Landesriürektorium des deutschen Keren Hatorah hat sich am 21. Mai (7. Ijar) unter dem Vorsitz des Herrn Oberrabbiners Dr. S. Spitzer in Hambürg konstituiert. Die Arbeit der ersten Wochen gilt dem Ausbau der Organisation, indem in allen grosseren Gemeinden Keren-Hatauroh-Kommissariate gegründet werden, die in ihren Gemeinden die Propaganda für den Keren Hatorah aufnehmen sollen. •Din Aufruf ist in Vorbereitung, der der jüdischen Oeffentlichkeit Deutschlands Ziel und Aufgabe des K. H. bekanntgeben soll. Das Landesdirektorium hat sich fer- 11er mit einem ausführlichen Fragebogen an alle gesetzestreuen Rabbiner gewandt, um lückenloses staüstisches Material übeT das Thoralernen in Deutschlarnd zuisaimimentzustellen.!Es ist ferner beabsichtigt, zu wenden, einen zu bestimmenden Sohabbos als sich an alle Gemeinden Deutschlands mit der Bitte Keren Hatorafh^Scbabbos m erklären, inldlem alle ar diesem Tage eingehenden Mizwoh-Gelder und 1Spenden dem Keren Hatorah zufliessen. Trotzdem sich die Organisation und Sammeltätigkeit erst in den Anfangsstadien befinden, war es dem Landesdirektorium bereits möglich, eine Anzahl deutscher Jeschiwaus und Thoralehranstalten mit namhaften Beträgen zu unterstützen. Gelder und Lehrmittel für verschiedene Schiiurim und Unterrichtskurse bereitstellen und einer Zahl junger Leute durch Subventionen den Besuch von Jeschiwohs zu ermöglichen. Sein besonderes Interesse hat das Landesdirektorium dem Wieder erwachen des Limmud Hatorah in den kleinen Gemeinden zugewendet. Schritte zur Beschaffung billiger, guter Seforim, sind eingeleitet. Das Sonntagsruhegesetz von dem griechischen Parlament angenommen. Saloniki. (J. T. A.) Ungeachtet des Protestes der griechischen Juden und der Vorstellungen der jüdischen ausländischen Organisationen wurde der Regierungsentwurf, der die zwangsweise Sonntagsruhe in Saloniki vorschreibt, von der Nationalversammlung angenommen. Alle jüdischen Läden — sie bildeten weitaus den grössten Teil der Läden in der Stadt — müssen von nun an am Sonntag geschlossen bleiben. Die jüdische Gemeinde von Saloniki, die ungefähr 80.0C0 Personen zählt, hatte zu jeder Zeit einen gewissen Grad von Selbstregierung. Der jüdische Sabbat ist dort als eine religiöse and soziale Einrichtung beobachtet woiden, am Sonnabend ruhte jeder Handel. In den früheren Jahren haben die Juden offizielle Zugeständnisse erhalten, dass die Sahbatrechte nicht verletzt werden. 1919, zur Zeit der Friedenskonferenz, gab Herr Venizelos den Juden Sicherheiten, dass wenn auch ein Gesetz der Bevölkerung die Sonntagsruhe gebieten sollte, die Juden nicht betroffen werden. Der im August 1920 geschlossene Minderheitsvertrag zwischen den Alliierten und Griechenland gewährt den Juden in religiöser Beziehung volle Rechte. Eine am 12. April 1923 herausgegeben« königliche Verfügung bestimmt ausdrücklich, dass der Sonnabend der wöchentliche Ruhetag der Juden von Saloniki ist. Latzki-Berhokü über Argentinien. Paris. (J. T. A.) Der J. T. A.-Vertreter hatte eine Unterredung mit dem Mitglied der Exekutive der Welthilfskonferenz und des Emigrationsdirektoriums, Herrn Latzki- Bertnoldi, der dieser Tage aus Argentinien zurückgekehrt war, wo er 8 Monate in einer besonderen Mission (Organisierung der Hilfe für die jüdischen Waisen der Ukraine) geweilt hatte. Herr Latzki berichtete: Vor meiner Abreise aus Argentinien nahm ich noch an der V. Konferenz sämtlicher argentinischer Hilfskomitees teil. Die Konferenz zeigte, auf welch hoher Stufe die jüdische öffentliche Hilfstätigkeit in Argentinien steht, ln Argertinien leben in den Städten und in den Kolonien 200.000 Juden. In erster Reihe beschäftigte sich die Konferenz mit der Fortsetzung der systematischen Hilfsarbeit zugunsten der Ukrainerwaisen, in zweiter Reihe mit der Frage der jüdischen Einwanderung in Argentinien. Sämtliehe Konferenzmitglieder waren überzeugt, dass das argentinische Judentum die Pflicht hat, sich organisatorisch so einzustellen, dass in den jetzt chaotischen Emigrationsström nach Argentinien eine Ordnung hineingebracht wird. Auf der Konferenz wurde die Vereinigung der zwei wichtigsten jüdischen Emigrationsgesellschaften in Buenos Aires (Ica und Poople’s Relief) vollzogen. Die Konferenz gab bei dieser Gelegenheit dem Wunsche Ausdruck, dass sich auch in Europa die Beziehungen zwischen den jüdischen Emigrationsgesellschaften gestalten mögen. Die Konferenz beschloss, die von der jüdischen Welthilfskonferenz in London gegründete Vereinigte jüdische Volksbank zu stützen, als ein Institut, das die Bestimmung hat, die jüdischen Ruinen in Russland und der Ukraine wieder aufzubauen. Der Vertrag zwischen England und dem Irak. Jerusalem. (J. T. A.) Die letzte hier eingetroffene Nummer des ״Al Irag“ enthält das Memorandum über den England-Irak-Vertrag, das in der Nationalversammlung des Irak vorgeiesen worden ist. Das Memorandum weist aui die verschiedenen im Irak im Gebrauch befindlichen Spra« chen hin und drückt sich über die Sprache unter den Juden des Irak folgendennassen aus: ״Die Sprache der Juden in den Städten ist arabisch. Hebräisch ist nur die re־ ligiöse Sprache, die Sprache der Gebete. Sie wird in den jüdischen Schulen gelehrt.“ 0®0 Ungarn. 00© Budapester Brief. (Von unserem (A-ch)-Korrespondenten.) Eine prinzipielle Entscheidung des Kultusministers. Die Budapester autonome orthodoxe jüdische Kultusgemeinde hat in ihrer jüngsten, unter Vorsitz des ver■ dienstvollen Präsidenten Abraham von Freudiger abgehaltenen Generalversammlung einige Modifikationen Ihres Statuts beschlossen und dieselben im Wege der orth. fsr. Zentralkanzlei (Landesvertretung der orth. Judenschaft Ungarns) behufs Genehmigung dem Kultus- und Unterrichtsministerium unterbreitet. Wie ich von authentischer Seite erfahre, ist die Genehmigung bereits erfolgt und heute auch schon an die genannte Zentralkanzlei herabgelangt. Diese ministerielle Entscheidung Ist umso erfre«• licher als durch sie nicht bloss lokale Bedürfnisse der hiesigen orth. Kultusgemeinde Befriedigung finden, sondern ihr auch eine über das lokale Interesse weit hinaus• reichende grosse prinzipielle Bedeutung innewohnt. Unter den Statutenänderungen befindet sich nämlich ein Punkt, wonach die Gemeindeleitung berechtigt Ist, jenes Mitglied, das sich öffentlich gegen den שלחן ערוך vergeht( aus dem Verbände der Kultusgemeinde auszuschliess e n und ihn aller seiner Rechte für verlustig zu erklären. Eine solche oder ähnliche, für die Interessen des strenggläubigen Judentums überaus wichtige Bestimmung ins Leben treten zu lassen, wurde in Ungarn seitens mancher orth. Kultusgemeinde in früheren Zeiten mehrmals versucht; aber es scheiterte stets an dem Widerstand der staatlichen Obrigkeit. Nun ist es, im Kultus- und Unterrichtsministerium die Anerkennung der Berechtigung dieses Standpunktes durchzusetzen. Ferner enthält die obenerwähnte Statutmodifikation die Bestimmung, dass auch Frauen, wenn sie einen selbständigen Erwerb haben, zur Leistung der Kultussteuer ׳herangezogen werden können, jedoch trotz der Entrichtung dieser Steuer weder aktives noch passives Wahlrecht erlangen. Auch diesem Punkt hat der Kultus- und Unterrichtsminister die Sanktion verliehen. Sehon die dritte Woche schreibt ein neoioger Rab- Wner in eintr Artikelserie übet die ״Krise im Rabbinerkotbs Ungärhs“. In vetschiederten Variationen sohildert er die untergeordnete Lage der Rabbiner in den Fortschrittsgemeinden, das heisst in jenen Kultusgemetaden, die auf Basis des Landesstatuts organisiert sind, welches von dem staatlicherseits einberufenen, im Jahre 1869 in Budapest abgehaltenen jüdischen Kongress unseligen Andenkens geschaffen wurde. (Dieser Kongress und das von ihm stammende Landesorganisationsstatut haben bekanntlich zur völligen Separierung des glaubenstreuen Teiles der ungarländischen Judenheit als ״autonome orthodoxe Religionsgenossenschaft“ Veranlassung gegeben, und diese Folge war das, wenn auch von den Kongresslern allerdings ungewollt, einzige gute Ergebnis ihrer Ver- Sammlung.) Ja, der so über das Schicksal seiner Berufsgenossen in der Neologie wehklagende Herr in der Kutte vergisst, dass da der Fall von צועק על 0ה שעבר obwaltet. Wenn in d e m Moment schon, wo sie sich um die Rabbistelle einer Kongressgemeinde beworben, haben sie sich mit der für sie so schmerzlichen Unterordung eo ipso e i nverstanden erklärt. Ist es ja gerade das Kongress- Statut, das den Rabbiner zum einfachen Beamten der Kultusgemeinde und zu einem zum mindesten Widerspruch u n berechtigten Willensvollstrecker der in jüdisehen Dingen vollständig unwissenden Gemeindegewaltigen degradiert hat. Also schon mit der Stellenannahme, ja bereits mit dem Reflektieren auf einen Kongress- Rabbinerposten ist die Tatsache von סבר וקיבל eingetreten, und die neologen Gemeindeherren — deren Verteidigung übrigens nicht meine Sache ist — belastet nichts anderes, als der blosse Volzug des Statuts, was doch keine Klageberechtigung bilden kann. Die ob ihrer Untergeordnetheit seufzenden Herren im Talar hätten eben in keine Kongressgemeinden gehen sollen. Doch — muss man ja - jeden לכל זכות ק sein — zu ihrer Verteidigung sei festgestellt, dass für sie — die allesamt Produkte der ״Seminar“ genannten Budapester Schule sind — kein anderer Weg offen war und ist, da doch nichtneologe Kultusgemeinden — von einigen wenigen sogenannten ״Statusquo“- Gemeinschaften abgesehen — nichts wissen wollen! Ad vocem ״Budapester Rabbinerseminar“! Diese von der Neologie vor 50 Jahren gegründete Anstalt scheint sich auf dem Aussterbeetat zu befinden. Manche Klasse derselben hatte im abgelaufenen Schuljahr bloss einen, sage und schreibe: einen Hörer, für welchen allerdings neun Professoren dozierten. Schon während der letzten Jahre Gross Ungarns war die Zahl ihrer Shüler in steter Abnahme begriffen, da trotz ihrer an und für sich geringen Anzahl U e b e r Produktion war; umsomehr ist dies jetzt der Fall, wo diese seinerzeit auf Grossbetrieb eingerichtete Predigerschule auf Absatz ihrer Produkte nur in den verhältnismässig wenigen Fortsohrittsgemeinden Rumpf Ungarns rechnen kann. Trotzdem macht die Leitung der Neologie mit einem einer besseren Sache würdigen Eifer alle Anstrengungen, um das kaum mehr als ein Scheinleben führende Seminar auch weiter aufrecht zu erhalten. Ein schönes Zeugnis liberaler Gesinnung lieferte jüngst der neue Abt von Zirc, Dr. Adolf Werner. Er richtete nämlich an den Präsidenten der Erlauer Statusquo-Kultusgemeinde das folgende Schreiben: ״Für Ihre, aus Anlass meiner Erwählung zum Abt von Zirc namens der Erlauer israelitischen Kultusgemeinde mir gesandte herzliche Gratulation, empfangen Ew. Wohlgeboren Herr Kultusgemeinde-Präsident meinen warmen Dank. Gleichwie in der Vergangenheit, an der Spitze des Erlauer Zistercizenser Obergymnasiums als Direktor, hinsichtlich der jüdischen Konfession ich im Zeichen der Liebe gewirkt, wird mich auch als Zircer Abt die Nächstenliebe leiten.“ Im ungarischen Blätterwalde rauschte dieser Tage eine bittere Klage gegen die Ungeheuerlichkeit der tschechoslowakischen Regierung, wonach sie einem ungarischoppositionellen Mitglied des Prager Parlaments die tschechoslowakische Zuständigkeit versagte, obgleich er schon seit 20 Jahren in Kaschau (Kosice) ansässig ist. Jedem Unbefangenen muss diese Klage als vollkommen berechtigt erscheinen. Dagegen ist es keinem einzigen der in Rede stehenden Budapester Tageblätter eingefallen, über eine andere ähnliche Ungeheuerlichkeit, obgleich diese noch schreiender ist und liberalen ungarischen Presseorganen noch eher am Herzen liegen sollte, auch nur ein Sterbenswörtchen zu verlieren. Gerade einige Tage vor der Blätterbescbi^erde ob des Kaschauer Insassen musste nämlich ein in Galizien gebürtiger, aber schon seit neunundzwanzig Jahren ununterbrochen in Budapest wohnhafter jüdischer Dienstmann, der während dieser ganzen Zeit sich nie etwas zu schulden kommen liess, infolge Ausweisungsbefehls samt Frau, Budapest und zugleich Ungarn verlassen. Dieser Fall ist umso krasser, als das Ausweisungsdekret auch für des armen Dienstmannes 17jährigen Sohn lautet, der in Budapest geboren ist und keine andere Sprache als die ungarische spricht, der obendrein die 7. Klasse eines Budapester Staatsgymnasiums soeben mit vorzüglichem Erfolg absolvierte, ja unter den zahlreichen Frequentanten dieser Klasse der einzige Schüler mit ausschliesslicher Vorzugsklassifikation ist; und noch: Der (nichtjüdisohe) Direktor des Instituts erklärte ganz offen: ״Dieser Student ist die Zierde, der Schmuck und der Stolz des ganzen Gymnasiums!“ Wahrlich solche Ausweisungen bilden Wasser auf die Mühle der leider ungarnfeindliöhen Sukzessionsstaaten, um ihrerseits mit den ungarischen Minoritäten nach Belieben umzuspringen. A-ch.