Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 9 (1923)
- Issue
- 32 (10.8.1923)
- Date
- 1923-08-10
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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Mr. 32 JÜDISCHE PRESSE Seite 231 §8. Die Landesorganisationen haben den Weisungen der Leitung, die im Rahmen der Kompetenzen der Leitung ergehen, unbedingt Folge zu leisten. § 9. Die Landesorganisationen haben für den regelmassigen Eingang der Mitgliederbeiträge zu sorgen und die Zentralfonds mit allen Mitteln zu stärken. § 10, Die Landesorganisationen haben efn genaues Verzeichnis der einzelnen Ortsgruppen des Landes, sowie der zu den Ortsgruppen gehörenden Mitglieder zu führen. 1$. Der Zeotralrat § 11. Der Zentralrat bildet das beratende und be- : schliessende Organ für wichtige Angelegenheiten innerhalb des Kreises der laufenden Geschäfte. Er besteht aus 100 Mitgliedern, die von der Kenessio Gedaulo gewählt werden. Ihre Amtsdauer währt bis zur nächsten ordentlichen Kenessio Gedaulo. § 12. Der Geschäftsausschuss und das Exekutiv- Komitee haben die Mitglieder des Zentralrates über wichtigere Vorgänge tunlichst zu unterrichten. Der Geschäftsausschuss hat in denjenigen Jahren, in denen keine Kenessio Gedaulo stattfindet, eine Sitzung des Zentralrates einzuberufen. Auf Antrag von 35 Mitgliedern des Zentralrats ist der Geschäftsausschuss gehalten, eine außerordentliche Sitzung des Zentralrats einzuberufen. V. Das Exekutivkomitee. § 13. Das Exekutivkomitee besteht aus 5 Mitgliedern, die vom Zentralrat gewählt werden. Das Exekutivkomitee vertritt Agudas Jisroel gegenüber den politischen Mächten; ihm obliegt vornehmlich die Führung der politischen Verhandlungen. Es ist hierbei an die Beschlüsse des Zentralrates und des Geschäftsaus- Schusses gebunden. Seinen Sitz bestimmt der Zentralrat. VI. Der Geschäftsausschuss (das Aktionskomitee). § 14. Der Gesdiäftsausschuss besteht aus mindestens;7 und höcktefis 25 Mitgliedern, die von der Kenessio GeckwÜoli gewählt werden. Von den Mitgliedern des ,Geschäftsausschusses müssen mindestens sieben an einem Orte wohnen. Der Gechäftsausschuss führt die laufenden Geschäfte der Gesamtorganisation und instruiert das Exekutivkomitee. Seinen Sitz bestimmt der Zentralrat. ‘ .5־1. § Dem Geschäftsauscliusse steht das 'Recht zu, für bestimmte Tätigkeitsberichte der Agudas Jisroel Ständige Kommissionen einzusetzen. VII. Der rabbinische Rat. § 16. Der rabbinische Rat ist die oberste Autorität der Agudas Jisroel. Er entscheidet alle mit den Be- Stimmungen der Thora in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehenden Fragen der Gesamt- Organisation. Der rabbinische Rat ist über alle Geschäfte der Gesamtorganisation fortlaufend in Kennt- 11is zu halten, so daß er Gelegenheit hat, auch aus eigener Initiative auftauchende Fragen zur Ent- Scheidung zu bringen. § 17. Der rabbinische Rat besteht aus höchstens 50 unerkannten Thoraautoritäten, die sich zu dem agudistischen Programm bekennen. Die Mitglieder werden auf Grund besonderer Wahlordnung durch die rabbinisehen Räte der Landesorganisationen gewählt. Die Wahl bedarf der Sanktion durch die Kenessio Gedaulo. Die Wahlen gelten bis zur nächsten ordentliehen Kenessio, Gedaulo. Der rabbinische Rat wählt aus seiner Mitte einen engeren Ausschuss und gibt ,sich selbst eine Geschäftsordnung. § 18. Der rabbinische Rat ist lediglich für Fragen der agudistischen Gesamtorganisation zuständig. VIII. Die Kenessio Gedaulo. § 19. Die Kenessio Gedaulo wird von den einzelnen Landesorganisationen nach einer Wahlordnung beschickt, die für die erste Kenessio Gedaulo vom Gesdiäftsausschuss festgestellt wird. Die erste Kenessio Gedaulo hat alsdann eine Wahlordnung zu erlassen. ' § 20. Die Kenessio Gedaulo tritt mindestens alle 5 Jahre auf Einberufung durch den Geschäftsausschuss zusammen. Gleichzeitig mit jeder Kenessio Gedaulo muss auch der rabbinische Rat zusammentreten. § 21. Die Kenessio Gedaulo bildet die oberste Körperschaft der Agudas Jisroel für alle Fragen, die nicht in das Zuständigkeitsgebiet des rabbmischen Rates fallen. §22. t)er Geschäftsausschuss hat der ersten Kenessio Gedaulo eine Geschäftsordnug für die Kenessio Gedaulo vorzulegen, die deren Genehmigung bedarf. # Der oben veröffentlichte Entwurf enthält die Satzungen, welche die bisherige Leitung der Aguda der ersten Kenessio Gedaulo vorlegt und empfiehlt. Durch die Annahme dieser Satzungen wird der provisorische Charakter der Organisation aufhören. Wir bezweifeln wohl, ob Satzungen, die lebendige Ideen in Paragraphen fassen, überhaupt etwas Stabiles bedeuten können, doch muss zugestanden werden, dass die Annahme dieser Satzungen sie für eine längere Dauer als das offizielle Programm der Agudas Jisroel erscheinen lassen wird. Es muss demnach diesen Satzungen grundlegende Bedeutung beigelegt werden, und es ist zu erwarten, dass die Kenessio Gedaulo den vorliegenden Entwurf mit eindringlichem Ernst und aufmerksamer Kritik behandeln wird. Wir versuchen in folgendem, vor allem zu einzelnen prinzipiellen Fragen Stellung zu nehmen. Vom prinzipiel- Ö!en Standpunkt aus, muss der erste Absatz des ersten Paragraphen, als die bedeutsamste aller Satzungen, angesprochen werden. Sie lautet: Agudas Jisroel dient organisatorisch dem von G—tt durch die Thora gestifteten jüdischen Volke, dass für alle Zeiten durch die Thora in seiner Eigenart gekennzeichnet und in allen seinen Lebensäusserungen von ihr beherrscht bleibt. Mit Bedauern stellen wir fest, dass diese Satzung für all jene, die sich nicht seit Jahren in die innersten Probleme der Aguda eingearbeitet haben, höchst unverständlich sein muss. Wir vermuten, dass in dieser Satzung einige wichtige Bekenntnisse niedergelegt sind. Erstens das Bekenntnis, dass Agudas Jisroel sich nicht als eine Partei unter vielen anderen jüdischen Parteien begreift, sondern als die Organisation, die das ganze Volk vertritt, indem sie das wahre Wesen dieses Volkes durch ihre Organisation zum Ausdruck bringt. Zweitens ein Bekenntnis zum jüdischen Volke überhaupt. War man doch gewohnt, bis jetzt von einer Konfessions- oder Religionsgemeinschaft zu sprechen. Immerhin wird dieses jüdische Volk nicht als eine politische Nation, sondern als G—ttesvolk begriffen, das von G—tt durch die Thora gestiftet wurde. Es sind dies überaus bedeutsame Bekenntnisse, wir möchten sagen, die wichtigsten Grundprinzipien überhaupt. ■Solche Bekenntnisse müssen aber klar lind deutlich sein, damit sie von jedermann verstauden werden. Wir vermissen ferner unter den Satzungen bei der Aufzählung der einzelnen Organe der Organisation, die Ortsgruppe. Dieser Mangel ist sehr zu bedauern. Sollte doch die Ortsgruppe jene Stätte sein, wo eine lebendige agudistische Gesinnung die einzelnen Mitglieder zusammenbringt, und wo sie zur opfervollen Tatbereitschaft herangebildet werden. Die Ortsgruppe sollte die Keimzelle einer geistigen Bewegung sein, die besonders die Jugend mit einem radikalen Willen erfüllt. Wenn Agudas Jisroel eine geistige Bewegung bleiben will und nicht in den Ehrenstellen einer wohl ausgebildeten Vereinsmeierei sich gefallen wird, so muss man vor allem vor Augen halten, dass jedes Mitglied der Ortsgruppe zugleich ein opferfähiger hingebungsvoller Träger einer Weltanschauung werden muss, die in dem jüdischen Volke ein heiliges Gottesvolk erblickt. Also nicht zu Politikern, zu allerlei Kompromissen bereiten Unterhändlern, sondern zu Bekennern sollen die Mitglieder der Ortsgruppe erzogen werden, die den Mut haben, Tag für Tag für die Reinheit und Heiligkeit des jüdischen Volksbewusstseins einzutreten und dies vor allem durch die eigenen Handlungen zu bekunden. Es mag wohl sein, dass das Fehlen der Ortsgruppe in dem Satzungstenwurf bloss einem Zufalle zuzuschreiben ist. Tatsache ist es, dass Agudas Jisroel fast alle in dem Satziingsentwurf vorgezählten Organe besitzt. Bloss die Ortsgruppen fehlen. Wir meinen ja nicht, dass Agudas Jisroel nicht viele Ortsgruppen zu den ihrigen zählen kann. Tatsächlich vermissen wir aber den Geist in den Ortsgruppen, der ihre Mitglieder zu einer G e 111 einschaft machen würde. Wir glauben, dass die dringendste und die wichtigste Aufgäbe der Aguda ist, nicht mit allerlei grossen Projekteil sich zu beschäftigen, auch nicht eine grosse politische Rolle vor den Augen der Welt zu erstreben, sondern die Schaffung solcher Ortsgruppen. Durch die Sammlung jener thoratreuen Kräfte, die bis heute unorganisiert die grosse Entscheidung innerhalb des jüdischen Volkes nicht beeinflussen, kann Agudas Jisroel eine historische ־— vielleicht ihre historische — Aufgabe erfüllen. Diese Werbearbeit kann nur durch Ortsgruppen geleistet werden, in denen ein lebendiger Geist vom Geiste G—ttes lebt. Wir hoffen, dass die erste Kenessio Gedaulo, die eine Wegrichtung für die thoratreue Judenheit zu geben bat, be# der Beratung über die Satzungen der Organis־׳ tion dieser historischen Aufgabe bewusst, und den riehtigen Weg finden wird. ״ * t Soziale Fürsorge. Ein Vorschlag an die Kenessio Gedattlo. Es scheint uns, als ob nun schon genug von den Notwendigkeiten einer sozialen Fürsorge grossen Zuges innerhalb der Aguda gesprochen und geschrie ben worden wäre. Was uns jetzt not tut, sind praktikable Vorschläge und ihre energische Verwirklichung. Die Aguda ist eine Weltorganisation — ihre Fürsorge ist das bisher nicht. Selbst der Kriegswaisenfonds verfügt zurzeit nur über drei Landesstellen, und ihr Wirkungskreis umfasst nur einen Bruchteil der sozialen Agenden, die uns als eine un-' abweisbare Pflicht obliegen. In den übrigen Ländern ist die Arbeit schwer, ja zum grössten Teile fruchtlos, weil der. im Dienste eines allgemeinen Zweckes reisende Fürsorger keine lokale Organisation, sondern im besten Falle nur Einzelhelfer zur Seite hat. Bloss Wien besitzt in seinem ״Jüdischen Hilfswerk“ eine nach allen Richtungen ausgebaute Zentralstelle, die vielleicht nicht tatsächlich, wohl aber prinzipiell als Vorbild für ähnliche Gründungen in den übrigen Ländern genommen werden darf. Aus diesem Tatbestand ergeben sich nun die folgenden Vorschläge. Die Kenessio Gedaulo möge das ״Jüdische Hilfswerk“ in Wien zur Zentrale der sozialen Fürsorge' der Agudas Jisroel erheben. Die einzelnen Landsmannschaften der Aguda sollen in ihren Gebieten Fürsorgestellen errichten, deren hauptsächlichste Aufgabe es wäre, eine geordnete, intensive. und andauernde Sammeltätigkeit, für programmatisch festgelegte Zwecke zu entfalten. Mit dem Ergebnis dieser Sammlungen müssten in, erster Reihe die lokalen Bedürfnisse gedeckt, der Rest aber in die Wiener Zentrale abgeliefert werden, welche die einlaufenden Mittel auf Grund ihrer allseitigen Informationen an die notleidenden Einrichtungen des In- und Auslandes aufteilt. Das ist der Kern des Vorschlages׳ Alles andere sind Einzelheiten, die besser intern, zwischen den Fachmännern, erledigt werden. Der Zustand von heute ist unhaltbar. Die Kenessio Gedaulo tritt in einem kritischen Augen-: blick ihrer sozialen Hilfsarbeit zusammen. Möge sie: diesen Augenblick nicht versäumen, sondern in An-־'! erkennung der besonderen Bedeuutng dieses Arbeitsfehles gründliche, endgültige Abhilfe schaffen! M. E. ־0־l>TJ3EDIISr0-T XjBSBZST 1 Infolge Anhäufung der Lagerbestände verkaufen wir für kurze; Zeit komplette Küchen, und zwar: 1 Kredenz mit Ornamentverglasung, 1 Abwagchtisch mit 2 Zinkschaffein, 1 Kohlen-! kiste, 1 Mistkiste, 1 Stockerl, alles prima weiss emailiackiert, statt K 1,800.000 zura äusserst billigen Preis von K 1,390.000. Billigste Einkaufsquelle von: Vorzimmern, Schlaf- und Mäd-i chenzimmern, Küchen, Bureau- und Geschäftseinrichtungen. Verkauf sämtl. Küchengeräte. Möbel-Spezialfabrik,,Küchen־; fee“, Karl Klimberger & Co., XX. Engelsplatz 6, Goldene; Medaille 1913. Filialen: I. Spiegelgasse 15, IV. Margaretenstrasse 2, VI. Stumpergasse 61. VIII. Josefstädterstrasse 80״ XVIII. Währingerstrasse 115, XXI. Hauptstrasse 28, XXI Kagran, Wagramerstrasse 118. 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