Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 9 (1923)
- Issue
- 25 (22.6.1923)
- Date
- 1923-06-22
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 164 JÜDISCHE PRESSE Nr. 25 zu organisieren, Existenzen zu errichten, neue Erwerbs- und Verdienstmöglichkeiten zu schaffen, Berufsberatungsstellen zu etablieren, alles von dem Bestreben geleitet, dass alle Religionsvorschriften erfüllt werden. Die Zeit ist leider vorbei, wo das Haus der Frau ihre einzige Welt war, und der Wirtschaftliehe Existenzkampf bringt die jüdische Frau und das jüdische Mädchen in die Gefahr, die religiöse Lebensführung aufzugeben gegen ihre Ueberzeugung. Es ist schon oft und oft betont worden, dass der jüdischen Mädchenerziehung viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt wird. Welche Erfolge solche Bestrebungen zeitigen, zeigen sich im Westen, und wie sich solche Unterlassungssünden rächen, zeigt der Osten, der einer systematischen Erziehungsmethode abhold ist. Hier ist ein Gebiet, auf welchem die Wiener Frauen zumindest mitwirken müssten, um in Wien das Schulwesen auszugestalten. Eine Volksschule für Mädchen und daran anschliessend eine Fortbildungsschule und eine Handelsschule ist das primitivste Gebot der Stunde. Der Tiefstand unserer höheren Töchter auf dem Gebiete der jüdischen Literatur ist unbeschreiblich. Wohl regen sich hier schon Kräfte, die diesem Uebel beizukommen versuchen, doch es ist eine Art Selbsthilfe, die nur die suchen, in welchen selbst dieser starke Wille lebt, ohne von der Allgemeinheit mit allen Mitteln gefördert zu werden. Wir meinen die Mädchengruppe der Agudas Jisroel, der es zum Ausbau noch in manchen Punkten fehlt. In Vorträgen lässt sich Wissen wohl verbreiten, doch für entsprechende Vertiefung müsste ein systematischer Unterricht Vorsorge treffen, um die entsprechende Grundlage zu schaffen. Die erste jüdische Mädchenvolksschule wurde in diesem Jahre eröffnet, und die Anzahl der sich meldenden Mädchen beweist, dass diese Schaffung einem dringenden Bedürfnis entspricht. An der Spitze dieser Schule dürften Frauen nicht fehlen, um diese Schule zu einer Musterschule auszugestalten. Es müssten Frauen sein, die den Segen einer jüdischen Schule selbst empfunden haben, und vor allem die, die es zu spät einsehen, wie viel sie im späteren Leben entbehren, wenn sich zum Glauben nicht auch das Wissen gesellte. Alle diese Probleme, die in der neuen Welt der Lösung näher gebracht wurden, sind hier noch Neuland. Kein Boden wäre geeigneter zur Aufpflanzung eines neuen Frauengeschlechtes wie der Wiener, der durchtränkt ist von Gelehrsamkeit und Befähigung. Es fehlt nur noch das Organ, um die Arbeitskräfte zu werben und zusammenzufassen. Welche Fülle von Aufgaben wären von einer Frauengruppe der Aguda Jisroel zu lösen. Ganze Kapitel des Schulchan Aruch, dieses Wegweisers jüdischen Pflichtenlebens, befassen sich mit der jüdischen Frau, in deren Hand die Reinheit der jüdischen Ehe und der jüdischen Familie gelegen ist, und hier eröffnet sich ein Gebiet, welches die Frau selbst bearbeiten muss, um selbst den wirksamsten Zaun gegen Einbruch in dieses Gesetzesgewirr zu schaffen. Aus all diesen Ausführungen geht hervor, dass eine orthodoxe Zeitung auch am besten der Allgemeinheit dient, wenn sie sich auch mit jüdischen Frauenfragen befassen würde. Es wäre dies ein neues Ruhmesblatt der Jüdischen Presse. R. N. Das Schmittojahr. Nach Ablauf des gegenwärtigen Jahres beginnt mit dem Jahre 5684 das Schmittojahr. Für Israels Söhne ausserhalb des heiligen Landes, hat es keine praktischen Folgen. Für unsere Brüder dagegen, die im heiligen Lande den heiligen Boden bebauen, handelt es sich dabei um eine in alle Verhältnisse tief einschneidende Lebensfrage. Das Gesetz der Thora fordert für dieses Jahr die Einstellung jeder Feldarbeit. Dieses Gesetz hat von seiner Verbindlichkeit nichts verloren, auch für Zeiten, wie die Unsrigen, welche den verheissenen doppelten, ja dreifachen Erntesegen des sechsten Jahres schmerzlich vermissen lassen. Die Einstellung jeder Bebauung der Felder für die Dauer eines ganzen Jahres ist aber für die jungen Kolonien, die ohnedies schwer um ihr Dasein zu kämpfen haben, eine ernste Existenzfrage. Sie müssten, soweit Menschenaugen sehen, ח״ו zu Grunde gehen, wenn sie ein Jahr lang feiern sollten. Sie sind daher auf unsere tatkräftige Unterstützung angewiesen. Es handelt sich hier selbstverständlich nicht um Kolonisten, die sich ausser von den an den Boden sich knüpfenden Vorschriften auch sonst von dem G־ttesgesetz emanzipiert haben. Aber es gibt doch bekanntlich ganze Kolonien und viele Kolonisten, die sich durch wahre G־ttesfurcht und gewissenhafte Ausübung der Mizwaus auszeichnen und somit auch dem Verbot der Feldarbeit im siebenten Jahre mit heiliger Scheu gegenüber stehen. Sie haben in den bisherigen, seit Bestand der Kolonien und Kolonisten dahingegangen Schmittojahren das Schmittogesetz erfüllt, gemäss der Ent- Scheidung der massgebenden religionsgesetzlichen Autoritäten im heiligen Lande. Viele von ihnen wollten keinen Gebrauch von der Dispensation machen, welche hervorragende Meister der Thora gestatteten und die viele ihrer Genossen bei den jüngsten Schmittojahren angenommen haben. Die wirtschaftliche Lage unserer Kolonisten hat sich im Wesentlichem auch in den jüngsten Jahren nicht gebessert. Sie werden daher wieder eine Anfrage an die zuständigen Gesetzbehörden richten. Mag nun die Entscheidung erleichternd oder erschwerend ausfallen, dem wahrhaft gottesfürchtigen Kolonisten, wird es schwer fallen, sich in Praxis dieser Entscheidung ssu« unterwerfen. In dem einen Falle muss ihn sein Gewisser! drücken, da er sich doch nicht der Bedenken entschlagen kann, die eine skrupellose Gewöhnung an die Feldarbeit im Schmittojahr auf Grund einer solchen Erlaubnis notwendig zur Folge haben muss. Was die Erlaubenden doch jedenfalls! nur im Hinblick auf den bestehenden Notstand, mit Rücksicht auf den grossen Schaden, nur provisorisch, als!הוראת שעד gestatten, das läuft Gefahr, im Laufe der Jahre, als etwas Unbedingt Statthaftes angesehen zu werden, auch wenn kein Notstand vorliegen würde. Wer wird bei dem jüngeren Geschlecht der späteren Jahre, bei den Kindern, die einst an Stelle der Eltern den Boden bebauen werden, daran denken, es gäbe eine Feldarbeit und Feldarbeitverbot im siebenten Jahre, wenn sie doch von Jugend auf ihre Eltern arbeiten sahen? Diese Folgte ist eine sehr weitreichende. Sie beschränkt sich nicht auf die Kolonisten, sie erstreckt sich auf die ganze jüdische Gesamtheit. Eine Entscheidung in erschwerendem Sinne versetzt die Kolonisten in eine nicht weniger schwere Lage. Zur Zeit, wo der Stand der Kölonien ein so ungünstiger ist, dass sie in den jüngsten Jahren oft dem Zusammenbruch nahe waren, in einer solchen Zeit ist es wahrlich nichts geringes, einer solchen Erschwerung Rechnung zu tragen, wie sie die Ein- Stellung der Feldarbeit ein volles Jahr lang bedeutet, für Leute, denen selbst die regelmässige Bearbeitung in normalen Zeiten nicht mehr als ihren höchst dürftigen Unterhalt abwirft. Der jüdische Landmann in Erez Jisroel hat ja auch eine ganze Reihe anderer Mizwaus zu erfüllen die an den Boden des heiligen Landes geknüpft sind. Man hat aber noch nie gehört, dass an einen Rabbiner oder Gelehrten das Ansinnen gestellt wurde, zum Beispiel in Bezug auf Trumo und Maaser, eine Erleichterung zu suchen, um sich dieser Pflichten zu entziehen. Sie werden im Gegenteil von den Gesetzestreuen heiteren Sinnes erfüllt. Doch ein ganzes Jahr in dieser schweren Zeit zu feiern, dazu reichen die Kräfte unserer Kolonisten nicht aus und das allein drängt sie zur שאלה/ was sie im Schmittojahr zu tun haben. Wir sind weit von der Absicht entfernt, eine Ansicht zu äussern, in einer so hochwichtigen Thorafrage, die ausschliesslich Sache unserer zeitgenössischen Weisen und Führer ist. Sie werden ihre Entscheidung nach der Norm des Gesetzes treffen. Aber wenn wir auch verpflichtet sind, uns dieser Entscheidung zu fügen, falls sie erschwerend oder erleichternd ausfällt, so erachten wir es dennoch als unsere Pflicht, darauf hinzuweisen, dass es auch einen dritten Weg gibt, der ebenfalls zu einer Erleichterung führt. Wir meinen diejenige Erleichterung, die unserem gesetzestreuen, den heiligen Boden bebauenden Brüdern durch Geldmittel gewährt werden könnte, welche die Agudas Jisroel in treuer Ausführung des Breslauer Beschlusses für den Schemittofond ״קרן שובתי שבעות״ aufbringen wird. Vielleicht steht der bewährten jüdischen Mildherzigkeit die Möglichkeit, das Schmittojahr dem Gesetz entsprechend zu begehen, hoch genug, um das Los ihrer g-ttesfürchtigen Brüder in den Ko- Ionien lieber durch Geld als durch eine solche religionsgesetzliche Entscheidung zu erleichtern. Ausser den bereits betonten Momenten, welche für die Dringlichkeit und Eigenart dieser Mizwaus sprechen, möge hier noch folgende Erwägung dienen. Die Pflicht, den Boden des heiligen Landes im siedem Tierreiche gewählte Namen führten (״Biene“ ״Wiesel“). Man sieht, dass Rabbi Nachmann vermied, einen direkten Tadel gegen Jaltha auszusprechen, er wagte es lieber, seine Lehre an den Namen der Prophetinnen in Israel zu knüpfen. Er wird wohl seine Gründe hiezu gehabt haben, die Ehemänner sicherlich würdigen werden. Als eines Musters weiblicher Güte und Hingebung gedenkt der Talmud einer anderen gelehrten Frau, die er zwar nicht beim Namen aber unter dem höchsten Ehrentitel, den ein Weib erlangen kann: ״Em“ (Mutter) anführt. Es war das die Erzieherin des grossen Abaji, der als mutterlose Waise zurückgeblieben, bei seiner Pflegemutter alle Liebe und Güte einer wirklichen Mutter fand. Abaji spricht wiederholt von ihr mit grosser Pietät. Das medizinische Wissen dieser Frau wird rühmend betont, und auch treffliche pädagogische Lehren werden ihr zugeschrieben. Der Tochter Rabbi Janais ist es — wie ihr Bruder berichtet — zu danken, dass eine Gesetzesbestiinmung ihres Vaters nicht der Vergessenheit anheimfiel. Sehr interessant ist ein Bericht im Talmud, dem zu entnehmen ist, dass es selbst in den dienenden Klassen geistig hochbegabte Frauen gab. Eine solche lebte im Hause des Rabbi Gamaliel, von deren Gelehrsamkeit manche Probe gegeben wird. Noch bemerkenswerter ist die Magd im Hause des Rabbi Jehuda Hanassi, die selbst in der Lage war gelegentlich über mehrere dem Gelehrten un* erklärliche Worte und Bibelstellen Aufschluss zu geben. Der Name einer sehr vornehmen und auch wegen ihrer Gelehrsamkeit berühmten Frau, die im elften Jahrhundert lebte, ist in den Werken jüdischer Gelehrter und Dichter oft genannt. Das war die Gattin des Rabbiners und Staatsministers Joseph Ibn Nagrelas, deren Leben die merkwürdigsten Schicksalswandlungen aufwies. Joseph Ibn Nagrela war in allem der würdige Sohn seines grossen Vaters, des Samuel Halewi b. Joseph Ibn Nagrela (geb. 993), der Abkömmling einer alten angesehenen Familie war und eines Tages mit einem Sprung vom Schreiber des Vesirs zum Rang des Vesirs des Königs von Granada erhoben worden war. Aber dieser jüdische Minister, dessen staatsmännische Grösse selbst von seinen Feinden anerkannt wurde, fand in seiner Wirksamkeit als Rabbiner und in seiner Hingebung an das Studium der Gotteslehre seine innerste Befriedigung. Seine talmudischen Abhandlungen hatten ihm das höchste Ansehen erworben, er galt als die bedeutendste Autorität seiner Zeit, an die sich die grössten Rabbiner mit ihren Anfragen wandten. Dieser gelehrte Minister, der, wie von ihm gerühmt wird, vier Kronen trug: die Krone der Lehre, des Lewitentums, des Reichtums und des Edelmutes, hatte für seinen hochbegabten 18jährigen Sohn Joseph, die Tochter des armen Rabbi Nissim aus Kairuan, zur Gattin erwählt. Dieser ging nämlich der Ruf hoher weiblicher Tugenden, grosser Frömmigkeit und ausserordentlicher Gelehrsamkeit voraus. Sie wurde in der Tat die ebenbürtige Gattin Josephs, der auch als Vesir, als Nachfolger seines Vaters im Staatsamte, an der Spitze eines Lehrhauses stand und Vorträge über den Talmud hielt. Nur das Glück blieb dem jungen Minister nicht treu, dem der Neid der Feinde den Tod geschworen hatte. Er wurde 1066 im Alter von 36 Jahren ermordet. Seiner Gattin gelang es mit ihrem Sohne Asaria sich durch die Flucht nach Lucena zu retten. Sie blieb dort bis zu ihrem Lebensende, ohne sich wieder zu vermählen, geehrt und geliebt wegen ihrer Frömmigkeit und Gelehrsamkeit. Sie hatte von den grossen Reichtümern ihres Gatten, von ihren Juwelen und Kostbarkeiten nur weniges vor der Raubgier des aufgestachelten Pöbels retten können und die Frau, die in fürstlichem Reichtum zu leben gewohnt war, musste zuletzt die Unterstützung der Lucener Gemeinde in Anspruch nehmen, die ihr allerdings in zarter Weise geboten wurde. Als gelehrte und auch als dichterisch begabte Frau wird die Tochter Rabbi Jehuda ha־Lewis, des grossen Lehrers, Denkers und Dichters in den Werken der Zeitgenossen oft erwähnt. Von den Lebensverhältnissen Rabbi Jehuda ha-Lewis, die selbst wieder von der dichterischen Sage verklärt wurden, ist nicht allzuviel bekannt. {Fortsetzung folgt.) Die £1*)1aRun^ «lese Kuv^ewsnne chne $ieueva1>zu^ iwvii Z eiettnun^ von VÖLKERBUND ANLEIHE