Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 9 (1923)
- Issue
- 9 (2.3.1923)
- Date
- 1923-03-02
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2629891-2629999-2630008--0869-2632561- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Seite 50 JÜDISCHE PRESSE Nr. 9 Tradition nicht vorbereitet; ohne Mißtrauen hatten sie bei Anbruch der Emanzipationsära die Vertretung der jüdischen Gemeinden in die Hände solcher aus dem Judentum hinaustendiererider Führer gelegt. Die Folgen dieser Vertrauensseligkeit sind hinlänglich bekannt. Man braucht nur einen Blick zutun in die altberühmten Gemeinden in Böhmen undMähren, inGemeinden, derenVergangenheit Ruhmesblätter unserer Geschichte bildet, um eine leise Ahnung von dem Schicksal z u b ek o m m e n, das auch unseren Gemeinden und dem persönlichen religiösen Leben eines jeden einzelnen von uns zuteil geworden wäre, wenn unsere großen Rabbiner und orthodoxen Kämpfer vor 45 Jahren aus den Erfahrungen im Westen nicht die richtigen Le liren gezogen hätten. Die sogenannte „Trennung", die nichts anderes war und ist, als der Zusammenschluß der Bedrohten und Angegriffenen zur Verteidigung ihrer höchsten Güter und zur Erhaltung und — wo es nötig war — Neuerrichtung der echtjüdischen Gemeinden, war die große Tat, die uns von dem gleichen Schicksal bis auf den heutigen Tag bewahrt hat. Wohl war e3 den großen Gründern der separierten orthodoxen Gemeindeorganisation im alten Ungarn nicht verborgen, daß diese Organisation als solche allein noch keineswegs eine Gewähr für die Erhaltung der H^HpH mm, für die Vertiefung der ffÖtP nvh in Haus und Erziehung zu bieten vermag. Es galt als selbstverständlich, daß nunmehr innerhalb dieser auf Basis J?"ttJ konstituierten Gemeinden die D^Tfattl D^D*! und jeder Familienvater mit wachsamen Augen diese Grundpfeiler unseres ganzen jüdischen Daseins hüten würden. Bei dem ganzen Kampfe hatte es sich doch darum gehandelt, den Gemeinden als gesetzlich anerkannten Körperschaften, den Gemeindeinstitutionen als Träger des lokalen Gemeindelebens und dem öffentlichen Erziehungswesen auf Basis des V'W die erforderlichen gesetzlichen Sicherungen zu erringen und durch Vermittlung einer gemeinsamen staatlich anerkannten Vertretung zu erhalten, wie es ja gerade das staatlich gutgeheißene Statut und die staatlich anerkannte Landesorganisationen waren, die auf dem berühmten „Kongreß" hätten geschaffen werden sollen und mit deren Hilfe sich die „Reform" oder — wie man sie zumeist nannte — die Neologie sich der Gemeinden bemächtigen wollte. Nicht die Orthodoxie war es, die auf staatliche Anerkennung der inneren Verfassung der Gemeinden ihren Bestand geschützt hatte, sondern die Gegner des überlieferten Judentums wollten sich der staatlichen Regierung bedienen, um den Gemeinden eine Verfassung aufzuzwingen, die ein Hohn auf das Religionsgesetz war und unrettbar zum völligen Verfall geführt haben würde. Unter G-ttes Beistand ist es der Orthodoxie gelungen, den Schlag zu parieren und eine Organisation zu schaffen, die sich trotz der Ungunst der inneren Verhältnisse bis in die jüngsten Jahre hinein als widerstandsfähig erwies. Durch den Ausgang des Krieges ging der ansehnlichste Teil der ungarischen orthodoxen Ge¬ Josef Philipps, der das Gewerbe eines Metzgers betrieb, mit Frau und drei Töchtern. Der Mann war wegen seiner Rechtlichkeit geachtet und die ganze Familie erfreute sich des besten Leumundes. Philipps hatte einige Zimmer des vori ihm bewohnten Hauses an einen französischen Zollbeamten mit Namen G u e r e t vermietet. Es kam im Laufe der Zeit zu Mißhelligkeiten zwischen den beiden Familien, die ihren Grund zunächst darin hatten, daß der Mieter im Rückstände mit dem Mietzins blieb, und auch nicht zu bewegen war, ein erhaltenes Darlehen zu erstatten. Dazu kam noch, daß die jüdische Metzgqrsgattin aus rituellen Gründen es ablehnte, der Frau Gueret ein Kochgeschirr zu borgen. Frau Gueret muß offenbar durch die kleinlichen Zwistigkeiten von unfreundlichen Gefühlen gegen die jüdische Familie erfaßt worden sein und sie verlieh diesen alsbald in damals nicht ungewöhnlicher Weise Ausdruck. Da ein Metzger naturgemäß ein nicht unblutiges Metier betreibt, war der Frau Gueret der Gedanke, daß die gehaßte jüdische Familie auch für christliches Blut dringende Verwendung haben mußte, ebenso naheliegend als sympathisch und sie suchte Gelegenheit, dieser Vermutung nach Kräften Verbreitung zu schaffen. Frau Gueret aber ging noch weiter. Sie brachte samt ihrer Tochter mehrere Nächte bei einer befreundeten Familie zu und erzählte dort, sie hätten Furcht im Hause mit den Juden zu übernachten, da diese zu wiederholten Malen Verlangen nach Christenblut geäußert hätten. Man sollte meinen, daß diese mit verblüffend meinden in den Verband der tschechoslowakischen Republik über. Die orthodoxen Gemeinden der Slowakei und des autonomen karpathorussischen Rayons gehören seitdem einem Staate an, in dessen einem Teile bei den entscheidenden Regierungsorganen ganz andere Vorstellungen von jüdischer Treue zur Religion und Tradition vorherrschen mußten, als in dem Teile, in dem der Feuergeist des Chasam Sofer und all der großen Männer, die seinen Spuren folgten, die Wacht liber die jüdischen Heiligtümer hielten. Die Gefahr der Nivellierung und Gleichmachung der prinzipientreuen Gemeinden mit den Gemeinden Böhmens und Mährens, die seit Jahrzehnten im gesamten Judentum geradezu als Schulbeispiele für Niedergang und Verfall galten, lag sehr nahe. Da hieß es auf den Allgütigen vertrauen und in der Verteidigung des Vatererbes unbeugsam bleiben. Der Hüter Israels hat denn auch diesmal Männer an die Spitze des Staates gestellt, die in weiser Einsicht mehr Verständnis für die gewaltigen Triebkräfte religiöser Ueberzeugung und echtreligiöser Gemeinschaften zeigten, als viele jüdische Mitbürger, die diese kritische Uebergangszeit zu einer völligen Unterwühlung des traditionellen Gemeindelehens benutzen wollten. Denn jetzt entstand der Ueberlieferung ein neuer Gegner von Osten her. Die Gefahr der Neologie, der Kultus reform aus blinder Nachahmungssucht und aus nationalisierender Aufklärerei, war durch die felsenfeste Gemeindeorganisation endgiltig gebannt und auch in nichtjüdischen Kreisen etwas in Mißkredit geraten. Wandlungsfähig wie der Geist des Abfalls vom wahren Judentum zu allen Zeiten war, wußte er sich auch jetzt bald in ein neues Kleid zu hüllen und erschien als leidenschaftlicher Bejaher jüdischer Fortexistenz und jüdischen Volksbewußtseins auf dem Plan. Nicht mehr um Einzelheiten der „Kultur", um Aeußerungsformen des öffentlichen Gottesdienstes handelte es sich für diese neuen Geulahbringer mehr. Sie gingen auf das G anze aus. Vielzusehr erwies sich das jüdische Dasein im Gemütsleben der Gesamtheit verankert, als daß man abermals mit Schlagwörtern einer geistreichelnden „Aufklärung" den Versuch zur Erstürmung der altbewährten Bastei, der jüdischen Gemeinde, wagen könnte. Alles, was bisher bei „Jud und Christ" als wesentlicher Lebensinhalt und als ureigenste Eigenart des Judentums bekannt war, sollte als „Galuth-Judentum" der allgemeinen M i ßachtung preisgegeben tjnd das gesamte Gemeindeleben auf Basis einer erdichteten nationalistischen G e m ü t s r i c h t u n g „erneuert" (natürlich nicht wieder „reformiert"!) werden. In diesem in u n s e r e n Tagen modern anmutenden Gewände präsentierte sich der Abfall vom traditionellen Religionsgesetz den Lenkern unseres jungen Staates als „Volksgemeinde" und bewarb sich um die Erbschaft der Kultusgemeinde. Auf diesen Ansturm gegen das warme jüdische G emü t, auf diese Einstellung auf die gefühlsmäßige Leidenschaft, auf diesen Schwärm von recht geschickt erfundenen Schlagwörtern, waren manche Gemeindeleiter und der Großteil der gutgläubigen Gemeindemitglieder ebensowenig vorbereitet, wie etwa vor hundert Jahren die frommen Juden in den westlichen Ländern auf die Abwehr gegen die „Reformer" ihrer Zeit. Und ebenso wie damals naivem Zynismus vorgebrachte Verdächtigung an und für sich schon die gründlichste Rechtfertigimg der Verleumdeten enthalten hätte. Denn der verbohrteste Judenfeind mußte doch annehmen, daß Juden — auch wenn er ihnen schon ein solches Verbrechen zutrauen würde — doch nicht selbst ihr Verlangen nach dem Genuß von Menschenblut laut ausposaunen werden. Im Jahre 1808 durfte man sich aber offenbar auch die Verdächtigung in so schlichter Form gestatten, ohne befürchten zu müssen, daß sie in ihrer Wirkung dadurch wesentlich geschwächt werden könnte. Bald darauf verließ die Familie Gueret das Haus des Metzgers unter dem Vorwande, die Ratten machten ihnen den längeren Aufenthalt daselbst unmöglich. Philipps ließ sich zur Sicherung seiner Forderungen von Gueret vor Zeugen einen Schuldschein ausstellen, den ihm dieser unter bösen Drohungen einhändigte. Gleichzeitig zog eine junge, zweiundzwanzigjährige Näherin, die den gemütlichen Namen Bärbchen Kurth führte und im Hause Philipps gearbeitet hatte, mit der Familie Gueret fort. Am nächsten Tage schon begaben sich Her rund Frau Gueret samt ihrer Tochter Maria Theresia und Bärbchen Kurth zu Gericht und klagten die Eheleute Philipps des Mordes an, den sie mit Hilfe eines Dritten im Keller ihres Hauses vollbracht hätten. Die Tochter der Guerets, Maria Theresia, gab unter anderem zu Protokoll, sei sei am 10. November, dem Tage, an dem der Mord geschehen sein sollte, allein zu Haus gewesen. Frau Philipps und auch später während der „Kongreßkampfe" fehlte es auch jetzt nicht an gutgesinnten aber herzlich naiven „Friedfertigen", die dem Kampf aus dem Wege zu gehen empfahlen und durch Konzessionen an den „Zeitgeist" die Gefahr „abzulenken" wähnten. Wollte man die Verwirrung nicht einreißen lassen, mußte entschlossen und mit klarem Programm gehandelt werden. In diesem Stadium der Uebergangskämpfe gingen sämtliche interessierten Gemeinden, das heißt mit Ausnahme der wenigen „neologen" und .,status-quo"-Gemeinden fast sämtliche Gemeinden der West- und Ostslowakei, wie nicht minder die des Podskarpatsko-Ruß (nur verkehrstechnische Hindernisse standen ihrem Ersatz im Wege) gemeinsam und einheitlich vor. Die Autonomie der orthodoxen Gemeinden wurde errungen und in Bratislawa die Zentralkanzlei unter staatlicher Anerkennung eröffnet. Die angeschlossenen Gemeinden waren damit mit allen den Befugnissen und gesetzlichen Sicherungen versehen, die ihnen seit Jahrhunderten eine gedeihliche Entwicklung gewährleisteten. Die einheitliche und zielbewußte Vertretung ihrer geistigen und ökonomischen Interessen vor den staatlichen Organen erwies sich als ein Segen, dessen Früchte schon sichtbar in Erscheinung treten. Nicht nur das Aufleben der alten Reformgefahr, sondern auch deren Erbnachfolgerin, die nationalistische Volksgemeinde darf heute schon als abgewendet betrachtet werden. Die gesunde Disziplin und das Bewußtsein der Schicksalsgemeinschaft aller slowakischen orthodoxen Gemeinden bewährten sich als schützende Wälle gegen jeden Ansturm fremder Denkart undfremden Geistes. Die direkten Massen des Russinsko zeigen sich jedoch den Abbröcklungsversjtchen gegenüber weniger widerstandsfähig. In diesen Gemeinden, deren Mitglieder in ihrer tiefinnig-religiösen Betätigung mehr auf Gemüts Wallungen reagieren, war man begreiflicherweise der Entfachung der Leidenschaften zugänglicher als in den Gemeinden des disziplinierteren Westens der Republik. Dazu gesellte sich noch der Umstand, daß dem Karpadsko-Ruß auch gouvernemental eigene Verwaltungsbehörden eingeräumt wurden. Kleinliche persönliche Wünsche und Herrschgelüste taten noch ein Uebriges, um im ganzen Gebiete Umstände zu schaffen, die den Nationalisten (Zionisten) und sonstigen Gegnern des orthodoxen Judentums den gewünschten Nährboden boten. Kein Wunder, wenn die Beziehungen der behördlichen Organe zu den jüdischen Interessen inmitten einer solchen Verwirrung die gerade Linie nicht gewinnen konnten und wichtige Anliegen nicht die ihnen gebührende Beachtung und Würdigung fanden. Gerade noch zur rechten Zeit rafften sich die klarblickenden Führer auf und forderten den Anschluß an die slowakische Organisation unter Schaffung der verwaltungstechnischen Maßnahmen (Expositur), die notwendig erscheinen. Der Gouverneur verschaffte sich zuvor die Gewißheit, daß diese Forderung tatsächlich von der Majorität der Gemeinden gestellt ist und genehmigte das Statut, das dieser Forderung gerecht wird. Jemini. (Schluß folgt.) sei abends gegen 7 Uhr zu ihr ins Zimmer getreten, habe den Schlüssel von der Türe abgezogen, auf den Tisch gelegt und ihr verboten, auszugehen. Darauf sei sie zu Bette gegangen, habe aber bald einen furchtbaren Schrei gehört, der sie veranlaßte, aus dem Bette zu springen. Sie habe rasch ein Kleid übergeworfen und sei durch eine Hintertüre in den Hof gegangen, da. sie der Meinung gewesen sei, ihre Eltern seien zurückgekehrt. Im Hofe habe sie einen aus dem Kellerfenster kommenden Schein wahrgenommen. Sie sei auf dem Bauche kriechend bis zu dem Fenster gelangt und habe im Keller die Leiche eines ermordeten jungen Mannes, auf dem Rücken liegend, die Hände gebunden, erblickt. Philipps habe, ein blutiges Messer in der Hand haltend, sich an eine Tonne gelehnt, seine Gattin aber kniete, mit einer brennenden Lampe neben dem Ermordeten. Ein Dritter habe der Leiche Fußtritte versetzt, wie um sich zu überzeugen, daß das Leben aus ihr entflohen sei. Sie sei ganz entsetzt, sie wisse selbst nicht wie, in ihr Zimmer zurückgekehrt, habe aber bald Tritte, die zur Hintertüre führten, vernommen, worauf sie auf einen Stuhl gestiegen, um durch das Fenster zu sehen. Hier habe sie wahrgenommen, wie der Dritte, den sie vorher im Keller gesehen, mit einem schweren Sack auf dem Rücken, durch das Hinterpförtchen fortgegangen sei, welches ihm der Metzger, mit einer kupfernen Lampe leuchtend, geöffnet hatte. Das war die Aussage der Tochter. (Fortsetzung folgt.)