Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 9 (1923)
- Issue
- 9 (2.3.1923)
- Date
- 1923-03-02
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
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V. b. b. JUDISCHE PkHI"= („JÜDISCHE KORRESPONDENZ") ^' ORGAN FÜR DIE INTERESaE* DES ORTHODOXEN JUDENTUMS. Bedaktion and Administration: Wien, U., Malzgasse 12 a. - Telephon 49.064. Tschechoslowakei: Bratislava, Postfach 140. Erscheint jeden Freitag. - Redaktionsschluß: Für Artikel Sonntag, für Nachrichten Montag. j Abonnementspreise: Ganzjährig: Für Osterreich K 48.000,0ngarn K 1500, Tschechoslowakei Kö. 70;-, Deutschland Mk. 5000--, Schweiz Frcs. 10*—, Amerika 2 Dollar, Italien 20 Lire, England 10 Shilling, Rumänien 100 Lei, Jugoslawien 70 Dinar, Polen Mk, 10.000*—. Einzelnummer d.-ö. K 1000, Kö. 1'50. Zahlungen ffir Oesterreich: Postsparkassenamt Wien, Konto Kr. 13.458; für Polen: Postsparkasaenamt Warschau, Konto Hr. 190.409; für Ungarn! Postsparkasaenamt Budapest, Konto St. 50.170; ffir Tschechoslowakei: Postsparkassenamt Prag, Konto Nr. 68.986; ffir Jugoslawien! Postsparkasaenamt Agram, Konto St. 40.917; ffir Rumänien: Banoa ■armaroaoh Blano A Oo. für Josef Florens b Co., Bukarest. Nr. 9 | Wien-Bratislava, 2. März 1923 .rann t nvsDDjns - rrj» | 9. Jahrg. Die Schuldfrage. (Zu D^IS.) Im Jahre 5683 ist auch wohl am Purim ein ernstes Wort nicht unangebracht. Man hat in den jüngsten Tagen so viel von den Schuldfragen gesprochen, bei all der widerwärtigen Heuchelei, die dabei mitspielt, ist der eine Lichtblick, daß man sich dabei wenigstens bemüht hat, den Schein eines Rechtes zu erwecken, den Schein einer notwendigen Sühne vorzutäuschen und so eine gewisse Verbeugung vor dem Rechtsgedanken zu machen. Schon die alten Griechen quälte die Frage, warum so oft ganze Völker den Wahnsinn ihres Königs büßen müssen. Vielleicht tritt diese Frage an den oder jenen heran, wenn er die Geschichte des XIII. und XIV. Adar kennen lernt. Aber gerade das Buch Ester zeigt uns deutlich, wie nicht nur ein Wahnsinn des Achasverus und des Hamans vorlag, sondern eine Schuld aller Völker des gewaltigen persischen Reiches. Das Vernichtungsedikt hat außerordentlichen Beifall gefunden. In 127 gewaltige Provinzen war der Befehl zum Judenhaß und Judenverfolgung gedrungen und aus diesen 127 Provinzen regt sich keine einzige Stimme des Mitleids, keine einzige Stimme des Rechtes, keine einzige des Protestes. Die Schuld des Königs, die Schuld Hamans war die Schuld des Volkes geworden. Ja, im Gegenteil, man hat sich so sehr in diesen 127 Provinzen in den Gedankengang Hamans hineingelebt, daß man sie ihm in die voll und ganz ausgekostetete Vorfreude auf den Tag des Todes und des Vernichtens umwandelt. So sehen wir, daß sich die Schuld der "Völker aus zwei- Faktorerivzusaarmensetzt, welche sind: 1. das Einverständnis mit dem Unrecht, mag mm diese Zustimmung aus Mangel an Rechtsgefühl oder aus Feigheit kommen und 2. aus der ganzen Umstellung des Gedanken und Gefühlslebens für das geplante oder betätigte Unrecht, Wir glauben nicht, daß es nötig ist, Parallele zu unseren Zeiten und zu der tragischen Schuld der Völker unserer Tage erst noch mit deutlichen Worten zu ziehen. Noch ein Zweites wäre zu erwägen, wie sehr eine solche Schuld die Throne und das Glück der Völker untergräbt. Dies erhellt mit Blitzeslicht eine Stelle des Buches Ester. Nachdem einmal durch das Edikt Hamans die Leidenschaften der Judenfeinde, die ja letzten Endes in der Hoffnung auf Beute gipfelten, aufgewühlt waren, da war selbst einem König von der Machtfulle des Achasveros nicht mehr möglich, diesen Edikt zurückzunehmen, vor dem künstlich gezüchteten Judenhaß bangte der König für seinen Thron. Darum glaubt er nur gnädigst gestatten zu dürfen, daß sich die Juden seines Reiches gegen die Feinde ihres Lebens wehren dürfen. Da plötzlich entstanden bei den Höflingen Adar-Judenfreunde, aber nicht etwa deshalb, weil das Rechtsgefühl in ihnen wach gerufen war, sondern wieder nur aus feiger Angst vor einem Menschen; nur war dieser Mensch diesmal Morderchai, während dieselben Herschaften früher nicht genug vor Haman kriechen konnten. Ein Ruhmeswort aber war es und bleibt es, daß die Juden der damaligen Zeit zeigten, wie es ihnen nicht um die Beute zu tun war, und nicht um die Rache. Auch in diesem Punkt ist es nicht nötig, die Parallele mit vielen Worten zu «zeichnen. P. K. Der Anschluß des Podskarpatsko-Ruß an die Preßburger Kanzlei. j. Mit dem Anschluß der orthodoxen Gemeinden in Podskarpatsko-Ruß an die Preßburger Zentralkanzlei hat ein wichtiges Kapitel innerjüdischer Geschichte der Nachkriegszeit seinen Abschluß gefunden und ist der Weg zu einer konsolidierten Aufwärtsentwicklung und zu einer ruhigen, gesetzlich gesicherten Ausgestaltung des jüdischen Gemeindelebens geebnet worden. Mit Ausnahme von Erez Jisroel ist das jüdische Gemeindeleben während der letzten Jahre wohl kaum in einem Lande der Welt von Kämpfen und Verhetzungen der verschiedensten Art in dem Maße durchwühlt und zerrüttet worden, wie in dieser Provinz im äußersten Osten unserer Republik. "Es dürfte demnach am Platze sein,-einen kurzen Rückblick auf die Vorgänge zu werfen.,die zum Anschluß der Gemeinden an die Preßburger Zentrale geführt haben, um einen Ausblijk in die voraussichtliche zukünftige •■G«6fc»Haug;^r^'^-tigen^¥erhältiussegewinnen zu können. Denn das Eine scheint bei Vorkämpfern und Bekämpfern dieses Anschlusses von vornherein unzweifelhaft festgestanden zu haben: Der Zusammenschluß sämtlicher auf orthodoxer Basis konstituierten jüdischen Gemeinden der tschechoslowakischen Republik zu einer eng zusammenhängenden Körperschaft wird nach verschiedenen Richtungen hin von entscheidender Bedeutung sein. Wie denn auch die klare Erkenntnis von der Bedeutung des Anschlusses die Quelle ist für die leidenschaftliche Beharrlichkeit, mit der beide Parteien im Russensko für ihren Standpunkt eingetreten waren, bis die Entscheidung des Gouvernements den Traditionen der Vergangenheit und dem ausgesprochenen Willen fast aller Gemeinden zu ihrem Rechte verholfen hat und alle Quertreibereien gegen die Stärkung und Kräftigung der religiösen Gemeinwesen zu Schanden werden ließ. Wir wollen zunächst von den Auswirkungen des Anschlusses auf die Beziehungen der jüdischen Gemeinden nach Außen zu den staatlichen und gouvernementalen Behörden sprechen. Die Kämpfe, die das orthodoxe Judentum im früheren Ungarn um seine Existenz zu führen gezwungen war, sind den Lesern dieser Zeitung im großen und ganzen wohl bekannt. Es galt damals, dem Anprall der Reformwut einer Oberschicht assimilatorischer, innerlich von der praktischen Betätigung des Judentums abgekehrter Gemeindeleiter Widerstand zu leisten. Die Gefahr drohte vom Westen her. In Deutschland und Oesterreich und kurz darauf leider auch in Böhmen und Mähren hatten sich zahlreiche „Glaubensgenossen" den Eintritt in das europäische „Kulturleben" durch Preisgabe ihrer persönlichen Religiosität erkauft. Willfährige „Reformrabbiner" hatten sich natürlich auch gefunden, die den altjüdischen geheiligten Gottesdienst und alle die Institutionen, die von jeher in den jüdischen Gemeinden im Sinne des Religionsgesetzes geführt waren, den neuen „Gesichtspunkten" dieser „aufgeklärten" Kreise anzupassen bereit waren. Die frommen Schichten in den Gemeinden der westlichen Länder waren auf den Kampf gegen diese Feinde der jüdischen Wie die Anstifter einer Ritualmordaffäre einmal von dem Schicksale — Hamans getroffen wurden. Ueber die Hexenprozesse sind zahlreiche dickleibige Werke erschienen, die aber selbst die bemerkenswertesten Fälle nicht aufzuzählen vermögen. Auch die Geschichte der Ritualmord- Prozesse würde, wenn sie sämtliche Fälle auch nur in aller Kürze registrieren wollte, bereits viele, viele Bände füllen — gleichfalls wahre Schandmale der Menschheit, Zeugnisse des Fanatismus, der Böswilligkeit und der Borniertheit. Ob die eines Ritualmordes bezichtigten Juden verurteilt oder freigesprochen wurden, gleichviel: jede Ritualmordbeschuldigung ist, da sie von der ebenso unsinnigen als furchtbaren Voraussetzung ausgeht, das Religionsgesetz der Juden erlaube ja fordere den Genuß von Christenblut zu religiösen Zwecken, eine Schändlichkeit, die von Gerichtswegen nicht zu einer Anklage gegen Juden, sondern gegen deren Verleumder führen müßte... In unzähligen Fällen hatte sich die Unschuld der angeklagten Juden allerdings so eklatant erwiesen, daß der tollwütigste Bekenner des Ritualmordglaubens den Freispruch begreifen mußte: das angeblich gemordete Opfer hatte sich nämlich inzwischen lebend und ganz unversehrt vorgefunden, oder aber es war auch gelungen, die nichtjüdischen Mörder zu eruieren, bevor hoch die angeklagten Juden der Verurteilung anheimgefallen waren. Freilich weist die Geschichte der Ritualmord-Prozesse leider auch nicht wenige Fälle auf, in denen die Unschuld der Angeklagten erst nach ihrer Hinrichtung an den'Tag kam. Müßte da nicht jeder Unbefangene, möge er welcher Konfession immer angehören', schaudernd die Wahrnehmung konstatieren, daß hundert Fälle, in denen zweifellos die Unschuld der angeklagten Juden ebenso erkannt wurde wie die Machinationen, die zu ihrer Beschuldigung geführt hatten, doch nicht hinderten, daß im 101. Falle eine Beschuldigung wegen des Ritualmordes wieder zur Verdächtigung des Judentums und zu einer — Anklage gegen Einzelne führte? Allerdings sorgten die Rohlings aller Zeiten dafür, daß die literarische Ritualmord-Hetze niemals einschlief; das mittelalterliche Gespenst wurde einmal mit diesen, einmal mit jenen Mitteln immer wieder ins Leben zurückgerufen. In Paris war anfangs des vorigen Jahrhunderts plötzlich epidemisch eine Gespensterseherei ausgebrochen. In vielen Häusern spukten Geister und die Manie Gespenster zu sehen, zog immer weitere Kreise, drohte eine Volksseuche zu werden. Alle Versuche, durch Aufklärung und Belehrung der geistigen Epidemie entgegenzutreten, erwiesen sich als vergeblich. Da wurde eines Tages behördlich proklamiert, daß jeder, der erzählt, ein Gespenst gesehen zu haben, — eingesperrt wird. Von diesem Tage an sah kein Mensch mehr in Paris einen Geist. Die Rituälmord-Hetze ist eine viel infamere und der Volksmoral sicherlich gefährlichere Erscheinung als die Gespensterseherei; sie hat schon vielen unschuldigen Juden Blut und Gut gekostet, hat alle Bekenner der jüdischen Religion in ihrer Ehre gekränkt, aber die Beschuldigung darf immer wieder erhoben werden. Wahrhaftig, der Glaube an die Ritualmordlüge und die Hetze mit derselben hätte längst, gleich den Hextmprozessen aufgehört, die Geschichte der Menschheit zu besudeln, wenn man von vornherein nicht jene einsperren Avürde, die dieses Verbrechens bezichtigt werden, sondern jene, die diese Beschuldigung erheben. Wenn man wissen will, mit welcher Leichtfertigkeit in früheren Zeiten eine so furchtbare Verdächtigung nur ausgesprochen werden mußte, um die Verhaftung von ehrenhaften, unbescholtenen Menschen zur Folge zu haben, muß man die Geschichte eines Ritualmord-Prozesses lesen, der im Jahre 1808 in Köln stattfand. Im Nachstehenden sei dem Tatsächlichen des Berichtes folgend, den E. Weyden (in seinem vor einem halben Jahrhundert erschienenen Werke „Geschichte der Juden in Köln") von diesem Falle gibt, derselbe in Kürze wiedergegeben: Im Jahre 1808 lebte in Köln — die jüdische Gemeinde zählte damals nicht viel mehr als zehn Familien — in der Salzgasse ein Jude namens Schiff' Pelzwarenhaus En gros und Erzeugung b I., Bauernmarkt 24 (Ecke Flelschmarkt) :-: Telephon 67-302 Detail verkauf s - Niederlage: I., Graben 28 Filiale; Karlsbad, Alte Wiese.