Jüdische Presse
- Journal
- Jüdische Presse
- Volume
- 8 (1922)
- Issue
- 39 (20.10.1922)
- Date
- 1922-10-20
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 232 JÜDISCHE PRESSE Nr. 39 dunkelung ihrer klaren, auf jüdische Tradition berufende Prinzipien, wie nach außen durch die Allianz mit rein nationalistischen Minderheiten, doch mußten sie dies tun, da sie infolge der engherzigen Wahlgeometrie der Regierung, die einem völligen \Vahlrechtsraub gleichkommt, hiezu gezwungen waren. Sie haben, bevor sie diesen Schritt vollzogen, ihre warnende Stimme der Regierung gegenüber erhoben und es kommt jetzt Herr Novak, der polnische Ministerpräsident zu spät, der diese Woche durch den Großrabbi in Gora-Kalwaria und durch Abgeordneten Rabbiner Perlmutter, wie die „Zeit" in London meldet, die Orthodoxie dazu bewegen wollte, den Block zu sprengen. Die Agnda-Jugendgruppen in Polen. Daß unsere Bewegung täglich im Erstarken ist, ist eine ebenso feststehende wie erfreuliche Tatsache, deren Bestätigung wir insbesondere in Briefen aus Polen finden. — Dort sind es ganz besonders die Jugendgruppen, die Erstaunliches leisten. Wir wollen vorderhand nur einen Bericht aus Skalad aus den vielen anderen herausgreifen. — Dort hat sich vor kurzem eine Aguda-Jugendgruppe gegründet, die in der kurzen Zeit ihrer Existenz ganz außerordentliche kulturelle und materielle Erfolge aufzuweisen hat. Alsda seien nur erwähnt die Einrichtung von Schiurej-wojker-woerew, die Errichtung eines Talmud-Thora-Gebäudes, die Uebernahme aller Ghinuch-Arbeiten und jetzt auch aller Propaganda- Arbeiten für die kommenden Sejmwahlen und schließlich ist es der Jugendgruppe gelungen, 2,000.000 ö.K für die hungernden Juden Rußlands aufzubringen — ein sehr respektabler Erfolg! Besonders verdient haben sich bei diesen Arbeiten gemacht: Se. Ehrwürden Rabbiner Jak. Rosenblatt, der Herr Kultuspräsident, die Herren Alter Barsach, M. Gharak, Joel Fink, M. Stern, Jakob Götter, Josef Laufer und Benjamin Gdolowitsch. Hoffentlich werden die weiteren Arbeiten der Skaladaer Jugendgruppe von ebensolchem Erfolg gekrönt sein. Die Aussichten des Minderheitsblockes in Polen. (J. C. B.) Der 27. September war der Schlußtermin für die Einreichung der Wahllisten bei den Wahlbehörden; Es wurden im ganzen 21 Listen eingereicht, darunter 5 jüdische. Die Liste des Blockes der nationalen Minderheiten weist 41 Namen auf, unter ihnen 18 jüdische. Die jüdische Volkspartei, der Bund, die Linkspartei der Poale Zion und die vereinigten jüdischen Parteien Ostgaliziens stellen besondere Listen auf. Die jüdischen Parteien in Ostgalizien, die sich aus taktischen Gründen dem allgemeinen Minderheitsblock nicht angeschlossen haben, bildeten ihrerseits einen lockalen Block, welchem Zionisten, Agudas Jisrpel und Misrachisten angehören. Nachdem die Ukrainer entschlossen sind, die Wahlen zu sabotieren, hoffen die ostgalizischen Juden ungefähr 8 Deputierte in den Sejm entsenden zu können. Die jüdischen Kanditaten der polnischen Sozialdemokratischen Partei. (J. C. B.) Die polnische sozialistische Partei „P. P. S." stellt außer ihren drei jüdischen bisherigen Deputierten Dr. Perl, Dr. Diamant und Dr. Libermann noch folgende zwei neue jüdischen Kanditaten auf ihrer Liste: Advokat Stanislav Pausner aus Warschau und Advokat Raphael Buber, ein Enkel des bekannten jüdischen Gelehrten Salamon Buber aus Lemberg. Klage des Deputierten Farbstein gegen die Zeitung „Das volkw. (J. C. B.) Der Vorsitzende der polnischen „Misrachi"-Organisation, Deputierter Farbstein, hat gegen den verantwortlichen Redakteur der von N. Prilutzki herausgegebenen Zeitung „Dos Folk" die Verleumdungsfrage eingereicht^ weil ihm in dem genannten Blatt vorgeworfen Wurde, er habe sein Mandat für private Geschäfte ausgenützt. Babbiner Jehuda Segal gestorben. (J. C. B.) Im Alter von 75 Jahren starb in Warschau der älteste Rabbiner Jehuda Segal, der unter dem Namen „Rab Jüdele" in der polnischen Judenheit sehr populär war. Rabbiner Segal bekleidete sein Rabbineramt in Warschau seit 45 Jahren. Schwere Unfälle vor der großen Synagoge in Warschan. Am Erew Jaum Kippur zu Beginn des Kol Niddro-Gebetes kam es infolge des ungeheuren Andranges am Eingang der Warschauer großen Synagoge in der Tlamazkagasse zu schrecklichen Panikszenen. Das eiserne Gitter um die Synagoge wurde eingedrückt und mehrere Personen wurden verletzt. Erst einem Aufgebot von einigen Hundert Polizisten zu Fuß und zu Pferd gelang es, allmählich wieder Ordnung zu schaffen. Der Oberkantor Sirota mußte das schon begonnene Kol Niddre-Gebet unterbrechen, bis sich das Publikum beruhigt hatte. Litauen. Endgültige Wahleinigung zwischen den judischen Parteien in Litauen. (J. C. B) In der Angelegenheit der von den litauischen Wahlkommissionen in den Kreisen Utainsk und Mariampol zurückgewiesenen geeinigten jüdischen Listen ist nunmehr zwischen den jüdischen nationalen Parteien und der orthodoxen Orgdnisatio» „Achduth* insofern eine Einigung erzielt worden, als in dem einen Wahlkreis die nationale Liste und im zweiten Wahlkreis die ,AchduthM-Liste aufgestellt werden. Ah die jüdfsche Wählerschaft in diesen Wahlkreisen sind bereits die entsprechenden Instruktionen erlassen worden. Es besteht nun die begründete Aussicht, auf die Durchbringung von sechs bis sieben jüdischen Deputierten. Einigung der judischen Parteien in Litauen. (J. C. B.) Die jüdischen Parteien in Litauen haben sich dahin geeinigt, daß in sämtlichen Wahlkreisen die drei bisher existierenden jüdischen Kandidatenlisten zu einer einzigen vereinigt werden. Die Judenheit Litauens wird demnach bei den bevorstehenden Wahlen in den.Sejm als eine Einheit vorgehen. Die Existenz des jüdischen Ministeriums in Litauen. (J. G. B.) Trotz den in letzter Zeit stattgefundenen Verhandlungen und getroffenen Vereinbarungen ist die Existenz des jüdischen Ministeriums in Litauen gesetzlich noch nicht geregelt worden. Die Behandlung des entsprechenden Gesetzentwurfes im litauischen Sejm, die in den letzten Tagen hätte stattfinden sollen, wurde abermals aufgeschoben. Es wird erwartet, daß der Entwurf in den nächsten Tagen in der Sejmsitzung zur Debatte gestellt wird. In den jüdischen Kreisen rechnet man auch mit der Möglichkeit, daß das Gesetzprojekt vom Sejm abgelehnt werden würde. In diesem Falle wäre für das jüdische Ministerium eine unsichere Lage geschaffen und seine Existenz würde von den Stimmungen des jeweiligen Kabinetts abhängig sein. Cettlattd. Wahlsieg der Agnda in Lettland. (J. C. B.) Nach dem vorliegenden Ergebnis der Wahlen in den lettischen Sejm wurden im Rigaer Wahlkreis zwei jüdische Abgeordnete gewählt: ein Vertreter des jüdischen nationalen VVahlblocks mit 6782 Stimmen und ein Vertreter der Agudas Jisroel mit 4726 Stimmen. Die Liste der Zeire Zion hat nur 474 Stimmen au sich vereinigen können, so daß kein Vertreter dieser Partei im Rigaer Wahlkreis gewählt worden ist. Nach dem vorläufigen Ergebnis der Wahlen in Dünaburg, sollen dort die Liste der Agudas Jisroel 1600, der Zeire Zion 1000, des jüdischen nationalen Blocks 600 und des Bund 200 Stimmen auf sich vereinigt haben. Rumänien. Oberrabbiner Dr. Rosenfeld s. A. In Frankfurt a. M. ist nach mehrjährigem Leiden Herr Oberrabbiner Di\ Rosenfeld ausCzernowitz verblichen. Ein frommer Mann von ausgezeichnetem Charakter, der es verstand sich durch seine Güte und Liebenswürdigkeit die allseitige Achtung zu erwerben. Er war Präsident der Agudas Jisroel in der Bukowina. Es lag seinem Temperament jede Schärfe ferne und er verstand es, in dem von Partei zerklüfteten Czernowitz keine Feinde zu haben. Czernowitz ist nun ohne Rabbiner, da auch für den verstorbenen Rabbiner Weiß noch kein Ersatz gefunden wurde und wünschen wir dieser großen Gemeinde ein geistiges Oberhaupt, das es versteht, dieser großen Gemeinde zu dem alten Ansehen zu verhelfen. Amerika. Endlich! (J. C. B.) Die zionistische Organisation von Kanada hat dagegen Protest erhoben, daß die Poale Zionisten Amerikas ihre Jahreskonferenz für den 14. Oktober, dem 8. Tag des Sukkoth-Festes, angesetzt haben. Die kanadischen Zionisten sind der Ansicht, daß eine derartige Nichtrespektierung der jüdischen Traditionen auch das zionistische Gefühl verletzt. Anwachsen der Mischehen *in Amerika, (J. C. P>.) Das „Tagblatt" veröffentlicht einen aufsehenerregenden Artikel über das stetige Anwachsen der Mischehen in Amerika. Jüdische Mildehen verheiraten sieh mit Italienern, und viele jüdische junge Leute heiraten IrUinderinnen und Polinnen in den amerikanischen Kirchen. Tn New York allein erreichten diese Mischehen die Höhe von .'50 Prozent. Die Wiederauf bauarbeit in Osteuropa. (J. C. B.) Das soeben von einer langen Reise durch Europa nach den Vereinigten Staaten zurückgekehrte Exekutivmitglied des Joint Distriabution Committee, Colonel Herbert Lehman, äußerte sich einem Vertreter des J. C. B. gegenüber, die Wiederauf bautätigkeit des Joint-Komitee in den osteuropäischen Ländern habe während der letzten Zeit bedeutende Fortschritte gemacht. Die Leitung des Joint Distribution Commitee geht mm daranv die philanthropische Arbeit abzubauen und alle seine Bemühungen auf den Wiederaufbau des jüdischen ökonomischen Lebens zu konzentrieren. Immerhin, so erklärte Colonel Lehman, werden die Maßregeln zur Linderung der Not der Flüchtlinge in den russischen Randstaaten nicht plötzlich und nicht ohne weitvorherige Ankündigung aufhören. Colonel Lehman rühmte insbesondere die Tatkraft des europäischen Vertreters des Joint, Dr. Kahn, der die Unternehmungen des Joint in Europa mit Erfolg leitete. Die Verfassung Palästinas. Am Montag voriger Woche sollte in Jerusalem die feierliche Verkündigung der von der Mandatarmacht in Kraft gestzten palästinensischen Verfassung stattfinden. Sie hat die Rechtsform einer sogenannten „Order in Council", die zusammen mit besonderen „Instruktionen an den Oberkommissär" und einer „Wahlordnung für den gesetzgebenden Rat" erlassen worden ist. Das wichtigste an dein Verfassungswerk ist naturgemäß eben diese gesetzgebende Körperschaft, der sogenannte „Legislative Council". Sie ersetzt den gegenwärtigen „Rat" und soll einen Üebergang zu dem erst für spätere Zeiten in Betracht kommenden wirklichen Parlament bilden. Ihre Befugnisse sind durch die Bestimmung begrenzt, daß kein Gesetz erlassen werden darf, doli die vollkommene Oewissensfreiheit und die freie Ausübung aller Formen des Gottesdienstes im Rahmen der öffentlichen Ordnung und Moral beschränkt oder das irgend welche Unterschiede unter den Einwohnern Palästinas in Hinsicht auf Rasse, Religion oder Sprache zu inachen beabsichtigt. Auch darf kein Gesetz „unvereinbar sein mit den Bestimmungen des Mandates". Die gesetzgebende Körperschaft besteht aus 22 Mitgliedern und dem Oberkommissär. Von diesen 22 Mitgliedern werden tü durch die Regierung aus der Reihe der höchsten Beamten ernannt, 12 gehen aus allgemeinen, alter indirekten Wahlen hervor. Die Bevölkerung votiert in zwölf Distrikten, innerhalb deren je 200 Urwähler einen Wahlmann wählen. Die Wahhnännor werden in konfessionelle Gruppen eingeteilt, so daß die Moslems, Christen und Juden getrennte Wahlmänner-Kollegien bilden. Wahlmänner, die anderen Konfessionen angehören, haben sich einem dieser drei Kollegien anzuschließen. Aktives und passives Wahlrecht haben alle männlichen Einwohner Palästinas, die das palästinensische Bürgerrecht besitzen und 25 Jahre alt sind. Es ist äußerst charakteristisch, daß die englische Regierung auch nicht im entferntesten daran gedacht hat, sich dem Radikalismus unserer jung-jüdischen Freidenker anzuschließen, für die das dreimal geheiligte Frauenwahlrecht Grund genug ist, um die jüdische Gemeinschaft rücksichtslos in die wildesten Kämpfe zu stürzen. Die erste Wahl soll innerhalb von sechs Monaten nach der Verkündung des Gesetzes stattfinden. Besonders interessant sind die Bestimmungen der Verfassung, die sich mit der Gerichtsbarkeit beschäftigen. Der ausschließlichen Jurisdiktion, der bestehenden Gerichtshöfe der religiösen Gemeinschaften unterliegen die meisten Angelegenheiten des Personeu- Familien-Erbreehts, Heirat, Ehescheidung, Alimentationsklagen, Testamente und Legate, sowie Vermögensverwaltung für Abwesende. Die rabbinischen Gerichtshöfe der jüdischen Gemeinschaft haben die gleichen Befugnisse, insoweit die beteiligten Personen sich dieser Jurisdiktion unterwerfen, jedoch scheint ihnen auch ohne die Zustimmung der Parteien die ausschließliche Gerichtsbarkeit zugestanden zu sein, soweit es sich um Heirat, Ehescheidung, Alimente und Testamente von Gemeindemitgliedern handelt. Gehören die Parteien verschiedenen Konfessionen an, so entscheidet der Justizsekretär, welcher Gerichtshof zuständig ist. Die Entscheidungen der religiösen Gerichtshöfe werden nach der Prozeßordnung und durch die Beamten der bürgerlichen Gerichtshöfe vollstreckt. Fremde haben in strafrechtlichen Angelegenheiten auf einen Gerichtshof, in dem die Mehrheit britische Richter sind, können sich jedoch freiwillig dem religiösen Gerichtshof ihrer Gemeinschaft unterwerfen. Die religiösen Gemeinschaften haben Autonomie in ihren inneren Angelegenheiten vorbehaltlich der Verfügungen des Oberkommissärs. Von großer und wie zu befürchten ist, verhängnisvoller Bedeutung sind die Bestimmungen über die Einwanderungskommission. Diese Kommission wird aus mindestens sechs Mitgliedern des gesetzgebenden Rates gebildet. Ihre Kompetenzen im einzelnen sollen durch eine besondere Order noch festgelegt werden. Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Oberkommissar und der Kommission entscheidet das Colonial Office in London. Sowohl den religiösen Gemeinschaften, als jeder nennenswerten Gruppe der palästinensischen Bevölkerung steht das Recht zu, Beschwerden über Nichteinhaltung der Mandats-Bestimmungen an den Oberkommissar zu leiten, der verpflichtet ist, danach gemäß einer noch zu erwartenden Vorschrift in Uebereinstimmung mit dem Völkerbundrat zu verfahren. In der der Verfassung beigegebenen „Instruktion für den Oberkommissar" ist die Erklärung Churchills vom 1. Juli 1922 ausdrücklich als Grundlage für die Politik des Oberkommissars in Palästina festgelegt. Hiernach soll die jüdische Einwanderung und Ansiedlung ^on Juden auf Staatsländereien erleichtert, dabei jedoch Sicherheit gewährt werden, daß die „Rechte und die Lage der anderen Teile der Bevölkerung durch diese Einwanderung keine Beeinträchtigung erleiden". Das Bedenkliche an dieser Formulierung ist das Wort „Lage" (Position), denn während rechtliche Benachteiligungen leicht feststellbar sind, wird man über die wirtschaftlichen Wirkungen der Einwanderung je nach Liebe oder Haß sehr verschiedene. Meinungen zur Geltung bringen können. Iis wäre daher Selbsttäuschung, wollte man sich einem Zweifel darüber hingeben, daß die durch die Verfassung neu geschaffene Einwanderungskommission ein schweres Hindernis für die Entwicklung der jüdischen Siedlung in Erez Jisroel bilden wird. „Jewish Chronicle" hat, wenn man auch seinen radikalen Nationalismus durchaus nicht als berechtigt anerkennen kann, doch in dem einen Punkte nicht Unrecht: Erez Jisroel ist nach allem heute das einzige Land in dem großen britischen Weltreiche, dessen Tore den Juden durch anti-jüdische Einwanderungsbestimmungen mehr oder minder verschlossen sind! Das ist der Erfolg der zionistischen Politik, die auf dem Papiere die Welt erobert, in der Wirklichkeit des geschichtlchen Geschehens aber die Stellung des jüdischen Volkes zu Erez Jisroel wie in der Diaspora unendlich erschwert hat. Welche Entwicklung die Dinge nehmen werden, wenn jetzt — wie es den Anschein hat — durch die ungeahnten türkischen Erfolge der ganze Islam in Bewegung gerät und die englische Politik zum äußersten Entgegenkommen gegenüber dem Arabertum geradezu gezwungen wird, kann niemand voraussehen.. (Israelit.) Die Promulgierung der palästinensischen Verfassung. (J. C. B.) Wir erhielten vom Kolonialministerium einen Auszug des Palästina Order in Council, der bekanntlich auch die Wahlen zum Legislativen Rat in Palästina bestimmt. Dieser Order in Council ist am 2. September gleichzeitig in London und in Jerusalem promulgiert worden. Dem dem J. C. B. übermittelten Auszug war eine Abschrift der königlichen Instruktionen an den Oberkommissär in Palästina beigeschlossen. Nr. 27 dieser Instruktionen scheint von besonderer Wichtigkeit zu sein und hat folgenden Wortlaut: „Der High Commissioner solle sich vom Statement über die britische Politik in Palästina, das auf unseren Befehl am 1. Juli 1922 dem Parlament unterbreitet wurde, leiten lassen." Indem versichert wird, daß den Rechten und der Stellung der anderen Bevölkerungsteile nicht präjudiziert werde, wird er (der High Commissioner), die jüdische Einwanderung unter angemessenen Bedingungen erleichtern, die geschlossene Siedlung von Juden am Lande ermutigen, und z.war einschließlich der Staatsländereien und Einöden, die für öffentliche Zwecke nicht erforderlich sind. (Das Statement der britischen Politik vom 1. Juli 1922 besagt, wie erinnerlich auch, daß die der zionistischen Exekutive im Mandat eingeräumte besondere Stellung, sie nicht berechtigt . in irgend einer Weise sich an der Regierung des Landes zu beteiligen.) Dem High Commissioner ist es verwehrt, ohne vorherige Einwilligung der Londoner Regierung, irgend eine Verordnung zu genehmigen, die auf die Einwanderung, auf Ehescheidung, Bodenprivilegien, auf Geld oder andere Geschenke oder Erkenntlichkeiten für sich selbst, auf die Ausgabe von Banknoten, auf verschiedene Schulden usw. Bezug haben. Es ist ebenso verwehrt irgendeine andere Verordnung, die mit dem Vertrag der Mandatsverpflichtungen nicht im Einklänge sind, zu genehmigen. Was die Wahlen in den Legislativen Rat betrifft, bestimmt die Verfassung 22 Mitglieder für diesen Rat, von welchen zehn beamtet sein müssen. Von den überdies zu ernennenden drei Mitgliedern soll einer Jude, einer Moslem und einer Christ sein. Die wählbaren zwölf Mitglieder müssen das 25. Lebensjahr erreicht haben und palästinensische Bürger sein. Helfet den Hungernden!