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Jüdische Presse · 1921-07-22 · 25 (22.7.1921) · page 3

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Journal
Jüdische Presse
Volume
7 (1921)
Issue
25 (22.7.1921)
Date
1921-07-22
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 25 JÜDISCHE PRESSE Seite 187 Jimerika. Ein Brief des amerikanischen Komitees für die Rechte der religiösen Minoritäten an „Lubomirski". Der polnische Ambassadeur in Washington h;i( folgenden Brief vom Komilee für die Rechte der religiösen Minoritäten, gezeichnet vom Vorsitzenden des Komitees Herrn Braun. Sekretär Kordon und neun Mitgliedern der Verwaltung, unter denen Hoover. Lansing, Taft, Marschall, Stipin, Weil! und Morgentau, erholten. Teuerer Fürst! Die neue polnische Konstitution vom 17. März, besonders die Punkte 110 bis 11 »5. lenken die Aufmerksamkeit des amerikanischen Komitees für die Rechte der leligiösen Minoritäten auf sich. Unser Komitee ist bestrebl. mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln die religiöse Freiheit zu wahren und spricht seine Anerkennung der polnischen Republik für ihre glänzende Stellung in dieser Frage aus. Das Gesotz, daß die Autonomie der freien Entwicklung aller re 1 i g i ü s e n M i no r itäfeu bürgt, erfüllt uns mit Genugtuung. Das Komitee wird mit freundlicbem Interesse die Art in welcher die malJgebenden Faktoren die Konstitutionsprinzipien anwenden weiden, verfolgen. Wir wären Ihnen sehr verpflichtet, wenn Sie der polnischen Regierung und dem polnischen Volke diese Meldung übermitteln wollten. England. Weizmanns Wahlkampagne. Die Wiederwahl Weizmanns zum Präsidenten ist die Treibkraft aller zionistischer Tätigkeit: ihr galt die Reise nach Amerika, wo die gefährlichen Wahrheitssager ausgejätet werden mußten, ihr gelten die systematisch versendeten Kommuniquees über die Person Weizmanns. Aus Amerika sendet der Obermacher Weizmanns, Mr. Samuel Unterrnayer, eine „Message" an die Londoner Zeit. Er bewu n d er t Weizmann, Weizmann sei ein geborener Führer (Kodosch merechem heißt man das bei uns) und dazu ein glänzender Diplomat (!!!). „Meine einzige Furcht ist", fährt Untermayer schlau fort, „daß er seine Gesundheit zu viel anstrengt. Sollte seine Gesundheit geschwächt werden % sagt der schlaue Wahlpropagandist weiter, „so wäre dies ein Unglück für das Judentum der ganzen Well, denn, er ist einer der wenigen Menschen, die ich im öffentlichen Leben begegnet habe, dessen Platz kein ariderer einnehmen kann* (!!!).— Lachen die Auguren nicht, wenn sie einander treffen? Nach den Gesetzen der Zivilisation müßte ein Politiker mit den unerhörten Mißerfolgen wie sie sich an Weizmanns Machenschaften knüpfen, längst demissionieren. Er aber setzt Himmel und Hölle in Bewegung, um nur wieder gewählt zu werden. Das Drama in der Ukraine, der Jammer der über den Erdball jagenden Emigranten, die blutige Schande in Erez Israel, alles wird in die Wahlmaschine eingeschaltet, um die unverantwortlichste Person, die je ein Volk geleitet hat, weiter an der Spitze zu erhalten. Man wird schier von trostloser Resignation erfaßt, wenn . man dieses zynische Treiben der Führer in dieser Zeit der schwersten Prüfungen der jüdischen Massen beobachtet. Der rtene Conncil für die zionistische Föderation in England, In Liverpool lr.it eine Konferenz der englisch-zionistischen Föderation slrtltcrel'und^n. hi .lie Exekutive wurde» gewählt: Präsident: Dr. Weizmann; Vizepräsidenten: Dr.-Snmnel Deiches, lieferen! Gnldblum, Sir Alfred Mond und Mr. Paul Goldmann. Vizepräsidenten von der Pmvinz: Dr. Selig Brodetzki (Lodz). Mr. S,il. Kohn (Liverpol). Mr. Cliaim Ziel' (Manchester' und )h. Deiches (Edinborg). Die Konferenz faßte eine Kesolu Hon, welche der Hoffnung, daß die englische Regierung das durch die Ball'our-Deklaration dem jüdischen Volke gegebene Versprechen, ein nationale? Heim in Palästina zu schaffen, erfüllen wild. Ausdruck tri hl. und den Wunsch ausdrückt, in friedlichem Zusammenleben mit den Arabern das Land zu kultivieren. Die zionistische Konferenz verlangt, dal.i die Tore Palästinas der jüdischen Emigration geöffnet werden, ferner Schutz des Lebens und Eigentums der Juden in Palästina. Die Ptesolution wird der englischen Regierung zugeschickt. franRreicb. Barinizwo in Straßburg. Die Slraßburger Wochenschrift. ., I,e juif" beric.hlet: Letzten Snmstag feierte die hiesige Synagoge der orthodoxen (iemeinde ein doppeltes Bnrinizwofcst. und zwar waren es die beiden Parmizwojungens von den in Straßburg untergebrachten Wiener Kindern Lewi aus Baden bei Wien und Lopa t er aus Wien. Ersterer hielt hier nachmittags vor Mincha vor zahlreichen Zuhörern, unter denen namentlich die Juden stark vertreten waren, einen sehr schönen talmudischen Vortrag, was man hierzulande von einem Barmizwojungen nicht gewohnt ist. Bei dieser Gelegenheit hielt Rabbiner Brunschwig eine kleine Ansprache an die Jugend und forderte sie auf, dem Beispiel des thorabeflissenen Barmizwo zu folgen. Auch der zweite Barmizwo, Lopater, der seine Parscho» gut vorgetragen hatte, setzte viele in Bewunderung, da er sich nur wenige Tage zuvor vorbereiten konnte. Die Knaben wurden reichlich beschenkt. Die Pflegeeltern empfingen Besuche der Gemeinde, die sie beglückwünschte. Unsere Kinder in Hagenau. Vierzehn von den durch die Aguda nach dem Elsaß gesendeten Kindern haben in Hagenau Gastfreundschaft gefunden. Rabbiner Auschethat Samstag einige junge Leute geladen und es ihnen zur Aufgabe gemacht, sich abwechselnd der Führung der Kinder zu widmen. Täglich führen zwei Mädchen oder junge Leute die Wiener Kinder. Familien, welche keine Kinder zugeteilt bekommen haben, spenden einen entsprechenden Betrag, um die Kinder mit Kleider und Wäsche zu versehen. Um die Sammlung ist Herr Rabbiner Auscher und Herr Jaques Sichel, Vorstandsmitglied des Misrachi, bemüht. Die Straßburger Gemeinde hat 1000 Frcs. votiert, eine ungenannte Firma Kleider und 1500 Frcs. Die Gesammtsumme macht bisher BltiOO Frcs. aus. Tod auf dem Dampfer. Dr—Gabriel Lipmann, der berühmte jüdische Pariser Mediziner, Träger eines Nobelpreises, ist auf der Reise nach Amerika, die er als Mitglied der französischen Mission gemacht hat, infolge der Reisestrapazen, die er als 76 jähriger Mann nicht mehr ausgehalten hat. auf dem Dampfer „France" gestorben. In keinem jüdischen Hause fehle die „Jüdische Presse Ci Rußland. Esther Frumkin, die Volkskomissärin, von welcher in mehreren Zeitungen berichtet wurde, daß sie von Weißen ermordet worden wäre, befindet, sich nach neueren Berichten am Leben. Einstein in Rußland. Eine russische Zeitung in Paris meldet, daß die Sowjet-Regierung Einstein zu Vorträgen eingeladen hat. Großfeuer in Smailowitsch. Dieses Städtchen im Minsker Gouvernement ist beinahe zur Hälfte abgebrannt. Die Mehrzahl der Bevölkerung besieht aus .luden. Lettland. Der Sündenbock. Die Regierung hat 97 Kommunisten über die Grenze geschafft, bei dieser Gelegenheit wurden zwei Juden, Moses Kupfermann und Jakob Matlumarm von der Wache erschossen. In der Konstituante interpellierte der Sozialist Dermann über diesen Vorfall. ..•"3 Mesopotamien. Emir Faisul in Basra. Am 23. Juni traf Faisul in Basra ein und wurde dort mit königlichen Ehren empfangen. Er reiste nach Bagdad weiter. Geldknappheit in Petach-Tikwa. Die Kolonisten leiden an Geldknappheit, der Kredit ist beschränkt. Die Ueberfälle der Araber haben 12.000 aeg. Pfund Schaden gemacht und die Regierung hat die Schadenersatzansprüche noch nicht behandelt. Der Prozeß gegen die Räuber (Doar Hajom). In Jaffa, begann am 10. Siwan der Prozeß gegen die Attentäter auf Petach-Tikwa.' Es sind seitens der Regierung 20 und seitens der Kolonie 7 Zeugen vorgeladen. Zwei englische Advokaten verteidigen die Angeklagten. Der Hauptangeklagte ist Scheich Scheker aus der Familie Abukischk. Aus der Zeugenschal't des Mordechai Mehr geht hervor, daß Scheich Scheker der Mörder des Chaim Grünstein sei. (Die weiteren Zeilen sind von der Zensur gestrichen.) Schwindel einer arabischen Zeitaug. Die Jaffaer arabische Zeitung „Plischtin'' erschien am 3. Juli in zweierlei Auflagen. Die eine wies die weißen Flecken der Zensur auf, die andere den zensurierten Text. 99 Immigraten. Am 30. Juni langten im Hafen von Haifa 99 Immigraten an. Ueberfall von Arabern. Das Dorf Sarin im Kreise Bet Scheon wurde von Arabern überfallen, die eine Menge Vieh entführt haben. Es gelang der Schutz- Avache, die Araber zu verjagen und ihnen die Tiere wegzunehmen. Die wiedergefundene. Heerde (Doar Hajom). Von der geraubten Heerde, welche. die Araber beim Ueberfall auf Petach-Tikwa entführt haben, konnten die Regierungsorgane 27 Kühe und 8 Kälber wieder den Besitzern zurückerstatten. (Folgt eine zensurierte Stelle.) TSCHECHOSLOWAKEI. Erteilung der CDebewiUigung an militär» Personen, Bratislava, am 27. Jänner 1921. Zahl 101-21, Abt. Adm. II. Gegenstand : Erteilung der Ehebewilligung den assentierteu Personen und der Mannschaft im Präsenzdienste. Zum hiesigen Erlass Z. 1265-voj. vom 25. V. 1920 und Z. 2121-voj. vom 22. VII. 1920. An alle Zupanat- und Stuhlrichterämter (Magistrate) im Sloveusko. Der Erlaß des MNO (Ministerium für Nationalverteidigung) Z. 217263 osob. muztvo, vom 12. Jänner 1921 wird im vollen Wortlaut zur Kenntnis gegeben: Die Bewilligung zur Eheschließung den assentierten Personen, welche bis jetzt ihrer Pflicht des Prasenz-(aktiven) Dienstes nicht Genüge geleistet haben, laut § 17 resp. § 61 des Wehrgesetzes der es. Republik vom 19. März 1920, kann nur ausnahmsweise erteilt werden, wenn besondere Umstünde nachgewiesen sind (wichtige Familien- oder wirtschaftliche Gründe, oder falls dieses die öffentliche Sittlichkeit verlangt). Hiebei wolle darauf Rücksicht genommen werden, ob die Vermögens- oder Erwerbsverhältnisse des Bräutigams oder der Braut derart geordnet 'sind, daß sie die Ernährung der künftigen Gemaliliu für die Dauer des Präsenzdienstes des Soldaten gewährleisten. Deswegen soll in rücksiclitswürdigen Fällen eine Ehebewilligung grundsätzlich nur dann erteilt werden, wenn die Braut durch eine beglaubigte Erklärung an die Ansprüche an eine Ernährungsbeitragsleistung verzichtet, welche ihr oder ihren Kindern vielleicht gebühren würden, wenn ihr Gatte den aktiven Dienst antreten müßte. Die Ehebewilligung erteilt: a) den assentierten, jedoch noch nicht eingereihten Personen das Ergänzungsbezirkskonmiando; b) den assentierten., und bereits eingereihten Personen, die sich im Präsenzdienste (aktiven Dienste; oder auf Urlaub befinden, das Kommando des Standeskörpers (des Regiments, Bataillons, Abteilung, An^.lt usw.) des Bittstellers. Personen, die ihre Präsenzdienste beendet haben, und sieb zum weiteren Dienste als BerulNBoldaten nicht verbunden haben, sowie die nach dem § 20, Absatz II usw. Assentierten, bedürfen zur Eheschließung keiner weiteren amtlichen Bewilligung, Die Gesuche der nicht eingereihten Rekruten sollen im Wege des zuständigen politischen Amtes I. Stufe des Bezirkes, in dessen Bereiche der Bräutigam sein Heimatsrecht besitzt, die Gesuche der Eingereihten bei dem Kommando jenes Stammkörpers, hei dem der Betreffende den Dienst leistet, eingereicht werden. Dem Gesuche sollen folgende Belege beigefügt werden: a) Taufschein (Geburtsschein) des Bräutigams; b) Taufschein (Geburtsschein) der Braut; c) bei minderjährigen Verlobten die Zustimmung des Vaters, des Vormundes und des Vornnmdschaftamtcs, welche nach Zivilgesetzen zur Ehe erforderlich ist; d) Bestätigung, daß die Brau! ledig oder Witwe ist; e) Totenschein des verstorbenen (.lütten, eventuell der verstoßenen Gattin, falls eine Partei oder beide Parteien verwitwet sind; /') Beweise über die besonders rücksichfwürdigeu Umstände, welche die ausnahmsweise Bewilligung begründen; y) Ausweis über die Vermögensverhälttiisse der Verlobten, eventuell die Bestätigungen vom Gemehuleainte, daß die Verehelichuug im Interesse des Bräutigams liegt. Das Kommando, welches zur Erteilung der Bewilligung befugt ist, überprüft die Richtigkeit der im Gesuche angeführten Angaben, untersucht, ob die oben angeführten Bedingungen erfüllt sind und entscheidet über das Gesuch. Die Bewilligung ist nach dem im sachlichen Verordnungsblatt (Veslnik voeny) Teil l, 1919, Punkt 956, veröffentlichten Muster auszufertigen. Im übrigen gelten dieselben Gesetzbestimmungeu wie für andere Zivilpersonen. Falls die Bewilligung verweigert wurde, so kann dagegen eine^ Beschwerde beim es. Landesmilitärkommando binnen 14 Tagen eingebracht werden, den Zustellungstag nicht eingerechnet; die Beschwerde ist bei jenem Kommando einzureichen, welches die Entscheidung fällte. Dieses legt die Schriften dein Landeskommando vor, welches in der Sache endgültig entscheidet. Den Gesuchsstelleru ist im Sinne des Erlasses des Ministeriums für Gesundheit und Körperpilege der ös. Regierung vom 26. Juni 1920, Z. 256. ai. 1919, die ärztliche Untersuchung beider Verlobten und Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses zu empfehlen; bei der Entscheidung über derlei Gesuche ist auf diesem Umstand Rücksicht zu nehmen ohne jedoch in dieser Richtung auf die Parteien irgend einen Zwang auszuüben. Für den Minister: Dr. Bujnar. Der für Slovensko bevollmächtigte Minister der tschechoslowakischen Republik. Gegenstand: Bratislava, am 30. Mai 1921, Ehebewilligung laut § 36 des Wehrgesetzes für Personen der dritten Altersklasse. Zahl 2503/21 Adm-Abt. IV. An alle Herren Zupane, Oberstulilrichter (Bürgermeister) in Slovensko. Als Ergänzung zum hiesigen Erlasse Z. 101/21 Adm. Abt. IV, vom 27. Jänner 1921, übersende ich das Zirkular des Ministeriums des Innern in Prag, ZI. 26121/21 vom 29. April, zur Kenntnis und Darnachachtung. Aul die Anfrage, ob die in der 111. Klasse nicht assentierten Personen einer Ehebewilligung nach § 26 des Wehrgesetzes bis zur Beendigung des assentpflichtigen Alters bedürfen, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für Nationalverteidigung mitgeteilt: Im ersten Absätze des § 56 sind diq Eheschließungen der assentpllichtigen Personen, welche ihre regelmäßige Assentptlicht nicht erfüllt haben, verboten. Es handelt sich danach teils um Personen, welche in das Assentalter noch nicht getreten sind, teils um Personen, welche uoch assentpllichtig sind. Die Assentpllicht beginnt mit dem 20. Lehensjahr und endet in der Regel mit dem 22. Altersjahre in der dritten Altersklasse, inwiefern dies schon früher nicht geschehen ist. Wenn die Entscheidung der Assentkommission auf „nicht assentiert* lautet, so ist diese Pflicht als für erfüllt zu betrachten. Solche Personen erhalten sofort bei der Assentierung die betreffende Bescheinigung, daß sie ihrer Assentpflicht genüge geleistet haben. Mit diesem Augenblicke benötigen diese Personen keiner Bewilligung des politischen "Amtes zweiter Instanz zu ihrer Ehe laut § 36 des Wehrgesetzes und sind schon hinsichtlich ihrer Ehe durch keine Behinderung des Wehrgesetzes gebunden, wenn auch später eine Amtshandlung nach § 11 des Wehrgesetzes eingeleitet wurde. Für den Minister: Dol e iä m. p.

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