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Jüdische Presse · 1921-03-18 · 10 (18.3.1921) · page 2

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Journal
Jüdische Presse
Volume
7 (1921)
Issue
10 (18.3.1921)
Date
1921-03-18
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 72 JÜDISCHE PRESSE Nr. 10 Ein flüchtiger Einblick in die Protokolle hätte ihn sicherlich eines Besseren belehrt. Gemäß diesen Protokollen hatten „Achdut" und „Zeirci Isrocl" zusammen, nachdem durch spitzfindige Scheingründe sieben Mandate der Orlhodoxie als ungültig erklärt worden sind. 56 Mandate, die Misrachistcu — acht Mandate, die Handwerker, die meistens auch zu den traditionellen Juden gehören, zusammen mit den Demokraten — 22 Mandate: darunter auch solche, welche durch Kooptation ernannt worden sind, gegen welche Kooptation seinerzeit der rühmlichst bekannte Pouewescher Uaw Kahanemann, als Delegat erfolglos protestiert bat und schließlich die Zeirei-Zion die mit den allgemeinen Zionisten zusammen 46 Mandate hatten. Die in der ganzen parlamentarischen Praxis unerhörte Kooptierung der Delegalen, hat auch den Ausschlag gegeben, und zum Zwecke der Majorisierung der Orthodoxie sind eben die kooptierten Delegaten, die tatsächlich von keiner Khillo gewählt worden sind, Herr Finkelstein zum zweiten Vizepräsidenten und Herr Dr. Goldberg zum Mitglied des Aktionskomitees gewählt, wodurch eben die Vertreter der linken Parteien die Majorität im Präsidium und im Aktionskomitee erhalten haben. Hinsichtlich der Auswahl der zirka hundert Angestellten im jüdischen Ministerium und im Nationalrat. unter welchen bloß drei der Orthodoxie angehören, beteuert Herr Rosenbaum, daß bei der Anstellung nur nach Tüchtigkeit gefragt wurde. Hat Herr Rosenbaum bei dieser Beteuerung sich gar keine Rechenschaft abgegeben, wie schwer er mit derselben die Orthodoxie öffentlich beleidigt hat. Diese öffentliche Beleidigung der Othodoxie von Seiten des Herrn Rosenbaum überrascht uns allerdings nicht. Sie ist nicht die erste und nicht die einzige. Hat er ja auf der letzten Plenarsitzung des Nationalrates der Leitung der Lehrerkurse der „Zeirei Isroel" eine häßliche grobe Verdächtigung ins Gesicht geschleudert, ohne, wie es sich protokollmäßig erwiesen hat, den geringsten Grund dazu zu haben, wie er freilich, nachdem dieselbe ihre Wirkung gehabt hat, zurückgenommen hat. Auf derselben Versammlung hat Herr Rosenbaum die Unverfrorenheit, die Orthodoxie mit „Schechorim", die. Schwarzen zu titulieren, was eine solche Entrüstung hervorgerufen hat, daß, wie verlautet, der zu jener Zeit tagende Kongreß der Agudas horabbonim den Präsidenten des Nationalrates zu seiner Eröffnung nicht eingeladen hat. Herr Rosenbaum behauptet, daß von vornherein beide Vizepräsidenten gleichberechtigt gewesen wären. Wenn dem tatsächlich so wäre, wozu sahen sich die Zionisten bemüßigt,, auf der dritten Tagung des Plenums des Nationalrates die ausdrückliche Forderung der Gleichberechtigung beider Vizepräsidenten zu stellen? Zum Beweis für die Loyalität des Nationalrates der Orthodoxie gegenüber führt Herr Rosenbaum die Tatsache an, daß alle Forderungen der Orthodoxie mit Ausnahme einer einzigen von der letzten Plenarsitzung des Nationalrates einstimmig angenommen wurden. Aber schon diese Tatsache stellt die Loyalität des Nationalrates in das richtige Licht, nur sehe ich mich genötigt, auf dieselbe näher einzugehen. Die letzte Tagung der Plenarversammlung des Nationalrates war überhaupt ein ununterbrochener, heißer Kampf der Delegaten der Orthodoxie gegen von ihr erlittenen Unbill von seiten des Nationalrates, jedoch den Höhepunkt erreichte dieser Kampf, als ihre wesentlichste Forderung mit 16 gegen 15 Stimmen abgeworfen wurde-, die zwei anderen Forderungen der Orthodoxie waren im Vergleich v.u der abgeworfenen ganz geringfügig. Die Hauptforderung der Delegaten sämtlicher orthodoxen Fraktionen, der Misrachi eingeschlossen, bestand in einer durch die bittere Erfahrung der Orthodoxie aufgezwungenen Ergänzung zum Punkt 1 des § 9 des Gesetzesprojektes, welches demnächst der Regierung unterbreitet werden soll. Dieser Punkt lautot: „Zur Kompetenz des Khillos-Kongresses und des Nationalrates gehört: Die Ausführung der Aufgaben, welche in § 1 des Gesetzes angegeben sind, wenn sie eine allgemeine Bedeutung für die ganze jüdische Bevölkerung haben." Zu diesem Punkte, welche alle internen jüdischen Angelegenheiten, inklusive religiöse, welche im § 1 obenan steht, dem Nationalrat anvertraut, haben die Othodoxen folgende Anmerkung hinzugefügt: „In allen religiösen Angelegenheiten handelt der Nationalist im Einvernehmen mit einer von sämtlichen Rabbinern Litauens gewählten Rabbinerkommission." Die Abwerfung dieser Anerkennung, welche für die Orthodoxie geradezu eine Lebensfrage ist, hat geradezu einen Sturm sittlicher Entrüstung hervorgerufen, welche den hierbei folgenden energischen Protest des Rabbiner-Kongresses zur Folge hatte, welcher von den Delegaten sämtlicher orthodoxen Frajdionen in den Nationalrat eingebracht und feierlich von dem hochangesehenen Mariampoler Raw und Mitglied des Seims, Rabbiner Poppel verlesen wurde, und einen förmlich erschütternden Eindruck gemacht hat. Diese eklatante moralische Niederlage war für die Herren der momentanen Situation eine ernste Warnung, eiligst einzulenken, besonders, da der Wahlkampf in nächster Zukunft bevorsteht und in minder wichtigen Forderungen der Othodoxie sich nachgiebig zu erweisen, dies um so mehr, als es in den Händen des Präsidiums und des Aktionskomitees liegt, bei der Ausführung der Beschlüsse des Plenums durch geschickte Handhabung dieselben teilweise zu vereiteln, was er schon tatsächlich verschiedene Male unternommen hat, worauf ich gelegentlich noch zurückkommen werde. * So weit ist es mit den „Unwahrheiten", „Unrichtigkeiten" und „Leichtsinn" bestellt, welche Herr Rosenbaum leichtsinnig, unwahr und unrichtig genug mir vorwirft. D. Die flguda und die Ausweisung der Ostjuden in Ulfen. Wie unseren Lesern bekannt ist, hat die hebräische „Hazefira" in Warschau eine Mitteilung des „Jewish Correspondence Bureau" in London publiziert, wonach der Abgeordnete des Wiener Landtages Robert Stricker dem Kongreßbureau in New York die Mitteilung gemacht hätte, als ob die Leitung der Aguda in Wien bei der Behörde die Ausweisung der Ostjuden gefordert hätte. Wir erhalten nun seitens des Wiener Bureaus des „Jewish Gorrespondence Bureaus" in dieser Angelegenheit folgende Zuschrift: Jewish Correspondeuee Bureau news and graphic agency, Ltd. Vienna offlee. Wien. II.. Obere Donanstrnße 43. tele- Wien, 11. März 1921. T it. , J ü d i s c h e Pres s e" Wien II. . . . Bei dieser Gelegenheit sehen wir uns veranlaßt, Ihnen mitzuteilen, daß die durch die amerikanische Abteilung des Jewish Gorrespondence Bureau erfolgte Wiedergabe des Telegramms des Abgeordneten Stricker an das jüdische Kongreßkomitee in New York richtig die „Israelitische Union" in Wien und nicht die „Agudas Jisroel" der Parteinahme für die Osfjudenausweisung aus Wien beschuldigt hat. Daß einige Warschauer jüdische Blätter diese Beschuldigung auf die „Agudas Jisroel" überwälzten, ist ausschließlich auf einen in Warschau geinachten Uebersetzungsfehler vom Englischen in? Hebräische, bezw. ins Tiddische zurückzuführen, was wir hiemit ausdrücklich richtigstellen. Wir haben hievon auch unsere Zentrale in London verständigt, damit sie ihrerseits die gebotene Aufklärung in der jüdischen Presse Warschaus veranlaßt. Indem wir Sie ersuchen, davon gefl. Kenntnis nehmen zu wollen, verbleiben wir mit Hochachtung Jewish Gorrespondence Bureau. Wie es den Anschein hat, ist dieser Uebersetzungsfehler im eigenen Bureau des „J. 0. B." in Warschau geschehen. Nun sind, seitdem dieser Bericht im „Hazefira" erschienen ist, wohl schon etwa vier Wochen verflossen. Es ist bereits mehr als drei Wochen her, daß die Aguda-Leitung diese Nachricht im Warschauer Tageblatt „Der Jud" dementiert hat und weder Herr Stricker noch das „J. G. B." haben ihre Pflicht der Oeffentlichkeit gegenüber getan, bis die „Jüdische Presse" nicht wiederholt dazu aufgefordert hat. Dann geschieht dies auch in sonderbarer Weise. Das „J. G. B."-Bureau in Wien richtet ein in ziemlich oder unziemlich unwirschen Ton geschriebene geschäftliche Mahnung an uns und „bei dieser Gelegenheit" wird uns ohne ein Wort der Entschuldigung mitgeteilt, daß man im Warschauer Bureau einen Uebersetzungsfehler gemacht hat. und „Israelitische Union" mit „Agudas Jisroel" zu übersetzen müssen glaubte, selbst im Yiddischen! Die Warschauer jüdisch-nationalistische Presse ihrerseits scheint ein einziger Uebersetzungsfehler zu sein. Was dort an skrupellosen Lügen und Verleumdungen gegen die Aguda geleistet wird, ist wahrscheinlich nur Schuld des Uebersetzers. Wir werden wohl einen gerichtlich beeideten Dolmetsch für die Warschauer jüdisch-nationalistische Presse bestellen müssen. ii\ In keinem indischen Hause fehle die „Jüdische Presse". m Juden, viele wurden verwundet. Endlich zogen sich die Juden auf den Friedhof zurück. Fettmilch, der sich selbst der neue Haman nannte, gab ihnen eine Frist die Stadt zu verlassen. 1380 Juden verließen da die Stadt Frankfurt. Das Ghetto wurde geplündert und durch Feuer verwüstet. Feltmilch wurde endlich auf des Kaisers Befehl verhaftet und am 10. März 1616 gehängt und geviertteilt. Rabbi Elchanan schrieb ein Gedicht in Jüdisch-Deutsch und Hebräisch „Megillas Winz" (Das Vinz-Hans-Lied). Am Winzer Purim, am 20. Adar, wird Adon olam mit besonderem Nigun gesungen. Purim von Kairo. Im Jahre 1524 ließ der Rebell Ashmed Shaitan Pascha den Rabbi David, den Abi Zimra und zwölf der angesehensten Juden in den Kerker werfen, um ihnen Geld zu erpressen. Eines Tages versprach er, alle Juden in Kairo töten zu lassen, wenn er vom Bade zurückkehren werde. Im Bade wurde er aber von seinen Dienern, die dem Sultan Suleiman dem Prächtigen zugetan waren, ermordet. Es war am 28. Adar, der seither in Kairo als Purim gefeiert wurde. Purim G hios oder Purim der guten Frau wurde von den Juden in Ghios gehalten. Eine jüdische Frau rettete Ghios gegen die aufständischen Griechen durch einen wunderbaren Zufall. Die Türken erwiesen sich darauf den Juden gegenüber sehr dankbar. Purim de los Ghristianos wird in Marokko am 1. Elul gefeiert, wegen der Rettung der Juden im Kriege, den Sebastian, König von Portugal, im Jahre 1578 führte. Der Purim von Florenz, dem auch ein Taanis vorangeht, wird am 27. Siwan wegen Rettung der Florenzer Juden durch den Bischof gefeiert. Daniel Terni hat diese Historie im Buche ,.Ksaw hada'T" verewigt. Purim Tossafos Jomtow. Der große Rabbi bestimmte den 5. Tammus, wo seine Verfolgung, die mit langjährigen Kerker endete, begonnen hatte als Fasttag und den 1. Adar, wo er Oberrabbiner von Krakau wurde, zum Purim. In seiner Megillas Ewo ist seine ganze Leidensgeschichte verewigt. Der Purim von Narbonne ward vom Rabbi Meir ben Isaac eingesetzt. Er gilt der Rettung der Gemeinde von einer drohenden Massakre, die eine Folge des Todschlages eines christlichen Fischers durch einen mit ihm in Streit geratenen Juden gewesen ist. Der 21. Adar, an welchen der Gouverneur zugunsten der Juden eingeschritten ist, blieb der Purim von Narbonne. Im Gumeldjina wurde der 23. Elul als Purim ■ gefeiert, weil die dortigen Juden beim Einfall der 'ßriganten 178G durch diese viel gelitten haben und nach deren Vertreibung ihre Not, hatten sich gegen die Anklage, mit den Briganten konspiriert zu haben, zu verteidigen. Es gibt noch einen P u r i m d e s R a b b i J o n athan in Fulda der am 17. Tammus gefeiert wird, der Purim Scheli („Mein Purim"), einen Purim von Lepanto (s. Tschuwos Rabbi Moses Alaschkar) am 11. Tewes, einen Purim von T r i p o 1 i s am 15. Schewat, einen P u r i m S h e r i f in Tunis und einen Purim Rhode s, der aber auch auf den 14. Adar fällt. Der P u r i m v o n W i d d i n am 9. und 10. Ghesch- Avan gilt der Geschichte vom jüdischen Leibarzt Gohen, der 1807 beschuldigt wurde, seinen Herrn Passvanoglio mit einem vergifteten Schwert tödlich verwundet zu haben. Der Sterbende selbst beteuerte die Unschuld des Arztes und die jüdische Bevölkerung entrann der Wut der Mohammedaner. Der Purim von Schi ras oder Purim Moed Koton wird von den persischen Juden der berühmten Rosenstadt feierlich begangen. Es wird nicht gej arbeitet, man besucht sich und grüßt sich auf der j Gasse mit den Worten „Moed Koton" oder „Abu; al Hassan". Der Letztere war Schächter und Fleischhauer, war angeklagt für Rosch-haschono Trefafleisch verkauft zu haben. Er flüchtete sich vor der Wut der Juden, ward Mohammedaner und denunzierte die Juden. Die Mohammedaner stellten darauf die Juden vor die Wahl: Uebertritt oder Tod. Die Juden wählten das Erstere. Aber Abu al Hassan starb bald darauf und in seiner Nachlassenschaft fanden sich Schriften, welche die Unwahrheit seiner Anklagen bewiesen. Darauf ward den Juden erlaubt, wieder zu ihrem alten Glauben zurückzukehren. Es war am 2. Cheschwan, der als Moed Koton, als Purim bestimmt ward. Der älteste der lokalen Purimfeste mag aber wohl der Purim von Saragossa sein. Im Jahre 1380 unter Peter IV. oder nach anderen in 1420 unter Alfonso V. hat ein getaufter Jude namens Marcus dem König verraten, daß die Rabbiner bei der Parade zu seinen Ehren wohl mit der heiligen Bundeslade erschienen waren, die Bundeslade Aväre aber leer gewesen, die Thorarollen hätte man geflissentlich zu Hause gelassen. Das war tatsächlich aus religiösen Bedenken geschehen. Der König wollte da die Juden auf die Probe stellen. Es wurde eine ähnliche Parade anbefohlen. In der Nacht vorher erschien aber der Prophet Elia den Vorstehern der zwölf Synagogen im Traume und befahl ihnen, die Thorarollen mitzunehmen. Sie verstanden dankerfüllt den Sinn, als man bei der Parade die Bundesiaden auf den Befehl des Königs öffnete. Der König ließ hierauf den Denunzianten Marcus hinrichten. Der 17. und 18. Schewat wurde nicht nur in Saragossa, sondern auch später bei den geflüchteten Nachkommen in Jerusalem, Konstautinopel, Magnesia, Melasso,Smyrna, Aid in und Saloniki als Purim Saragossa gefeiert. Jew. Encycl.

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