Mannheim
Compact Memory

Jüdische Presse · 1921-03-04 · 8 (4.3.1921) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Presse
Volume
7 (1921)
Issue
8 (4.3.1921)
Date
1921-03-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/2629891-2629906-2629915--0172-2631769
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

Seite 56 JÜDISCHE PRESSE Nr. * Der Delegiertentag der flgufla-Ortsgruppe» der Slowakei geblichen Schutze der Juden Beschlüsse und Maßnahmen xu erwirken, deren Nützlichkeit vielfach ** höchst problematisch ist. Wer hat dieses Komitee dazu ermächtigt und mit welchem Rechte setzt es seine Arbeit fort? Diese und viele ähnliche Fragen lassen sich aufwerfen, wollte man jdie Taktik unserer Nationalisten nachahmen und bei jeder Gelegenheit mit dem „Missomcho?" Dosson und Abirams auftreten. In Wirklichkeit verhält sich die Sache ganz anders. R. Moses Montefiore, Gremieux und andere Stadlanim konnten immer im Namen der jüdischen Gesamtheit auftreten, ohne spezielle Legitimation, weil sie der Zustimmung aller Juden zu ihren Handlungen a priori sicher waren. Einem Baron Hirsch beispielsweise war dies versagt, weil er neben seinen unstreitig guten Absichten auch eine Kulturpolitik verfolgte, die dem Geist des Judentums fremd war. Dasselbe gilt hinsichtlich der Pariser Alliance und ihrer Schwesterinstitutionen in den anderen Ländern. Inwieweit sich diese um die Wahrung der Rechte der Juden bemühten, konnten sie als die Wortführer der Gesamtheit bewertet werden, obwohl die Zahl ihrer tatsächlichen Mitglieder verhältnismäßig eine minimale war. In kulturellen Dingen freilich waren sie zur Eigenbrödelei verurteilt, da durften sie es nicht mehr wagen, im Namen des Klal-Jisroel zu sprechen und zu bandeln. Dasselbe gilt auch hinsichtlich aller jüdischen Parteien und auch hinsichtlich, des politischen Lebens im allgemeinen. Die Sozialdemokraten durften im Namen der Arbeiterschaft als Gesamtheit auftreten, obwohl ihre Organisation noch nicht so weit ausgebaut war, da sie in der Tat die Interessen des Proletariats vertraten und darauf rechnen konnten, im Laufe der Zeit das Gros der Arbeiterschaft um ihre Fahne zu scharen, was auch bis zu einem gewissen Grade der Fall war. Dasselbe gilt hinsichtlich des Zionismus. Verschwindend gering war die Zahl der organisierten Zionisten, der sogenannten Schekelzahler, bis in die letzte Zeit. Die heutigen Ziffern sind nicht bekannt. Dennoch konnten sie als Wortführer der breiten jüdischen Massen auftreten und als solche bewertet werden, da ihr Programm in gewissen Punkten tatsächlich den Stimmungen der Massen entsprach jmd sie unter allen Umständen berechtigt waren, auf weiteren Zuzug zu rechnen, was ihnen auch geglückt ist. Die sogenannten Assimilanten konnten für sich ein solches Recht nicht in Anspruch nehmen, da ihr Kreis ein beschränkter ist und selbst im äußersten Falle es bleiben muß. Dasselbe gilt auch bezüglich der Wiener Allianz, des Hilfsvereihes der deutschen Juden usw.' Organisationen und Parteien, die nie dazu prädestiniert waren, zahlreichen Zuzug zuerhalten und deren Programm den breiten Volksmassen nicht zusagen konnte, konnte nie im Namen des Klal handeln. Wie stefct es nun in dieser Beziehung mit der* Agudas Jisroel? Unsere früheren Feststellungen geben die klarste Antwort. Es ist richtig, daß nur ein Bruchteil der Orthodoxie de facto der Agudas Jisroel angehört — aber ihr Programm entspricht den Intentionen aller Glaubenstreuen, sie tritt auf und handelt im Namen ihrer Interessen und sie darf erwarten, in absehbarer Zeit alle Juden um sich zu scharen, die es mit d,er heiligen Thora ernst meinen. Was die Agudas Jisroel heute noch nicht ist, kann und wird sie sicherlich gar bald werden: die Wortführerin aller Glaubenstreuen und die Verfechterin aller religiösen Interessen. Deswegen kann ihr die Legitimation, im Namen der Orthodoxie als Gesamtheit aufzutreten, nicht abgesprochen werden. Es ist an dieser Stelle und bei dieser Gelegenheit nicht der geeignete Moment, das Problem „Agudas Jisroel oder Misrachi* in allen Einzelheiten zu behandeln. Aber wenn im . Zusammenhange mit obigen Ausführungen gefragt werden sollte: Kommt dann nicht auch dem „Misrachi8 dasselbe Recht zu! — dann kann man darauf nur eine Antwort geben: betrachten wir nur den Entwicklungsweg der „Aguda" und denjenigen des „Misrachi8! Trotz viel früherer Tätigkeit hat es der „Misrachi" nicht vermocht, unter den breiten orthodoxen Massen Wurzel zu fassen, er ist Yon Anbeginn unfähig für eine Massenwirkuug gewesen, er kommt aus den Halbheiten, aus dem Hin- und Herschwanken nicht hinaus,' er hat deswegen keine Aussicht, jemals das Gros der Orthodoxie in sich aufzunehmen. Neben dem großen Licht der „Aguda" . verschwindet das Lichtlein des „Misrachi8, es wird gewissermaßen überflüssig. Man kann ruhig sagen: wäre der „Misrachi8 seinen Aufgaben gewachsen und gerecht worden, es wäre nicht nur keine Notwendigkeit für das Entstehen der „Aguda", sondern auch keine Möglichkeit hiefür. Das Entstehen der „Aguda" war aber eine historische Notwendigkeit undsdies spricht für ihr Recht, im Namen der Orthodoxie als Gesamtheit auftreten und handeln zu dürfen. J. Spectator. In keinem jüdischen Hause fehle die „Jüdische Presse" ■■■■■■■■■nBWMHnKSLMH i Am 4. Adar (14. März) werden sich in Popräd die Delegierten der Aguda-Ortsgruppen der Slowakei zusammenfinden, um sich Rechenschaft über die bisherige Tätigkeit zu geben und über Mittel und Wege zu beraten, die dem angestrebten hohen Ziele entsprechen sollen. Die Bilanz der verflossenen Tätigkeit ist freilich von ganz eigener Art und darf nicht mit dem üblichen Maße gewertet werden. Aguda ist das große Unwägbare des jüdischen Lehens, das Fluidum sittlicher Kräfte, die sich auf "das ganze jüdische Leben mitteilen. Sie ist der Urquell alles jüdischen Lebens, selbst derjenigen Strömungen, von denen sie, gemäß des Prophetenwortes: „Die dich zerstören, die dich verwüsten, sind aus deinem Leibe hervorgegangen8, bekämpft wird. Die Aguda ist mehr als eine Organisation, ein Organismus zu nennen, der aus lauter lebenden Zellenkörpern besteht. Jeder Einzelne aus dem Kreise der Aguda lebt das intensivste jüdische Leben, ist Bestandteil jener undurchdringlichen Phalanx, die vieltausendjährigen Anstürmen aller Art so heroisch Trotz geboten hat. Die Delegiertenversammlung der Aguda in Popräd ist daher ganz anderer Art. als ähn- Provi$ori$cbc$ Besetz über das Recht der jüdischen KeDillos-Otaadim zur Besteuerung der jüdischen Bevölkerung. (Mitgeteilt vom Ministerium für jüdische Aryjelegenheiteu in Litauen.) 1. Alle Juden, die in einem bestimmten Orte wohnen, sind Mitglieder der örtlichen jüdischen Kehillos. Die Kehillos besorgen die Angelegenheiten des jüdischen Kultus, der Wohltätigkeit, sozialen Hilfe, Schulen sowie die sonstigen Angelegenheiten geistiger Kultur und haben das Hecht. Kehillos- Waadim zu wählen. Bemerkung: In denjenigen Orten, in welchen die Juden wegen ihrer geringen Zahl keine selbständigen Kehillos-Waadim bilden können, vereinigen sie sich mit den benachbarten Kehillos und bilden zusammen mit ihnen einen allgemeinen Waad. 2. Der Minister (ohne Portefeuille) für jüdische Angelegenheiten gibt die Anordnungen wegen der Durchführung der Wahlen heraus, bestätigt und registriert die gemäß diesen Verordnungen gewählten Waadim. < 3. Die durch den Minister für jüdische Angelegenheiten bestätigten Waadim haben das Recht zur speziellen Besteuerung der jüdischen Bevölkerung, um die im Punkt 1 angedeuteten Bedürfnisse zu befriedigen. 4. Das System dieser Steuern und ihre Höhe bestimmt jeder Kehillo-Waad und bestätigt der Minister (ohne Portefeuille) für jüdische Angelegenheiten. 5. Die Höhe der Steuern, die der Besteuerte zu bezahlen hat, darf nicht größer sein als die Summe der Landessteuern und der munizipalen Steuern, die von demselben in diesem Jahre eingezahlt wurden. \6. Die Steuern ziehen die Kehillos selber ein und führen sie an die Landes-Kasnazajstwa ab. Von denjenigen, die nicht eingezahlt haben, werden die Steuern im Wege der allgemeinen Gesetzesordnung ,der Steuereinforderung eingefordert. Falls es notwendig ist, diese Steuern vom Eigentum der Person, die nicht eingezahlt hat, einzubringen, werden die Landessteuern vor den Kehillossteuern gedeckt. ,7. Wegen der Verordnung behufs Durchführung des Gesetzes gibt der Minister ohne Portefeuille für jüdische Angelegenheiten, im Einvernehmen mit den kompetenten Ministerien, eine besondere Instruktion heraus. Kowno, den 10 Jänner 1920. A. Smetana, Galwanowskis, LandeBpräsident. Ministerpräsident. Instruktion wegen der Verordnung behufs der Durchführung des Gesetzes über das Recht der Waade-hakehillos snr Besteuerung der jüdischen Bevölkerung. (Mitgeteilt rom Ministerium für jüdische Angelegenheiten in Litauen.) Laut Paragraph 7 des Gesetzes tüber das Recht der Waade-hakehillos zur Besteuerung der jüdischen Bevölkerung', welches in Nr. 20 .Kundmachungen der zeitweiligen Regierung" publiziert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Ministerium für innere Angelegenheiten, Finanz-, Handel- und Gewerber Ministerium und dem Bildungsministerium folgende Instruktion herausgegeben: 1. Alle Juden, welche in einem bestimmten Orte wohnen, sind Mitglieder der örtlichen Kehillo. Inner- . der Grenzen eines Ortes kann nur eine Kehillo existieren. liehe Tagungen. Dort müssen ungesehulten Massen die ersten Anfänge, die ersten Wendungen gelehrt werden, in Popräd wird eine starke, aktive Armee versammelt, wo jedermann ein erfülltes Programm bedeutet. Die Führer wirken da allein schon durch ihr Erscheinen. Das Bild einer Aguda-Tagung in der Slowakei wirkt wie ein historisches Tableau, das in anschaulicher Weise den Sieg der unveränderten Tradition, das heroische Durchhalten in äußeren und inneren Kämpfen darstellt. Darum erwächst den ehrwürdigen Rabbinern und den Führern der Aguda in der Slovakei die doppelte Pflicht, in möglichst großer Anzahl bei dieser Tagung zu erscheinen. Die enttäuschte Masse sehnt sich aus den jetzigen Zuständen, deren Unhaltbarkeit jedermann offenbar wird, zurück zu den alten, ehrwürdigen Führern. Zurück zu den Rabbinern! ist die oft noch scheue^ aber anschwellende Parole geworden. Das jüdische Volk sucht wieder Anschluß an das Thoraleben und den Trägern der Thora obliegt es, keine Gelegenheit zu versäumen, um diese Schaat ha-koscher nach allen Kräften zu fördern und im ständigen Kontakte mit der jüdischen Masse zu bleiben. 2. Als Jude wird jeder anerkannt, der als solcher in den Matrikenbüchern, Familienverzeichnissen und anderen Standesakten eingetragen ist. 3. Die Umstände, welche als genügender Grund gelten können, aus der Kehillo auszutreten, sind folgende: Der Wechsel des Glaubens und die unrichtige Verschreibung als Jude in den Standesakten. 4. Bis zum Zeitpunkte, wo vom Minister für jüdische Angelegenheiten neue Verordnungen wegem der Wahlen in die Waade-hakehillos laut Paragraph 2 des Gesetzes herausgegeben werden, werden di* Wahlen auf Grund der zeitweiligen Verordnungen durchgeführt, welche vom Minister für jüdische Angelegenheiten herausgegeben und mit Zirkular Nr. 3 vom 22. Juli 1919 versendet worden sind. Die Waade-hakehillos, welche auf Grund der zeitweiligen Verordnungen gewählt und durch den Minister für jüdische Angelegenheiten rtfjistriert worden sind, gelten als rechtmäßig funktionierend. In den Verordnungen, welche darüber herausgegeben werden sollen, wird auch der Termin angegeben sein, innerhalb welchen die neuen Wahlen in die Waadehakehillos auf Grund der neuen Verordnungen durchs geführt werden sollen. ....... 5. In den Orten, wo die Juden wegen ihrer geringen Zahl keine selbständige Kehillos-Waadim bilden können, vereinigen sie sich mit den benachbarten Kehillos und bilden gemeinsam mit ihne» einen allgemeinen Waad. Im Falle des geäußerte» Wunsches sich zu vereinigen, haben die laut Paragraph" 3 „der zeitweiligen Verordnungen für die Wahlen" gegründeten örtlichen Organisationskommissionen dem Minister für jüdische Angelegenheiten zu melden, welcher die proportioneile Zusammenstellung des gemeinsammen Waud-hakehillo, der gewählt werden soll, bestimmt. 6. Der Waad-hakehillos ist der Vorstand der örtlichen jüdischen Bevölkerung. 7. Die jüdischen Kehillos besitzen die Rechte •juridischer Personen, haben das Recht zur Erwerbung unbeweglicher Güter, Geschenke von Lebendigen und durch Testamente zu erhalten, bei Gericht zu fordern und gefordert zu werden. 8. Was die Stempelgebühr der Gesuche, die aa den Waad-hakehillo eingereicht werden, und -der Dokumente, welche vom Waad-hakehillo ausgefolgt werden, betrifft, wird der Waad-hakehillo den anderen Organen der örtlichen Selbstverwaltung gleichgestellt. 9. Die Güter der jüdischen Wohltätigkeits- und Bildungsanstalten, die ihre Tätigkeit eingestellt haben, gehen ins Eigentum der örtlichen Kehillos über und dürfen nur für Wohltätigkeits- und Bildungszwecke benutzt werden. 10. Die Kehillos besorgen die Angelegenheiten des jüdischen Kultus, der Wohltätigkeit, sozialen Hilfe. Schulen und die Angelegenheiten geistiger Kultur überhaupt. 11. Das Recht der Waade-hakehillos zur Verwaltung jüdischer Wohltätigkeits- und Schulamjelegenheiten schließt nicht das Recht, von Privatpersonen und Gesellschaften zur Eröffnung solcher Anstalten auf allgemeiner Basis aus. Wenn diest Anstalten irgendwelche Hilfe von seiten der Regierungs- oder Selbstverwaltungsorgane erhalten, dann wird diese Unterstützung durch den örtlichen Waad-hakehillo gegeben. 12. Die Bedürfnisse, welche im Paragraph 1 des Gesetzes verzeichnet sind, können außer durch die Summen, die von den Regierungs- und örtlichen Selbstverwaltungsorganen gewährt werden, auch durch andere Summen, die sich im Bereiche der Waade-hakehillos (Einnahmen von unbeweglichen Gütern, Geschenk», Legaten, durch Testamente er-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.