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Jüdische Presse · 1920-12-10 · 22/38 (10.12.1920) · page 3

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Journal
Jüdische Presse
Volume
6 (1920)
Issue
22/38 (10.12.1920)
Date
1920-12-10
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 22/38 JÜDISCHE PRESSE' Seite 3 Markus Lichtenstern (Csirc?) Israel Braun (Berzevice) Moses Deutsch (Komarno) Ungar (Trnava) Schön fehl (Lukot) Kohn (Zsadany) Tannebaum (Torna) Jungreiß (Filakora) S. Reich (Verhöre) (ilaser (Hanusovce) Hirschler (Modra) Weiß (Samarya) Friedrich (Humene) Tannebaum (S. Moldava> Seit» ((ialanta) Brody (Myjam) Lazar Fuchs (Michalorce) Josef Brody (Kosice) Israel Abraham (Lipiany) Ratael Löwy (Bardiov) Lasar Kohlmann (Bratislava) Philipp Benedikt (Bratislava) Wilhelm Willner (Csircs) Karl Rosmann (Kiralyhelmeo/) S. Tannenbaum (Kiralyhelmec) Josef Sinai (Lenies) Ehrenfeld (Surany) Jakob Beitin (Zsadany) Kfrin (Nagyida) Deutsch (Sromotor) Schick (Tmava) Silbermanu (Nove-Zamky) Tb. Schweiger (Abaujszina) Telegraphische Begrüßungen sendeten: Kultnsgemeindo Stupava Spelske Sialiy ., Oalanta N. Topolcany Oberrabbiner von Magendorf Frey (Surany) Duschinsky ((ialanta) Roirh (Baiiovcft) Oberrabbiner Okbtr über die Cätigkcil der orthodoxen Zentralkanzlet. (Rechenschaftsbericht an der orthodoxen Pelegiertenversammlung in Kosice.) Milte des Monates Ellul war es ein Jahr geworden, daß die slowakische Orthodoxie sich organisiert hat und der erste Delegiertentag der orthodoxen Kultusgenieinden dieses Landes in Preßburg abgehalten werden konnte. Diese Woche hinwieder, am 2. Dezember, jährt es sich, daß die von der Delegierten- Versammlung gewählte Landesrepräsentanz sich konstituiert hat und das Zentralburcau als sichtbares Organ sich auf eine gesetzliche Vertretung stützend, an den Ausbau der Orthodoxie nach innen und nach auUen schreiten konnte. Verschiedene Gründe technischer und administrativer Natur zwangen die Kanzleileitung, die vom Delegiertentag bloß für ein Jahr gewählt wurde, dieses Jahr nicht vom Tage der Delegierten Versammlung, sondern vom Zeitpunkte der Konstituierung der Lnndesvertretung zu berechnen: selbstredend ist die Kanzleileitung gleich nach ihrer Wahl in Aktion getreten und fällt uns daher die Aufgabe zu, über eine fünfzehnmonatliche Tätigkeit Bericht zu erstatten. In einer Zeit der schwersten Erschütterungen und bedenklichsten Schwankungen, wo wir auf keinem Gebiete auf sicheren Boden treten konnten, wo alles für fest und unantastbar Gehaltene locker und ryackelig geworden zu sein schien, ist die ungemein schwierige Aufgabe an die Jereim dieses Landes herangetreten, die Ewigkeitswerte von unserer Thora und Emuna hakedoscha die unverfälschte Jüdischkeit und die wahre Orthodoxie unberührt von den Schwankungen und unbeschadet von den Wirkungen der alles gefährdenden Folgen des Krieges aus den stürmisch brandenden Wogen chaotischer Zustände in den sicheren Hafen der strammen Organisation in Sicherheit zu bringen. Wir möchten uns nicht näher über die Schwierigkeiten auslassen, die infolge des Fehlens einer gesetzlichen Vertretung und in Ermangelung eines Vermittlungsorganes zwischen der Regierung und der Gemeinden der Ordnung und Regelung unserer konfessionellen Angelegenheiten sich entgegenstellten, wir beschränken uns bloß auf den Hinweis, daß der «liesbezügliche, allseits empfundene Mangel, den Ruf nach einer Organisation laut werden ließ, die nach dem Muster unserer Väter im alten Ungarn, auch in der Slowakei die Orthodoxie erhalten, restaurieren und stärken sollte, und ohne Uebertreibung können wir es aussprechen, daß schon das Faktum, daß in jener gewaltig ernsten Zeit, wo jedermann von seinen eigenen persönlichen Sorgen erfaßt gewesen ist, die Vertreter der orthodoxen Gemeinden genug Zeit gefunden haben, sich mit den sittlichen Gütern, moralischen Werten mit der Jüdischkeit und den Schutz der Orthodoxie zu befassen und der Delegiertentag zustande kommen konnte, dieses Faktum bedeutet eine Tat von ganz ungewöhnlicher Tragweite und gibt beredtes Zeugnis für die unverwüstliche Kraft und unüberwindliche Willensstärke, die der slowakischen Orthodoxie innewohnt. Denn in der Tat bedurfte es eines mannhaften Entschlusses und eines mutigen Auftretens aller in der alten Orthodoxie maßgebenden Faktoren, wenn die alten und immer vorhanden gewesenen wie die neuen gegnerischen Strömungen, die anfangs schüchtern, später mit erstaunlicher Kühnheit sich an die Oberfläche wagten, die altbewährten Grundlagen der Orthodoxie nicht unterwaschen, in die von so mancher Seite mit scheelen Augen angesehene Selbständigkeit der glaubenstreuen Judenheit keine gefährliche Bresche gelegt werden sollte. Wohl sind laut einem Gesetz vom , Dezember 1918 sämtliche ungarischen Gesetze und Ministerialerlässe für die Slowakei bis auf weiteres als in voller Kraft bestehend deklariert worden, mithin auch alle auf die Orthodoxie Bezug habenden Ministerialverordnungen in Geltung geblieben, so daß wir füglich sagen können, daß die orthodoxe Organisation eigentlich keinen Moment gesetzlich zu existieren aufgehört hat, daß die Kontinuität und die stetige Fortdauer der verpflichtenden Kraft der Rechtsnormen des alten Organisationsstatules vom Jahre 1871 für keinen Moment eine Unterbrechung erfahren, wie dies auch die holte Regierung rückhaltslos anerkannt hat. indem sie auf Intervention der Kanzleileitung eine Zuschrift an sämtlicheZupanamte gerichtet, wonach bis zur Sanktion der neuen Statuten das Statut vom Jahre 1871 in Geltung besteht und hatten die Behörden in sämtlichen strittigen Fraget! der orthodoxen Gemeinden dieselben an das Zentralbureau in Bratislava zu weisen. Also ist auch bis zur Schaffung des neuen Statutes die Orthodoxie in der Slowakei, nicht wie mehrere glaubten und noch mehrere es wünschten, in der Luft gehangen, vielmehr ein lebendiges alle orthodoxen Gemeinden verpflichtendes Gesetz gewesen, allein es mußte den Verhältnissen des neuen Statuts Rechnung getragen und die Autonomie der Orthodoxie in den Rahmen eines neuen Statutes festgelegt werden. Was nun in der ersten Delegiertenversammlung in Preßburg auch geschehen ist. Dieses .Statut, das von einer Kommission ausgearbeitet, vom Delegicrtentag durchberaten und angenommen wurde, kann wohl, wir wollen es zugeben, auf keine Vollkommenheit und Tadellosigkeit Anspruch erheben, es hat vielmehr so manche Lücken und ganze Teile sind ergänzungsbedürftig. Dieser Gesichtspunkt bestimmte die Verwaltuiigskommission in ihrer jüngsten Sitzung zu beschließen, das Statut in beiden amtlichen Sprachen, in der slowakischen und deutschen in Druck zu legen und den ehrwürdigen Rabbinern und Gemeinden einzusenden, damit dieselben gründlich studiert werden, um zu gegebener Zeit die nötige Modifizierung durchzuführen. Wenn also auch einige unwesentliche Teile der Verbesserung bedürftig sind, so folgt das Statut doch im großen und ganzen den Spuren der alten in Ungarn in Geltung stehenden und bewegt sich im Rahmen derselben und was die Hauptsache ist, die zwei wesentlichen Punkte, die den eigentlichen Halt der Orthodoxie bedeut en, erstens, daß in allen Fragen der Gemeinden, es sei dies kultureller, administrativer oder auch nur sozialer Natur, die Normen und Vorschriften unserer heiligen Thora maß- und richtunggebend sein müssen, zweitens, daß in allen strittigen Angelegen in der Gemeinde ein freigewähltes Schiedsgericht zu urteilen hat, diese zwei kardinalen Punkte gelangen in dem Statut genügend plastisch zum Ausdruck und sind die vitalsten Lebensinteressen der Orthodoxie in demselben auch gesichert. Es müßte daher jedem Einsichtigen klar sein, daß die erste oberste und wichtigste Aufgabe des Zentralbureaus darin bestehen muß, diesem den Fortbestand der Orthodoxie sichernden Statut bei der hohen Regierung, respektive im bevollmächtigten Ministerium sobald als möglich die Sanktion zu erwirken. Nun. wie sie bereits wissen, meine Herren, -sind die Bemühungen der Kanzleileitung mit G-tteshilfe vom Erfolge gekrönt gewesen. Die Statuten sind genehmigt worden. Acht Monate sind es, daß die Sanktion erfolgt ist, und lege ich die genehmigten Statuten hiermit auf den Tisch des geehrten Delegiertenfages nieder. Geehrter Delegiertentag! Es würde zu weit führen, wenn ich den ganzen Werdegang der Geschichte der Sanktion hier ausführlich detaillieren, alle Einzelheiten der verschiedenen Phasen eingehends schildern wollte. Heilige, jüdische Interessen gebieten uns, dies einer späteren und ruhigeren Zeit aufzubewahren, aber die trockenste und sachlichste Darstellung muß uns in der alten Erfahrung bestärken, daß die Orthodoxie und die glaubenstreue Judenheit alle ihr nach den primitivsten Begriffen der Gerechtigkeit gebührende Rechte immer erst nach größter Anstrengung, nach Ueberwindung der stärksten Widerstände, Schritt auf Schritt siel) erkämpfen mußte, nach Üeberwindung von Schwierigkeiten,die---nicht von Seitender hohen Regierung gemacht wurden. Im Gegenteil, bei der Regierung sind wir dem größten Wohlwollen begegnet, haben wir verständnisvolles Entgegenkommen gefunden in den wiederholten Audienzen, die wir im bevollmächtigten Ministerium hatten, und wurde uns von berufener Seite stets auf das dezidirteste erklärt, daß die Regierung nicht die Ursache und auch nicht den Willen hat, sich in die innere Angelegenheit der Kultusgemeinde einzumengen und wünscht sie nicht., den Gemeinden bei der Regelung ihrer konfessionellen Autonomie Hindernisse zu bereiten und daJ3 auch absoluterem Grund vorliege, die angestrebte Sanktion des Organisationsstatutes in die weite Ferne hinauszuschieben, welche Erklärung uns auch schriftlich bekanntgegeben wurde. Also bei der hohen Regierung wäre alles glatt gegangen. Einflüsse jedoch, die. wir hier nicht näher zu erörtern wünschen, haben es zustande gebracht, daß die Sanktion eine Verzögerung erfuhr. Wir betonen eine Verzögerung, denn von einer Verweigerung der Genehmigung war und konnte auch keinen Moment die Rede sein. Modifikationen wurden gefordert, deren Durchführung jedenfalls eine geraume Zeit in Anspruch genommen hätte, was noch kein Malheur gewesen wäre, die aber so weilgehend, so radikal und so grundstürzend gewesen waren, daß die Kultusgemeinde ihres religiösen Charaktei's entkleidet und wahrhaft jüdisches Leben in demselben unmöglich geworden wäre. Wir erwähnen bloß eine Modifikation. Das allgemeinste Wahlrecht. Frauen und Mädchen inbegriffen, sollte in die Kiiltu— gemeinde, wie dies in allen Verlretungskörpern derR-- publikderFall ist, eingeführt werden. Welche schädliche Folgen dies für das religiöse Leben nach sich gezogen, brauchen wir dem Delegierten tag gegenüber nicht näher auseinander zu setzen. Zweimal hat sich der Verwaltungsausschuß mit der Angelegenheit befaßi und als Resultat der eingehendsten und gründlichsten Beratung wurde der Kanzleileitung aufgetragen, bei der Regierung unablässig aufklärend zu wirken, um die unveränderte Genehmigung durchzusetzen. Im April ist das heilige Werk mit G-ttes Hilfe gelungen. Mit der Sanktion unseres Organisationsstatutes ist unsere konfessionelle Autonomie im neuen Staate unter Dach gebracht und die verlangten Modifikationen gegenstandslos geworden. Jedoch, geehrter Delegierten tag, in der an das Zentralbureau gerichteten Zuschrift, der Regierung wird auch dem dringenden Wunsche Ausdruck gegeben, daß die organisierte Orthodoxie etwas für die Altersversorgung der Kultusbeamten unternehme, daß für die invalid und arbeitsunfähig gewordenen Gemeindeangestellten entsprechend gesorgt werde. Diesem Wunsche wollen wir uns gewiß nicht verschließen. Spontan und aus eigener Initiative müsse diese brennende Frage gelöst werden und hat die Kanzleileitung, ohne erst von irgend einer Seite einen Druck abzuwarten, in Berücksichtigung dessen, daß es unjüdisch, unedel und inhuman ist, Schachta und Melandim, die Jahrzehnte hindurch ihre besten Kräfte im Dienste von rttt?Hpn 13mm gestellt und am Abend ihres Lebens ohne einer jeden sicheren materiellen Stütze dastehen, hat nun die Kanzleileitung die elementarste Voraussetzung •für die Altersversorgung geschaffen, indem für einen Pensionsfonds respektive für eine jährliche Einnahmsquelle von K 100.000 vorgesorgt ist, eine Einnahme, die bei 4prozentiger Berechnung einen Fond von 2V2 Millionen Kronen gleichkommt. Im vorigen Jahr hat diese Einnahmsquelle K 50.000 gebrächt. Für heuer ist bereits Vorsorge getroffen, daß K lOO.ooo dem Zweck der Altersversorgung zugeführt werden. Wir haben von einem Fachmann ein Statut ausarbeiten lassen, das als Basis dienen könnte es wäre dringend an der Zeit, daß eine Sektion den endgültigen Entwurf festzustellen, von der Landesrepräsentanz anzunehmen und um der Regierung zur Sanktion unterbreiten zu können. Im engen Zusammenhang mit der Altersversorgung steht die Lösung der Schochtim-Frage, die in der jüngsten Zeit viel von sich reden gemacht. Die alte Organisationsbewegung unter einem Teile der Schochtim hat vor kurzem greifbare Formen angenommen, respektive annehmen wollen. Es wurden an verschiedenen Orten und zu verschiedenen Zeiten Versammlungen abgehalten, zu wiederholtenmalen wurde mit der Kanzleileitung unterhandelt und das geplante Organisationsstatut derselben unterbreitet. Nach Fühlungnahme mit den verschiedenen in dieser Frage kompetenten Kreisen, konnte festgestellt werden, daß Bedenken religiöser Natur gegen die Organisation gehegt werden und die Befürchtung nicht abzuweisen ist, daß bei Anwendung radikaler Mittel seitens der Schochtim, große Michscholim herauskommen könnten, die aber auf alle Fälle und um jeden Preis, verhütet werden müssen. Die Schochtim sind in erster Reihe DUT! THWD, stehen im Dienste unserer heiligen Thora und darf die Jüdischkeit auch vorübergehend durch dieselben keine Beeinträchtigung erleiden. Andererseits wieder konnte dem Streben der Schächter, ihre ungemein drückende materielle Lage zu erleichtern, die Berechtigung nicht abgesprochen werden. Die Sache mußte mit größter Behutsamkeit behandelt, werdet 1. Wir durften nicht in einer so heiklen Frage unseres Gemeindelebens auf eigene Faust handeln und so gelangte die Angelegenheit vor dem Verwaltungsausschuß, wo das ganze Material einer gewissenhaften Prüfung unterzogen und nach Anhörung der Vertreter der Schächte.r die Einsetzung zweier Kommissionen beschlossen wurde, die eine in Preßburg die zweite, in Kaschau, bestehend aus Rabbiner." Laien und Schächter, mit der gebundenen Marschroute, im Rahmen des Landesorganisationsstatutes respektive durch einen Anhang an dasselbe eine Dienstpragmatik mit Gehaltregulierung und Altersversorgung auszuarbeiten. Die Beratungen haben stattgefunden und wird Rabbiner Hirschler, wenn die üelegiertenversammlung es wünschen sollte, über den Verlauf derselben eingehend referieren. Wir möchten den Beschlüssen der Delegiertenversammlung nicht vorgreifen, bemerken nur so viel, daß das Problem äußerst schwierig und kompliziert, ist und wenn alle in Betracht kommenden Interessen gehörige Berücksichtigung finden sollen, die äußerste Vorsicht am Platze ist, und darf die Sache nicht überstürzt werden. Bei gehöriger Vorleitung und geschickter Behandlung der schweren Probleme hingegen ist die Hoffnung nicht unbegründet, daß eine nach allen Seiten hin befriedigende Lösung gefunden wird. Wir müssen da bei dieser Frage, auch der unbemittelten Rabbonim, deren es leider sehr viele gibt,

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