Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 42 (19.10.1849)
- Date
- 1849-10-19
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Türkei mit den Osmanen gleiche bürzerliche Rechte, und auch in Aegypten ist ihre Stellung bedeutend günstiger geworden.! In dem christlichen Europa traten in Folge des Aufblühens der Wissenschaften und der Reformation bessere Gesinnungen gegen Juden ein; doch erst seit dem letzten Viertel des 18^ Iakrd. wurden sie in verschiedenen Ländern alS Burger ausgenommen. Gegen die Juden in Italien wütbetcn vom 16 bis ins 17. Jahrhundert Inquisition und Päbste; wöchentlich wurden seit 158t für sie zu Rom christliche Belebrungsprcdigtcn gehalten, die sie anzubören gezwungen waren. Häufig wurden sie bis 1570 aus einzelnen italienischen Städten verwiesen, wie z. B. aus Neapel 1510. Mehr Freiheit genossen sie in Venedig, Padua, Florenz, Pisa und seil 1600 in Livorno, wo sie noch gegenwärtig gute Schulen haben. In sehr vielen Städten wurden ihnen Gbetti angewiesen. In den erwerben. In Modena sind sie den Beschränkungen, die seit 1811 aufgehoben wurden seit 1811 wieder unterworfen. Auch in der Lombardei und Dalmatien gicbt es jüdische Gemeinden und zwar in crftercr mit bürgerlichen Rechten. In Frankreich wurden bereits seit 1550 spanische und portugiesische Inden in Bayonne und Bordeaux ausgenommen; die in Elsaß und Lothringen behielten unter der französischen Herrschaft so ziemlich ihre ältere Verfassung. Im Jahre 1.81 wurde der Leiozoll abgeschafft und durch die Revolution im I. 1791 den Juden, die man seitdem Israeliten nannte, das Bürgerrecht zugesprochen. Zur Befestigung dieser neuen Verhältnisse wurden im Jahre 1806 eine Versammlung jüdischer Notabeln und ein Synedrium einbcrnfen. Die Beschränkungen des Jahres 1808 waren nur temporair. Durch die Verfassungen von 1811 und 1830 und vas Gesetz von 1831, kraft dessen der Staat die Rabbinen besoldet, wurde die Emancipation der französischen Juden vollendet. Gleiche Grundsätze herrschten in Belgien, wo sie ebenfalls vollständig emancipirt sind. Die seit 1655 wieder in England zugelassenen Juden erlangten 1723 das Recht, Grundeigentbum zu erwerben; die Naturalisationsaete für sie von 1753 wurde zwar später wieder zurückgenommen; dennoch lebten sie in ungestörter Freiheit. Seit 1830 zu den Corporationen und seit 1833 zur Advocatnr zugelassen, ging im März1845 im Oberhause auch die Bill durch wegen ihrer Zulassung zur Aldermanswürde. In dem freigewvrdeneu Holland fanden 1603 die portugisischen Juden ein Asyl; sie sowol als die deutschen Inden lebten! hier frei, wwwol vom Bnrgerthnm ausgeschlossen» das sie erst feit 1796 erhielten. Das Staatögrunhgesetz von 1814 bestätigte ihre vollständige Emanmpalivn. In Dänemark, wo sie seit 1600 auslvaten, erhielten sie 1758 viele Freiheiten und 1814 fast unbeschränktes Bürgerrecht. In Schweden giebs es erst seit 1776 Inden zu Stockholm und in drei andern Städten; nur einzelne von ihnen'erhalten als Auszeichnung das Bürgerrecht. Norwegen versagt ihnen biS jetzt jeden Eintritt in das Land. Auö dem eigentlichen Rußland, wo Pctcv sie wieder ausgenommen batte, wurden sie- 3.MH Seelen an der zahl., unter der Kaiserin Elisabeth 1743 vertrieben. Unter der Kaiserin Katharina U. fanden sie sich wieder ein: von Aterander i. wurden sie mit gewerblichen Freiheiten begunnigt, von Nikolaus 1. vertrieben. Dagegen wohnen sie unter dem russischen Lceptcr in Kurland, in dev Krim (Odessa und Eherson), in Grnsien, wo im Mittelalter die Indenstadt Aspanbam vorkommt, in Kaukasien und den ehemals polnischen Landesthei» len. Eine Art stufenmäßiger Emancipation der Inden in Rußland ist leir 1835 im Werke; anct, wurden neuerdings Schulen für sie angelegt und sie für militärpflichtig erklärt. Im Königreiche Polen, wo sie ganze Städte und Dörfer inne haben und zwischen Adel und Banvvnstand daS Mittelglied bilden fanden sie bcr der Regierung Vorurtbeile des nicht gebildeten Volks und zuweilen durch Aufstände, wie sie 1619 in der Ukraine und 1651 in Lllhauen, viel zu erdulden hatten. Unter eigener Gerichtsbarkeit vom Staatsleben arisgeschlossen, als Handeltreibende. Branntweinschenken, auch als Landleute und Handwerker, meist in Armuth, von kalben Barbaren und Sklaven umringt, gestaltete sich hier ihre Lebensweise und Weltanschauung auf eigene Art, so daß sie den spanischen und gewissermaßen auch den deutschen Juden nach« standen; doch sind auch sie seit dem letzten Deren-