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Der treue Zionswächter · 1849-08-31 · 35 (31.8.1849) · page 6

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
35 (31.8.1849)
Date
1849-08-31
Page
– (sequence 6)
Language
German
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<»M 278 Freie Städte. Hamburg/(Förts. v. vor. Bl.) Wir gehen Mn über zu den stl u S g a b e n . 1.' Diie eigentliche Armenanstält, deren letzte 'Jahresrechnung die Rechnungen der Jahre seit 1817 -zeigt. Sie hat Demnach 1818 von der Ge- «leindeoäsie die hohe Stimme von Crt.^ 63724:15/? bezogen/ von Venen Crt.mK. 17373. 10/Z für daS Krankenhaus. s) Hier zeigt sich als erste und stärkste Aus- Aahenruhrik die des festen Wochengeldes, die man zuerst unter.der allgemeinen Benennung Armengeld ^u verstehen. pflegt. Zu ihrer Beurtheilung geben wieder/. dje, am Schluß des Jahres 1818 aufgemachte Statistik unserer eingezeichneten Armen. Die Zahl der Abhörungsbogen betrug 291. Sie -bezeichnen: 368 Personen mit 159 Kindern — 527 Seelen. / . Es . zeigt sich eine sehr überwiegende Zahl von Wittwen und Greisen, letztere ungefähr-per Anzahl der Erwerblosen gleich kommend. Die gesammte Seelenzahl unserer Eingezeichneten .wgr früherhin um etwa 12 pCt. stärker. Die 1813 auf Vas Wochengeld verwendete Summe, von Crk.n^ 21,170 13-S — noch um eine Kleinigkeit höher als 1817 — ist die höchste, die in unserer Uebersicht vorkommt, und wir fühlen darin die Folgen von Theurung, Krieg und Cholera, die uns so dicht hinter einander heimsuchten, und deren Folgen in einer zunehmenden Nahrungslosigkcit wol noch so bald nicht verschwinden werden, wenn gleich vermöge des wohlfei'.en Brotes 1819 schon eine geringe Besserung eingetreten ist. Wir glauben über dies traurige Capitel um so rascher hingehen zu können, als dasselbe Resultat sich auch in andern Armenverbänden zeigt, und noch in der Bürgerschaft vom 16. April d. I. der städtischen «allgemeinen" Armenanstalt ein bedeutender Zuschuß bewilligt werden mußte. Der Maaßstab unserer Wochengelder an sich ist demnach nicht, wie häufig vorausgesetzt wird, höher als der bei andern Armenanstalten; wol aber möchte eine Verschiedenheit darin liegen, daß wir mit der Bewilligung nicht allzu schwierig sind. Zum großen Theil ist daran der Umstand schuld, daß wir unsere fähigen Armen nicht unbedingt zur Arbeit Hinweisen konnten, da sie ja von den regelmäßigen Hauptarbeiten ansgeschlossen; obschon sie, wie man sieht, sich dennoch größtentheils einen Erwerb verschafft haben. Allein unser Verfahren rechtfertigt sich außerdem, wenn wir einerseits die vielen Ausgaben beachten, die der Staat oft für solche Arbeiten zu machen genöthigt ist. r.die kaum einen andern Zweck haben, als unbeschäftigten Armen Brot zu geben — ein uns bisher ebenfalls versagtes Hülfsmittel — andererseits aber die unendlich größeren Nachtheile ins Auge fassen, die dem Gemeinwesen und der menschlichen Gesellschaft überhaupt daraus entstehen, wenn arme Eltern durch die unzulängliche Unterstützung gezwungen sind, ihre Kinder dem Schulunterrichte zu entziehen, um sie^ zum Erwerbe oder gar zum Betteln anzuhalten. Solche Fälle kommen bei uns nicht vor. > Gemäß unserer (1816 publicirten) Armenordnung geht jeder Bewilligung von Wochengeld die sorgfältigste Untersuchung voran, und wir glauben sicher zu sein, daß unsere Gaben insgesammt dahin gelangen, wo sie wirklich gut angewendet sind. Wir wollen uns hier die Bemerkung nicht versagen, daß die bei der angewachsenen Seelenzahl unserer Gemeinde erfolgte Verminderung unserer elngczeichncten Armen zusammengehalten mit dem fast gänzlichen Erlöschen, der früher so ausgedehnten Straßenbettelei und mit der Zunahme unserer untersten Steuerklasse, kein ungünstiges Zeugniß für den Erfolg unserer Bemühungen auf diesem Gebiete ablegen.!>) Im Verhältniß weit wandelbarer als die der Wochengelder ist die Rubrik der momentanes Unterstützungen, weil sie noch weit mehr als jene mit den Erwerbsverhältnissen zusammenhängt. Diese Gaben werden von den einzelnen Armenpflegers bewilligt, und sind von ihnen in der nächsten Versammlung des Armen-Collegiums zu verantworten. Es ist dabei Regel, die Armen so lange als möglich vom Einzeichnen abzuhalten. 1818 haben wir dafür Crt.I. 3524. 10 F verausgabt: Crt.Z 633 weniger als während des Theuerungs- Jahrs 1817.

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