Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 31 (3.8.1849)
- Date
- 1849-08-03
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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»M 247 scheidene Majorität, nicht die Besiegten. Diese kannten in ihrem Nichts durchbohrenden Bewußtsein sehr wol den geringen Anklang, den eine gewisse Religionskomödie unter der jüdischen Gemeinde gefunden. Radikales Geschrei, lügenhafte Manifest, jämmerliche Wahlintriguen, die wir zu großmüthig sind, näher zu enthüllen, haben kein anderes Resultat gehabt, als einige gute Leute, die mehr alten Glauben als neue Kritik besitzen, zu täuschen und zu blamiren. Hoffen wir, daß die Lehre, die bedeutungsvolle Lehre, welche der Ausfall dieser Wahlen deutlicher als alle Ansprachen ausgesprochen, von allen, welche an jüdischen Gemeinde- Verhältnissen Interesse nehmen, beherzigt und daraus erkannt werde, daß der wahrhafte Friede nicht aus schwächlichem Jndifferentismus, den man euphemistisch Toleranz ..tauft," sondern aus kräftiger, selbstbewußter Haltung und Zurückhaltung bervorgeht, selbst wenn man sie mit einer andern Phrase „Fanatismus" bedroht. (Konstit. Ztg.) Oesterreich. Wien. Das unerhörte grausame Verfahren Haynaus gegen die jüdischen Gemeinden zu Pesth und Ofen hat hier überall die größte Entrüstung hervorgerufen. Man beabsichtigte anfangs von einigen Seiten bittweise sich an den Kaiser zu Gunsten der Schwester-Gemeinden zu wenden, allein, von der Erfolglosigkeit eines solchen Schrittes überzeugt, ging man wieder davon ab. — Die Trauer-Nachricht hinsichtlich des Raaber Ober- RabbinerS Freier bestätigt sich leider dennoch; derselbe ist bald nach dem Einzuge der Oesterreicher kriegsrechtlich erschossen worden, überführt — ein zu treuer Anhänger seines Vaterlandes gewesen zu sein! Freie Städte. Hamburg. Aus den erstatteten Bericht des Vorstandes über die Finanz-Verhältnisse der Gemeinde lassen wir zuförderst die erste Abtheilung, die Einleitung gleichsam, für unsere auswä rtigen Leser gewiß nicht ohne Interesse, hier folge, .. Erste Abtheikrmg. Indem das Vorsteher-Collegium d Deutsch- Jsraelitschen Gemeinde die sowol dr ^ch die Zeitumstände als durch feine eigene öffe ntliche Zusage gebotene Pflicht erfüllt, den Mitglü ..tzxrn dieser Gemeinde die finanziellen Verhältni ss«. derselben darzulegen, glaubt es, einige einle'.tende Worte von allgemeinerer Beziehung voraus schicken zu müssen. Die legale Einsetzung des * Vorsteher-Collegiums datirt vom Jahre 1311. D amals hatte sich aus den Trümmern des unter d er französischen Herrschaft organisirten Gemeirst.eraths eine einstweilige Administration gebildet, w elche anfänglich beabsichtigte das in dem Drang des Augenblicks übernommene Mandat bald wieder abzugeben; bald darauf aber, nämlich im Ja'yre 1815, . durch den von Seiten der Staatsb ehörde genehmigten Wunsch vieler Gemelndeglied er bewogen ward, bei durch Senatsbeschluß vo ,n 2. Juli von Fünf auf Neun vermehrter Perfol.renzahl die weitere Führung der Geschäfte zu über, nehmen; jedoch nur provisorisch, nämlich — um mit den Worten der damaligen Einsetzungsul.td sonstigen Dekrete zu reden — „t.l'ustweileu bis zum Eintreffen der „erwarteten Beschlüsse der deutschen „Bundesversammlung über die Verhältnisse der Israeliten." D'.eses Provisorium hat nun 35 Jahre gedauert. Es ist hier nicht der Ort, zu berichten, wie daH Vorsteher» Collegium nach den Umständen direct oher indirekt, zuerst am Sitze der Bundesversammlung und späterhin hier in Hamburg unaufhörlich bemüht war, dieses Verhälmiß vermittelst der erwünschten Negulirung unserer bürgerlichen Rechte zu Ende zu bringen. Nur das möge noch hinzugefügt werden: völlig geruht hat die Sache niemals, auch nicht zu der ungünstigsten Zeit. Jetzt abeS sind jene erwarteten Beschlüsse eingetroffen, unter der freudigen Theilnahme der gelammten Bevölkerung sind sie ins Leben getreten;