Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 31 (3.8.1849)
- Date
- 1849-08-03
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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»W 243 von dem, was ihr redet, durchdrungen, so werden auch die Herzen euerer Kleinen für eure Rede empfänglich sein; und was man in seiner Jugend in sich ausgenommen, das bewahrt man stets im Innern. Der Staat in seinem Verhältnisse znr Kirche, von I. (Fortsetzung.) Wollte man dagegen einwenden, daß einfacher und minder kostspielig die kirchlichen Gesetze in den Versammlungen der weltlichen Stande berathen werden könnten, da ja diese nicht minder aus Gliedern der Kirche zusammengesetzt seien, so möchten wir dagegen nur dies Einzige einwenden, wie denn nach heuriger allgemeiner politischen Verfassung jüdische Ständemlt« glieder über das Recht außerjüdischer Kirchen und umgekehrt, zu beschließen berechtigt sein werden, und daß nimmermehr die Leistung eines politisch gebildeten Ad, vokalen, Beispiels halber, zur Slimmgebung über kirchliche Verhältnisse befähigen kann. Hiemit ist aber auch zugleich schon die Ansicht derer zurückzuweisen, welche in der, in verschiedenen Ländern verfassungsmäßig staltfindenden Theilnahme einzelner Kirchenbeamten an der weltlichen Ständeversammlung eine Vertretung der Kirche erblicken wollen. Insofern nämlich die Kirche als Grundbesitzerin erscheint, hat sie auf diese Art der Repräsentation ein volles Recht; aber offenbar kann sie ihre Interessen niemals dadurch als gewahrt betrachten, daß wenige, nicht durch das Vertrauen der Kirche, sondern den Willen des Gesetzes und ihre Stellung berufene Geistliche an der DiScusivn einer zur Beschlußnahme über kirchliche Verhältnisse nicht einmal kompetenten Versammlung Theil nehmen. Die weiteren Grundsätze über die Zusammensetzung und den Wirkungskreis der Synoden betreffend, ist besonders hervorzuheben, daß selbiger vollkommene, lebendige Wahrheit, nicht aber eine tobte Form und leerer Name sei. Deshalb bedarf es zuförderst hinreichender Garantien, verantwortlicher Bürgschaften, wie die Kirche etwaniger Verletzungen ihren Verfassung sich erwehren im Stande sein soll. Ein zweites Mittel der Kirche dem Staate gegenüber ihre Selbstständigkeit zurückzugeben, ist die Herstellung einer freien Gemeinde-Verfassung, welche überhaupt schon nach der historischen Bedeutung der Kirchen- Gemeinden mit Recht nngesprochen werden kann. Als wichtiges Attribut derselben betrachten wir vornehmlich die weit ausgedehnteste Mitwirkung bei der Bestellung der geistlichen Aemter, mittels deS Rechtes der Vers werfung, ebenso die alleinige Verwaltung deS Gemeinde Vermögens, ohne alle und jede eingreifende Bevormundung der weltlichen, wie der geistlichen Behörde. Od dagegen den Gemeinden die Mitwirkung bei der Ausübung der Kirchenrechte ebenfalls zugestanden werden dürste, das ist freilich eine andere, in der neueren Zeit fast überall verneinte Frage, zu deren Beseitigung namentlich entgegnet worden ist, daß Ne, ligiästtät und Sittlichkeit nur auS wahrem Glauben, aus freier Entschließung und Liebe zum Guten hervorgehen könne; ein gesetzlicher Zwang also bei den Schwachen, Heuchelei bei den Starkern, Unwillen und Widerstand Hervorbringen müsse. Wir verdammen die Gewichtigkeit dieses Einspruchs in keinerlei Weise, behaupten aber dennoch unverhohlen, daß jene Ein, fcyließnng und Liebe allein auf den Boden fester Ordnung und Zucht gedeihen können, und halten deshalb die in einigen Ländern getroffene Verfügung, nach welcher der Gemeinde eine gehörig beschränkte und festgestellte Miraufsicht über die Kirchenzuchr durch sogenannte KirchemBorstande zugesianden worden ist, für entsprechend, heilsam und der Nachahmung würdig. (Schluß folgt.) Die Vorschule des israelitischen Religionsunterrichtes wie sie ist, und wie sie sein solltet. Bon Neligonslehrer M. H—m. Vergleichen wir die Vergangenheit mit der Gegenwart, so werden wir auch in unserer jüdischen Religionsschule die Ueberzeugung erlangen, daß auch die Schule nicht mehr daS leistet, was sie früher geleistet hat. Der Grund, warum die Leistungen unserer jetzigen meisten Religionsschulen nicht mehr den früheren Leistungen gleichkommen, soll der Gegenstand unserer jetzigen Betrachtung sein. — Umsomehr glaube ich hiedurch deine Auf-