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Der treue Zionswächter · 1849-06-04 · 22 (4.6.1849) · page 3

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
22 (4.6.1849)
Date
1849-06-04
Page
– (sequence 3)
Language
German
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»W 171 W» Semaßen Ausbildung ihrer Zugend sich in ihr immer fühlbar machte; und wenn gleich ihre materiellen Kräfte nicht hinreichend waren, eine, wenn auch nur mittelmäßige Schule zu erhalten: so war doch die ganze Gemeinde von dieser Zdee so ergriffen und durchdrungen, daß sie die größten Schwierigkeiten nicht achtete und Hand ans Werk legte. Eine Schulordnung wurde entworfen, die Schule selbst, gleich den übrigen Landschulen, unter unmittelbarer Aufsicht des Landgerichts gestellt, und mit allem Eifer wurden Schwierigkeiten beseitigt, welche Manchem unüberwindlich schienen, und iedem Einzelnen auch in der That unüberwindlich wären; indem die Hindernisse der Art waren, daß sie nur durch den festen Gesammtwillen beseitigt werden konnten. Mit Freuden begrüßte bas verehrliche Landesgericht dieses Projekt, und indem es sich gern diesen Antrag unterzog, versprach es auch zugleich die kräftigste und allseitige Unterstützung. Somit trat nun diese Schule, deren Zweck und Aufgabe bereits oben bezeichnet ist, im Zahre 1837 den 27. November in's Leben. Es wurden zwei jüdische, ein christlicher Lehrer und eine Lehrerin sofort angestellt, und wenn gleich die finanziellen Verhältnisse augenblicklich den norhigen Kostenaufwand nicht gestatteten, so hoffte man doch durch mildthätige Gaben das Fehlende zusammenbringen zu können. Und in der That täuschte man sich auch hierin nicht; denn durch die warme Theilnahme, welche die nun begründete Schule unter den wohlhabenden edelgesinnten Bürgern Lübecks fand, eröffnete sich zugleich auch für ihre finanziellen Verhältnisse, wenigstens in der erstell Zeit eine gute Hülfsquelle, und bevor noch diese Quelle versiegt war, bewilligte die Behörde 450 mK jährlich zur Erhaltung der Schule. Erwägt man nun diese so günstigen Umstände, das gegenseitige Vertrauen zwischen Gemeinde und Behörde, unter welchem die Schule entstanden ist^ unter Berücksichtigung der Einführung jüdischer Ule« mentarschulen in anderen Staaten, z. B. in Preußen, welche nicht aus einem von der Gemeinde gefühlten Bedürfniß hervorgegangen, sondern von der Regierung ihnen aufgedcungen sind, und anfangs daher auf so viele Hindernisse und Schwierigkeiten stießen, so ist man wol berechtigt, die schönsten Hoffnungen einer gedeihlichen Entwickelung und eines glücklichen Erfolgs an diese Anstalt zu knüpfen. Um so schmerzhafter muß es daher jeder Wohlwollende empfinden, wenn man sich durch ein unvorgesehenes Ereigniß in solchen Erwartungen und Hoffnungen zum großen Theil ge« täuscht sieht. Bald nachdem diese Anstalt in'S Leben getreten war, entstand in der Gemeinde ein heftiger Kampf, sowol über die Lehrgegenstände, als auch über die Lehrmethode. Anfangs war eS allerdings uur ein Prinzipienstreit, und hätte als solcher gar leicht zu Ende geführt werden können; allein da er gewisser» maßen eine religiöse Färbung trug, so gewann er, ehe man sich'S versah, einen partheiischen Charakter, und sein Ende war nicht so leicht erreichbar. Damit war der Schule bald nach ihrem Entstehen ein schwerer Hemmschuh angelegt, der keine geistige Entwickelung, keine religiöse und sittliche Ausbildung zuließ und jeden Fortschritt zurückhielt. Somit war der Zugend eine gefährliche Wunde geschlagen, an der sie sich Härte verbluten können, wenn nicht die moralische Kraft der Lehrer sie theilweise zu heilen vermocht hätte. Man irrt sich sehr, wenn man glaubt, der Schule allein läge die Pflicht ob, einen nützlichen und moralischen Staatsbürger zu erziehen, weil dahin zu wirken ihre Aufgabe ist; die Lösung dieser Aufgabe liegt aber nicht in ihrer Kraft allein, so lebenslänglich und schöpferisch ihre subjektiven Kräfte auch immer sein mögen. Dieses erhabene Ziel kann sie vielmehr nur in Gemeinschaft mir der häuslichen Erziehung erreichen, wenn nicht des Zöglings Anlagen sich dagegen sträuben. Daher muß die Erziehung mit der Schulbildung Hand in Hand gehen. Mägen die Eltern erzogene und nicht verzogene Kinder der Schule zuführen, so wird auch diese dem Staate und der bürgerlichen Gesellschaft moralische Menschen und nützliche Staatsbürger zuführen. Die Schulbildung bleibt für die Zugend im Allgemeinen nur die theoretische, wogegen die häusliche Erziehung die praktische Seite ausmacht. Beide müssen sich einander durchdringen, um die moralische Fähigkeit im jugendlichen Gemüthe zur Lebenskraft zu schaffen. So wie Wort und .Lehre aus dem Munde des Lehrers eben so tief und noch tiefer prägt sich Wort und That der Eltern dem jugendlichen Gemürhe ein. Wenn daher Kinder in oder nach ihren Schuljahren störrig und ungerathen sind, so wird die Schule mit Fug und Recht diese Schuld einziA auf die häusliche Erziehung zurückweisen. Der

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