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Der treue Zionswächter · 1849-06-04 · 22 (4.6.1849) · page 2

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Journal
Der treue Zionswächter
Volume
5 (1849)
Issue
22 (4.6.1849)
Date
1849-06-04
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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allgemeine zweckmäßige Schulbildung und moralische Erziehung begründet und-befördert werden kann, ist auch die Volksschule diejenige Anstalt, welcher diese Regierung auch die meiste Aufmerksamkeit zugewandt haben. Aus diesem Grunde schon konnte sich hierbei der Neligionsvnterschied nicht lange geltend machen; und wenn gleich die Volksschule mehr oder minder konfessioneller Natur, wenn gleich das Lehren Vorzugs; weise vom religiösen Bckenntniß abhängig gemacht schränkungcn, und wahrend die jüdische Bevölkerung in allen deutschen Staaken von den politischen und bürgerlichen Rechten und Freiheiten mehr ober minder ausgeschlossen blieb, genoß die jüdische Schuljugend als solche gleiche Rechte mit der christlichen und war gleichsam cmanzipirt» da keinerlei Hinderniß ihrer Ausbildung im Wege stand. Ze schwerer aber dieser politische Druck auf den jüdischen Gemeinden lastete, je enger die Grenze um ihre sociale Freiheit gezogen war, je beschränkter sie hier und dort in ihrem Gewerbe und Nahrungszweige waren, desto kräftiger wurden ihre Schulen unterstützt, desto mehr sorgten die Negierungen für eine allgemeine Ausbildung, um wenigstens die zukünftigen jüdischen Generationen zu moralischen Menschen und nützlichen Staats-Bürgern zu erziehen, um sie zur Freiheit und Gleichstellung aller Confesstonen, wie sie doch in Deutschland über lang oder kurz kommen mußte, reif, und zur Theinahme an den politischen Rechten fähig zu machen. Auch unsere Staatsbehörde ist nicht hinter diesen edlen Bestrebungen der übrigen deutschen Negierungen zurückgeblieben; vielmehr wird Zeder, der die histo rische Entwickelung und die materiellen Verhältnisse der hiesigen, seit 1837 gegründeten israelitischen Schule einigermaßen kennt, zugeben müssen, daß das verehrliche Landgericht, als Oberschulbehörde, die unverkennbarsten Ansprüche auf die innigste Dankbarkeit aller Wohlgesinnten, vorzüglich aber auf die der hiesigen jüdischen Zugend hat. Wol wissend, daß sie das Ghetto, in welches die Zuden aus Lübeck nach der Befreiung Deutschlands vom französischen Zoche, welche (beiläufig gesagt) auch die Juden erkämpfen halfen, zurück gedrängt und eingeengt wurden; wol wissend, daß sie die Sperre nicht erweitern, noch vielweniger sprengen konnte, wenn sie nicht in offenen Conflikt mit einem großen und einflußreichen Theile der Bürgerschaft gerarhen wollte, suchte die humane Regierung, so viel es in ihren Kräften stand, diesen Druck zu erleichtern, und war vor Allem darauf be> dacht, wenigstens die Zugend aus dieser, in Deutsch; land fast beispiellosen Beschränkung zu befreien. Die Mittel hiezu fand sie einzig und allein in der Errich, tung einer jüdischen Elementarschule, in welcher der Zugend einen zeitgemäßen und zweckmäßigen Unter; richt die Möglichkeit gegeben wird, sich vom Klein; Handel (Hausiren) äbzuwenden und einem soiidern Geschäfte oder sonst einem anständigen Betriebe sich zuzuwcnden. So ernst und edel auch dieser Gedanke war, so wäre er doch, bei dem bisherigen passiven Verhalten der Regierung, gegenüber der hiesigen jüdischen Religionsgemeinde als solcher, nie zur Ausführung ge; langt, wenn nicht auch später von Seiten der Ge; meinde dieses Projekt in Anregung gebracht und ernste Schritte Zechau wären. — Es ist nämlich allgemein bekannt, daß in denjenigen Staaten, in welchen die Zuden von der Theilnahme an bürgerlichen und politischen Rechten ausgeschlossen waren, die Negierungen sich um die Communal-Verhältnisse der Zuden wenig oder gar nicht bekümmert haben, und je beschränkter in den bürgerlichen Rechten, d-csto freier waren sie in der Anordnung und Verwaltung ihrer religiösen Vcrhäl-- Ausnahme, und zwar von der richtigen Ansicht ausgehend: eine Religionsgesellschaft, welche ohnehin durch politische Beschränkungen beeinträchtigt ist, nicht beeinträchtigen und zu bedrücken. Da aber die Errichtung einer zeitgemäßen jüdischen Elementarschule, wenigstens vom orthodoxen Standpunkte aus betrachtet werden muß, als dem hebräischen Unterricht, auf welchen allein die frühere jüdische Schule sich beschränkt hatte, bedeutend Abbruch geschieht: so glaubte die Behörde nicht berechtigt, eine Schule im oben bezeichnten Sinne nach dem Beispiele Preußens und anderer Staaten, der Gemeinde aufzudringen; ein Grundsatz, der mir fast beispielloser Folgerichtigkeit in allen Verhältnissen durchgeführt wurde. Der Gemeinde muß es daher zum Ruhme nachgesagt werden, daß trotz der Beschränktheit im Handel und Gewerbe dennoch das Dedürfniß einer zeitge-

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