Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 16 (20.4.1849)
- Date
- 1849-04-20
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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»W 12Z Kß» andern Seite vorzüglich in der Gegenwart, den mächtigen Zeltbewegungen und der ueuerrungenen Religionsfreiheit gegenüber, die Nothweudigkett sich um so dringender herausstell^. Drittel zu sinnen, wie nach den Grundsätzen der Freiheit und Gerechtigkeit die verschiedenen religiösen Richtungen, innerhalb desselben Gemeindeverbandes nebeneinander bestehen und ihren Bedürfnissen Rechnung getragen werden könne. Von diesem Gedanken geleitet, hatten sich am 31.. August v. I zu Frankfurt am Main mehrere Männer zur Bildung eines Kommitee's zur Vorbereitung einer allgemeinen israelitischen Synode vereinigt, und beschlossen, zu diesem Behnfe durch eine sowol an einzelne Männer besondere, als öffentlich an die Gemeinden zu richtende Einladung eine vorberachende Synodalversammlung in genannter Stadt zu veranstalten. Diese Versammlung waren am 23. und 21-Oktober v. Z. abgehalren, und es haben sich an derselben mehrere Mitglieder aus verschiedenen israelitischen Oberrächen, Rabbinen, Prediger, viele Gemeindevorsteher, Gelehtre verschiedenen Faches, im Ganzen 68 israelitische Männer aus der Nähe und Ferne, becheiltgt. Die Verhandlungen wurden in drei Sitzungen zu Ende gebracht und auf Grund einer gedruckten Vorlage gepflogen, ans welcher sich die Versammlung die ihr dringliä-si scheinenden Punkte durch Berathung und Beschlnßnahme aneignere. DaS Ergebniß der Ver- Handlungen wurde der unterfertigte Ausschuß beauftragt, den israelitischen Gemeinden in einer Ansprache ist, so wolle man den Grund hierzu in keinen andern Umständen suchen, als theilö in der verzögerten zweiten Lesung, theilö in der zur Zeit noch nicht vollständig bewirkten Einführung der deutschen Grundrechte, in welchen der neue Rechreboden für alle Zustande des deutschen Volkes, also auch für die jüdisch religlösen gegeben ist. Wir sind nämlich der Ansicht, daß so lange dies« so tief in alle bestehenden Verhältnisse eingreifenden neuen Bestimmungen nicht überall volle Rechtskraft erhalten haben, somit auch das Verhalcniß des Staates zu den einzelnen Ncligionsgesellschaften nicht in der nöchigen Klarheit hervürtritt, auch die Israeliten der verschiedenen LandeSkhcile Deutschlands nicht zur klaren Einsicht ihrer Ansprüche und Bedürfnisse auf dpm Gebiete der Religionsgemeinde gelangen können, und deshalb die Berufung einer Synode in dem jetzigen Zeitpunkte wol nichc zu. dem erwünschten Ziele führen möchte. Um jedoch das Band zwischen der den Synodalversammlung und der spater zu berufenden Synode nicht zu schwachen und das Znreresse an der Synodalangelegenheit lebendig zu erhalten, theilen wir hierdurch den israelitischen Gemeinden folgende Erklärungen und Beschlüsse der Vorversammlung mir, auf deren Grunde die Synode später zusammenkreren soll, unter Beifügung der norhwendig scheinenden, den Protokollen entnommenen Motive und Erläuterungen. 1) Die Zweckmäßigkeit einer zu berufenden Synode wurde von der Versammlung einstimmig anerkannt. 2) Urber den Begriff der Synode wurde mir großer Mehrheit Folgendes sestgestellr: Die israelitische Synode ist ein von den Gemeinden und Genossenschaften selbstgewählres Gesammcorgan. weiches die dabei becheiligren Gemeinden uns Genossenschaften vertritt und in gesetzlich geordneten periodischen Sitzungen die Angelegenheiten des gesammren israelitischen Neligions- und Gemeindewesens, sowie die der verrre- Beschlüffe ordnen Die Versammlung hat uns beauftragt znr Verhütung von Mißverständnissen, die Erklärung beiznfügcn. daß die Worte „und durch Beschlüsse ordnet" lediglich den Sinn Habens daß die Synode ihre Erklärungen in der Form von Beschlüssen giebr, ohne daß dadurch irgend ein bindender Zwang entstehen soll. Es ist nur das Ansehen und das moralische Gewicht der Synode, was die Gemeinden bewegen sott, sich freiwillig ihren Erklärungen anzuschließen und durch die praktische Aufführung ihren Beschlüssen Kraft und Nachdruck zu verleihen. Ebenso haben wir im Aufträge der Versammlung den Ausdruck „Genossenschaften" dahin zu erklären, daß unter diesem Worte keineswegs Brüdelschafken. d. h. solche religiöse Vereine zn verstehen ft»en, die innerhalb der Gemeinde zu gewissen religiösen Nebnngen oder Liebeswerken sich vereinigt, sondern selbstständige religiöse Vereine, welche sich statutenmäßig und zu dem Zwecke konstituirt haben, ihre rcligiösrn Angelegenheiten in der Weise zu ordnen, die von der in den betreffenden Gemeinden vorherrschenden! Richtung abweickr. 4) Ueber den Charakter der Synode har die Versammlung mir überwiegender Majorität sich dahm