Der treue Zionswächter
- Journal
- Der treue Zionswächter
- Volume
- 5 (1849)
- Issue
- 13 (30.3.1849)
- Date
- 1849-03-30
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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gegessen, bei einem jeden Deficit habe man gleich eine neue Anleihe gemacht, und wir harten heute die willkürlich verwendeten Summen zu verzinsen. Ferner habe die jüdische Gemeinde ans Abclstolz und um ihren durch frühere Aufnahme bedeutender Cclebritäien zu Kulrusbeamten erworbenen Ruhm von Geschlecht zu Geschlecht zu behaupten, die lctzrern zu hoch salarirt rc rc. — Zur Ehrenrettung unserer -hncn. zur Beruhigung der psiichrgetreukn Gemeinden, zur Beleuchtung eines Gewebes von Lug und Trug, und um das Eiend hohler Scheingründe in seinem wahren Lichte zu erkennen; habe ich aus allen uns übercinkommenden Gemcindebüchern nach einer speciell zu diesem Zwecke angesielltcn Revision aller darin befindlichen Dokumente und Protokolle die Geschichte unserer Gemeinde in finanzieller Beziehung, die früheren Lasten und das System der Besteuerung zur Hebung derselben, jeden möglichen Nachweis der Verwendung der aufgenomr menen Kapitalien und der verschiedenen Dcliberationen und Beschlüsse um möglichst ökonomische Einrichtung des Gemeindelebens aus den verschiedenen Phasen der Geschichte unserer Gemeinde zufammenstelll." Specifikation der Lasten. Abgaben. „Die financiellen Verhältnisse der Gemeinden hingen mir dem politischen Drucke derselben zusammen. Sie mußten jeden Athcmzug bezahlen, und jeder Unrerbchörde fiel es nicht schwer, die Lasten zu vermehren. * *) 1) S cl) u tz g c l d e r. Da die Juden von Kriegs¬ und sonstigem Staatsdienst ausgeschlossen waren, so mußten sie ihr Recht im Lande wohnen zu dürfen, mit Geld erkaufen. Damit war auch eine Gewerbesteuer verbunden, wonach ein Jeder abgeben mußte, dessen Behörden dieselben einzog. 2) N e kr u t e n g e! d e r. Dies ist das eigentliche Löscgrld vom Staatsdienste. **) 5, Jahre eingerichteten Nepartition für dcu ganzen preußischen Staat von Trinitatis «703 bis dahin 98, 1658 Thlr. IlgGr. zn bezahlen, »nd doch erreichten dieselben fast die Summe von 1800 Thlr- — Die Differenz gehört den Unterbeamten. **) Auf dieser Abgabe wird in den Protokollen gcwohnals unerträglich drückend bezeichnet, und 1. 97 lesen wir, daß die Gemeinde jährlich 480 Thlr. 0ü) dafür geben mußte. 3) K a l e n d e r g e l d e r. Dies war eine Steuer für den ausschließlichen Bezug der inländischen Kalender. 4) Monirus Pietati s. Dies scheint die unter dem Namen „Huldigungsgebühren" bekannte Abgabe zu sein, wonach die Juden zur Bestreitung des Hofstaates beisteuern mußten. 5) Silber. Die Inden mußten nämlich der königlichen Münze Silber zu 1^—2! Thaler unter dem Feinwerche liefern. 6) I u w e l e n g el d e r. Sie mußten für den Handel mir Pretiosen eine sehr hohe Steuer entrichten. Dtese Steuer bestand in einem Fixum von bald 200 Thlr. bald 125 Thlr. bald 108 Thlr. bald 100 Thlr. (II. r,. ff) In dem lehren Dokumente stehen die Gegenstände, worauf diese Steuer haftet, speficirt, als: aächte Perlen, alle ächte und unächre, gefaßte und nicht gefaßte Steine, b. Uhren, Tabatieren, Etuit's, Schnallen, goldne und silberne Ringe u. dgl. Sachen von Werth, e. neues inländisches Silbergeschirr, so auch altes noch brauchbar und zum Handel dient, ä. außerdem muß alles ausländische besteuert werden. *) Diese Steuer ruhte früher nur auf Hauseigenthümeru, später aber solidarisch auf der ganzen Gemeinde- Die Gcmcindccaffe mußte zu dieser unsäglich drückenden Abgabe monatlich 20 Thlr. zuschießcn. *) Diese Steuer wurde mit der allergrößten Strenge eingcfordert Wir lesen darüber in einem Protokolle, daß fern geschehen, und viel Schrecken verursachen, außerdem in alleu Thoren anbcfohlen sie sowol Männer als Frauen auch auf das Allergenaueste zu visitircn.« In Folge dieses Vangliedcr diese Personalsteucr in einer solidarischen Verbindlichkeit der Gemeinde zur Zahlung von 100 Thlrn. verwandelt- Späterhin wurde es jedoch wieder jedem Einzelnen anheimjedoch verwahrte, später jedoch mußte man hierzu die Initiative ergreifen, ja man ließ die Exekution sogar von königlichen Beamten in der Synagoge ousrufen.